»Wahlleiter für Maskenpflicht – "Wahl darf nicht Superspreader-Event werden"« heißt der Artikel auf zdf.de vom 27.2.
»Bundeswahlleiter Georg Thiel hat angesichts der Corona-Pandemie in einem Interview mit den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" eine einheitliche Regelung für die Bundestagswahl am 26. September gefordert.
"Ich bin der Ansicht, dass die Maskenpflicht im Wahllokal strikt befolgt werden muss. Die Bundestagswahl darf nicht zum Superspreader-Event werden. Aber wir dürfen dabei das Recht auf Stimmabgabe nicht verletzen."
Georg Thiel, Bundeswahlleiter
Zudem hoffe er, dass bis zur Wahl alle Wahlhelfer geimpft seien.
Feste Zeitfenster, in denen die Bürger ihre Stimmen abgeben können, hält Thiel nicht für sinnvoll. "Das kann ich mir schon organisatorisch gar nicht vorstellen." Stattdessen schlägt er größere Wahllokale vor. Altenheime sollten gemieden werden – "dafür könnten wir verstärkt auf Räumlichkeiten in Sporthallen, Theatern oder Museen zurückgreifen", so Thiel.«
Von Wahlrecht nur für Geimpfte ist noch nicht die Rede. Wenigstens kommen wir so endlich mal wieder ins Theater.
Was für ein Theater!
Wahllokale sind Hotspots! Meiden! Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie sowieso nix!
Also: Dann aber auch Maskenpflicht bei der Briefwahl!!
Super! Dann geh ich ohne Maulkorb hin.
Dann werde ich aufgefordert einen Maulkorb zu tragen, was ich natürlich nicht tun werde und kann so an einer "demokratischen (…) Wahl" nicht teilnehmen können – was dann widerum eine bestätigung ist, das wir eine Diktatur haben und keine Demokratie. Natürlich intressiert das niemand von den Diktatoren/innen, sodaß ich nun sowieso nicht wählen gehe.
Wenn soll man denn auch wählen können? Es stehen nur rechtsradikale Parteien zur auswahl, die alle nur den Kapitalismus (also diesen jetzigen Irrsinn) umsetzen.
Auch rate ich ab, die rechtsradikale "Linke" zu wählen, man darf nicht vergessen das diese zusammen mit den anderen rechtsradikalen Parteien die Polizei auf Demonstranten, Bürger und Kinder hetzen.
Kampf gegen Faschismus bedeutet, den Faschisten im Bundestag entgegenzutreten und nicht diese Lumpen noch zu wählen und zu noch zu bevollmächtigen kriminelle Handlungen durchzuführen.
Doch, es gibt eine Partei, sie wurde im Sommer neu gegründet und heißt : „ dieBasis“. Mit dabei unter anderen Markus Hainz und
die Rechtsanwälte vom Coronaausschuss, Füllmich und Fischer,
auch einige Professoren sind darunter, die eine andere Coronastrategie forderten.
Diese Partei braucht 2,5 Millionen Wählerstimmen um in den Bundestag einziehen zu können und die 5% Hürde zu knacken.
Mit Nichtwählen unterstützt man nur die etablierten Parteien.
Also mal auf deren Homepage klicken!
Ich hoffe, dass andere wesentlich bessere Erfahrungen mit dieser neuen Partei gemacht haben, als ich. Im Grunde hat man es innerhalb kürzester Zeit geschafft, mein Vorurteil zu bestätigen, dass im Kern alle Parteien gleich sind. Also auch die, die vollkommen anders sein wollen, als alle anderen Parteien.
Ich würde die Basis wohl trotzdem im Herbst als kleinstes Übel ankreuzen, aber viele Hoffnungen mache ich mir da nicht mehr.
Zur Maulkorbpflicht: In RLP kommt man zur Landtagswahl am 14. März ohne Maulkorb auch nicht ins Wahllokal. Aber hier gibt es eh keine Alternativen, die zur Wahl stünden. Im Plakat-Wahlkampf an den Straßenrändern spielt Corona absolut keine Rolle – die tun ALLE so, als wäre alles normal.
Die Landtagswahlen wären eigentlich sogar wichtiger als die Bundestagswahlen – da die Verordnungen letzten Endes alle auf einer landesrechtlichen Ebene basieren. Das wird aber auch im kritischen Teil nicht wirklich realisiert. Wir bräuchten ein deutsches Florida oder South Dakota.
Aber was wird mit Ihrer "Simme", wenn Sie nicht wählen gehen?
Sie wird unter den etablierten Parteien aufgeteilt.
Ich gebe meine Stimme der kleinsten Partei, die auf dem Wahlzettel steht, so dass sich die Etablierten meine Stimme nicht unter den Nagel reißen können.
Ja, sollte sich all diejenigen mal Gedanken machen, die immer von, wir müssen ja nur noch ein wenig durchhalten und der Zeit nach Corona reden.…
Warum nehmen Menschen diese Ansage eigentlich fast ausnahmslos kritiklos hin?? Ist es denn bereits beschlossene Sache, dass wir im Herbst immer noch in diesem verlogenen Modus leben müssen? Wie kann Mann oder Frau das wohl ändern?
Wohl eher nicht, wenn sie weiterhin auf Herrn Lauterbachs Kassandrarufe hören. Es liegen mittlerweile genug kritische Informationen sowie gegenteilige Infos und erwiesene Tatsachen vor, befreien muss sich ein Volk selber, aber genau das haben die Deutschen 1945 bereits nicht hinbekommen. Warum haben sich Herr Gates und Consorten wohl gerade dieses Land auserkoren?Wie Paul Schreyer sagt:"Die Masken dienen als Kontrolle darüber, ob die Menschen im erwünschten Angstmodus bleiben oder nicht."
Andi67, man könnte dieBasis wählen. Um die reinzukriegen, würde ich mir sogar beim Maske aufsetzen. Beim Anstehen UND beim Zuschauen bei der Auszählung (ist Bürgerrecht).
@stellteuchdasmalvor! – ja, könnte man, oder Team Freiheit, oder Widerstand 2020. Das Problem: diese Parteien werden Anfangs zu klein sein, um auf die Stelle irgendwie einzugreifen.
Ich denke die AFD wird massig Stimmen dazubekommen, aber noch nicht einmal da denke ich das deren Wählerschaft ausreichen wird um die kriminelle Mafia im Bundestag auf die Pfoten zu klopfen. Unter Umständen könnte sie nach einem Sieg selber zum Problem werden, weil das (selbe) Problempotenzial ja schon seit gründung der Partei vorliegt.
Ich denke, Wahlen allein nützen gar nichts.
ps: abseits von der Wahl, finde ich nachfolgende Idee vom Hartz IV Aktivisten Ralph Boes sehr gut (er brachte schon über viele Umwege eine Richtervorlage gegen Hartz IV Sanktionen vor das Bundesverfassungsgericht, wobei das Ergebnis allerdings von diesem Habarth mit einer einzigen Randnummer torpediert / sabotiert wurde).
Ralph Boes redet davon nicht eine Verfassung zu wählen, sondern das Grundgesetz als Verfassung zu erheben, jeden Artikel abstimmen zu lassen und zu jedem Artikel dazuzuschreiben das jede Änderung nur durch Abstimmung des Volkes durchgeführt werden darf.
Dazu muss die Idee erst einmal an alle Gruppierungen, ja auch den anderen Verfassungsgebenden, Linke Gruppierungen und Initiativen, usw nähergebracht werden.
Das ist natürlich auch Jahrelange Arbeit, am besten das Video ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=HlRtKsaHO1U&feature=youtu.be
@Andi67: Der Teufel läßt sich eben nicht mit Beelzebub austreiben. Stimmt, daß Wahlen allein nichts nützen. Wir müssen uns von unten vernetzen und weitermachen. Denn Verarschung gibt es nicht erst seit Corona und hört danach (hm…) auch nicht auf.
andi67 und aa: Der Zuwachs bei der Basisdemokratischen Partei ist enorm, pro Woche ca. 1000 neue Mitglieder, in allen Bundesländern bereits Landesverbände gegründet, bereits viele Kreisverbände, fieberhafte Sacharbeit, jemand wie Boes wäre zumindest als Gast sehr willkommen – wie alle Ideen willkommen sind, schließlich beruft sich die Partei auf einen moralischen Kompass, der durch die Fahrwasser der komplexen Programm-Bildung führen soll: 1. Freiheit (soll heißen: entwürdigende Zwangs-Maßnahmen sofort zurück!) 2. Achtsamkeit – wir hören allen Vertretern aller Klassen und Schichten zu und befördern und moderieren auf Wunsch einen Austausch zwischen ihnen 3. Machtbegrenzung – kontinuierliche Arbeit ja, aber kein Einnisten in Posten bis Lobbyisten ganze Arbeit gemacht haben und die Volksvertretung korrumpiert ist 4. Schwarmintelligenz – die besten Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse aller, die sich einbringen wollen, nutzen – so ungefähr hab ich das verstanden jedenfalls.
Eine echte Alternative – auch zur AlternativefD – JETZT – was mir persönlich am sympathischsten ist: Sie bauen ihren Kritiker funktional in die Vorstandsarbeit mit ein! – Find ich sehr klug.
– Das hat mit Widerstand2020 nichts mehr zu tun und mit den Teams Freiheit eventuell, wenn die sich anschließen wollen. Das ist m.E. nicht Corona-fixiert entstanden, die meisten haben schon lange den Kanal voll von dieser parlamentarischen Sozialstaats-Zersetzung – auch durch Koalitionszwang u.ä. -
Huch, ist denn schon Weihnachten, äh, Wahl? Und wieso maßt sich dieser ungläubige Wicht an, die Fähigkeit der Pharmakonzerne und die Fähigkeit der Regierung in Zweifel zu ziehen, jedem Bürger ein Impfangebot zu machen und genug Impfstoff zu produzieren? Ketzer!!
Aber irgendwie auch wunderbar! Ich werde ab morgen anfangen, überzeugend niesen und husten zu üben. In der Wahlkabine dann ordentlich simuliert, einige Tropfen Wasser aus einer mitgebrachten Pipette auf den Wahlzettel – und dann die Panik in den Gesichtern der Wahlhelfer genießen, wenn man das Ding in die Urne stopft.
Oder eine gebrauchte, schön dreckige OP-Maske mitbringen, in der Wahlkabine herausholen und mit einem empörten "Iiiiih – welches Ferkel hat die denn hier liegen lassen!" das Ding am langen Arm orientierungslos einen Mülleimer suchend durch den Raum tragen.
Mehrmals husten und Spray benutzen. Garantiert – alle laufen weg.
In Sachsen-Anhalt wird bereits im Juni gewählt. Wenn Bürger nicht frei an der Wahl teilnehmen dürfen und ihnen zum Beispiel wegen freier Atmung der Zugang zum Wahlraum verwehrt wird, dann wird die Wahl anfechtbar. Mehr noch: Jeder Bürger darf die gesamte Auszählung beobachten. Wenn nur noch Maskierte beobachten dürfen, dann wird die demokratische Wahl elementar beschnitten, und somit anfechtbar.
Jaja, ich weiß, die Bürger und Gerichte sind heute stolz auf wehrhafte Demokratie und dass sie sich einfach über Recht hinwegsetzen dürfen, wann immer sie sich vor einer Krankheit schlimm gruseln. Aber mal so streng rechtlich gedacht …
9.2.21, Vom "Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen " auf 2022 Verschobenes.
… Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis. …
… Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an und treten nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 oder, im Fall einer Verordnung auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 IfSG, spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. …
… Es wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nach aktuellen Erkenntnissen die gegenwärtig geltenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen auch nach Ablauf des 31. März 2021 notwendig sein werden. …
… Die Pflicht, jede Einrichtung im Jahr 2021 einmal zu prüfen, wird grundsätzlich aufrechterhalten, dem pandemischen Geschehen soll aber flexibel Rechnung getragen werden. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung e. V. sowie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und mit dem Ziel, die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu unterstützen, verbindlich das Nähre zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen zu bestimmen und die Regelungen gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere ist zu regeln, an welche Voraussetzungen Prüfungen angesichts der konkreten pandemischen Entwicklung gebunden sind und welche Vorgaben bei der Durchführung von Prüfungen aus Anlass der Pandemie zusätzlich zu beachten sind. Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung hat ein Hygienekonzept herausgegeben, das Empfehlungen für die Durchführung der Qualitätsprüfungen in der Pandemie abgibt. Die gesetzlich geforderten Konkretisierungen durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen könnten zum Beispiel auf dieses Hygienekonzept sowie auf bereits durchgeführte Impfungen Bezug nehmen. Die Lockerung der Prüfpflicht gilt bis Ende 2021, ab dem Jahr 2022 gilt gemäß § 114 Absatz 2 Satz 1 die uneingeschränkte Pflicht, alle Einrichtungen einmal zu prüfen. Das Erfahrungswissen über die Qualitätsprüfungen unter Pandemiebedingungen soll vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen zusammengefasst und dem Bundesministerium für Gesundheit zum 30. September 2021 als Bericht vorgelegt werden können. Ob die Anlassprüfungen in Form einer Begehung der Pflegeeinrichtung oder der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen stattfinden können, haben die Landesverbände der Pflegekassen und die Medizinischen Dienste in Absprache mit den lokalen Behörden, insbesondere den Gesundheitsämtern im Einzelfall zu entscheiden. …
… Die Einführungsphase zur Erhebung und Übermittlung von Qualitätsdaten durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 114b wurde zunächst durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und im Anschluss die Verpflichtung zur Datenerhebung per Verordnung bis zum 31. März 2021 ausgesetzt („Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Januar 2021). Die mit der Erhebung und Übermittlung der indikatorenbezogenen
Qualitätsdaten verbundenen Fristen in § 114b Absatz 1 und 2 werden nunmehr um jeweils zwölf Monate verschoben. Zur Entlastung der vollstationären Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie endet die Einführungsphase der Datenerfassungen somit erst am 31. Dezember 2021. Bis dahin sollen alle vollstationären Pflegeeinrichtungen eine Datenerhebung durchgeführt und an die Datenauswertungsstelle übermittelt haben. Die Veröffentlichung der Qualitätsdaten gemäß Qualitätsdarstellungsvereinbarung beginnt erst mit den ab dem 1. Januar 2022 durchzuführenden Datenerhebungen. …
… § 114c Absatz 3 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, dem Bundesministerium für Gesundheit über die Erfahrungen der Pflegekassen mit dem neuen vollstationären Qualitätssystem zu berichten. Die Aussetzungen der Qualitätsprüfungen und die Verschiebungen bezüglich der Erhebung und Übermittlung der indikatorenbezogenen Qualitätsdaten aufgrund der COVID-19-Pandemie führen dazu, dass die für die Berichterstattung notwendigen Erfahrungen der Pflegekassen erst zu einem späteren Zeitpunkt in ausreichendem Maße vorliegen. Aus diesem Grund wird die Pflicht zur Vorlage des ersten Berichts auf den 30. Juni 2022 verschoben. …“
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf