Maskenpflicht in Düsseldorf gekippt – nur für den Kläger

Haben die nen Vogel?Auf rp​-online​.de ist heu­te zu lesen:

»Das Verwaltungsgericht hat am Montag ent­schie­den, dass die Maskenpflicht im gesam­ten Düsseldorfer Stadtgebiet rechts­wid­rig ist. Das bedeu­tet aber nicht, dass nun alle Düsseldorfer von der Maske befreit sind – das Urteil gilt nur für die Person, die den Antrag gestellt hat.

Dieser Bürger muss im Stadtgebiet nun kei­ne Maske mehr tra­gen. Alle ande­ren müs­sen sich wei­ter­hin an die Allgemeinverfügung hal­ten. Grund dafür ist das Verwaltungsrecht. „Das Verwaltungsgericht kann immer nur im Rechtsverhältnis ent­schei­den“, sagt ein Sprecher des Gerichts. Das heißt, die Entscheidung betrifft nur den Beschwerdeführer. „Wir kön­nen nicht die kom­mu­na­le Allgemeinverfügung aufheben.“

Anders ist es zum Beispiel bei der Corona-Schutzverordnung des Landes. Hier gilt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Beteiligten und somit in ganz Nordrhein-Westfalen.

Dennoch kann die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts Auswirkungen auf die Allgemeinverfügung der Stadt haben. Denn in der Regel reagiert die Stadtverwaltung auf sol­che Entscheidungen. Es könn­te also sein, dass die Stadt die Maskenpflicht wie­der auf­hebt oder die Allgemeinverfügung ver­än­dert.«

Siehe dazu Ohne Maske nur in Grünanlagen – Mindestabstand 5 Meter.

Update: tages​schau​.de weiß:

»Das Gericht begrün­de­te sei­ne Entscheidung so: Für den Bürger sei nicht ein­deu­tig erkenn­bar, wo und wann er der Maskenpflicht unter­lie­ge. "Vielmehr müs­se er anhand der unbe­stimm­ten Begriffe 'Tageszeit, räum­li­che Situation und Passantenfrequenz' selbst über das Vorliegen einer Situation ent­schei­den, in der ein Begegnungsverkehr 'objek­tiv aus­ge­schlos­sen' sei." Und es kri­ti­siert, dass die Orte für die Maskenpflicht nicht ein­deu­tig genug defi­niert seien.

Fünf wei­te­re Eilanträge noch beim Gericht
Sechs Eilanträge lagen dem Gericht bis Freitagnachmittag ins­ge­samt vor. Dass die Entscheidung des Gerichts die Regel nicht kom­plett kippt, liegt am Verwaltungsrecht. Bevor über die wei­te­ren fünf Anträge ent­schie­den wird, will das Gericht zunächst abwar­ten, ob die Stadt Düsseldorf reagiert und die Regelung zur Maskenpflicht mög­li­cher­wei­se abändert.

Die Stadt Düsseldorf hat­te die Maskenpflicht im öffent­li­chen Raum am ver­gan­ge­nen Mittwoch ein­ge­führt. Sie gilt bis­her in ganz Düsseldorf für Verkehrsteilnehmer, die den Gehweg benut­zen. Von der Maskenpflicht aus­ge­nom­men sind unter ande­rem Parks, Grünanlagen und Friedhöfe.

Wer dage­gen ver­stößt, soll mit einem Bußgeld von 50 bis maxi­mal 25.000 Euro bestraft wer­den. Die Stadt hat­te ange­kün­digt, mit Bußgeldern zu war­ten, bis das Gericht heu­te ent­schie­den hat.«

2 Antworten auf „Maskenpflicht in Düsseldorf gekippt – nur für den Kläger“

  1. … hat die Stadt Düsseldorf eigent­lich Denunziationsformulare für mas­ken­ver­wei­gern­de Vögel ? Die bei­den Federviecher auf der Anzeigetafel sind mir unheimlich …

    1. Nachtrag :
      … als Hobby-Ornithologe mit dem Schwerpunkt Virologie deu­tet mei­nes Erachtens die Haltung bei­der Schildbesetzer ein­deu­tig auf H5N1 hin …
      Ihr Düsseldorfer seid gera­de nicht zu benei­den – nicht nur Euer Bier ist und schmeckt (wenn auch neu­mo­disch mas­ken­ge­fil­tert) alt … Jetzt droht Euch noch die Vogelgrippe dazu …
      Zwei ver­schie­den Virus-Schnipsel auf den Gehwegen schrei­en förm­lich nach Verdoppelungsverordnung : Richtet Euch also schon mal auf zwei Masken über­ein­an­der und zehn Meter Abstand ein …

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