Meck-Pomm: Energische Maßnahmen gegen auswärtige Kleingartenpächter

Frau Schwesig wird ver­mut­lich von Herrn Lauterbach eine Preprint-Studie zuge­steckt bekom­men haben über das Infektionsrisiko, das von Bootseignern aus­geht. Jedenfalls gilt in MV künf­tig: »Wer einen Zweitwohnsitz im Nordosten hat oder Dauercamper ist, darf künf­tig nicht mehr aus ande­ren Bundesländern ein­rei­sen. Gleiches gilt für Kleingartenpächter oder Bootseigner.« Geöffnet blei­ben Garten- und Baumärkte, Zoos und Tierparks, … Meck-Pomm: Energische Maßnahmen gegen aus­wär­ti­ge Kleingartenpächter weiterlesen