Mecklenburg-Vorpommern will 60.000 Schüler impfen

Man könn­te sagen, Frau Schwesig woll­te schon so eini­ges, wie über­haupt wenig Bestand hat, was die MPs beschlie­ßen. Dennoch klingt die Nachricht auf nord​ku​rier​.de vom 4.5. bedroh­lich, vor allem der letz­te Satz.

»SCHWERIN · Mecklenburg-Vorpommern will die rund 60.000 Schüler ab einem Alter von zwölf Jahren bis zum Beginn des neu­en Schuljahres gegen das Coronavirus imp­fen. Das kün­dig­te Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag in Schwerin an. 

Das neue Schuljahr beginnt am 2. August. Die Kinder und Jugendlichen sol­len bis dahin die erste Impfung bekom­men haben. „Das hängt natür­lich davon ab, dass uns wei­ter­hin die­ser Impfstoff zur Verfügung steht, der jetzt doch in deut­lich höhe­rer Anzahl kommt“, sag­te der Minister.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) prüft der­zeit einen Antrag der Hersteller Biontech und Pfizer auf eine EU-Zulassung ihres Corona-Impfstoffes auch für Kinder ab zwölf Jahren. Glawe sag­te: „Die grund­sätz­li­che Entscheidung scheint gefal­len zu sein.“…«

Entscheidend wird sein, wie vie­le Eltern bereit sind, ihre Kinder einem gen­tech­ni­schen Großexperiment zur Verfügung zu stel­len. Es ist zu hof­fen, daß die Schwesigs hier den Bogen überspannen.

15 Antworten auf „Mecklenburg-Vorpommern will 60.000 Schüler impfen“

  1. Die Menschen in die­sem Land sind noch viel kaput­ter, als ich es vor einem Jahr ange­nom­men habe, sodass ich wenig Hoffnung für die Kinder habe.
    Leider gibt es in die­ser Welt kei­ne ange­mes­se­nen Strafen für die Verantwortlichen.

    1. @ fabia­nus I

      Wie soll­te man auch die Verantwortlichen bestra­fen können? 

      Sehr ver­ein­facht geschätzt gehö­ren zu jedem Kind größ­ten­teils 2 Elternteile. Bei 60.000 Kindern sind das also ca. 120.000 Mütter und Väter. Geht man davon aus, dass die­se 60.000 Kinder durch­schnitt­lich 1 wei­te­res, eben­falls schul­pflich­ti­ges Geschwister mit den­sel­ben 2 Elternteilen haben, blei­ben immer noch ca. 60.000 Erwachsene, die, und nur die, die Verantwortung für ihre Kinder tragen.

      Wie sol­len in MeckPom so schnell ca. 60.000 Menschen ange­mes­sen bestraft wer­den? Und vor allem, von wem?

      1. @Kirsten

        Ich mein­te eher die Zulassungsbehörden, Ärzte und Politiker.
        Die Eltern sind größ­ten­teils ein­fach durch Propaganda fehl­in­for­miert, fei­ge und dumm.

        Gott allein kann sie stra­fen, mei­ne ich als Agnostiker.

        1. Werte/r fabia­nus I, sei­en Sie sicher: Gott straft nicht, denn er ist gütig. Die Handelnden bestra­fen sich letz­ten Endes selbst, denn sie ern­ten, was sie aus­sen­den. Und obwohl ich es ihnen auf­grund mei­ner christ­li­chen Einstellung ganz sicher nicht wün­sche, wer­den sie es irgend­wann schmerz­lich erfahren.
          Zu den Fehlinformationen der Eltern durch Propaganda: Damit kann sich nie­mand her­aus­re­den. Jeder hat die Möglichkeit, über den Mainstream-Tellerrand hin­aus­zu­se­hen, wenn er nur will.

          1. @Horst Schmitt

            Ich bin psy­cho­lo­gisch eini­ger­ma­ßen gebil­det (theo­lo­gisch nicht sehr) und muss Ihnen lei­der sagen: von "jeder" kann über­haupt nicht die Rede sein. Das kön­nen nur ganz weni­ge. Ich wünsch­te, es wäre anders.

    2. Nö, das trifft nicht für die Ecke von MV zu, in der ich woh­ne. Hier sind die Leute sehr ent­spannt und glau­ben nicht jeden Mist. Deshalb hof­fe ich, dass die auch ihre Kinder nicht aus­lie­fern werden.

  2. Erst der Kanzlerin das quä­len von Kindern nahe­le­gen und jetzt sel­ber 60.000 Kinder mit zu wenig erforsch­ten und ris­kan­ten Impfstoffen ver­sor­gen wollen?

    Verstehe einer den Sinneswandel man­cher Entscheidungsträger.

    Ich wür­de ger­ne wis­sen was in deren Köpfen vor sich geht.

    Und wel­che Bedrohungslage hin­ter den Kulissen abgeht.

  3. Ich weiß gar nicht, wie oft ich schon fas­sungs­los und sprach­los war seit Beginn der neu­en Abnormality.
    Wenn die­ses Verbrechen an den Kindern tat­säch­lich began­gen wird und Eltern ihre Schutzbefohlenen wie die Lemminge die­sem Irrsinn aus­lie­fern, ver­lie­re ich wahr­schein­lich das letz­te biß­chen Hoffnung auf Vernunft und Verstand in der Bevölkerung.

    1. Das geht mir genauso.

      Was ich auch nicht ver­ste­he: Normalerweise wird bei der Grippeimpfung der Wirkstoff jedes Jahr ange­passt, weil Viren mutie­ren. Auch Coroa-Viren mutie­ren, trotz­dem soll ein Impfstoff, der Anfang 2020 ent­wickelt wur­de noch aktu­ell sein?

  4. Ob denn die "Nordcorona Schüler" das wollen?

    Nordcorona hat doch Nachbarländer, Schweden, Dänemark und Norwegen.
    Frau Schwesig soll­te unbe­dingt über den nörd­li­chen Tellerrand schauen…unbedingt!

  5. Nordcorona will die ulti­ma­ti­ve Unterwerfungsgeste.
    Kennt man ja schon aus der Bibel.
    Opfert die Kinder dem höhe­ren Ziel.
    Die Frage ist ob man auch her­ab­steigt und sagt, dan­ke die Geste reicht. Ziegen sind auch ganz OK.
    (Sarkasmus)

  6. "Kindeswohl oder Nötigung? – Pensionierter Richter über Maskenpflicht, Abstand und Corona-Tests an Schulen"

    https://​www​.epocht​i​mes​.de/​s​o​c​i​e​t​y​/​k​i​n​d​e​s​w​o​h​l​-​o​d​e​r​-​n​o​e​t​i​g​u​n​g​-​p​e​n​s​i​o​n​i​e​r​t​e​r​-​r​i​c​h​t​e​r​-​u​e​b​e​r​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​a​b​s​t​a​n​d​-​u​n​d​-​c​o​r​o​n​a​-​t​e​s​t​s​-​a​n​-​s​c​h​u​l​e​n​-​a​3​5​0​5​5​0​4​.​h​tml

    Auszug:

    "Im Hinblick auf die Bestrebungen, Impfungen auch bei Minderjährigen zu emp­feh­len oder gar durch kon­kret ver­spro­che­ne Vorteile indi­rekt durch­zu­set­zen, hat sich Deutschland in Artikel 4 des Internationalen Paktes über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl 1973 II 1553) ver­pflich­tet, auch im Falle eines öffent­li­chen Notstandes Artikel 7 nicht außer Kraft zu setzen:

    Dort heißt es:

    Niemand darf der Folter oder grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behandlung oder Strafe unter­wor­fen wer­den. Insbesondere darf nie­mand ohne sei­ne frei­wil­li­ge Zustimmung medi­zi­ni­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Versuchen unter­wor­fen werden."

    "Lehrer und Lehrerinnen möch­te ich auf eine Vorschrift hin­wei­sen, die bis­her von der Öffentlichkeit aus­ge­blen­det oder nicht zu Ende gele­sen wor­den ist: Im Beamtenstatusgesetz gibt es den Paragrafen 36 zu der per­sön­li­chen Verantwortung eines Beamten für die Rechtmäßigkeit sei­ner Handlungen. Darin heißt es:

    Beamtinnen und Beamte tra­gen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienst­li­chen Handlungen die vol­le per­sön­li­che Verantwortung.“

    Das muss man erst mal sacken las­sen. Auf die­sem Hintergrund kann sich aus mei­ner Sicht nie­mand her­aus­re­den, dass er nur die Anweisung aus­ge­führt hat, wenn er ein Kind miss­han­delt und ihm bei­spiels­wei­se die Luftzufuhr durch Masken, die nicht ein­mal von Berufshaftpflichtversicherungen aner­kannt sind, absperrt."

    Als Beamter – dies gilt ohne Weiteres auch für Angestellte ent­spre­chen­der pri­va­ter Organisationen – muss ich bei Dienstanweisungen die Rechtmäßigkeit der von mir ver­lang­ten Tätigkeit selbst über­prü­fen. Ich habe Bedenken unver­züg­lich auf dem Dienstweg gel­tend zu machen und die Umsetzung der Anordnungen schlicht zu ver­wei­gern, wenn und soweit die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 Satz 4 vorliegen.

    Bei der Vorschrift in Absatz 2 hören die mei­sten mit Satz 3 „…Wird die Anordnung bestä­tigt, müs­sen die Beamtinnen und Beamten sie aus­füh­ren und sind von der eige­nen Verantwortung befreit“ auf zu lesen. Dabei wird es danach erst rich­tig span­nend. Satz 4 näm­lich macht staub­trocken klar: Dies gilt nicht, wenn das auf­ge­tra­ge­ne Verhalten die Würde des Menschen ver­letzt oder straf­bar oder ord­nungs­wid­rig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkenn­bar ist…“.

    Auch in Absatz 3 wird auf die­se Ausführungen hin­ge­wie­sen. Mit ande­ren Worten: Wenn mir etwas ange­ord­net oder befoh­len wird, was die Würde des Menschen ver­letzt oder straf­bar oder ord­nungs­wid­rig ist, mach ich das nicht! Jeder Beamte muss sein Handeln ver­ant­wor­ten, denn es kann noch dicker für ihn kom­men: Er haf­tet per­sön­lich! Wenn Lehrern erzählt wird, dass sie aus der Haftung raus sind, wenn sie remon­strie­ren, also ihre Bedenken bei Vorgesetzten mel­den, ist das ein­fach nicht korrekt.

    Auf dem Hintergrund der eige­nen Ausbildung soll­te jeder Lehrer bei die­sen Corona-Maßnahmen, bei denen Kinder die Leidtragenden sind, in der Lage sein, die Folgen der Anordnungen bei Kindern zu ver­mu­ten, wenn nicht gar wahr­zu­neh­men. Dann kann durch­aus die Gefahr bestehen, dass Eltern für ihre Kinder gegen die Lehrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Paragraf 253 BGB gel­tend machen."

    Dementsprechend ist das Handeln der Richter aus Weimar und Weilheim nicht angreif­bar, es ent­spricht sogar genau die­ser ver­fas­sungs­recht­li­chen Grundlage!

    2.
    "Inzwischen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Zuständigkeit des Familiengerichts aus­drück­lich bestä­tigt und ein Verfahren, in dem das Familiengericht Pforzheim sich für unzu­stän­dig erklärt hat­te, zurück­ver­wie­sen (20 WF 70/21 = 6 F 42/21 AG Pforzheim)."

    https://​www​.epocht​i​mes​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​s​-​k​a​r​l​s​r​u​h​e​-​s​t​u​e​t​z​t​-​s​e​n​s​a​t​i​o​n​s​u​r​t​e​i​l​-​a​u​s​-​w​e​i​m​a​r​-​a​3​5​0​6​1​3​8​.​h​tml

    https://​www​.epocht​i​mes​.de/​a​s​s​e​t​s​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​1​/​0​5​/​B​e​s​c​h​l​u​s​s​-​d​e​s​-​O​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​-​K​a​r​l​s​r​u​h​e​-​v​o​m​-​2​8​.​0​4​.​2​0​2​1​_​o​n​l​i​n​e​_​2​.​pdf

Schreibe einen Kommentar zu fabianus I Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert