Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung

Unter die­sem Titel dis­ku­tie­ren auf gesund​heits​recht​.blog am 20.2.23 Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Universität Potsdam) und Dipl. iur. Nicole Friedlein (Universität Potsdam) eine "Neujustierung des Solidarprinzips". Dabei jagt eine Fehlinformation die andere:

»Kurzzusammenfassung

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stär­ke­re Berücksichtigung von gesund­heits­schäd­li­chem Vorverhalten Versicherter neu ent­flammt. Sollen nicht­ge­impf­te Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten betei­ligt wer­den? Mit § 52 SGB V exi­stiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermög­licht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu betei­li­gen, eine Beteiligung nicht­ge­impf­ter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber mate­ri­ell-recht­lich und pro­zes­su­al Probleme auf. 

Der Gesetzgeber könn­te aller­dings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des all­ge­mei­nen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ein­füh­ren und das Solidarprinzip auf die­se Weise neu justie­ren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das soli­da­ri­sche Finanzierungskonzept der gesetz­li­chen Krankenversicherung (GKV) ist lang­fri­stig nur trag­fä­hig, wenn jeder Versicherte die ihm zumut­ba­ren Möglichkeiten ergreift, um sei­ne Gesundheit zu erhal­ten und den Eintritt von Krankheit zu ver­mei­den (vgl. § 1 S. 3 SGB V).

A. Debatte über Kostenbeteiligung Nichtgeimpfter zur Reduzierung der Ausgaben der GKV

… Die soli­da­ri­sche Finanzierung der GKV wird… zuneh­mend her­aus­ge­for­dert, weil ihre finan­zi­el­le Situation seit lan­gem ange­spannt ist. Die Gesamtausgaben der GKV haben sich im Zeitraum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt…

Zum erheb­li­chen Kostenanstieg bei­getra­gen hat die Corona-Pandemie, die das Bewusstsein für die gesamt­wirt­schaft­li­chen Auswirkungen indi­vi­du­el­ler Gesundheitsentscheidungen geschärft hat. Hintergrund ist, dass trotz zuge­las­se­ner Impfstoffe 22,1 % der deut­schen Bevölkerung nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Die Impfung bie­tet einen sehr guten Schutz vor einer Hospitalisierung, inten­siv­pflich­ti­ger Behandlung und dem Tod. Der Schutz vor einer Infektion ohne oder mit mil­der Symptomatik ist unter den Bedingungen der Omikron-Variante im Vergleich zur Deltavariante zwar gerin­ger und von kür­ze­rer Dauer; er kann jedoch durch eine Auffrischungsimpfung ver­bes­sert wer­den. Nichtgeimpfte haben somit ins­ge­samt ein wesent­lich höhe­res Risiko für einen behand­lungs­be­dürf­ti­gen Krankheitsverlauf als Geimpfte. Zudem wei­sen erste Studienergebnisse dar­auf hin, dass die Impfung das Risiko für Long-Covid-Symptome redu­zie­ren kann. Die sta­tio­nä­re Behandlung einer aku­ten Coronainfektion kostet im Fall einer künst­li­chen Beatmung durch­schnitt­lich 32.000 bis 33.000 Euro. Der hohe Bedarf an Long-Covid-Therapien wird die GKV vor wei­te­re wirt­schaft­li­che Belastungen stellen. 

Vor die­sem Hintergrund[ ]wird dar­über debat­tiert, ob Versicherte, die sich gegen eine Covid-19-Impfung ent­schie­den haben, ohne dass eine Kontraindikation vor­lag, bei einer Erkrankung an den Kosten ihrer Krankenbehandlung betei­ligt wer­den sollen.«

Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten

Das Sozialgesetzbuch mache eine sol­che Entscheidung schwer, schrei­ben die Sozialrassistinnen. Sie mei­nen, einen Ausweg gefun­den zu haben:

»B. Kostenbeteiligung gem. § 52 I SGB V

Für den nach § 52 I Alt. 1 SGB V erfor­der­li­chen Vorsatz genügt es, wenn der Versicherte die Nichtimpfung und den Krankheitseintritt bil­li­gend in Kauf nimmt. Es genügt nicht, wenn der Versicherte grob fahr­läs­sig auf das Ausbleiben der Krankheit vertraut. 

Aufgrund der brei­ten Aufklärungs- und Informationskampagnen lässt sich von einem all­ge­mei­nen Bewusstsein hin­sicht­lich der Schutzwirkung der Impfung und der Gefahren einer Coronainfektion aus­ge­hen. Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein beson­ders gefähr­li­ches Verhalten an den Tag, sodass sich argu­men­tie­ren lässt, dass er auf das Ausbleiben einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen Coronainfektion nicht ver­trau­en darf… [Allerdings] erge­ben sich auch prak­ti­sche Probleme wegen der Beweislastverteilung zula­sten der Krankenversicherungen. «

Tatbestandlich erforderlicher Kausalzusammenhang

In einer büro­kra­ti­schen Sprache, wie sie auch bei der Kommentierung und Ausführung der Rassegesetze der Nazis zu fin­den ist, wird festgestellt:

»Der tat­be­stand­lich erfor­der­li­che Kausalzusammenhang („die sich eine Krankheit vor­sätz­lich zuge­zo­gen haben“) liegt bei einer Erkrankung an Covid-19 vor, wenn der Versicherte durch die Nichtimpfung den wesent­li­chen Umstand, d.h. eine gestei­ger­te Gefahr, für den Eintritt der Krankheit gesetzt hat. Die Hinzuziehung der Krankheit i.S.d. § 52 I Alt. 1 SGB V kann auch durch pflicht­wid­ri­ges Unterlassen erfol­gen. In Deutschland gilt zwar kei­ne all­ge­mei­ne Impfpflicht, sodass kei­ne Rechtspflicht zum Handeln, d.h. zur Impfung, besteht. Für die Gleichstellung von krank­heits­stif­ten­dem Unterlassen mit akti­vem Tun genügt es jedoch, dass das Unterlassen als Obliegenheitsverletzung bzw. Verschulden gegen sich selbst zu qua­li­fi­zie­ren ist. Dies ist der Fall, wenn das Unterlassen als kon­kret zweck­ge­rich­te­tes Verhalten den Versicherungsfall ursäch­lich herbeiführt…«

Sorge vor Impfnebenwirkungen ein solidaritätswidriges Handlungsmotiv

»III. Ermessen der Krankenkassen

… Die Behandlung schwe­rer Covid-19-Verläufe ist in der Regel sehr kosten­in­ten­siv, was für eine Kostenbeteiligung in nicht uner­heb­li­chem Umfang spricht. Schwierig zu beur­tei­len ist, ob und inwie­weit die Gründe für eine nega­ti­ve Impfentscheidung einer wer­ten­den Betrachtung zugäng­lich sind. Ist eine gestei­ger­te Sorge vor Impfnebenwirkungen auf­grund indi­vi­du­el­ler per­sön­li­cher Erfahrungen ein weni­ger soli­da­ri­täts­wid­ri­ges Handlungsmotiv als die Motivation, dem gesell­schaft­li­chen Druck nicht nach­ge­ben zu wol­len? In jedem Fall bleibt die Schwierigkeit, die Motive für die Impfentscheidung zu ergrün­den und inhalt­lich zu bewerten.

C. Regelungsmöglichkeiten des Gesetzgebers 

Vor dem Hintergrund der recht­li­chen Probleme einer Anwendung des § 52 I Alt. 1 SGB V auf Nichtgeimpfte sorg­te es für Rechtssicherheit, wenn der Gesetzgeber eine Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 klar regel­te. Er könn­te eine eigen­stän­di­ge Kostenbeteiligungsvorschrift schaf­fen, die es den Krankenkassen ermög­licht oder vor­schreibt, nicht­ge­impf­te Versicherte an den Kosten einer Covid-19-Erkrankung ganz oder teil­wei­se zu betei­li­gen (z.B. § 52b SGB V)…«

Verhaltenssteuernde Wirkung für die Impfentscheidung

»II. Freiheitsrechte

Aus den Freiheitsgrundrechten folgt kein Anspruch von Versicherten, dass sämt­li­che Krankheitskosten ohne Rücksicht auf Eigenverschulden und Mitverursachung von der Solidargemeinschaft der GKV bzw. von den Steuerzahlerinnen und ‑zah­lern getra­gen wer­den. Das Grundrecht auf Gewährleistung des gesund­heit­li­chen Existenzminimums (Art. 1 I GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip) begrün­det kei­nen Anspruch auf kon­kre­te, kür­zungs­fe­ste Gesundheitsleistungen unge­ach­tet von Verschuldenserwägungen. Gegen einen unmit­tel­bar-fina­len Eingriff in das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG) spricht, dass bei einer Kostenbeteiligung der Anspruch auf Krankenbehandlung unbe­rührt bleibt. Allerdings könn­te eine Kostenbeteiligungsregelung eine ver­hal­tens­steu­ern­de Wirkung für die Impfentscheidung haben, sodass ein mit­tel­bar-fak­ti­scher Eingriff in das von Art. 2 II 1 GG umfass­te Recht auf Nichtimpfung vor­lä­ge. Zudem gin­ge von einer Kostenbeteiligungsvorschrift wegen der Versicherungspflicht mit Beitragszwang zumin­dest ein Eingriff in die all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) aus. Solche Grundrechtseingriffe wären aber ver­fas­sungs­recht­lich gerecht­fer­tigt und ent­sprä­chen ins­be­son­de­re dem Verhältnismäßigkeitsprinzip…

III. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) 

Schwierigkeiten berei­tet die gleich­heits­kon­for­me Ausgestaltung einer Kostenbeteiligung von nicht gegen Covid-19 geimpf­ten Versicherten (Art. 3 I GG). 

1. Konsistenzgebot

Unter Gleichheitsgesichtspunkten könn­te es erfor­der­lich sein, neben der Impfung auch eine durch­ge­stan­de­ne Coronainfektion als immu­no­lo­gi­sches Ereignis zu wer­ten und das genaue Ausmaß der Schutzwirkung bzw. die Notwendigkeit einer Impfung in Abhängigkeit von Art (Impfung oder Infektion), Anzahl und zeit­li­chem Abstand der Immunisierungen zu bestim­men. Unter dem Aspekt des ver­fas­sungs­recht­li­chen Konsistenzgebots kön­nen zudem ver­gleich­ba­re Kostenbeteiligungsregelungen für Nichtgeimpfte in ande­ren Vorsorgesystemen, z.B. der PKV, not­wen­dig sein.

2. Kostenbeteiligung auch bei ande­ren Verhaltensweisen 

Der Gesetzgeber muss zudem sorg­fäl­tig prü­fen, ob und inwie­weit sich eine Nichtimpfung gegen Covid19 von ande­ren gesund­heits­schäd­li­chen Verhaltensweisen, für die kei­ne Kostenbeteiligungsregelung gilt, unter­schei­det. Liegen kei­ne Unterschiede von sol­cher Art und sol­chem Gewicht vor, dass sie eine Differenzierung recht­fer­ti­gen, müss­te eine Kostenbeteiligung auch für ande­res gesund­heits­schäd­li­ches Verhalten ein­ge­führt wer­den. Relevant ist dies ins­be­son­de­re für das Unterlassen medi­zi­ni­scher Behandlungs- und Vorsorgemaßnahmen, die das Risiko für die Entstehung von Krankheiten mit ent­spre­chen­den (hohen) Behandlungskosten nach­weis­lich sen­ken. In Sonderheit bei einer Nichtimpfung gegen ande­re Viren wäre daher zu erwä­gen, im Krankheitsfall eben­falls eine Kostenbeteiligung vorzusehen…

Gegenüber gesund­heits­schäd­li­chen Verhaltensweisen aus dem Bereich der all­ge­mei­nen per­sön­li­chen Lebensführung wie einer unge­sun­den Ernährungsweise, einer hohen UV-Exposition, Bewegungsmangel oder dem Konsum von Alkohol und Nikotin las­sen sich dage­gen deut­li­che Unterschiede aus­ma­chen. Sie füh­ren zu Erkrankungen in der Regel erst ab einer gewis­sen Dauer und Intensität des Verhaltens…«

Grobe Fahrlässigkeit: Kein Krankengeld

»3. Neuer Verschuldensmaßstab 

Als Alternative zur Einführung einer ver­hal­tens­spe­zi­fi­schen Kostenbeteiligungsregelung für Versicherte, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, kommt eine Angleichung des § 52 I SGB V an § 3 EFZG in Betracht. Gem. § 3 EFZG ent­fällt der Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegen­über sei­nem Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit infol­ge von Krankheit, wenn ihn ein Verschulden trifft. Das ermög­licht die Zurechnung von gesund­heits­schä­di­gen­dem Verhalten bereits bei gro­ber Fahrlässigkeit. Eine Abkehr vom Merkmal des Vorsatzes in § 52 I SGB V hät­te den Vorteil, dass eine Kostenbeteiligung bei gesund­heits­ge­fähr­den­dem Verhalten von Versicherten in der GKV ein­heit­lich neu gere­gelt würde. 

D. Fazit

Die engen Anwendungsvoraussetzungen des § 52 I Alt. 1 SGB V stel­len Hürden für eine Beteiligung nicht­ge­impf­ter Versicherter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung dar. Im Hinblick auf die zurück­hal­ten­de Anwendungspraxis der Krankenkassen ist kaum zu erwar­ten, dass Nichtgeimpfte auf der Grundlage die­ser Vorschrift tat­säch­lich an ihren Behandlungskosten betei­ligt wer­den. Die Einführung einer zumut­bar und gleich­heits­kon­form gestal­te­ten neu­en Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coro­nabe­ding­ten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist ver­fas­sungs­recht­lich mach­bar. Sie wür­de sowohl dem Bedürfnis nach einer eigen­ver­ant­wort­li­chen Impfentscheidung gerecht als auch schütz­te sie die Beitrags- und Steuerzahlergemeinschaft vor den teil­wei­se beträcht­li­chen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19- Krankheiten nicht­ge­impf­ter Versicherter. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist ein ele­men­ta­rer Baustein des ver­fas­sungs­recht­li­chen Solidarprinzips, das es recht­fer­tigt, Versicherte bei eigen­ver­ant­wort­li­cher Krankheitsverursachung an den Kosten ihrer Krankenbehandlung in ange­mes­se­ner Höhe zu betei­li­gen.«

So harm­los kön­nen knall­har­te Verfassungsfeindinnen aus­se­hen (links N. Friedlein, rechts Prof. F. Brosius-Gersdorf):

gesund​heits​recht​.blog

»Seit 2015 ist Brosius-Gersdorf stell­ver­tre­ten­des Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, seit 2016 Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.«
de​.wiki​pe​dia​.org

Im Schatten der Coronapolitik hat­te sich Brosius-Gersdorf 2020 gegen die Grundrente aus­ge­spro­chen. Das Abstandsgebot sei ver­letzt, die Grundrente damit zu hoch: Siehe Juristin: Grundrente in Teilen ver­fas­sungs­wid­rig. Wenig über­ra­schend hieß es 2021 von ihr: Verfassungsrechtlerin: Impfpflicht für Gesundheitsberufe wäre zumut­bar.

Über Frau Friedlein habe ich nichts Interessantes erfah­ren können.

(Hervorhebungen in blau nicht im Original. Fußnoten der Originale wur­den hier weggelassen.)

52 Antworten auf „Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung“

  1. Das ist so 2021 (auch damals schon größ­ten­teils falsch, aber es hat­te sich noch nicht so rumgesprochen).
    Hat es solan­ge gebraucht von der Studie zur Publikation? Ich hof­fe es. Gab es eigent­lich kein peer review? War das auch schon 2021?
    Oder ist es eine von die­sen der­zeit viel zitier­ten Wendungen, wo man am Ende wie­der am Anfang rauskommt?
    Rätselhafte Wissenschaft® auf alle Fälle, aber was weiß man schon so als Laie.

    1. Ich glau­be nicht, dass es so, lan­ge gebraucht hat, die­ses wider­li­che Geschreibsel muss rela­tiv aktu­ell sein. Frau Dipl. iur Friedlein hat ihren aka­de­mi­schen Grad erst 2022 erwor­ben (natür­lich in Hannover, wo die Extremcovidianer sich beson­ders wohl füh­len) und ist dann als wis­sen­schaft­li­che Hilfskraft an die Uni Potsdam zu der ande­ren Person, deren Name ich aus man­geln­dem Respekt nicht nen­nen wer­de, gewechselt.
      Grundsätzlich fin­de ich den Gedanken toll. Warum soll ich für Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren bezah­len? Oder für Probleme bei Tätowierten oder Gepiercten? Oder für Skiunfälle? Und war­um soll­ten ande­re für mei­ne Herz-Kreislauf-Probleme und Gelenkprobleme auf­grund mei­nes Übergewichts zahlen?
      Weil es ein Solidarprinzip ist, ganz ein­fach. Da fragt man nicht nach Fahrlässigkeit oder "beding­tem Vorsatz". Man behan­delt die Menschen gleich. Selbst Hochschulprofessorinnen, die so einen inhalt­lich neben der Spur befind­li­chen und mora­lisch untrag­ba­ren Müll verzapfen.

      1. Naja, eigent­lich kommt frau dort ja zu dem Ergebnis, dass die aktu­el­le Rechtslage das frag­li­che Procedere – also die Eigenbeteiligung im Zusammenhang mit der Ablehnung einer Covis2-Impfung – wohl nicht zulässt.

        Es wäre also wohl der Gesetzgeber gefordert.

        Viel inter­es­san­ter wäre zu wis­sen, was-wer-wie­so die­se Fragestellung über­haupt auf­ge­wor­fen hat. 

        Auch inter­es­sant, dass im zitier­ten Blog (ht*ps://gesundheitsrecht.blog/beteiligung-nichtgeimpfter-an-den-kosten-ihrer-covid-19-behandlung/) die Kommentarfunktion durch die Redaktion schon nach 24 Kommentaren geschlos­sen wur­de: "…da uns eine adäqua­te Moderation der sehr gro­ßen Anzahl von Kommentaren nicht mehr mög­lich war."

      2. @Rocku o'Roll

        Die Besagten wer­den nicht gleich behan­delt, das ist das Grundproblem. Denn als Beamte und Richter sind sie in der Regel bei­hil­fe­be­rech­tigt und pri­vat ver­si­chert, wobei die Beihilfe nor­ma­ler­wei­se den Löwenanteil über­nimmt, die Versicherung nur den Rest. Sie legen damit die Axt an das Solidarprinzip, ohne damit rech­nen zu müs­sen, je selbst von den Konsequenzen ihres Handelns betrof­fen zu sein. Schäbiger, wider­wär­ti­ger geht es über­haupt nicht.

        Aber: Populus vult, wie "Wahl"-Beteiligung und "Wahl"-Ergebnisse zei­gen. Scheinbar finan­ziert man die­se Subjekte nicht nur erzwun­ge­ner­ma­ßen mit, man wil­ligt auch noch mehr­heit­lich in die Finanzierung ein.

  2. Nach einem Jahr gilt man wie­der als "unge­impft". Richtig?

    Letzter nach­ge­wie­se­ner Booster Juli 2021 = nicht (mehr) "geimpft" im Februar 2023?

    Dann mal los, vier­te oder fünf­te "Impfung"! Aber husch, husch! Sonst wer­det Ihr real, ganz real krank geimpf­ten, jedoch vom Haltbarkeitsdatum im "Covid-Impf-Pass" abge­lau­fe­nen mRNA-Versuchskandidaten nicht mehr behan­delt mit Euren schwe­ren Post-Vac-Symptomen. Oder falls doch, dann zahlt Eure Krankenkasse bald nicht mehr, weil Eure letz­te "Impfung" schon vieeeelllll zu lan­ge zurück liegt.

    Na? Wollt Ihr Eure quä­len­den Postvac-Symptome noch etwas ver­schär­fen und auf­fri­schen? Nur zu! Was soll das auch? Nur drei Mal "behan­delt"? 8 Booster, bitte.

    1. https://​www​.focus​.de/​f​i​n​a​n​z​e​n​/​r​e​c​h​t​/​i​m​m​u​n​s​t​a​t​u​s​-​g​e​a​e​n​d​e​r​t​-​w​e​r​-​a​b​-​o​k​t​o​b​e​r​-​w​e​i​t​e​r​-​a​l​s​-​v​o​l​l​s​t​a​e​n​d​i​g​-​g​e​i​m​p​f​t​-​g​i​l​t​-​u​n​d​-​w​e​r​-​n​i​c​h​t​-​m​e​h​r​_​i​d​_​6​8​9​7​0​9​2​0​.​h​tml

      Zitat:
      Wer grund­im­mu­ni­siert ist, also ledig­lich zwei Impfungen erhal­ten hat, ver­liert sei­nen Status nach neun Monaten (270 Tage).
      Zitat Ende.

      Dumm gelau­fen für die dop­pelt-mRNA-Behandelten im Februar 2023. Ihr SEID gar nicht mehr "geimpft", trotz­dem nach "Impfung" schwer krank und Eure Krankenkasse lacht sich dem­nächst schlapp.

      Krank nach "Impfung", aber nicht mehr "geimpft". Alles nur Einbildung in den Postvac-Ambulanzen.

  3. das ist ein the­ma, das nach 2021 gehört.
    die imp­fung schützt nicht vor infek­ti­on, also kann die tat­sa­che der nicht-auf­fri­schung der imp­fung oder des feh­lens der imp­fung kein fahr­läs­si­ges ver­hal­ten sein.
    ein geimpf­ter hat nicht fahr­läs­sig gehan­delt, weil er obwohl geimpft, nicht geschützt ist?
    wer kommt für einen impf­scha­den auf? die allgemeinheit.
    wann gilt die imp­fung als fahrlässig?

    wer sich nicht gegen irgend­was imp­fen las­sen will, wird an den kosten eines schwe­ren ver­laufs irgend­ei­ner erkran­kung betei­ligt, das ist das sche­ma f der zukunft

  4. Gerichtsdokumente zei­gen, dass GlaxoSmithKline 40 Jahre lang bekannt war, dass Zantac Krebs ver­ur­sa­chen kann (17.02.2023)

    "Inmitten von Zehntausenden von Klagen, die an staat­li­chen Gerichten in den USA anhän­gig sind, zeigt ein neu­er Bericht, der auf Beweisen basiert, die in die­sen Gerichtsverfahren ent­deckt wur­den, dass der Pharmariese GlaxoSmithKline jahr­zehn­te­lang Beweise dafür ver­schwie­gen hat, dass Zantac Krebs ver­ur­sa­chen kann. 

    ..

    Laut Bloomberg Businessweek ( https://www.bloomberg.com/news/features/2023–02-15/zantac-cancer-risk-data-was-kept-quiet-by-manufacturer-glaxo-for-40-years ) war sich GSK – damals noch unter dem Namen Glaxo bekannt – der krebs­er­re­gen­den Risiken von Ranitidin, dem Medikament, das unter dem Namen Zantac ver­mark­tet wur­de, bewusst, noch bevor es 1983 von der US-ame­ri­ka­ni­schen Food and Drug Administration (FDA) zuge­las­sen wur­de. Diese Warnungen kamen von unab­hän­gi­gen Forschern, aber auch von Wissenschaftlern von Glaxo.

    Innerhalb von fünf Jahren wur­de Zantac, das zur Behandlung oder Linderung von Sodbrennen, sau­ren Verdauungsstörungen und Magengeschwüren ein­ge­setzt wird, laut Reuters zum welt­weit meist­ver­kauf­ten Medikament und war eines der ersten, das einen Jahresumsatz von mehr als 1 Milliarde Dollar erziel­te. GSK ver­kauf­te das Medikament spä­ter an Pfizer – und Zantac wur­de dann an Boehringer Ingelheim und schließ­lich an Sanofi verkauft. 

    ..

    In dem Bericht von Bloomberg Businessweek heißt es: "Mehr als 70.000 Menschen, die Zantac oder Generika ein­ge­nom­men haben, ver­kla­gen das Unternehmen vor den Gerichten der US-Bundesstaaten wegen des Verkaufs eines mög­li­cher­wei­se ver­un­rei­nig­ten und gefähr­li­chen Medikaments". .." (Übersetzer)

    https://​child​rens​he​al​th​de​fen​se​.org/​d​e​f​e​n​d​e​r​/​g​l​a​x​o​s​m​i​t​h​k​l​i​n​e​-​z​a​n​t​a​c​-​c​a​n​c​er/

    https://​twit​ter​.com/​R​o​b​e​r​t​K​e​n​n​e​d​y​J​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​6​9​6​7​7​7​6​7​4​4​1​5​7​184

  5. Ich schrei­be bei Instagram mit vie­len, die Impfnebenwirkungen haben… Eine hat mir das zum Thema geschrie­ben : "Das ist purer Hohn!! Vor allem mit dem Hintergrundwissen,dass ein Geimpfter der von der Impfung krank wird erst recht KEINE Hilfe bekommt und alle Therapien selbst bezah­len muss. Da ist es also schon Realität. Davon abge­se­hen schützt die nicht vor Long Covid."

  6. Im Lichte die­ses Geschwurbels erscheint ein Silberstreif am Horizont, der auf eine "Rettung" des Gesundheitswesens hin­deu­tet: Sämtliche "Geimpften" kön­nen auf der glei­chen Argumentationsgrundlage dazu ver­ur­teilt wer­den, die Kosten ihrer Nebenwirkungen selbst zu tra­gen. Sie hät­ten sich schließ­lich vor der Spritze über die Folgen infor­mie­ren können.

    1. Passiert ja prak­tisch auch so. Man hört in den ÖR-Berichten über Impfopfer häu­fig, dass sie eine Blutwäsche für 10.000€ aus eige­ner Tasche bezah­len dürfen.

  7. Lieber Herr Dr. Gesangsverein. Ich habe noch 5000 Gold Standard PCR tests gemacht. Der hat noch 2100 ande­re Virenstämme ange­zeigt. Hm war­um bin jetzt krank?

    Ursächlich war die Schwächung des Immunsystem durch sol­che Professoren wie oben. Angst und Druck erzeu­gen. Alles was sie aus­sa­gen soll zurück­ge­kom­men auf sie – Instant Karma. Fr. Pfeifer hat es vor­macht wie das geht.

  8. Tja, und wenn dann die künst­li­che Beatmung mei­nen Tod beschleu­nigt bzw. über­haupt erst mög­lich macht, dann habe ich natür­lich Pech gehabt.

  9. https://​www​.rnd​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​t​e​r​m​i​n​r​e​c​h​n​e​r​-​w​a​n​n​-​b​i​n​-​i​c​h​-​m​i​t​-​d​e​r​-​i​m​p​f​u​n​g​-​d​r​a​n​-​V​4​S​Q​H​L​E​3​2​5​H​D​L​P​F​X​I​3​6​R​V​F​Q​N​O​A​.​h​tml

    Hier gibt es noch einen "Impf"-Terminrechner für alle Post-Vac-mRNA-Präparate-Geschädigten. Dort berech­net Ihr die näch­ste Dröhnung, sprich den Booster in 2023. Den Nachweis dar­über reicht Ihr dann bei Eurer indi­vi­du­el­len Krankenkasse ein mit der Bitte, danach die Kosten für die Blutreinigung oder den Rollstuhl auf­grund von "Impf"-Schäden zu übernehmen.

    Und auch alle NUR dop­pelt behan­del­ten "Impflinge" soll­ten sich drin­gend den Booster geben las­sen, sonst habt Ihr kei­ne Chance auf Kostenerstattung. Traut Euch! Boostern ist besser!

    Oder nicht?

    1. "als auch schütz­te sie die Beitrags- und Steuerzahlergemeinschaft vor den teil­wei­se beträcht­li­chen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19- Krankheiten nicht­ge­impf­ter Versicherter. "

      Zitat Ende.

      Was genau ist ein "nicht-geimpf­ter" Versicherter? Wie wird das genau defi­niert? Doppelt "geimpft" gegen Covid19 bedeu­tet, ACHTUNG!!!

      NICHT "geimpft".

      Nur die drit­te "Impfung" (der so genann­te Booster) beweist: der / die Versicherte ist "geimpft".

      Alle nur dop­pelt "geimpf­ten" sind 270 Tage nach ihrer Behandlung wie­der ungeimpft.

      Es muss also inzwi­schen Millionen als "unge­impft gel­ten­de" Versicherungsnehmer in Deutschland geben. Wenn die­se Millionen Personen, per Definition "unge­impft", krank wer­den auf­grund der gefähr­li­chen Spike- oder ande­ren Substanzen der Produkte, denen sie sich ja ganz real in 2022 oder 2021 aus­ge­setzt haben, sind sie dop­pelt bis drei­fach bestraft.

      Weil sie näm­lich wie­der als "unge­impft" gel­ten, wür­den die Krankenkassen ihnen nicht mehr hel­fen, sie hel­fen nur noch den "geboo­ster­ten" Versicherten. Das ist ein per­fi­der Plan.

      Zitat aus Fokus:

      "Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gel­ten unbe­fri­stet als „geboo­stert“."

      Zitat Ende.

      1. https://​twit​ter​.com/​w​o​d​a​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​9​9​5​4​4​1​8​8​2​8​3​5​7​6​3​2​/​p​h​o​t​o/1

        Wer "gilt als geimpft"? Wer IST "gen-behan­delt"? Dr. Wodarg und Professor Homburg wei­sen dar­auf hin, dass alle "nur" zwei Mal behan­del­ten for­mal, also auf dem Papier nicht "geimpft" SIND, spä­te­stens nach 270 Tagen. Nur mit Booster kön­nen die geschä­dig­ten Opfer dann Schadensersatz, Schmerzensgeld ein­kla­gen, die dop­pelt-geimpft-geschä­dig­ten nicht.

        Das heißt, mit die­ser sprach­li­chen Hinterlist, haben die doppelt-"geimpften" nur die Chance, sich ein drit­tes Mal die­sel­be gefähr­li­che Spritze geben zu las­sen, damit die rea­len Schäden aus den bei­den Anwendungen davor über­haupt aner­kannt wer­den. Oder mache ich jetzt einen Denkfehler?

        Und die­je­ni­gen, die inner­halb der ersten zwei Wochen nach Anwendung der Präparate gestor­ben sind, sind "unge­impft" gestor­ben. Die Statistik zeigt dann "unge­impf­te", gestor­be­ne. Das Etikett ist falsch, auf dem Totenschein steht: "unge­impft" und der oder die Tote haben trotz­dem Gift im Blut oder zumin­dest eine Substanz, die ihren Tod irgend­wie aus­ge­löst, VERURSACHT hat. Und ohne die sie noch hät­ten leben können.

        Es ist nur noch Betrug! Da haben die Hinterbliebenen so gut wie kei­ne Chance, Schmerzensgeld zu erhal­ten, ver­mut­lich. Und die Versicherungen lachen die dop­pelt-gen-gespik­ten Leute aus: Ha, ha, ha, Ihr GELTET nicht als "geimpft".

        Willst Du was gel­ten, mach Dich selten.
        Oder anders: willst Du als "geimpft" gel­ten, "impf" Dich NICHT selten.

  10. Diese Nazimethoden (die es auch schon vor der Nazizeit gab) die­ser bei­den "Damen" las­sen sich belie­big auf ande­re Annahmen aus­deh­nen, wie z. B. der Herausgabe von Patientendaten, ganz nach dem Motto: Wer sei­ne Daten nicht "teilt", stellt sich gegen das Allgemeinwohl. Schließlich wer­den die Patientendaten den kri­mi­nel­len Datenhehlern über­ge­ben, weil die im Sinne des Allgemeinwohls han­deln, so der offi­zi­el­le Tenor.

    Wir noch lustig.

  11. "Der Gesetzgeber muss zudem sorg­fäl­tig prü­fen, ob und inwie­weit sich eine Nichtimpfung gegen Covid19 von ande­ren gesund­heits­schäd­li­chen Verhaltensweisen, für die kei­ne Kostenbeteiligungsregelung gilt, unter­schei­det. Liegen kei­ne Unterschiede von sol­cher Art und sol­chem Gewicht vor, dass sie eine Differenzierung recht­fer­ti­gen, müss­te eine Kostenbeteiligung auch für ande­res gesund­heits­schäd­li­ches Verhalten ein­ge­führt wer­den."

    Genau dar­um geht es. Und Covid-19 soll wie­der mal als Türöffner die­nen. Wie bei den mRNA "Impfungen". Wir sol­len wie klei­ne Hündchen erzo­gen und dres­siert wer­den. Für Wohlverhalten gibt es eine Belohnung, für Fehlverhalten eine Strafe. Ganz ein­fa­che Konditionierung. Aber bei den mei­sten funk­tio­niert es.

  12. "finan­zi­el­le Situation seit lan­gem ange­spannt" (…) und
    "Die Gesamtausgaben der GKV haben sich im Zeitraum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt"
    Äh. Tatsächlich?
    Nehmen wir ein Grundnahrungsmittel, dann fällt ein ähn­li­cher Skandal auf:
    https://​www​.pres​se​net​.info/​t​e​x​t​e​/​b​i​e​r​p​r​e​i​s​e​-​o​k​t​o​b​e​r​f​e​s​t​-​e​n​t​w​i​c​k​l​u​n​g​-​f​e​s​t​b​i​e​r​-​m​u​e​n​c​h​e​n​.​h​tml
    vom Maximalwert 9,80 DM = 5,01 EUR (1994)
    zu 11,80 EUR (2019)
    sind's 136%!! also eine Verdoppelung + 36%
    (und das bei offi­zi­el­len Inflationsraten in die­sem Zeitraum zwi­schen 0,3 und 2,6%)

    Die "Diskussion" ist in der Tat gru­se­lig und man kann anneh­men, dass sich die Profiteure des gewünsch­ten Ergebnisses (für das hier unver­hoh­len gewor­ben wird) beson­ders freu­en und sich ggf. sehr groß­zü­gig zei­gen werden.
    Ich gehe aber eher davon aus, dass die bei­den Protagonistinnen tat­säch­lich glau­ben, hier etwas Gutes "für die Gesellschaft" zu tun.
    Analogien zu fin­ste­ren Zeiten drän­gen sich auf.
    Erst recht, wenn man berück­sich­tigt, dass, nach den Erfahrungen der letz­ten Jahre, die Gerichte die­sen Paradigmenwechsel (unter dem Applaus der Medien!) wohl ein­fach durch­win­ken werden.
    Schließlich geht die Solidargemeinschaft der Rechtgläubigen (und dazu zählt nun mal auch der größ­te Teil der Justiz) davon aus, dass es sich um eine Seuche mit beson­ders hohen Krankenhauskosten und Folgeschäden handelt(e), was sich eben nur durch die­se "risi­ko­lo­se und neben­wir­kungs­freie Impfung" min­dern lässt.
    Der Gedanke, dass sowohl Krankenhauskosten als auch Folgeschäden von den Protagonisten (via unver­ant­wort­li­cher Panikmache und diver­ser "Schutzmaßnahmen"!) selbst direkt (oder indi­rekt: Nocebo-Effekt!) erzeugt wur­de, wäre in die­ser Gemeinschaft ein Grund für sofor­ti­ge Exkommunikation.

    (Es ist natür­lich denk­bar, dass es irgend­wann tat­säch­lich eine Seuche X gäbe, die nur mit tat­säch­lich für alle harm­lo­sem Superduperwundermittel Y zu bekämp­fen wäre:
    Den Vertrauensverlust, der dazu führt, dass ein nicht unwe­sent­li­cher Teil der Bevölkerung weder an X noch an Y glaubt – den hat das Regime der letz­ten 3 Jahre zu verantworten)

  13. Ich fin­de kaum Worte zu so viel … Dummheit. Anders kann ich es nicht sagen. 

    Oder ist es Dreistigkeit? Oder bei­des zusammen?
    Auf jeden Fall sind die irrrrrre.

    Es gibt weder einen Eigenschutz, noch einen Fremdschutz, noch einen Schutz vor schwe­rem Verlauf durch die­se Gentherapien – dafür aber natür­lich zum "Ausgleich" eine Vielzahl auch an schwe­ren u. töd­li­chen Nebenwirkungen und zwar so häu­fig, wie noch nie bei einem ande­ren sich auf dem Markt befin­den­den Präparat. 

    Was ist bei die­sen bei­den Damen im Kopf los ? Nix!
    Da kann nur gäh­nen­de Leere sein – auf jeden Fall kei­ne Lehre, auch wenn die Positionen an der Uni Potsdam das anschei­nend ver­mit­teln sollen.

    1. "Ich fin­de kaum Worte zu so viel … Dummheit. Anders kann ich es nicht sagen. 

      Oder ist es Dreistigkeit? Oder bei­des zusammen?"

      Ich habe wäh­rend des Lesens zuerst an Bösartigkeit gedacht. Ein zwei­ter Gedanke war, dass das ver­öf­fent­lich­te Ausformulieren mög­li­cher Methoden, die Ungeimpften doch noch irgend­wie zu erwi­schen, auch eine bewuss­te Provokation sein kann. Vor allem zum jet­zi­gen Zeitpunkt, an dem alles doch so starr Behauptete der Zwangsimpfer zer­brö­selt. https://​www​.sokra​tes​-ratio​na​li​sten​-forum​.de/

      Vermutlich will da jemand noch mal Öl ins Feuer gießen.

  14. Es geht sicher­lich um zweck­freie idea­li­sti­sche Gerechtigkeit, sicher­lich nicht um erbar­mungs­frei­es öko­no­mi­sches Optimierungsdenken. 

    "Ben@USMortality 14m
    Replying to @StefanHuster @GesundheitsR

    Auf die­se Rechnung freue ich mich, Herr Huster!

    > Laut CDC lag die COVID-19 Hospitalisierungsrate bei maxi­mal 35,1/100.000.
    > Laut Impfdashboard gibt es 18,4M Ungeimpfte in D.
    > Laut t‑online lie­gen die Kosten einer Ungeimpften Krankenhaus Behandlung bei 3.900 Euro.

    KORREKTUR:
    –> Maximalkosten von 25,2 Millionen Euro pro Woche für Ungeimpfte, also MAX 1.3Mrd pro Jahr; immer noch 10x gün­sti­ger als die Impfkosten"

    https://​nit​ter​.net/​U​S​M​o​r​t​a​l​i​ty/

  15. "a_concerned_amyloidosis
    @a_nineties 2h

    eine fra­ge, die inzwi­schen aus der welt geschafft ist, ist ob die mRNA-Präparate sich ins mensch­li­che Erbgut integrieren:

    die ant­wort ist ja.

    min­de­stens 0,33% jeder "imp­fung" sind dsDNA plas­mi­de aus der mRNA-pro­duk­ti­on und brau­chen kei­ne retroskription.

    https://www.nature.com/articles/s42003-022–03021‑8"

    "doch damit nicht genug: auch die mRNA selbst hat ganz expli­zit die Möglichkeit, sich ins Genom zu integrieren.

    ..und tut es auch, in Versuchen an mensch­li­chen Leberzelllinien an der Lund Universität.
    Die Studie zeigt auch mas­si­ve Expression von L1-Elementen, und wenn man den vor­an­ge­gan­ge­nen Artikel ins Gedächtnis ruft, soll­ten die Alarmglocken läuten.

    https://www.mdpi.com/2073–4425/13/5/719

    Wieso läu­ten sie nicht? @PEI_Germany @BioNTech_Group @pfizer"

    https://​nit​ter​.net/​a​_​n​i​n​e​t​ies

  16. Replying to
    @StefanHuster
    and
    @GesundheitsR
    Absurder wird’s nicht mehr. By the way: Wie soll die GKV mit Alkoholikern, Rauchern und Dicken umgehen?
    Translate Tweet
    10:41 AM · Feb 20, 2023
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​7​6​1​9​4​4​7​9​9​6​2​9​3​1​2​0​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​x​t​f​b​Q​u​5​Y​t​A​AAA

  17. University of Washington schreibt nicht nur die Covid-„Impfung“ für alle Studenten und Mitarbeiter auf dem Campus vor, sondern auch für alle Online (!)-Studenten sagt:
  18. Dann ist es viel­leicht doch gebo­ten, Alternativen zu suchen?

    https://​www​.artab​a​na​.de/

    ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V.
    Unterstützungseinrichtung im Gesundheitswesen

    Es gibt noch andere.
    Offiziell darf es kei­ne Alternative zu einer gestzli­chen oder pri­va­ten Krankenkasse sein. Denn es gibt eine Versicherungspflicht theoretisch.

  19. Relevant ist dies ins­be­son­de­re für das Unterlassen medi­zi­ni­scher Behandlungs- und Vorsorgemaßnahmen, die das Risiko für die Entstehung von Krankheiten mit ent­spre­chen­den (hohen) Behandlungskosten nach­weis­lich senken.
    Quote Ende

    ———–
    Der Satz bedeu­tet noch viel mehr. Abgesehen von poten­ti­ell töd­li­chen "Impf"-Stoffen, heißt das: Du musst ab 10 oder 14 Jahren alle 3 Monate sämt­li­che Krebsvorsorgeuntersuchungen mit­ma­chen, die sonst erst ab 50, 60, 70 emp­foh­len wer­den. Die bei­den Damen wol­len jede, aber auch jede Krankheit oder bes­ser ihr Entstehen alle 5 Minuten über­wa­chen. Auch wol­len sie Krankheiten über­wa­chen, die erst in 10 oder 15 Jahren ent­ste­hen kön­nen. Im Moment wer­den Vorsorgeuntersuchungen nur "emp­foh­len", die inter­es­sie­ren mich Null. 

    Weil ich WEISS, ich bin gesund. Ich ken­ne mich. Ich ken­ne mich bes­ser als jede Medizin-Technik mich jemals kennt.

    Das wol­len die bei­den Texterinnen ändern. Wehe, Du gehst nicht stünd­lich, jede Woche zu irgend einem medi­zi­ni­schen Vorsorgeprogramm! Wehe Dir! Pass auf, Schnuckelchen, wir fin­den Krankheiten, die gibt es noch gar nicht. Wir sehen in Deinen Genen die Krankheit, die Du 2055 ent­wickeln wirst.

    Und noch was: Immer schön ANGST vor Krankheiten behal­ten! Springe im Galopp von der Gynäkologin zum Lungenfacharzt zum Hautarzt zum Internisten! Spring! Hopp! Laufe! Renne dahin!

    Pro Jahr und mög­li­cher Krankheit musst Du 365 Vorsorge-Untersuchungen absol­vie­ren, sonst gibts kein Geld mehr, wenn Du Dir das Bein brichst!!

    Auch das hät­test Du ver­hin­dern kön­nen, wärest Du nicht Inliner oder Ski gefah­ren, Deine Schuld. Du bist Schuld an allem, Schuld, wenn Dein Nachbar stirbt, weil Du das Licht im Treppenhaus zu früh aus­ge­macht hast und er ver­ges­sen hat, es anzu­ma­chen. So ist er gestol­pert im Dunkeln und hat sich das Genick gebro­chen, nur weil Du zu früh den Lichtschalter betä­tigt hast. Obwohl Du gar nicht damit gerech­net hast, dass Dein Nachbar oben aus dem 4. Stock sich ins Treppenhaus auf den Weg machte.

    Und wenn sei­ne Frau sich aus Verzweiflung über sei­nen Tod aus dem Fenster absicht­lich stürzt, hast DU auch Schuld an ihrem Tod. Die Krankenkasse der Selbstmörderin wird DICH anschrei­ben, damit DU ihre Beerdigungskosten über­nimmst. Auch darfst Du, wenn Du ein Kind erwar­test, die Kosten der Entbindung über­neh­men, denn Du hät­test ja nicht mit Deinem Liebsten … ein­fach… fahr­läs­sig, unver­nünf­tig … so das Risiko einer Schwangerschaft ein­ge­hen müs­sen. Ihr hät­tet ja ver­hü­ten kön­nen. Selbst Schuld, wenn jetzt so teu­re Entbindungskosten auf Euch zukommen!!!

    .….….….….….….….….….….….….….….…

    1. Erinnert Ihr Euch? Was hat die Politik oft behaup­tet, noch vor einem Jahr? Die "Ungeimpften" sind schuld !!!!! dar­an, wenn sich die "mRNA-Schutz-Geimpft-Geschützten" trotz­dem mit Viren anstecken.

      Weil, ähm, weil die per­fekt Geboostert-Geschützten vor den Ungeschützten geschützt wer­den müs­sen. Auch mit Masken und 1,5 m – Abstandsregeln. Obwohl sie, die mRNA-Geschützten vor­schrifts­mä­ßig geschützt waren, doku­men­tiert mit "Impf"-Pass oder App, wären also die bösen Impfgegner Schuld gewe­sen, wenn die "Geimpften" ster­ben. Weil eben die Schutzimpfung so per­fekt vor Krankheit und Tod schütz­te, waren trotz­dem die … nicht- … … gut, ich will mich nicht wie­der­ho­len. Das dau­ert zu lan­ge, es kommt mir aus den Ohren raus inzwischen.

      Prominente Zitate? Einfach zu finden.

      1. Die "Geschützten" muss­ten natür­lich vor dem Selbstbewusstsein, vor dem Klardenken, vor dem Rückgrat der­je­ni­gen, denen ihr eige­nes Leben wich­tig genug war, um es nicht blind und gut­gläu­big, ver­trau­ens­see­lig, auf­op­fe­rungs­voll einem kom­mer­zi­el­len Pharma-Experiment aus­zu­lie­fern, men­tal geschützt, sprich: abge­schot­tet werden.

        Darum haben Politiker und Lobbyisten zwei Jahre lang laut uni­so­no geschrie­en und gebrüllt: Die "unge­impf­ten" sind böse. Völlig logisch aus Lobbyistensicht. Sie, die "unge­impf­ten", waren aus ihrer Sicht selbst­ver­ständ­lich "böse", weil sie nicht gehorch­ten und nicht funk­tio­nier­ten, wie von lan­ger Hand geplant.

        Was heißt "unge­impft"? Seelisch, men­tal, gei­stig nicht mani­pu­liert. Das ist ganz ein­fach. Wer nicht mani­pu­liert wur­de, blieb unge­impft. Man kann mehr denn je fest­hal­ten: Die "Impfung" war nicht nur kör­per­lich, sie war see­lisch und men­tal. Völlig gesun­den Menschen wur­de in einer gran­dio­sen Psy_op massiv

        EINGEIMPFT, E I N G E I M P F T, ein­ge­bleut, ein­ge­häm­mert, ein­ge­trich­tert, EINGEIMPFT,

        wie sie sich zu ver­hal­ten hat­ten. Wenn man mir etwas EINIMPFEN will, heißt das, man will mich mit Gewalt von etwas über­zeu­gen, wovon ich selbst nicht über­zeugt bin.

        Die Sprache ist der beste Lügendetektor.

  20. Die Idee, Krankenversicherungsbeiträge abhän­gig vom Lebensstil zu machen, wur­de schon bei "Risikosportarten" umge­setzt. Da gab es damals eine hit­zi­ge Diskussion um den Dammbruch, erin­nert ihr euch? Problem: Es gibt eine staat­li­che Krankenversicherungspflicht und der Staat schreibt vor, was eine Krankenversicherung ver­si­chern muss. So wird das nix. Wenn ich mir eine Krankenversicherung aus­su­chen dürf­te, die kei­ne Pikse bezahlt und daher auch nicht mit der Behandlung von Piksfolgen bela­stet ist, dann wür­de ich in die­se wech­seln. Aber die Ungepiksten die Pikse selbst und deren Nebenwirkungsbehandlungen und dazu noch ihre eige­nen Covid-Behandlungen zusätz­lich zu den Krankenkassenbeiträgen zah­len zu las­sen, ist nicht ganz kon­se­quent gedacht.

  21. "Eigenverantwortung" aus dem Munde sol­cher Leute ist meist ein per­fi­der Euphemismus. So auch hier.

    Juristische Ausführungen sind voll­kom­men wert­los, wenn sie von einem fal­schen Sachverhalt ausgehen.

    Die Impfung sei wirk­sam und sicher, ist das Glaubensbekenntnis von Brosius-Gersdorf/Friedlein von einer sub­al­ter­nen und dritt­klas­si­gen Jura-Fakultät. Es drängt sich der Verdacht auf, dass man sich staat­li­chen Akteuren andie­nen und für eine wei­te­re Verwendungen als juri­sti­sche Alibigeber qua­li­fi­zie­ren wollte.

    Die Impfung schützt tat­säch­lich nicht vor Ansteckung und Weitergabe des Virus, es gibt kei­ne Belege für einen erheb­li­chen Schutz vor schwe­rem Verlauf und Tod, zumal unter den Bedingungen von Omikron. Impfstoffe wer­den inner­halb kür­ze­ster Zeit vom Erreger ausmutiert.

    Damit besteht bereits kei­ne Kausalität zwi­schen Impfung und Erkrankung, Verlauf oder Tod. Ende der Prüfung.

    Hilfsweise: Ein vor­werf­ba­res Unterlassen erfor­dert, dass eine Rechtspflicht zum Handeln – also zur Impfung – besteht. Erforderlich für den Vorsatz ist das Bewusstsein, gegen eine sol­che Pflicht zu ver­sto­ßen und dadurch einen Schaden her­bei­zu­füh­ren. Eine sol­che Rechtspflicht zum Impfen gibt es aber eben­so wenig, wie eine Pflicht besteht, bestimm­te Krankheiten mit bestimm­ten Medikamenten oder Therapien (bspw. einer ris­kan­ten Operation) behan­deln zu lassen. 

    Die Impfstoffe zei­ti­gen zudem außer­ge­wöhn­lich vie­le Nebenwirkungen, auch schwe­re Nebenwirkungen und Todesfälle:

    Gemeldete Nebenwirkungen PEI Covid-Impfungen: 333.492 (= 1775 pro 1 Mio. Impfdosen)

    Gemeldete Nebenwirkungen PEI alle Impfstoffe 2000–2020: 54.488 (= 87 pro 1 Mio. Impfdosen)

    Die Corona-Impfstoff-Nebenwirkungen der EMA ent­spre­chen aktu­ell 120 Prozent der im Jahr 2020 der EMA gemel­de­ten Nebenwirkungen für alle dort geli­ste­ten Arzneimittel und Impfstoffe. Die rund 2,2 Millionen Verdachtsfälle der Covid-Impfstoffe im Zeitraum von ca. 25 Monaten bis Ende Januar 2022 machen somit rund 120 Prozent der 1,8 Millionen Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen aller dort 5.042 geli­ste­ten Substanzen von Arzneimitteln/Impfstoffe des Jahres 2020 (laut EMA-Jahresbericht 2020) aus.

    Wer Menschen mit Androhung von Sanktionen zu die­ser – frei­wil­li­gen und neu­ar­ti­gen – Impfung mit die­sem Nebenwirkungsprofil nöti­gen möch­te, der nimmt Schädigungen durch Impfung bis hin zum Tod bil­li­gend in Kauf. Da sind wir dann aber nicht mehr im öffent­li­chen Recht, son­dern mit­ten im StGB. Straftaten gegen das Leben.

    Und: Zur Entlastung der Krankenkassen? Wenn man die Daten der Krankenkassen aus­wer­ten wür­de, was ist auf Dauer kost­spie­li­ger? Die (teils kon­tra­pro­duk­ti­ve, Stichwort fal­sche Beatmungstechnik) Behandlung von an Covid erkrank­ten und wegen Covid behan­del­ten Patienten oder die Behandlung von Impfschäden durch die Covid-Impfungen?

    Daran schließt die wei­te­re Frage an: Nimmt der­je­ni­ge, der ohne Pflicht aktiv wird und sich imp­fen lässt, den Impfschaden bil­li­gend in Kauf? Sollte der­je­ni­ge des­halb an den Kosten der Behandlung betei­ligt werden?

    Wir sind aber nicht vom Schlage von Brosius-Gersdorf/Friedlein. Bedenkenlos gegen­über dem Sachverhalt, skru­pel­fern hin­sicht­lich der Rechtsfolgen. Schreckliche Juristen in schlim­mer deut­scher Tradition.

    Während des Nationalsozialismus' hieß es: „60.000 RM kostet die­ser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit. Volksgenosse, das ist auch Dein Geld“. Man fand es damals zwin­gend und ein Gebot höch­ster Vernunft, die Menschheit vor der Ausbreitung und Weitergabe von „Erbkrankheiten“, zunächst durch Zwangssterilisation von „Erbkranken“, zu schüt­zen und damit die Volksgesundheit zu ver­bes­sern und die Volksgemeinschaft vor den Kosten von Erbkrankheiten zu schüt­zen. Die Akzeptanz die­ser Politik und des Gesetzes zur Zwangssterilisation soll­te u.a. durch o.g. Propaganda erzielt wer­den. (vgl. u.a. hier: https://​www​.stu​do​cu​.com/​d​e​-​a​t​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​j​o​h​a​n​n​e​s​-​k​e​p​l​e​r​-​u​n​i​v​e​r​s​i​t​a​t​-​l​i​n​z​/​o​s​t​e​r​r​e​i​c​h​i​s​c​h​e​-​u​n​d​-​e​u​r​o​p​a​i​s​c​h​e​-​r​e​c​h​t​s​g​e​s​c​h​i​c​h​t​e​/​r​g​-​h​a​u​s​a​r​b​e​i​t​-​m​e​d​i​z​i​n​r​e​c​h​t​-​i​m​-​n​a​t​i​o​n​a​l​s​o​z​i​a​l​i​s​m​u​s​/​7​4​9​8​636) 1933 ging es noch dar­um, das Recht auf den eige­nen Körper und die Entscheidung zur Fortpflanzung von „Erbkranken“ zu beschnei­den. Die Fortsetzung die­ser per­ver­sen Politik führ­te in NS-Deutschland am Ende dann zur Ermordung behin­der­ter Kinder. Heute über­legt man, die Volksgemeinschaft vor den Kosten von Covid-19-Schwer-Erkrankten zu schüt­zen – indem man die Bürger zwin­gen will, ent­we­der ihr Recht auf den eige­nen Körper auf­zu­ge­ben und sich durch eine Impfung schlimm­sten­falls zum Krüppel machen zu las­sen oder sogar dar­an zu ver­recken, oder eben die Behandlungskosten der Krankheit, falls es in sehr sel­te­nen Fällen einen schwe­ren Verlauf gibt, selbst zu tra­gen. Und wohin wür­de uns die Fortsetzung die­ser per­ver­sen Politik heu­te füh­ren? Der jet­zi­ge Denkansatz ist ja ersicht­lich der glei­che wie 1933: “30,000 Euro kostet die­ser unge­impf­te Beatmungspatient die Volksgemeinschaft. Volksgenosse, das ist auch Dein Geld!“ 

    Die Nazis von 1933 leben heu­te nicht mehr, ihre Denkweise lebt wei­ter. Auch in deut­schen Universitäten…

    1. https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​M​a​t​e​r​i​a​l​i​e​n​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​-​C​O​V​I​D​-​1​9​/​A​u​f​k​l​a​e​r​u​n​g​s​b​o​g​e​n​-​d​e​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

      Und nicht zu ver­ges­sen: Auch das RKI bestä­tigt Todesfälle, aus­ge­löst durch Covid-"Impfung" im Aufklärungsbogen (Covid-19).

      "Einzelne Personen verstarben."

      Vielleicht soll­ten wir den Verfasserinnen des nicht nach­voll­zieh­ba­ren Textes den Thread hier per Email sen­den, damit sie sich über die Tatsache infor­mie­ren, dass besag­te "Schutz"-Impfungen den Tod und schwer­ste Schäden aus­lö­sen können.

      ~ ~ ~

  22. "Der Grund war­um ich über­haupt hier was schrei­be und ich den Blogbeitrag für dis­kus­si­ons­wür­dig hal­te, ist aber ein ande­rer: Ich den­ke, das gan­ze ist mehr oder weni­ger ein tro­ja­ni­sches Pferd für die Aufweichung des Solidarprinzips der gesetz­li­chen Krankenversicherung, bzw. ein „Testballon“, um zu schau­en, wie weit man gehen kann und um eine (ver­meint­lich) ein­deu­ti­ge Stimmungslage (zumin­dest bei den gän­gi­gen dafür emp­find­sa­men Politiker:innen, Parteien und Medien) auszunutzen."

    "Für die nicht-COVID-Variante wür­de das umso mehr gel­ten. Am Ende ist der Vorschlag der Autorinnen in erster Linie ein Versuch, die zuneh­men­den Kosten des Gesundheitswesens auf Grund einer altern­den, zuneh­mend mul­ti­mor­bi­den Gesellschaft auf die jewei­li­gen „Schuldigen“ abzu­wäl­zen, bzw. das Solidarprinzip nur noch anzu­wen­den, wenn man ana­log zum Zahnarzt-Bonus-Heft auch das erwünsch­te Verhalten nach­wei­sen kann.

    Es gibt einen guten Grund, war­um in der gesetz­li­chen Krankenversicherung der­ar­ti­ge Ansinnen bis­lang kei­ne Chancen auf eine Realisation hat­ten. Man nennt ihn Solidarität."

    https://​brain​pain​blog​.org/​2​0​2​3​/​0​2​/​2​0​/​z​w​i​s​c​h​e​n​r​u​f​-​b​e​t​e​i​l​i​g​u​n​g​-​n​i​c​h​t​g​e​i​m​p​f​t​e​r​-​a​n​-​d​e​n​-​k​o​s​t​e​n​-​i​h​r​e​r​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​-​g​e​d​a​n​k​e​n​-​z​u​-​d​e​m​-​b​e​i​t​r​a​g​-​a​u​f​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​r​e​c​h​t​b​l​og/

  23. "Michael Stoeter@mstoeter1
    Feb 18

    Replying to @Michael__1967 @SHomburg @Volksverpetzer @Streitschuster @MatthiasMeisner @AnthroBlogger

    Wusstet Ihr alle schon, dass spä­te­stens der 3. Schuss RNA-Impfung zur mul­ti­fo­ka­len nekro­ti­sie­ren­den Enzephalitis ("Hirnzersetzung") füh­ren kann?

    https://www.mdpi.com/2076–393X/10/10/1651"

    "A Case Report: Multifocal Necrotizing Encephalitis and Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccination against COVID-19"

  24. Ich rau­che jetzt erst­mal eine. Dann schau ich mir in der Arte Mediathek die Doku "Frauen in der Nazizeit" an und kom­me natür­lich nicht auf Parallelen zwi­schen damals und heu­te, denn ich lebe ja "im besten Deutschland, das es je gege­ben hat" ( Steini). Menschenrechte sind unver­äu­ßer­lich, auch gegen­über denen, die es ja nur " gut" meinen.

  25. Auch wer sich trotz Gendefekt gebä­ren läßt, soll­te für alle Folgekosten sel­ber aufkommen.

    Sinngemäß: auch der Arbeitsunfall wäre nicht pas­siert, wenn der Betroffene einen ande­ren Beruf gewählt hät­te (was zumut­bar ist).

    Gegen den Autounfall hät­te die noch ein­fa­che­re Maßnahme 'lang­sa­mer fah­ren' gegriffen

    usw.

    1. Gegen den Autounfall hät­te die noch ein­fa­che­re Maßnahme 'lang­sa­mer fah­ren' gegriffen

      🙂

      Jeder Autohersteller soll­te einen gro­ßen Aufkleber vorn aufs Auto kle­ben: Achtung! Auto fah­ren kann töd­lich sein! Steigen Sie nicht ein! Sie als Nutzer haben Schuld! Sie haben immer Schuld. Nicht der Klimakleber, den Sie gera­de aus Versehen über­fah­ren haben!!! Sie hät­ten ja brem­sen kön­nen, oh Schreck, da lie­gen sie jetzt ange­klebt und platt gefah­ren auf der A2.

      (Makaber-Modus aus, da etwas off-topic)

      😉
      🙂
      —-
      Aber im Ernst, zurück zum Thema:

      Stattdessen testet, prüft, testet, prü­fen Autohersteller so gründ­lich wie nur mög­lich, weil Rückrufaktionen ihrer Produkte für das Image schäd­lich sind. Falls es auch nur den Ansatz einer Gefahr für den Nutzer gibt, wer­den sofort alle Vertragspartner, alle Autohäuser infor­miert, die Kunden wer­den gebe­ten, sofort die Autos der ent­spre­chen­den Charge zur Werkstatt zu brin­gen und auch im Internet wird dazu aufgerufen.

      All das ist bei den schäd­li­chen "Coronaschutzimpf"-Produkten nicht pas­siert! Es gab und gibt kei­ne Rückrufaktion. Die Produkte dür­fen trotz nach­ge­wie­se­ner Schäden wei­ter pro­du­ziert und ange­wen­det werden.

      ~ ~ ~

      1. https://​www​.kba​-online​.de/​g​p​s​g​/​s​t​a​r​t​S​e​r​v​l​e​t​?​a​d​r​e​s​s​=​g​psg

        Rückrufaktionen von Fahrzeugen.

        Wann gibt es so etwas für gefähr­li­che Covid19-"Schutzstoffe"? Was nützt "how-bad-is-my-batch", wenn die­je­ni­gen die Behandlung nicht mehr rück­gän­gig machen kön­nen, gar nichts. Höchstens kann damit jedes mRNA-/Spike-Opfer abschät­zen, wie es ihm oder ihr in Zukunft gehen wird.

        Also muss es eine Warnung für die Allgemeinheit geben.

  26. „Die Gesamt­aus­ga­ben der GKV haben sich im Zeit­raum von 1994 bis 2020 mehr als verdoppelt …“
    Eine Verdopplung in 26 Jahren ent­spricht einer Jahresteuerungsrate von 2,7%. Das ist doch im Rahmen der nor­ma­len Inflation. Daneben muss man auch fra­gen, ob Teuerungen durch Selbstverschulden der Versicherten ver­ur­sacht wer­den oder durch immer unver­schäm­te­re Preisforderungen von Big Pharma.

  27. Die bei­den ebnen den Weg für den Traum jedes Versicherers: Alle Bundesbürger müs­sen in die Versicherung ein­zah­len, aber aus­ge­zahlt wird prak­tisch nichts, weil jeden irgend­ei­ne Mitschuld, Fahrlässigkeit oder gro­be Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Vorsatz, an jedem Leiden trifft.

  28. https://​impf​da​sh​board​.de/

    Damit sind nun 63,6 Mio. Personen (76,4 %
    der Gesamt­bevölkerung) grundimmunisiert. 

    52,1 Mio. Personen (62,6 %)
    haben eine oder meh­re­re Auffrischungs­impfungen erhalten.

    —————————————-
    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

    Nur DIESE 52,1 Mio. Personen haben also den zitier­ten Booster, der unbe­fri­stet gilt. Nur 52,1 Mio. Personen in Deutschland gel­ten dem­zu­fol­ge als "voll­stän­dig geimpft".

    63,6 Mio. Personen minus 52,1 Mio. = 11,5 Mio. Personen in Deutschland sind zwar real und tat­säch­lich behan­delt, aber nach 270 Tagen nicht mehr "geimpft".

    Eine unglaub­li­che hohe Zahl! 11,5 Millionen, deren "Impf"status nach 270 Tagen genau­so ungül­tig ist wie der Status der nie­mals "Geimpften".

    Diese 11,5 Millionen wer­den irgend­wann even­tu­ell mehr oder weni­ger stark krank, oder sind es schon lan­ge, haben ein geschwäch­tes Immunsystem auf­grund der Spike-Proteine und ande­rer Stoffe, das kann auf Dauer sehr teu­er wer­den für die Krankenkassen, wes­halb man natür­lich sehr gern die 11,5 Millionen Versicherten dafür selbst zah­len las­sen will.

    Böser, hin­ter­häl­ti­ger Plan.

    https://​www​.coro​dok​.de/​m​e​h​r​-​e​i​g​e​n​v​e​r​a​n​t​w​o​r​t​u​n​g​-​g​k​v​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​8​3​115

    1. Also, 23,6 Prozent aller Menschen in Deutschland sind immer noch "unge­impft", über­haupt nicht che­misch-phar­ma­zeu­tisch mit Spikes und mRNA behandelt. 

      Eine davon bin ich, ich bin eine von 23,6 Prozent. 

      84,3 Mio. Einwohner hat Deutschland, wovon 23,6 Prozent über­haupt nicht, abso­lut nicht "geimpft" sind. Meine Güte! Wir sind vie­le! Wir sind sogar sehr vie­le!! Das ist eigent­lich ein Grund zur Freude, auch wenn das Thema in dem Thread erschreckt und sehr bedrückend ist. 

      Wir sind also, wo ist mein Rechner? Ca. 19.824.000, nicht ganz
      **20 Mio. Menschen ohne Spike- und mRNA-Gift im Blut**!! Warum sind wir noch nicht tot? Wir leben, sind nicht gestor­ben, weder im Frühling, noch im Winter, noch gestern oder vor­ge­stern. Wie konn­ten es fast 20 Millionen Leute in Deutschland schaf­fen, die bösen Corona-Viren nicht-"genpräpariert" ein­fach so zu überleben?!

      🙂

      Annähernd 20.000.000

      Ich will Euch nicht lang­wei­len, aber ich fin­de das wunderbar!

      1. @ Impfgegnerin, nur eine von 23,6 Prozent

        "Wir" sind defi­ni­tiv mehr, wenn man die hin­zu­rech­net, die sich einen "Impf"-Nachweis ohne "Impfung" orga­ni­siert haben.

    2. https://​impf​da​sh​board​.de/

      In der Altersgruppe 0–4 Jahre wur­de 2.580 Menschen min­de­stens eine Impfdosis ver­ab­reicht. Dies ent­spricht einem Anteil von 0,1 % der Menschen in die­sem Alter.

      Stand: 22.02.2023 (Impfungen)

      Diese Zahlen "2.580" zwi­schen 0 und 4 Jahren tun weh. Wer sind die Eltern die­ser 2.580 Kleinstkinder? Warum konn­te der Widerstand die­se Eltern nicht errei­chen? Was hat man mit sol­chen Vätern und Müttern gemacht, dass sie ihre Kleinen als Versuchskaninchen einem bösen, unbe­re­chen­ba­ren medi­zi­ni­schen Experiment geop­fert haben? 

      Ich ken­ne die Kinder nicht, aber der Gedanke, es GIBT die­se Kinder und ihre dum­men, ver­blen­de­ten Eltern – ist grauenhaft.

      In sol­chen Fällen kann ich auch nicht "ätsch, sel­ber Schuld, Pech gehabt, wenn Du so doof warst" sagen, die­se Kinder hat­ten ja gar kei­ne Chance, sich zu wehren.

  29. Ein neuer Höhepunkt der Inkompetenz! Was kommt als nächstes? Kostenbeteiligung Krebskranker wegen falscher Ernährung?? sagt:

    Gerd Antes
    @gerdantes
    Ein neu­er Höhepunkt der Inkompetenz! Was kommt als näch­stes? Kostenbeteiligung Krebskranker wegen fal­scher Ernährung?? Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung – http://​Gesundheitsrecht​.blog
    Translate Tweet
    gesund​heits​recht​.blog
    Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behan…
    Download der zitier­fä­hi­gen PDF-Fassung A. Debatte über Kostenbeteiligung Nichtgeimpfter zur Reduzierung der Ausgaben der GKV Das System der GKV sieht im Interesse einer lei­stungs­fä­hi­gen Solidargeme…
    7:17 PM · Feb 21, 2023
    https://​twit​ter​.com/​g​e​r​d​a​n​t​e​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​8​1​1​1​6​8​9​9​4​9​2​4​9​5​3​8​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​I​C​w​4​Z​a​9​m​5​g​t​A​AAA

  30. Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG
    Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum
    Hrsg.: Prof. Dr. Stefan Huster
    Universitätsstraße 150
    Gebäude GD E2 111
    44801 Bochum

    Redaktionell verantwortlich
    Prof. Dr. Stefan Huster (Schriftenleiter)

    https://​gesund​heits​recht​.blog/​i​m​p​r​e​s​s​u​m​-​u​n​d​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​tz/

    s.a.
    Europäisches Recht
    Der euro­päi­sche Gesundheitsdatenraum – Ein Ausblick

    Am 3. Mai letz­ten Jahres wur­de er veröffentlicht:
    Der Vorschlag für eine Verordnung über den euro­päi­schen Raum für Gesundheitsdaten (2022/0140).
    Die 141 Seiten sind Teil…
    Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
    von Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
    30. Januar 2023
    https://​gesund​heits​recht​.blog/​d​e​r​-​e​u​r​o​p​a​e​i​s​c​h​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​d​a​t​e​n​r​a​u​m​-​e​i​n​-​a​u​s​b​l​ick

    [ein­ge­fügt
    !!!!
    Beachtenswert ist auch Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
    als juri­sti­scher "Strippenzieher" in und für die Gesundheitswirtschaft bzw. BMG
    https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Suche?fulltext=Search&search=Christian%20Dierks&ns0=1
    u.a.

    Christian Dierks
    Gründer der inter­na­tio­nal täti­gen deut­schen Rechtsanwaltskanzlei Dierks+Company. Dierks stu­dier­te von 1979 bis 1981 Medizin in Regensburg, und von 1981…
    darin
    Veröffentlichungen
    Schweigepflicht und Datenschutz in Gesundheitswesen und medi­zi­ni­scher Forschung. Florentz-Verlag, München 1993
    Mit T. Graf-Baumann, H.-G. Lenardt (Hrsg.): Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen. Springer Verlag, Heidelberg 1995
    Arzneitherapie und Recht – Verordnung, Haftung und Regreß. Thieme Verlag, Stuttgart 1996
    Mit Adolf Laufs, A. Wienke, T. Graf-Baumann, Günter Hirsch (Hrsg.): Die Entwicklung der Arzthaftung. Springer-Verlag, Heidelberg 1996
    Mit P. Neuhaus, A. Wienke (Hrsg.): Die Allokation von Spenderorganen. Springer Verlag, Heidelberg 1999
    Mit H. Feussner, A. Wienke (Hrsg.): Rechtsfragen der Telemedizin. Springer Verlag, Heidelberg 2001
    Innovationen in der Therapie der Schizophrenie. Schattauer GmbH, Stuttgart 2001
    Mit A. Wienke, W. Eberbach, J. Schmidtke, H.-D. Lippert (Hrsg.): Genetische Untersuchungen und Persönlichkeitsrecht. Springer Verlag, Heidelberg 2003
    Mit Gerd Glaeske (Hrsg.): Off-Label-Use – Weichenstellung nach dem BSG-Urteil 2002. Dr. C. Wolf & Sohn, München 2003
    Mit G. Nitz, U. Grau: Gesundheitstelematik und Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen und legis­la­ti­ver Anpassungsbedarf (= Frankfurter Schriften. Band 2, hrsg. von C. Faller und T. Schlegel). MedizinRecht​.de Verlag, Frankfurt am Main 2003
    Mit A. Wienke, Wolfgang Eisenmenger (Hrsg.): Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik. Springer Verlag, Heidelberg 2006
    Mit W. Niederlag, O. Rienhoff, H.U.Lemke (Hrsg.): Rechtliche Aspekte der Telemedizin. Health Academy, Dresden 2006
    Mit S. Bales, J. Holland, J.-H. Müller, C. F. Müller (Hrsg.): Die elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte. Rechtskommentar, Standpunkte und Erläuterungen für die Praxis. MedizinRecht​.de, 2007
    Mit U. Grau, G. Nitz und A. Mehlitz: IQWiG und Industrie – Rechtliche Fragen zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Springer, 2008
    !!!!!
    Mit S. Felder und Jürgen Wasem:
    Mezzanine Märkte in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nomos, 2010

    7 KB (769 Wörter) – 11:10, 8. Jul. 2020

    Aktion „Arbeitsscheu Reich“
    Quellen zur Verfolgung „Asozialer“ 1933–1945, Koblenz 1998. Digitalisat Christian Dierks: Die „Juni-Aktion“ 1938 in Berlin. In: Beate Meyer, Hermann Simon:…
    18 KB (2.011 Wörter) – 14:08, 23. Feb. 2023

    Vorschaubild für Elektronische Gesundheitskarte
    Elektronische Gesundheitskarte
    Module Card Stefan Bales, Christian Dierks, Jana Holland: „Die elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte“. 2007 (Rechtskommentar) Christian Michael Borchers: Die Einführung…
    85 KB (9.050 Wörter) – 07:55, 4. Feb. 2023

    Datentreuhänder
    vom Original am 24. Oktober 2015; abge­ru­fen am 14. Dezember 2016. Christian Dierks: Mustervertrag – elek­tro­ni­scher Datentreuhänder. Abgerufen am 14. Dezember…
    6 KB (541 Wörter) – 00:29, 16. Mär. 2021

    Compassionate Use
    in Deutschland. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Christian Dierks, Markus Finn: Off-label Use. In: Dieners, Reese: Handbuch des Pharmarechts…
    19 KB (2.005 Wörter) – 11:20, 10. Aug. 2022]

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​C​h​r​i​s​t​i​a​n​_​D​i​e​rks

  31. Vielleicht passt das, weil der "Spin" aus offi­ziö­ser Politik und staats­tra­gen­der "Wissenschaft" völ­lig gleich ist:

    Natürlich ist das ganz ein­fach wie wir alle wissen:

    weil eben nicht Inhalte zäh­len son­dern ein­zig nur noch Zuweisungen und Markierungen. Und die wer­den poli­tik- und groß­me­dia­ler­wei­se ver­teilt. Und daher weiß jeder Bunzelbürger ganz genau, was gut und was schlecht ist.
    Gut ist, was in Leitkommentaren und regie­rungs­amt­li­chen Kolumnen, in Quatschrunden in der Mehrheit, mit posi­ti­ver Konnotation in den Nachrichten bezeich­net, mar­kiert, "gela­belt" wird.
    Und schlecht ist alles, was in inzwi­schen offen men­schen­ver­ach­ten­den Kommentaren deut­lichst run­ter­ge­putzt wird.

    Der "öffent­li­che Diskurs", also tat­säch­lich die Herrschaftsaussprache, ist inzwi­schen in der offe­nen Menschenverachtung, in der ein­deu­ti­gen Hetzrede, in der völ­lig kla­ren Aufstachelung, Diskriminierung, Verachtung, ja mit rein­sten Ausscheidungs- und Vernichtungsgedanken gegen Andersdenkende ange­kom­men – natür­lich nicht erst seit Saskia Eskens "Covididioten" – aber seit­dem krass expo­nen­ti­ell immer extre­mi­sti­scher geworden.

    Solche Figuren die­nen offen­sicht­lich dazu, die Gesellschaft an puren Hass und Hetze zu gewöh­nen – natür­lich nur so lan­ge es gegen die "Richtigen" geht. Aber dann ist ALLES recht.

    Covidioten, Schwurbler, Querdenker, Friedenswillige, … die ver­brei­ten natür­lich "Hass und Hetze", sobald sie nur "papp" sagen. Die die Hass und Hetze tat­säch­lich und mit größ­ter Breitenwirkung ver­brei­ten – die ver­tei­di­gen natür­lich nur den "Staat gegen Delegitimation" und die "Freiheit gegen Putin" – und dafür muss doch jedes Mittel recht sein. ;-(
    Ich könn­te nur noch sowas von kot­zen … – aber das ist denen natür­lich nur Recht, mit ein Ziel, uns "Unbotmäßigen" zu zer­mür­ben und psy­chisch fer­tig zu machen.

    (War zu einem Artikel über "Sascha Klo-bo" auf Overtone, "Wissenschaftsexperten" betrei­ben die Ausgrenzung und Ausscheidung Andersdenkender natür­lich deut­lich sub­ti­ler – noch mehr "hin­ten her­um", eben "wis­sen­schaft­lich": die einen beschimp­fen damit die ande­ren sich über die Bestrafung der Beschimpften juri­sti­sche und "wis­sen­schaft­li­che" Gedanken machen können.)

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