Mehr als 400 Entschädigungsanträge nach Corona-Impfungen in Hessen

Die nach Karl Lauterbach "neben­wir­kungs­frei­en Impfungen" (s.u.) wer­den auf aerz​te​zei​tung​.de am 8.2.23 unter genann­ter Überschrift so beschrieben:

»Gießen. Wegen mög­li­cher Schäden durch Corona-Impfungen sind in Hessen bis­lang mehr als 400 Anträge auf Entschädigung gestellt wor­den. Über 260 sei­en bereits ent­schie­den wor­den, davon 22 posi­tiv, teil­te das Regierungspräsidium Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Anträge wür­den auch Hinterbliebenenversorgung und Bestattungsgelder beinhalten.

Die Grundlagen für mög­li­che Entschädigungen sind im Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes gere­gelt. Für einen Antrag muss eine Impfung nach­ge­wie­sen wer­den. Ebenso müs­sen der Behörde zufol­ge Gesundheitsschäden nach­ge­wie­sen wer­den, wofür Berichte der behan­deln­den Ärztinnen und Ärzte ange­for­dert wer­den. Ein wei­te­rer Faktor sei, dass die Probleme nicht nur vor­über­ge­hend, son­dern mehr als sechs Monate auf­ge­tre­ten und auf die Impfung zurück­zu­füh­ren sei­en. „Es reicht für die Annahme des ursäch­li­chen Zusammenhangs nicht aus, dass die­ser nur mög­lich ist“, heißt es beim Regierungspräsidium.

Für eine Entschädigung gel­tend gemacht wür­den Angstzustände, Sehstörungen, Hirninfarkt, Migräne, Herzmuskelentzündungen, Schwindel, kreis­run­der Haarausfall, Diabetes, Allergien oder Tinnitus. Anerkannt wür­den aber über­wie­gend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine sel­te­ne Nervenerkrankung, die im schlimm­sten Fall zu einer Lähmung füh­ren kann. (dpa)«

"Bestattungsgelder" kom­men lapi­dar vor. Dafür reicht nicht aus, daß der Zusammenhang "nur mög­lich ist". Den Nachweis, der­ar­ti­ge Fälle sei­en aus­zu­schlie­ßen, muß nicht etwa der Hersteller führen.

Wie noch vor kur­zem wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse nie­der­ge­macht wur­den, ist zu lesen in:

SWR: “Durchaus seriö­se medi­zi­ni­sche Zeitschrift” zu “schwer­wie­gen­den Nebenwirkungen”

Im Juli 2022 wur­de die Zahl von mehr als 400.000 gemel­de­ten "Impfnebenwirkungen" allein bei der "Techniker Krankenkasse" bekannt (s. TK muss Daten her­aus­ge­ben: 2021 waren dort 437.593 Versicherte wegen Impfnebenwirkungen in ärzt­li­cher Behandlung.

Diese Zahlen lagen deut­lich über den vom Paul-Ehrlich-Institut gemel­de­ten "244.576 Verdachtsfällen einer Nebenwirkung", bevor es sei­ne Berichterstattung ein­stell­te (s. Paul-Ehrlich-Institut: Eine Viertelmillion Verdachtsfälle mit 2.255 Toten. 20 Säuglinge betrof­fen. Ein Viertel der 3.732 Meldungen zu Minderjährigen schwer­wie­gend).

Das Mundtotmachen war­nen­der Stimmen hat­te Methode:

Freiheit ist immer die Freiheit… in ande­ren Ländern

Immer wie­der bleibt zu erin­nern an:

twit​ter​.com (14.8.21)

Lauterbach: "Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei"

Ihm tun die zögern­den Menschen auch leid. Sie sind Opfer der schä­bi­gen Desinformation. ard​me​dia​thek​.de (13.2.22)

4 Antworten auf „Mehr als 400 Entschädigungsanträge nach Corona-Impfungen in Hessen“

  1. Allein die Aussage, dass die Impfungen prak­tisch neben­wir­kungs­frei sind, ist absurd. Jeder, der es wis­sen woll­te, hat schon zum dama­li­gen Zeitpunkt gewusst, was Sache ist. Zumindest Skepsis hat bei die­sen Personen vorl­ge­le­gen. Und Skepsis ist das Mindeste, was man von einem ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Amtsträge erwar­ten kann. Leider ist die­se Spezies bereits lan­ge vor der "Pandemie" aus­ge­stor­ben. Es muss eine Seuche gewe­sen sein. Korporatismus käme als Ursache in Betracht, ein über­aus gefähr­li­ches Virus.

  2. Zitat: "das Guillain-Barré-Syndrom, eine sel­te­ne Nervenerkrankung, die im schlimm­sten Fall zu einer Lähmung füh­ren kann. (dpa)«
    Das kann dpa ja mei­nem Kollegen erzäh­len, der 4 Monate völ­lig gelähmt war und anschlie­ßend" Bestattungsgelder" in Anspruch neh­men konnte.

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