Mehr als 400 Entschädigungsanträge nach Corona-Impfungen in Hessen

Die nach Karl Lau­ter­bach "neben­wir­kungs­frei­en Imp­fun­gen" (s.u.) wer­den auf aerz​te​zei​tung​.de am 8.2.23 unter genann­ter Über­schrift so beschrieben:

»Gie­ßen. Wegen mög­li­cher Schä­den durch Coro­na-Imp­fun­gen sind in Hes­sen bis­lang mehr als 400 Anträ­ge auf Ent­schä­di­gung gestellt wor­den. Über 260 sei­en bereits ent­schie­den wor­den, davon 22 posi­tiv, teil­te das Regie­rungs­prä­si­di­um Gie­ßen auf Anfra­ge der Deut­schen Pres­se-Agen­tur mit. Die Anträ­ge wür­den auch Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung und Bestat­tungs­gel­der beinhalten.

Die Grund­la­gen für mög­li­che Ent­schä­di­gun­gen sind im Para­graf 60 des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes gere­gelt. Für einen Antrag muss eine Imp­fung nach­ge­wie­sen wer­den. Eben­so müs­sen der Behör­de zufol­ge Gesund­heits­schä­den nach­ge­wie­sen wer­den, wofür Berich­te der behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­te ange­for­dert wer­den. Ein wei­te­rer Fak­tor sei, dass die Pro­ble­me nicht nur vor­über­ge­hend, son­dern mehr als sechs Mona­te auf­ge­tre­ten und auf die Imp­fung zurück­zu­füh­ren sei­en. „Es reicht für die Annah­me des ursäch­li­chen Zusam­men­hangs nicht aus, dass die­ser nur mög­lich ist“, heißt es beim Regierungspräsidium.

Für eine Ent­schä­di­gung gel­tend gemacht wür­den Angst­zu­stän­de, Seh­stö­run­gen, Hirn­in­farkt, Migrä­ne, Herz­mus­kel­ent­zün­dun­gen, Schwin­del, kreis­run­der Haar­aus­fall, Dia­be­tes, All­er­gien oder Tin­ni­tus. Aner­kannt wür­den aber über­wie­gend die Fol­gen von Herz­mus­kel­ent­zün­dun­gen, Sinus­ve­nen­throm­bo­sen oder das Guil­lain-Bar­ré-Syn­drom, eine sel­te­ne Ner­ven­er­kran­kung, die im schlimms­ten Fall zu einer Läh­mung füh­ren kann. (dpa)«

"Bestat­tungs­gel­der" kom­men lapi­dar vor. Dafür reicht nicht aus, daß der Zusam­men­hang "nur mög­lich ist". Den Nach­weis, der­ar­ti­ge Fäl­le sei­en aus­zu­schlie­ßen, muß nicht etwa der Her­stel­ler führen.

Wie noch vor kur­zem wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se nie­der­ge­macht wur­den, ist zu lesen in:

SWR: “Durch­aus seriö­se medi­zi­ni­sche Zeit­schrift” zu “schwer­wie­gen­den Nebenwirkungen”

Im Juli 2022 wur­de die Zahl von mehr als 400.000 gemel­de­ten "Impf­ne­ben­wir­kun­gen" allein bei der "Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se" bekannt (s. TK muss Daten her­aus­ge­ben: 2021 waren dort 437.593 Ver­si­cher­te wegen Impf­ne­ben­wir­kun­gen in ärzt­li­cher Behand­lung.

Die­se Zah­len lagen deut­lich über den vom Paul-Ehr­lich-Insti­tut gemel­de­ten "244.576 Ver­dachts­fäl­len einer Neben­wir­kung", bevor es sei­ne Bericht­erstat­tung ein­stell­te (s. Paul-Ehr­lich-Insti­tut: Eine Vier­tel­mil­li­on Ver­dachts­fäl­le mit 2.255 Toten. 20 Säug­lin­ge betrof­fen. Ein Vier­tel der 3.732 Mel­dun­gen zu Min­der­jäh­ri­gen schwer­wie­gend).

Das Mund­tot­ma­chen war­nen­der Stim­men hat­te Methode:

Frei­heit ist immer die Frei­heit… in ande­ren Ländern

Immer wie­der bleibt zu erin­nern an:

twit​ter​.com (14.8.21)

Lauterbach: "Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei"

Ihm tun die zögern­den Men­schen auch leid. Sie sind Opfer der schä­bi­gen Des­in­for­ma­ti­on. ard​me​dia​thek​.de (13.2.22)

4 Antworten auf „Mehr als 400 Entschädigungsanträge nach Corona-Impfungen in Hessen“

  1. Allein die Aus­sa­ge, dass die Imp­fun­gen prak­tisch neben­wir­kungs­frei sind, ist absurd. Jeder, der es wis­sen woll­te, hat schon zum dama­li­gen Zeit­punkt gewusst, was Sache ist. Zumin­dest Skep­sis hat bei die­sen Per­so­nen vorl­ge­le­gen. Und Skep­sis ist das Min­des­te, was man von einem ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Amts­trä­ge erwar­ten kann. Lei­der ist die­se Spe­zi­es bereits lan­ge vor der "Pan­de­mie" aus­ge­stor­ben. Es muss eine Seu­che gewe­sen sein. Kor­po­ra­tis­mus käme als Ursa­che in Betracht, ein über­aus gefähr­li­ches Virus.

  2. Zitat: "das Guil­lain-Bar­ré-Syn­drom, eine sel­te­ne Ner­ven­er­kran­kung, die im schlimms­ten Fall zu einer Läh­mung füh­ren kann. (dpa)«
    Das kann dpa ja mei­nem Kol­le­gen erzäh­len, der 4 Mona­te völ­lig gelähmt war und anschlie­ßend" Bestat­tungs­gel­der" in Anspruch neh­men konnte.

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