Mehr Freiheiten für alle Genesenen? Nein, nicht für alle

»Das Versprechen, dass auch von Corona Genesene eben­so wie Geimpfte wie­der ihre Grundrechte aus­üben kön­nen, hat vie­len Betroffenen Hoffnung gemacht. Doch inzwi­schen macht sich Frust breit. Denn die Verordnung des Gesundheitsministers pri­vi­le­giert nur eine bestimm­te Gruppe.«

Darüber berich­tet unter obi­gem Titel am 26.5. welt​.de (Bezahlschranke). Es geht um die Geschichte von zwei "Genesenen".

»… Die Politik erkennt die Erkrankung von Hess und ihrer Mutter nicht an. „Wir wer­den nicht wie Genesene behan­delt, bloß weil wir kei­nen posi­ti­ven PCR-Test vor­wei­sen können.“

Ein sol­cher Test ist Voraussetzung, um etwa in Restaurants, beim Reisen, beim Einkaufen als „gene­sen“ aner­kannt zu wer­den. Der PCR-Test schlägt in der Regel in der aku­ten Phase der Erkrankung an. Für die Politik ist das der Beleg, dass die betref­fen­de Person Corona hat­te. Der Test darf nicht älter als ein hal­bes Jahr sein, sonst wer­den kei­ne wei­te­ren Vorgaben an ihn gemacht. Man zeigt ihn vor und genießt die neu­en alten Freiheiten.

Andere Nachweise einer Erkrankung wer­den der­zeit aus­ge­schlos­sen. Obwohl es die gibt. Nachgewiesene Antikörper gegen Corona wer­den als Beleg in Deutschland nicht aner­kannt. Und damit begin­nen die Probleme von Andrea Hess und ihrer Mutter.

Denn ihre Erkrankung wur­de erst nach­träg­lich belegt – eben mit­tels eines Antikörpertests und nicht mit­tels PCR. Die Untersuchungen wur­den jeweils im Februar und April die­ses Jahres durch­ge­führt. Seriöse Arztpraxen ent­nah­men das Blut, die Auswertung erfolg­te in eben­sol­chen Laboren. Die Befunde waren ein­deu­tig. Die nach­ge­wie­se­nen Antikörper pro Milliliter Blut lagen in bei­den Fällen in einem hohen drei­stel­li­gen Bereich.

Für die deut­schen Behörden ist die­ser Nachweis den­noch wert­los. Aus ihm resul­tiert gera­de nicht die Möglichkeit, wie­der leich­ter Grundrechte in Anspruch neh­men zu kön­nen. Auch auf Impfungen soll­ten die bei­den noch ver­zich­ten. „Zum Zeitpunkt der Impfung soll­te die Erkrankung mit Covid-19 min­de­stens sechs Monate zurück­lie­gen“, teilt das Gesundheitsministerium mit und beruft sich auf die Ständige Impfkommission. Ihre Hausärzte raten Andrea Hess also der­zeit von einer Impfung ab. Hier zählt der Antikörpernachweis dann doch; in Bezug auf die Grundrechte bleibt er wirkungslos.

Der Fall der bei­den Frauen ist längst nicht so kuri­os, wie er klingt. Es gibt Hunderttausende, die an Corona erkrankt waren und nie einen PCR-Test gemacht haben; sei es, weil sie nichts von der Erkrankung gemerkt, sei es, weil sie die Krankheit ein­fach aus­ge­ses­sen haben. Sei es, weil sie nach einem posi­ti­ven Schnelltest auf eine zwei­te Bestätigung ver­zich­te­ten. Nicht weni­ge haben sich spä­ter mit­tels Antikörpertests Gewissheit geholt.

Gesundheitsministerium: Kann „schwierig“ sein, Erkrankung nachzuweisen

Das zustän­di­ge Bundesgesundheitsministerium geht den­noch von „Einzelfällen“ aus. „Es ist dem Bundesministerium für Gesundheit bewusst, dass es mit den zur­zeit bestehen­den Regelungen im Einzelfall schwie­rig sein kann, eine Erkrankung mit Covid-19 nach­zu­wei­sen“, sag­te eine Sprecherin WELT. „Wenn kein PCR-Test durch­ge­führt wur­de, gel­ten die­sel­ben Empfehlungen wie bei Personen, die nie an Covid-19 erkrankt waren“, so das Ministerium eindeutig.

Für Hess ist das mehr als bit­ter. Zumal bei bei­den Frauen sogar PCR-Tests gemacht wur­den, sie fie­len nur immer nega­tiv aus. Die Gründe dafür sind spe­ku­la­tiv, ent­we­der wur­den sie falsch aus­ge­führt, oder sie fan­den bereits nach der aku­ten Phase der Infektion statt – oder waren schlicht nicht zuver­läs­sig. Dennoch gilt der PCR-Test als „Goldstandard“ für die Gesundheitspolitik… 

Die wis­sen­schaft­li­che Begründung des Ministeriums wider­spricht zum Teil auch logi­schen Kriterien. „Ein Antikörpernachweis wird nicht als aus­rei­chen­der Nachweis für eine über­stan­de­ne Covid-19-Erkrankung erach­tet, weil die nach­ge­wie­se­nen Antikörper nicht immer wirk­sam sind“, betont das Ministerium. Das ist rich­tig, doch war­um gilt dann ein PCR-Test, der nur eine aku­te Infektion nach­weist, aber über­haupt nichts über eine even­tu­el­le Immunität nach der Infektion aus­sagt, als aus­rei­chen­der Beleg?

Der Infektiologe Leif Erik Sander von der Berliner Charité sagt: „Der PCR-Test erlaubt über­haupt kei­nen Rückschluss auf eine mög­li­che Immunität nach Erkrankung, beim Vorhandensein von Antikörpern geht man hin­ge­gen davon aus, dass dies zumin­dest für einen gewis­sen Zeitraum der Fall ist.“…«

24 Antworten auf „Mehr Freiheiten für alle Genesenen? Nein, nicht für alle“

  1. Bei mir das Gleiche. Ganze Familie posi­ti­ve PCR, nur mei­ner nega­tiv. Alle waren wir krank, aber den­noch erkennt man mei­nen Antikörper Serumtest nicht an.

  2. Wenn es schwie­rig ist eine Erkrankung nach­zu­wei­sen, wie kann man da eine Pandemie bekämp­fen wollen?

    Weil es ganz ein­fach kei­ne Pandemie gibt!

  3. "im Einzelfall schwie­rig sein kann, eine Erkrankung mit Covid-19 nachzuweisen …"

    Voll Ahnung von der Sache, die BMG-Sprecherin!
    1) nach­zu­wei­sen wäre: Immunität, nicht Erkrankung;
    2) Der Virus hie­ße Sars-CoV‑2, nicht Covid-19;
    3) der PCR-Test weist weder Imm., noch Erkr. nach – letz­te­res könn­te ein Arzt.

    Bei so schö­nem Antikörpertiter wäre eine Klage zu raten!

  4. Bei über­stan­de­nen Infektionen geht es ohne­hin weni­ger um die Antikörper als um die auch län­ger­fri­stig an den T- und B‑Zellen nach­weis­ba­re Immunitätssteigerung. Dieser Aspekt wird von Regierung und Medien kom­plett igno­riert, obwohl dazu Labornachweise ange­bo­ten sind. Näheres dazu fin­det man in meh­re­ren Blogs des uner­müd­li­chen Dr. Mayer auf https://​tkp​.at/

  5. Das der PCR Test nicht aus­sa­ge­fä­hig ist ( das pfeif­fen doch alle Spatzen von den Dächern, ausser auf den Bundestag und den Ministerien im gan­zen Land ) ist das wohl auch nicht das Indiz um als Genesener durchs Land zu kommen.
    Wir sind ein Narrenland nur war­um machen die das alle mit? Verweigerung führt zur Auflösung.

      1. Das Recht auf Impfen ist das­sel­be wie das Recht auf schnel­les Internet. Und wie es mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung aus­sieht wis­sen wir auch.

  6. Vielleicht erwei­sen sich die posi­ti­ven PCR-Test mit 45-Umdrehungen ja doch noch als nütz­lich. Wäre ich Fußballer, z. B. von Hoffenheim, dann wür­de ich mei­ne posi­ti­ven PCR-Test immer vor­zei­gen, wenn ich Vorteile davon habe. Dass die­ser im Nachgang als falsch-posi­tiv her­aus­ge­stellt hat, weiß doch der ande­re nicht. 

    Nur zur Erinnerung: Bei Hoffenheim waren sehr vie­le Spieler posi­tiv, wor­auf der Verein noch­ein­mal testen ließ und dann waren alle nega­tiv. Das Spiel konn­te statt­fin­den. Passierte mei­ner Erinnerung nach im Herbst.

  7. Neues aus der Bananenrepublik: https://​mfg​-oe​.at/​v​e​r​s​c​h​a​e​r​f​u​n​g​e​n​-​u​n​d​-​w​e​i​t​e​r​e​-​e​i​n​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​-​v​o​n​-​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​e​n​-​s​t​a​t​t​-​l​o​c​k​e​r​u​n​g​e​n​-​m​i​t​-​n​e​u​e​r​-​v​e​r​o​r​d​n​u​ng/ (Autor: Peter Mayer)

    Btw., nach­dem die öster­rei­chi­sche Grünen (mei­ne ehe­ma­li­ge poli­ti­sche Heimat) ihre Ideale auf schänd­li­che Art und Weise für die Regierungsbeteiligung, ver­ra­ten und ver­kauft haben, die SPÖ (mei­ne 2.Wahl) eher zu den Corona ‑Maßnahmen-Scharfmachern gehö­ren, die NEOS beim "Impfpass" mit­ge­gan­gen sind ( https://​orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​3​2​1​4​8​05/ ) und die FPÖ Populisten sind, bin ich nun zu einem unter­stüt­zen­den Mitglied bei MFG (Menschen Freiheit Grundrechte) https://​mfg​-oe​.at/ gewor­den. Diese wer­de ich selbst­ver­ständ­lich bei der näch­sten Gelegenheit auch wählen.

    Achja, eine im öster­rei­chi­schen Parlament ver­tre­te­ne Partei hat­te ich ver­ges­sen zu erwäh­nen – der Name fällt mir gera­de nicht ein – egal wird schon kei­ne Wichtige sein…

    Viele Grüße,
    Der Ösi

  8. Interessanter Nebensatz… "doch war­um gilt dann ein PCR-Test, der nur eine aku­te Infektion nach­weist". Das kann der Test nicht oder hab ich was ver­passt? Die Ignoranz gegen­über der Antikörperbildung ist Voraussetzung des Narratives. Stille Feiung wird igno­riert, weil sie den Alarm schnell deut­lich ver­rin­gern würde.

  9. Wo kämen wir denn hin, wenn nach dem sinn­lo­sen Wegsperren gro­ßer Bevölkerungsteile mehr als eine Handvoll der soge­nann­ten Genesenen in den Nutzen von irgend­wel­chen Erleichterungen kom­men würde?

    Man will alle imp­fen, schafft es aber nicht und ver­sucht gleich­zei­tig, die Bevölkerung mit der nicht exi­stie­ren­den Freizügigkeit zu blen­den. Nichtgeimpfte sol­len nach Möglichkeit nichts machen dür­fen – und da ist den Regierenden jedes Mittel recht, die Masse zu blenden.

  10. Was mei­nen die Juristen unter den Mitlesern: ist das vor Gericht halt­bar ? Fachlich ist es unsäglich.
    In einem Land, in wel­chem PCR-Test nicht ehr­lich und trans­pa­rent gemacht wer­den beweist die­ser nichts.
    Natürlich kön­nen Leute, die die Krankheit nie hat­ten, Antikörper dage­gen haben.
    Für ver­nünf­tig könn­te man es hal­ten den Nachweis ste­ri­ler Immunität zu ver­la­gen. Damit wäre die Sache explo­diert: weil es die­se Garantie für Geimpfte eben nicht geben kann.

  11. An der T- Zellenimmunität, die man auch im Blut fest­stel­len las­sen kann (Test 120–130€), ist noch viel kon­kre­ter eine ech­te und dau­er­haf­te Immunität abzu­le­sen. Diese wird aber erst gar nicht in Erwägung gezo­gen, weder bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Vakzinen noch beim Erforschen der Herdenimmunität.
    Vermutlich wür­de dabei offen­sicht­lich, dass wir bereits eine aus­rei­chen­de Herdenimmunität besit­zen und besa­ßen, die die Mehrheit der Bevölkerung vor einem schwe­ren Verlauf von Covid19 schützt. Vulnerable Menschen müs­sen viel­leicht zusätz­lich ihr Immunsystem stär­ken(- hoch­do­sier­tes Vitamin D+C+Zink, zumin­dest in der Grippesaison). Da auch die medi­ka­men­tö­se Therapie der Erkrankung mitt­ler­wei­le fort­ge­schrit­ten ist, besteht m.E. mitt­ler­wei­le mehr Gefahr durch Impfrisiken, als durch die Erkrankung selbst!
    Die vie­len Fälle von Corona-Infektionen bei 2‑fach Geimpften las­sen auch Zweifel an der behaup­te­ten Wirksamkeit der Vakzine aufkommen.

    1. Ich stim­me Ihnen in allen Punkten zu.
      Es wird nicht aus­blei­ben, dass eine wis­sen­schaft­li­che Diskussion über die­se Maßnahmen geführt wird.
      1. schützt nicht jede Impfung vor einer Infektion und es ist belegt, dass geimpf­te ohne selbstr krank zu wer­den ande­re anstecken können.
      2. Dass eine durch­ge­mach­te Infektion bes­ser schützt, als eine Impfung ist eigent­lich Lehrbuchwissen und viel­fach belegt.
      3. Durch einen posi­ti­ven PCR-Test, kann eine durch­ge­mach­te Konatamination mit dem Virus zwar nach­ge­wie­sen wer­den, nicht aber eine Immunität.
      4. Antikörper ver­schwin­den inner­halb eines Jahres fast voll­stän­dig aus dem Blut.
      5. Immunkompetente T‑Zellen sind auch noch Jahre nach einer Infektion nachweisbar.

      Aufgrund die­ser Fakten wird das Ergebnis wis­sen­schaft­li­cher Erörterungen sein, dass der T4-Zell-Test die ein­zig sicher Möglichkeit ist, Immunität nach­zu­wei­sen. Offenbar geht es ja um den Immunitätsnachweis und nicht um den Nachweis einer Nichtinfektiosität. Der ist ja durch eine Impfung nicht gegeben.
      Deshalb, ruhig Blut. Die Zeit arbei­tet für die­se Einsicht.
      Ich bin sicher, dass ein nach­weis der T‑Zellimmunität frü­her oder spä­ter aner­kannt wer­den muss.

  12. Ich sit­ze das locker aus. Ich gehe erst wie­der ins Restaurant oder fah­re in Urlaub, wenn der Chinaschnupfen out of fashion ist. 

    Ich fin­de es bis­wei­len befremd­lich, dass sich Menschen nöti­gen las­sen, Eingriffe an ihrem Körper vor­neh­men zu las­sen, nur damit sie im Ausland im Starbucks sit­zen kön­nen oder sich gegen Geld bewir­ten zu las­sen. Das hat etwas sehr würdeloses!

    1. "Das hat etwas sehr würdeloses!"
      Im Grunde genom­men pro­sti­tu­ie­ren sie sich. Aber da der größ­te Teil der Menschen dies täg­lich macht, fällt es gar nicht mehr auf.

  13. Neues aus BaWü:

    die 90% Geimpften-Quote, die laut 'Corona Verordnung vul­ner­ablen Einrichtungen' in BaWü not­wen­dig ist, damit die Bewohner von Pflegeheimen etwas mehr Gelegenheit zu sozia­ler Teilhabe bekom­men, führt in den Heimen inzwi­schen häu­fig zu einem direk­ten Impfzwang für poten­ti­el­le neue Bewohner.

    Hier zum Beispiel:
    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​s​u​e​d​b​a​d​e​n​/​n​u​r​-​n​o​c​h​-​m​i​t​-​i​m​p​f​u​n​g​-​i​n​s​-​s​e​n​i​o​r​e​n​h​e​i​m​-​1​0​0​.​h​tml

  14. Angenommen, die­ser Nachweis über vor­han­de­ne Antikörper / T‑Zellen wird auch anerkannt.
    Was ist aber mit Menschen , bei denen kei­ne nach­ge­wie­sen wer­den bzw. die nicht " ge*mpft" wer­den dürfen ????

    1. Was aner­kannt wird ist lei­der immer poli­tisch nie wis­sen­schaft­lich, des­halb auch nie sinnvoll.
      Was ist aber mit Menschen , bei denen kei­ne Antikörper/"
      T‑zellen nach­ge­wie­sen werden?
      Die sind ent­we­der gesund und hat­ten die­se Krankheit nie, weil sie eine gute Immunsystemwirkung in Nase und Mund hat­ten, oder sind die­sem Virus nicht begegnet.
      Die, die nicht geimpft wer­den kön­nen, sind ja offen­sicht­lich Covid-gesund und nach gesun­dem Menschenverstand blei­ben sie es auch, wenn sie wei­ter für sich Eigenverantwortung übernehmen

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