Mehr als 100.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind nicht geimpft

Unter die­sem Titel ist am 11.4. auf welt​.de zu lesen:

»In Deutschland sind bis­lang weit mehr als 100.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen höchst­wahr­schein­lich nicht gegen Corona geimpft. Dies ergab eine Umfrage der WELT AM SONNTAG bei allen Gesundheitsministerien. Fünf Länder mach­ten kei­ne Angaben. Die übri­gen elf berich­te­ten über ins­ge­samt 109.854 Meldungen bei den Gesundheitsämtern. Seit 15. März gilt die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht, die unter ande­rem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztpraxen dazu ver­pflich­tet, nicht geimpf­te oder gene­se­ne Mitarbeiter zu mel­den. Hinzu kom­men jene, bei denen Zweifel an der Richtigkeit ihres Nachweises oder medi­zi­ni­schen Attestes besteht…

Dem Statistischen Bundesamt zufol­ge arbei­ten in Deutschland 5,65 Millionen Menschen im Gesundheitsbereich…«

8 Antworten auf „Mehr als 100.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind nicht geimpft“

  1. "Abschließende Stellungnahme

    Andreas Schöfbecks Kampagne zu angeb­lich nicht erfass­ten Impfnebenwirkungen war nicht abge­stimmt und von sei­ner per­sön­li­chen Haltung gegen die Corona-Impfung geprägt."

    https://​bkk​-pro​vi​ta​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​a​b​s​c​h​l​i​e​s​s​e​n​d​e​-​s​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​me/

    https://​twit​ter​.com/​a​l​t​i​n​g​e​r​4la

    Kein Wort zum "aus­ge­fal­le­nen" PEI-Gespräch…

  2. Was wohl Menschen, die es täg­lich mit "Geimpften" zu tun bekom­men, dazu führt, sich dann lie­ber doch nicht imp­fen zu lassen?

  3. Wir wer­den jeden ein­zel­nen mit intak­tem Immunsystem noch sehr brau­chen. Also ja: stand­haft blei­ben, Gesundheit genießen.

  4. Mit Hilfe der Anwälte beschäf­ti­gen die "unge­impf­ten Mitarbeiter des Gesundheitswesens" die Gesundheitsämter bis zum Anschlag.

    Am 10.02.2022 hat das Verfassungsgericht in einem Eilverfahren fest­ge­stellt, dass ein rele­van­ter Fremdschutz durch die Impfung besteht
    Das RKI hat aber am 28.02.2022 den Fremdschutz als Argument für die Impfung voll­stän­dig gestrichen.
    Auch das PEI hat sei­ne Einschätzung revidiert.
    Dr. Radbruch hat bei sei­ner Anhörung im Gesundheitsausschuss am 21.03.2022 geäußert:
    "Mit den gegen­wär­ti­gen Impfstoffen einen Fremdschutz her­zu­stel­len wird unmög­lich sein."

    Das Bunderverfassungsgericht hat in sei­nem Urteil vom 19.11.2021 ver­fügt, dass der Gesetzgeber ver­pflich­tet ist,
    die wei­te­re Entwicklung zu beob­ach­ten und das Gesetz nach­zu­bes­sern, falls zu befürch­ten ist, dass die Maßnahme wegen ver­än­der­ter, tat­säch­li­cher Bedingungen oder einer ver­än­der­ten Erkenntnislage in die Verfassungswridigkeit hineinwächst.

    Deshalb auch das Zurückrudern
    Nach dem vor­läu­fi­gen Aus für die all­ge­mei­ne Impfpflicht stellt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die bereits beschlos­se­ne Regelung in Gesundheits- und Pflegeberufen infrage.

    Die Methoden/Schreiben der Gesundheitsämter sind übri­gens mehr als frag­wür­dig; als Drohkulisse auf­ge­baut aber im Grunde von Hilflosigkeit geprägt.

    Der Gerichtstermin für 2 Bunderwehrsoldaten fin­det übri­gens im Mai statt.

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