Millionen ArbeitnehmerInnen gegen #ZeroCovid

Auf faz​.net ist (hin­ter der Bezahlschranke) am 24.4. zu lesen:

»Wie die Homeoffice-Pflicht Verwirrung stiftet

Am Montag beginnt für vie­le Beschäftigte in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Vorgabe der Infektionsschutzpolitik, beruf­li­che Arbeit so weit wie mög­lich in die pri­va­te Wohnung zu ver­la­gern, ist nicht mehr allein Angelegenheit der Arbeitgeber. Es gilt nun auch eine gesetz­li­che Pflicht für Arbeitnehmer, tat­säch­lich ins soge­nann­te Homeofficezu wech­seln, wenn ihnen der Arbeitgeber dies ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vorschriften anbie­tet. So schreibt es ihnen das neu gefass­te Infektionsschutzgesetz vor.

Konkret betrifft die neue Vorschrift damit vor allem jene Arbeitnehmer, die bis­her trotz eines Homeoffice-Angebots ihres Arbeitgebers lie­ber wei­ter ins Büro gegan­gen sind. Wie vie­le das genau sind, ist sta­ti­stisch nicht klar erfasst. Einen Anhaltspunkt lie­fern Ergebnisse einer kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Online-Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation…

Daraus lässt sich nähe­rungs­wei­se ablei­ten, dass knapp ein Viertel der von Unternehmen tat­säch­lich ange­bo­te­nen Homeoffice-Möglichkeiten bis­her des­halb nicht genutzt wer­den, weil Arbeitnehmer lie­ber wei­ter ins Büro gehen. Bei einer geschätz­ten Gesamtzahl von etwa zehn Millionen Beschäftigten, die der­zeit zumin­dest Teile ihrer Arbeit zu Hause erle­di­gen, wären das mehr als zwei Millionen…

Im Alltag stellt die neu gere­gel­te Pflicht indes vie­le Betroffene erst ein­mal vor Rätsel: Wie ver­bind­lich ist sie für Arbeitnehmer? Wann sind Ausnahmen mög­lich? Neben der bis­her schon gel­ten­den Angebotspflicht für Arbeitgeber schreibt das Gesetz nun dazu vor: „Die Beschäftigten haben die­ses Angebot anzu­neh­men, soweit ihrer­seits kei­ne Gründe entgegenstehen.“

Ergänzende Hinweise fin­den sich in den förm­li­chen Erläuterungen: „Gründe, die dem ent­ge­gen­ste­hen, kön­nen bei­spiels­wei­se räum­li­che Enge, Störungen durch Dritte oder unzu­rei­chen­de tech­ni­sche Ausstattung sein“, heißt es da. Und zum Verfahren: „Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht mög­lich ist, reicht zur Darlegung aus.“

Arbeitnehmer, die trotz eines Angebots nicht zu Hause arbei­ten wol­len, müs­sen dies dem­nach mit­tei­len – aber auch nur, wenn der Arbeitgeber danach fragt. Umgekehrt ist Letzterer aber nicht fest dazu ver­pflich­tet…«


#ZeroCovid for­dert dagegen:

»Das Ziel darf nicht in 200, 50 oder 25 Neuinfektionen bestehen – es muss Null sein…

Shutdown heißt: Wir schrän­ken unse­re direk­ten Kontakte auf ein Minimum ein – und zwar auch am Arbeitsplatz! Maßnahmen kön­nen nicht erfolg­reich sein, wenn sie nur auf die Freizeit kon­zen­triert sind, aber die Arbeitszeit aus­neh­men. Wir müs­sen die gesell­schaft­lich nicht drin­gend erfor­der­li­chen Bereiche der Wirtschaft für eine kur­ze Zeit still­le­gen. Fabriken, Büros, Betriebe, Baustellen, Schulen müs­sen geschlos­sen und die Arbeitspflicht aus­ge­setzt wer­den. Diese Pause muss so lan­ge dau­ern, bis die oben genann­ten Ziele erreicht sind.«

Kein Wunder, daß die vor drei Monaten gestar­te­te Kampagne vor sich hin­düm­pelt. 251 Unterschriften sind in der letz­ten Woche gesam­melt wor­den. Das Ziel liegt bei 200.000, erreicht wur­den bis heu­te 111.371.

17 Antworten auf „Millionen ArbeitnehmerInnen gegen #ZeroCovid“

  1. Ich will auch nichts in Home Office. Ich habe schon immer ger­ne auch etwas zu Hause gear­bei­tet, aber im Büro habe ich Ruhe. Mein Bürokollege ist ja schon im Home Office. Ich fah­re außer­dem mit dem Fahrrad zur Arbeit. Also wo soll ich nun jeman­den anstecken?

  2. Der Begriff Arbeitnehmer ist falsch. Richtiger wäre der Begriff Arbeiter, der ist es näm­lich der sei­ne Arbeit her­gibt bzw. ver­kau­fen muss um über­le­ben zu können.

  3. »Das Ziel darf nicht in 200, 50 oder 25 Neuinfektionen bestehen – es muss Null sein…«
    Kann die­sen Vollpfosten mal jemand erklä­ren, dass »Null« schon allei­ne wegen der unver­meid­li­chen Fehlerquote der Tests ein uner­reich­ba­res Ziel ist.

  4. Das ist Utopie und Wahnsinn von Leuten die kei­nen Ahnung haben und die Backen aufblasen.
    Daran kann man able­sen wie­vie­le einen IQ unter­halb jeg­li­cher Grundschulbildung haben.

    1. @Bürgerfreund"".…. unter­halb jeg­li­cher Grundschulbildung"
      Sagen Sie nichts gegen die Grundschulbildung.
      Zu mei­ner Zeit hieß das noch Volksschule – D.h. Schule des Volkes.
      Darf man das eigent­lich noch sagen?
      Sie dür­fen sicher sein, dass sehr vie­le Volksschulabgänger ein umfas­sen­de­res Wissen vor­zei­gen konn­ten, als heut­zu­ta­ge die mit höhe­rem Abschluss.

  5. Meine Wohnung ist Unverletzlich. Darauf beru­fe ich mich. Ich geh wei­ter ins Office. Da habe ich Ruhe wäh­rend daheim 3 Kids beschult werden.

  6. @Johannes Schumann: Rationale Argumente oder gar prak­ti­sche Erwägungen sind weit jen­seits der Vorstellungskraft der ZeroCovidianer. Es sind Fanatiker, wel­che die zwi­schen den Ohren reich­lich vor­han­de­ne Luft mit Absurditäten fül­len wollen.

    Das erste und ein­zi­ge, was man dau­er­haft schlie­ßen soll­te, sind sämt­li­che Arbeitsstellen der ZeroCovid-Befürworter.

  7. "Wir müs­sen die gesell­schaft­lich nicht drin­gend erfor­der­li­chen Bereiche der Wirtschaft für eine kur­ze Zeit still­le­gen. Fabriken, Büros, Betriebe, Baustellen, Schulen müs­sen geschlos­sen und die Arbeitspflicht aus­ge­setzt werden. "

    Was ist denn hier "kurz"? Eine Woche? Ein Monat? Ein Jahr? Jeder weiß, egal wie lang ein Lockdown dau­ert, mit den Lockerungen kommt der Anstieg an Fallmeldungen. Das hie­ße also, wenn man Zero/No-Covid durch­prü­geln will, das Land in einen tota­len Dauerlockdown zu versetzen.
    Man soll nicht ver­ges­sen, dass durch den Testwahn, ins­be­son­de­re das Dauergeteste bei Kindern usw. das eigent­li­che Krankengeschehen sich immer mehr von den Melderaten ent­kop­pelt, aber gleich­zei­tig wird es ja nach wie vor, trotz der immer unzu­ver­läs­si­ge­ren Daten, als allei­ni­ger Maßstab für alle Sanktionen und Drangsalierungen am Bürger genutzt – wahr­schein­lich genau des­halb, weil es belie­big steu­er­bar ist.

  8. Der Gesetzgeber soll­te ein­fach mal in der Arbeitsstättenverordnung die Anforderungen an einen Arbeitsplatz im Homeoffice nach­le­sen. Dann wird sofort klar, dass die aller­mei­sten Mietwohnungen rein bau­lich über­haupt nicht in Frage kom­men. Ein Homeoffice, wel­ches der Arbeitsstättenverordnung genügt ist prak­tisch nur in grö­ße­ren EFH zu realisieren.

    1. Wer schon seit jeher viel HO gemacht hat, hat in der Regel zu Hause ein Arbeitszimmer mit kom­plet­ter techn. Infrastruktur, Möblierung und auch vie­le son­sti­ge Arbeitsmittel griff­be­reit und von der rest­li­chen Wohnung räum­lich und aku­stisch weit­ge­hend ent­kop­pelt. Das Zusammenwirken mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden usw. funk­tio­nier­te hier aus dem HO her­aus schon immer über die ent­spre­chen­den Anbindungen.

      Das ist aber nicht mit dem zu ver­glei­chen, was vie­le aus der Not her­aus machen müs­sen: Das Mini-Notebook auf dem Küchentisch neben den quä­ken­den Kindern, kaum funk­tio­nie­re Netzanbindung an das Firmenetz und ande­re Widrigkeiten.
      Dass hier kei­ner gern HO macht bzw. nur unter Inkaufnahme erheb­li­cher Nachteile, auch bei den Arbeitsergebnissen, dürf­te dann kei­nen wundern.

      Weiterhin haben auch nicht alle die Möglichkeit, voll­um­fäng­lich den Anforderungen an den Daten- und Informationsschutz zu ent­spre­chen, weil sie bestimm­te Unterlagen, Datenträger usw. dann auch ent­spre­chend geschützt ver­fah­ren müs­sen können.

  9. Klar, wir ver­le­gen die Schule, die "Kita" den Job in unse­re Wohnung, und der Schurkenstaat ist fein raus! Spart Heizung, Verwaltungskosten, Mieten etc., etc., Ja, geht´s noch?? Klagt dagegen!!

  10. Den Zusammenhang mit #ZeroCovid ver­ste­he ich nicht ganz. Ist gemeint, dass die­je­ni­gen, die ins Homeoffice könn­ten, dies aber bis jetzt nicht getan haben, sozu­sa­gen "mit den Füßen" gegen #ZeroCovid abge­stimmt haben?

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