Ministerium kündigt Leitfaden zur Erstattung von Corona-Bußgeldern an

Bayern will mög­lichst sparen:

»In der Debatte um die Rückzahlung von unbe­rech­tigt ver­häng­ten Corona-Bußgeldern will das Gesundheitsministerium den Kommunen kon­kre­te Hinweise zur Umsetzung an die Hand geben. "Auf Antrag der Betroffenen sol­len Geldbußen im Einzelfall nach ent­spre­chen­der Prüfung der zustän­di­gen Behörde zurück­ge­zahlt wer­den, wenn das mit der Geldbuße geahn­de­te Verhalten nach der ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Rechtsprechung nicht hät­te unter­sagt wer­den dür­fen", sag­te ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.

Weiter: "Nur in die­sen Fällen hal­ten wir eine Rückerstattung für ange­mes­sen. Welche Fälle dies kon­kret betrifft, kann abschlie­ßend erst bewer­tet wer­den, wenn die schrift­li­chen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts vor­lie­gen." Konkrete Hinweise zur Umsetzung für die Kommunen wür­den der­zeit erar­bei­tet und "sodann an die zustän­di­gen Behörden ver­sandt". Einen genau­en Termin nann­te er nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat­te vor eini­gen Wochen für vie­le über­ra­schend geur­teilt, dass die stren­gen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unver­hält­nis­mä­ßig und unwirk­sam waren. In der Folge kün­dig­te das Gericht an, dass die Urteilsgründe aber vor­aus­sicht­lich erst im Jahr 2023 zuge­stellt wer­den könn­ten. Mehr als 22 000 Bußgelder waren aber des­we­gen im Freistaat vom 1. bis zum 19. April 2020 ver­hängt worden.

Einige Kommunen hat­ten sich zwi­schen­zeit­lich gegen eine Rückerstattung aus­ge­spro­chen, die kom­mu­na­len Spitzenverbände for­der­ten eine ein­heit­li­che Vorgabe durch die Staatsregierung.

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Frage der Rückerstattung vor­aus­sicht­lich nur einen klei­nen Teil der Bußgelder betrifft. Diese wur­den sei­ner­zeit von den Kommunen auf Basis der Corona-Verordnung der Staatsregierung durch­ge­setzt. Sollten Kommunen nun Bußgelder zurück­er­stat­ten müs­sen, sieht das Ministerium dar­in kei­ne finan­zi­el­le Mehrbelastung für die Kommunen. Bei den Corona-Bußgeldern han­de­le es sich um Einnahmen, "die grund­sätz­lich in den Staatshaushalt ein­flie­ßen und über Finanzzuweisungen an die Kommunen zurück­ge­reicht wor­den sind". (Marco Hadem, dpa)«
baye​ri​sche​-staats​zei​tung​.de (02.01.23)

7 Antworten auf „Ministerium kündigt Leitfaden zur Erstattung von Corona-Bußgeldern an“

  1. Wenn das Schule macht, müss­te der Verordnungsgeber in Zukunft schon vor Erlass einer Verordnung die Verfassungsmäßigkeit jeder ein­zel­nen Maßnahme prü­fen. Nicht aus­zu­den­ken! Wer soll die­se Wahnsinnsarbeit leisten? 🙂

  2. Fokus-Online: Amtsärzte wol­len euro­pa­wei­te Corona-Testpflicht für Reisende aus China

    "… Dienstag, 3. Januar, 01.04 Uhr: Die deut­schen Amtsärzte for­dern für alle Einreisenden aus China eine ein­heit­li­che Corona-Testpflicht in der Europäischen Union. Bei einer explo­si­ons­ar­ti­gen Ausbreitung wie der­zeit in China müs­se man damit rech­nen, dass das Virus mutie­re, sag­te Johannes Nießen, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). …

    .… EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides rief die Staaten ledig­lich dazu auf, ihre natio­na­len Maßnahmen zur Überwachung des Virus zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls wie­der hochzufahren. …

    … Mehrere euro­päi­sche Länder haben inzwi­schen Einreisebeschränkungen für Reisende aus China erlas­sen oder die­se in Aussicht gestellt, dar­un­ter Frankreich, Italien und Spanien. In Frankreich sind künf­tig auch PCR-Tests nach der Ankunft vor­ge­schrie­ben. Die Bundesregierung hat­te am Sonntag hin­ge­gen bekräf­tigt, dass sie zunächst noch abwar­ten will. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklär­te am Freitag eine Verschärfung der Einreiseregeln in Deutschland für „noch nicht notwendig“. …"

    Wie auch immer. Die Marionetten bewe­gen sich wei­ter. Die Kiste läuft .…

  3. "Bußgelder zurück­zah­len".… und das soll´s gewe­sen sein?

    Was mich hier viel mehr umtreibt ist, war­um eine Regierung, die ille­ga­le Gesetze oder Verordnungen erläßt, nicht zumin­de­stens zurücktritt?
    Warum es kei­ne Strafanzeige gegen sie gibt, die Schmerzensgeld und Entschädigungen für began­ge­nes Unrecht for­dert? (mei­nes Wissens erhält jeder zu Unrecht Inhaftierte Geld als Entschädigung für jeden Tag unge­rech­ten Freiheitsentzugs…)
    Warum zur Hölle dür­fen sol­che Leute ein­fach wei­ter­ma­chen und in ihren Posten blei­ben, als wäre nix gewesen?
    Kann mir das mal jemand erklären?

Schreibe einen Kommentar zu Lauterbach bremst Corona-Massnahmen? Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert