Ministerium: Masern-Impfpflicht an Schulen für Tausende Beschäftigte

Pünktlich zum Stichtag (!) infor­miert Thüringen via dpa am 31.7 über eine eher wenig beach­te­te Impfpflicht, die in der gan­zen BRD gilt:

"Erfurt (dpa/th) – Von der bun­des­wei­ten Masern-Impfpflicht unter ande­rem an Schulen und in Kindergärten ist in Thüringen nach Einschätzung des Bildungsministeriums etwa die Hälfte des Schulpersonals betrof­fen. Rund 13 400 Beschäftigte waren nach Angaben einer Sprecherin im Schuljahr 2021/22 jün­ger als 52 Jahre. Die Pflicht zum Nachweis des Masern-Impfschutzes oder der Immunität nach einer Erkrankung gilt seit März 2020 nicht nur für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen, son­dern auch für nach 1970 gebo­re­ne Beschäftigte in den Einrichtungen. Für einen Teil galt bis Ende Juli eine Übergangsfrist…

Nach dem Ende der Übergangsfrist betrifft dies nun auch das bereits vor März 2020 dort täti­ge Personal sowie vor die­sem Stichtag in Kindergärten betreu­te und in Schulen unter­rich­te­te Kinder. In den Kindergärten gilt die Impfverpflichtung laut Bildungsministerium für zwei Drittel des päd­ago­gi­schen Personals, das sind mehr als 9700 Menschen. Angaben zur Altersstruktur der übri­gen Kindergarten-Beschäftigten mach­te das Ministerium nicht…

Konflikte an Schulen und Kindergärten wegen der Masern-Impfpflicht sind in Thüringen laut Bildungsministerium bis­lang nicht bekannt. Das Thüringer Gesundheitsministerium rech­net auch jetzt nicht mit gra­vie­ren­den Problemen – zumin­dest bei Schulkindern… In den zurück­lie­gen­den zwei­ein­halb Jahren gab es in Thüringen laut Ministerium kei­ne Masernfälle."


masern​schutz​.de

Auf aerz​te​blatt​.de war 2020 unter der Überschrift "Masern: Der Zwang zum Kombinationsimpfen wird Folgen haben" zu lesen:

»…Mithin sind dadurch Betroffene gezwun­gen, eine beruf­lich indi­zier­te Impfung mit Kombinationsimpfstoffen vor­neh­men zu lassen.

Diese Konsequenz wird nicht mit aller Transparenz kom­mu­ni­ziert, woge­gen sich inzwi­schen Kritik laut macht – nicht nur von Politikern. Der Arzt und Humangenetiker Prof. Dr. med. Wolfram Henn war als Mitglied des Deutschen Ethikrates einer der Kabinettsberater in Sachen Masern-Impfpflicht. Er wies öffent­lich dar­auf hin, dass aus der blo­ßen Masernimpfpflicht auf die­se Weise fak­tisch eine Pflicht zur Impfung mit Kombinationsimpfstoffen wer­de. Bereits zu Beginn der Debatte um die Masern-impf­pflicht im Frühjahr 2019 war auf die Problematik der man­geln­den Einzelimpfstoffe auf­merk­sam gemacht wor­den. Der Ethikrat hat­te sei­ner­zeit bereits emp­foh­len, Einzelimpfstoffe bereit­zu­stel­len…«

Fußnoten des Originals wur­den hier weg­ge­las­sen. Hervorhebungen nicht im Original.

15 Antworten auf „Ministerium: Masern-Impfpflicht an Schulen für Tausende Beschäftigte“

  1. Dass auch Kombinationsimpfstoffe zu akzep­tie­ren sind, ist sogar im Infektionsschutzgesetz fest­ge­schrie­ben. In Paragraph 20, Absatz 8 heißt es dort ebenfalls:

    „Ein aus­rei­chen­der Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres min­de­stens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zwei­ten Lebensjahres min­de­stens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betrof­fe­nen Person durch­ge­führt wur­den. Satz 1 gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern aus­schließ­lich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung ste­hen, die auch Impfstoffkomponenten gegen ande­re Krankheiten ent­hal­ten. Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medi­zi­ni­schen Kontraindikation nicht geimpft wer­den können.“

    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​2​0​.​h​tml

    1. @ hol­ger blank.
      Sehr geehr­ter Herr Blank,
      hät­ten Sie zu Ihrer Aussage des Kombi-"Impf"stoffes Grippe / "Corona" eine fak­ten-belast­ba­re Quelle (Link zu der fak­ten-belast­ba­ren Quelle), in der ich mich bele­sen kann?
      Danke Ihnen vorab.

      Grüße.

  2. Die gan­ze Aufregung ist nicht korrekt. 

    Schon seit 2–3 Jahren muss die Immunität nach­ge­wie­sen werden. 

    ABER

    Bluttest auf Antikörper ist bun­des­weit anerkannt. 😉

    Dementsprechend ent­fällt die zwei­te Impfung längst. In unse­rer Einrichtung haben die Betriebsärzte auf die G‑Untersuchungen geschrie­ben ob Immunität anzu­neh­men ist. 🙂

    1. Bezweifle, dass man nach 40 Jahren noch Antikörper nach­wei­sen kann. Immun bleibt man aber trotz­dem, denn dafür gibts schließ­lich die T‑Zellen, die jeder­zeit Antikörper pro­du­zie­ren las­sen können.

      1. Ja, auch nach 40 Jahren gibt es wel­che, wir haben eine Mitarbeiterin, die sehr alt ist und Masern als Kind hatte. 

        Antikörper wur­den gefunden. 

  3. Ein Hoch auf den Nanny-Staat !
    Der mir von der Wiege bis zur Bahre vor­schrei­ben will, wie ich mein
    Leben zu gestal­ten habe.
    Träum' wei­ter, lie­be Nanny…

  4. Und eigent­lich gibt es fast nur das Präparat Priorix, das von ver­schie­de­nen Herstellern ange­bo­ten wird. Der Masernpikszwang ist prak­tisch eine Lex Priorix.
    Im Übrigen ist Thüringen jenes Bundesland, das ein gro­ßes Staatsgeheimnis aus dem Inhalt sei­ner Impffortbildungen macht und jüngst ein­räu­men muss­te, dass es kei­ne Fortbildungen anbie­tet, wo Impfschäden behan­delt werden:
    https://​frag​den​staat​.de/​a​/​1​9​3​655
    https://​frag​den​staat​.de/​a​/​1​9​7​904
    https://​frag​den​staat​.de/​a​/​2​3​6​188
    Das betrifft alles noch die total siche­ren klas­si­schen Piksstoffe.

  5. Wenn man Schulkinder hat und kei­nen Piksnachweis vor­legt, wird man zu einem Impfberatungsgespräch ins Gesundheitsamt gela­den. Da soll­te man unbe­dingt hin­ge­hen und sich mit guten Fragen vor­be­rei­ten. Ihr glaubt nicht, wie wenig Impfexperten über Impfungen wissen!

  6. Meine Frau arbei­tet auf der Intensivstation eines ört­li­chen Krankenhauses und wur­de bereits vor zwei Jahren von ihrem AG zur Vorlage des Impfnachweises gegen Masern auf­ge­for­dert. Letztendlich hat sie einen posi­ti­ven Antikörpertest vor­ge­legt. Dieser war ausreichend 🙂

  7. Auch die Masernimpfpflicht ist ein so abar­ti­ges, abgrund­tie­fes Verbrechen, dass für den Pharmalobbyisten, der uns das ein­ge­brockt hat, kei­ne Strafe vor­stell­bar ist, die dem auf­wie­gen könnte. 

    Wann wachen die Menschen auf? Wann kapie­ren sie end­lich, dass sie von den Giftmischern der Pharmaindustrie ein ums ande­re Mal ver­arscht werden? 

    Politiker, die Big Pharma unser Leben zer­stö­ren las­sen, sind ent­we­der Kompliz*innen (das heißt 1. sie ver­die­nen mit, 2. sie sind erpress­bar oder 3. sie wol­len den Great Reset), oder sie sind zu blöd, um das Geschäftsmodell zu ver­ste­hen (1. Panik vor einer Krankheit erzeu­gen, 2. Medikament teu­er ver­kau­fen und 3. Produktwerbung als Wissenschaft kaschieren).

  8. Wie will man eine Masern Impfpflicht in der Schule durch­set­zen, wenn eine Schulpflicht besteht?
    (Wenn das unge­impf­te Kind z.B zu Hause und nicht im Kindergarten betreut wurde)

    Mit Bußgeld, 2500 Euro, was man gege­be­nen­falls auch erhö­hen könn­te – so lan­ge bis die Kinder geimpft sind.

    Kommt bekannt vor?

    Verfassungskonform?

    Das beste Deutschland, …

    2019 hat­te der mitt­ler­wei­le sehr bekann­te Alexander Kekulé, der an der Universität Halle das Institut für Medizinische Mikrobiologie lei­te­te, ein Gutachten zum Masernschutzgesetz erarbeitet.
    Sein Urteil fiel ver­nich­tend aus.

    https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Finitiative-freie-impfentscheidung.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2019%2F10%2FGutachten-Schutzimpfung-Masern-Kurzfassung_01.pdf&h=AT1MGrzdsn-lxK-Cd2rKOAWomGNnkQTmrAp6mFWOW6baMMK6QM4cSOLh-7Rvu_-3_oK9g8tAcvDFx_MV_ZsGN58acHHZZD6DhlRLG6m7j-G2V8Fl_71fWEZRzmcn2YyUZZ7pyycqBT6SujwtY6niNNHrH3S00g4-eTP8Ian81YlmTFcQigqfOCPm1luWjM_yKkbPQeXXQRhB5OPOWgG_HlvLUFfQ9kxEpk1evPGJJ4IHnJYDHB1VjbkqJsiCtDPnkvO5ir6jNLNonsgT2nGxdqfHaZGmL_PrIaNEbQ1btss1Vm3B_J0UT5-5BqPNmdZ53AL8xXJ_VXe_KnccwDe0goxp9WCOhJ2c27PaEamRIWCXaQwHRUrfh3cIp39VWk3MVeAMZEzU1wXlqtZxl28d387EfOoaASNHNBjNKURh8AQ5z6wBHmgnJKFkyiXF61Gyh_819SqXBc0cnJ3LwLK-NcIRnt0S3wHIJEvWivvki6ggbZOQ9o8qj7GM_oQL1okePYveoIecOvBH-3H_noImn71-btfNHF1X02jvJeFAwLbjTJ-KqO-_3sjDyBDfwmzEbPtsgIg_-oInbBlqCsgUKRwJMWN2gjsvpg

    Das Gutachten ist im Netz nur schwer zu finden
    Erwähnt wird es in die­sem Artikel:

    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​D​i​e​-​M​a​s​e​r​n​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​u​e​b​e​r​z​e​u​g​t​-​n​o​c​h​-​i​m​m​e​r​-​n​i​c​h​t​-​5​9​8​7​2​3​6​.​h​tml

    Der Link jedoch ist tot.

    Lektüre:

    https://​lauf​pass​.com/​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​i​s​t​-​d​e​r​-​m​a​s​e​r​n​i​m​p​f​z​w​a​n​g​-​e​i​n​-​t​r​o​j​a​n​er/

    https://​www​.nzz​.ch/​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​/​k​o​e​n​n​t​e​-​d​i​e​-​m​a​s​e​r​n​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​a​l​s​-​v​o​r​l​a​g​e​-​f​u​e​r​-​e​i​n​-​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​o​b​l​i​g​a​t​o​r​i​u​m​-​d​i​e​n​e​n​-​l​d​.​1​6​3​7​891

    https://​www​.rnd​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​m​a​s​e​r​n​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​e​l​t​e​r​n​-​k​l​a​g​e​n​-​i​n​-​k​a​r​l​s​r​u​h​e​-​A​V​W​Q​Z​X​Y​S​G​Y​N​T​C​7​Q​T​I​B​H​C​G​V​T​R​4​M​.​h​tml

    Der (Zwang) Druck zum Kombinationsimpfen
    bestand schon vor 25 Jahren, als es z.B. um den Röteln-Schutz ging.
    Meinen Kindern woll­te man die Sechsfachimpfung verpassen
    Es war damals schon kein Einzelimpfstoff zu kriegen
    Habe ich dan­kend abge­lehnt, Gott sei Dank

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​x​o​a​D​b​V​J​JLQ

    Impfexperten Dr. med. Klaus Hartmann, der zehn Jahre lang als Impfstoff-Sachbearbeiter im Paul-Ehrlich-Institut tätig war und dann wegen zahl­rei­cher Impf-Todesfälle gekün­digt hatte.

  9. Mir ist nicht ein Fall bekannt wo es Komplikationen mit Masern oder gar Todesfälle gab. Masern – das ist eine Kinderkrankheit zu zu einer lebens­lan­gen Immunisierung führt.

    Und zu mei­ner Zeit bzw. Kindheit gab es kaum einen der nicht die Masern hat­te und vie­le mei­ner Klassenkameraden hat­ten bis zu 12 Geschwister. 

    Kinderkrankheiten wie Masern haben noch nie die Menschheit bedroht!

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