Muss man sich die Grundrechte durch Impfen verdienen?

Das fragt am 3.1. Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der SZ, auf sued​deut​sche​.de:

»Zu Weihnachten bekam ich, wun­der­bar ein­ge­packt, ein Grundgesetz geschenkt. Das klingt nun nicht beson­ders ori­gi­nell. Und es ist ja auch so, dass ich schon ganz vie­le Grundgesetze habe – in allen denk­ba­ren Ausgaben: groß­for­ma­ti­ge und klein­for­ma­ti­ge, bebil­der­te und unbe­bil­der­te, kom­men­tier­te und unkom­men­tier­te, schön gebun­de­ne und bil­lig zusam­men­ge­kleb­te. Da gibt es Exemplare, die, es ist ein schö­ner Gag, kaum grö­ßer sind als eine Briefmarke. Und da gibt es Exemplare, die haben, und das ist kein Gag, sage und schrei­be 16 000 Seiten. Bei letz­te­rem Grundgesetz han­delt es sich um den respekt­hei­schen­den Großkommentar von Maunz/Dürig, der bei C.H. Beck in sie­ben Leinenordnern als Loseblattsammlung der­zeit in der 92. Auflage erscheint und in dem renom­mier­te Staatsrechtler die ein­zel­nen Grundgesetzartikel kom­men­tie­ren und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu analysieren.

Die Bürde des Menschen ist unantastbar

Mein Weihnachtsgeschenk-Grundgesetz ist zwar nur ein Taschenbüchlein, aber es ist gleich­wohl ein sehr beson­de­res Exemplar. Auf der Vorderseite sieht man einen Menschen mit dem Kopf des Bundesadlers; die­ser Mensch lässt gera­de die Hosen run­ter und steht mit nack­tem Hintern da. Auf der Rückseite des Büchleins sieht man, wie die­ser Adlermensch dick und brä­sig auf den Schultern einer klei­nen Person hockt und sich tra­gen lässt. Die Beschriftung dazu lau­tet: "Die Bürde des Menschen ist unan­tast­bar." Darunter, klein gedruckt, die Warnung: "Wer das Grundgesetz nach­macht oder das Grundgesetz ver­fälscht oder nach­ge­mach­te oder ver­fälsch­te Grundgesetze sich ver­schafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."

Das Grundgesetz und die Titanic

Mein Weihnachtsgeschenk-Grundgesetz ist, Sie ahnen es wohl, kein juri­sti­sches, son­dern ein sati­ri­sches Werk. Es stammt von F. K. Waechter, der ein begna­de­ter Zeichner, Karikaturist, Cartoonist und Autor war, der zu den Protagonisten der Neuen Frankfurter Schule gehör­te und vor vier­zig Jahren zu den Gründungsmitgliedern des Satiremagazins Titanic. Das von ihm kom­men­tier­te und illu­strier­te Grundgesetz ist nicht mehr auf dem neue­sten Stand; mein Weihnachts-Geschenk-Exemplar stammt aus dem Jahr 1982, also aus der Zeit lan­ge vor der Wiedervereinigung und vor diver­sen Grundrechtsänderungen.

Genießen nur geimpfte Menschen Grundrechte?

Mein Weihnachtsgeschenk-Grundgesetz ent­hält daher natür­lich auch kei­ner­lei Anspielungen auf Corona, auf die Pandemie und auf die aktu­el­len Debatten dazu, ob die Menschen, die sich gegen Corona haben imp­fen las­sen, sich damit Privilegien ver­dient haben. Die Privilegien sol­len dar­in bestehen, dass für sie die Grundrechtseinschränkungen, wie sie zur Bekämpfung von Corona erlas­sen wur­den, nicht mehr gel­ten; so pro­pa­giert es unter ande­rem Hans-Jürgen Papier, der frü­he­re Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Das klingt erst ein­mal plau­si­bel, weil es sehr unver­hält­nis­mä­ßig ist, den Menschen, von denen kei­ne Infektionsgefahr mehr aus­geht, sol­che Belastungen auf­zu­er­le­gen. Also sol­len die Geimpften, so mei­nen Papier und ande­re, die Grundrechte genie­ßen dür­fen, die Ungeimpften aber nicht.

Grundrechte sind keine Privilegien

Wie gesagt, das klingt erst ein­mal plau­si­bel und rich­tig – auch wenn man sich sogleich fra­gen mag, was denn der Einzelne zum Beispiel dafür kann, dass er nach der von der Staatsverwaltung fest­ge­leg­ten Impfreihenfolge erst in vie­len Monaten mit sei­ner Impfung an der Reihe ist und also auch solan­ge auf den Genuss der vol­len Grundrechte war­ten muss. Es ist erstens hoch­pro­ble­ma­tisch, dass die­se Impfreihenfolge von der Verwaltung und nicht vom Gesetzgeber fest­ge­legt wird; alle wesent­li­chen Entscheidungen müs­sen, das gehört zum rechts­staat­li­chen Einmaleins, vom Gesetzgeber getrof­fen wer­den. Und es ist zwei­tens hoch­pro­ble­ma­tisch, dass der Staat es auf die­se Weise in der Hand hat, Grundrechte zuzuteilen.

Das führt zum sehr grund­sätz­li­chen Haupteinwand gegen die soge­nann­ten Privilegien für Geimpfte: Grundrechte sind kei­ne Privilegien, die man sich erst durch ein bestimm­tes Handeln oder durch ein bestimm­tes Verhalten ver­die­nen kann oder ver­die­nen muss. Grundrechte sind kei­ne Belohnung, kei­ne Gratifikation, kein Bonus, kein 13. Monatsgehalt. Sie sind ein­fach da, jeder hat sie, jeder darf sie in Anspruch neh­men. Grundrechte hei­ßen Grundrechte, weil sie dem Menschen als Mensch und/oder als Staatsbürger zuste­hen. Das ist ja das ganz Besondere, das ist das Wunderbare an den Grundrechten: Sie gel­ten unab­hän­gig vom Alter, unab­hän­gig vom Einkommen, unab­hän­gig von Rang und Hautfarbe, unab­hän­gig von Glauben und Weltanschauung, unab­hän­gig von Gesundheitszustand und Intelligenzquotient. Ein Grundrecht steht einem auch dann zu, wenn man sich des­sen gar nicht bewusst ist, dass man ein Grundrecht hat. Die Grundrechte sind auch nicht irgend­wo gela­gert, sie müs­sen nicht in einem Grundrechtelager abge­holt wer­den gegen Vorlage bestimm­ter Bescheinigungen, so wie ein Paket bei der Post.

Symbolhafte Opfergaben, Verzichtsgehorsam

Das beson­ders Schöne an dem von F. K. Waechter illu­strier­ten Grundgesetz ist der Stolz auf die Grundrechte, den man auch in sei­nen bit­ter­sten und bis­sig­sten Zeichnungen spürt. Die Pandemie-Politik hat dazu geführt, dass die­ser Stolz gelit­ten hat, dass es gar einen Stolz dar­auf gibt, Grundrechte dem Virus zu opfern. Ich habe es vor Kurzem schon ein­mal geschrie­ben: Mir ist bei einer Haltung unwohl, die so tut, als sei das Virus die Neuausgabe einer archai­schen Gottheit, die man durch sym­bol­haf­te Opfergaben und Verzichtsgehorsam befrie­di­gen muss.

Es geht nicht um Symbole, es geht nicht um Signale, die von einem Handeln aus­ge­hen, oder um Zeichen, die man mit einem Verbot set­zen will; es geht um die Frage: Was ver­hin­dert wirk­lich die Verbreitung des Virus? Gerade weil das häu­fig nur durch Versuch und Irrtum her­aus­zu­fin­den war und ist, ist eine Evaluation, wie wirk­sam die jewei­li­gen Maßnahmen sind, unbe­dingt nötig. Die gene­rel­len, pau­scha­lie­ren­den Eingriffe in die Grundrechte durch Verbote, Ausgangssperren, Schul- und Betriebsschließungen, sind hei­kel. Sie wer­den nicht weni­ger hei­kel dadurch, dass man sich den Zutritt zu den ver­schlos­se­nen Grundrechten – aktu­ell durch eine Impfung – wie­der erwer­ben kann.

Verfassungen sol­len, so hat ein­mal jemand süf­fi­sant gesagt, so sein, dass sie die Verfassung der Bürger nicht rui­nie­ren. Das ist aber viel zu wenig. Verfassungen sol­len dabei hel­fen, dass die Bürgerinnen und Bürger in guter Verfassung blei­ben und ihren Rechten nicht die Luft aus­geht. Momentan geht den Rechten der Bürgerinnen und Bürger die Luft aus.

Der Berliner Verfassungsrechtler und Rechtsphilosoph Christoph Möllers hat das vor ein paar Tagen im Interview in der SZ so for­mu­liert: "Man kann eine Gesellschaft auch anäs­the­sie­ren, indem man sagt, eigent­lich gilt die Versammlungsfreiheit, aber gera­de jetzt dürft ihr nicht demonstrieren."

Ich wün­sche Ihnen, ich wün­sche uns, dass wir auch in Corona-Zeiten wach blei­ben. Dann wird es ein gutes Jahr 2021.«

10 Antworten auf „Muss man sich die Grundrechte durch Impfen verdienen?“

  1. Respekt und Danke, Herr Prantl!
    Ich hof­fe für Sie und alle Bürger, Sie dür­fen in Zukunft auch wei­ter­hin für die SZ und ande­re "Informationsmedien" ähn­li­che Kolumnen schrei­ben und veröffentlichen…;-)

  2. Da hat er dann ja doch recht lan­ge gebraucht, der gute Heribert Prantl, bis er sich end­lich getraut hat, öffent­lich kri­tisch Stellung zu beziehen.
    Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­ten sei­ne Kommentare über­wie­gend ent­we­der direkt oder in wohl­fei­len Betrachtungen ver­brämt die ver­ord­ne­ten Maßnahmen als ein wenn­gleich gele­gent­lich schwer zu ertra­gen­des, so aber doch not­wen­di­ges Übel dar­ge­stellt und dem inter­es­sier­ten Leser zum Durchhalten wech­seln­de Allegorien geliefert.
    Seine intel­lek­tu­ell aus­ge­form­ten Beiträge zur Regierungspropaganda waren damals so schwer für mich zu ertra­gen, dass ich sei­nen Newsletter abbe­stellt hatte.

  3. Prantl ist der Vertreter einer aus­ster­ben­den Spezies von Journalisten, zudem noch Jurist. Einer, der noch nach­denkt und klu­ge Sachen schreibt. Hält man einen Lars Wieland dage­gen, könn­te man nur noch heu­len. Leider sind die­se Leute in der Mehrheit.

  4. Prantl ist das Feigenblatt: "Seht ihr, es gibt ja laut ver­nehm­li­che Kritik, die Demokratie funktioniert!"

    Aber, und dar­auf kommt es an: Prantl wür­de nie die­se rie­si­ge Lüge anpran­gern als das, was sie ist: eine rie­si­ge, von dem gewähl­ten Personal und der Elite (zu der er selbst gehört) ange­zet­tel­te und bewusst auf­ge­bau­te Lüge um mit här­te­sten Maßnahmen durch­re­gie­ren zu können. 

    Indem Prantl in sei­nen Kommentaren den Glauben an die Corona-Gefahr auf­recht erhält (was bei sei­ner Intelligenz eigent­lich nicht glaub­haft ist, ange­sichts der vie­len offen­sicht­li­chen Brüche in der Lügen-Erzählung) stützt er das Narrativ. Indem er ein biss­chen mehr Demokratie for­dert – ange­sichts einer veri­ta­blen Gesundheits-Diktatur, macht er besten­falls den Hofnarr – viel­leicht aber sogar den Heuchler – den bei­de stüt­zen letz­lich das kran­ke System.

    Und Papier hat sich ja wohl voll­stän­dig erle­digt, wenn das wirk­lich des­sen Standpunkt ist. Der hat ja auch schon mal kri­ti­sche Worte gefun­den – und nun spricht er der Zweiklassendemokratie das Wort – will Menschen, die sich nicht Körperverletzen las­sen, die Grundrechte abspre­chen. Widerlich!

  5. Letztendlich besorgt er sich ein Feigenblatt: Ich habe es doch immer schon gesagt … 

    Andere vor ihm waren genau­so: Ich war es nicht, Adolf Hitler ist es gewe­sen. Und haben zwölf lan­ge Jahre mitgetan.

  6. Wie gesagt, das klingt erst ein­mal plau­si­bel und rich­tig – auch wenn man sich sogleich fra­gen mag, was denn der Einzelne zum Beispiel dafür kann, dass er nach der von der Staatsverwaltung fest­ge­leg­ten Impfreihenfolge erst in vie­len Monaten mit sei­ner Impfung an der Reihe ist und also auch solan­ge auf den Genuss der vol­len Grundrechte war­ten muss.

    Ekelhaft.
    Wie in 2020 hin­ter­fragt Prantl viel zu wenig.
    Grundrechte sind Grundrechte. Die schafft man nicht ab, und noch weni­ger bekom­men sie dann die­je­ni­gen zurück, die sich gegen irgend­et­was imp­fen lassen.
    Das allei­ne ist ein Skandal, und wenn Prantl das nicht auch als sol­chen benennt – was er, s.o., ganz ein­deu­tig nicht tut – dann ist alles rund­her­um auch nur Pseudogeschwafel.

    Nein, Herr Prantl, das reicht hin­ten und vor­ne nicht.

    Sorry, Leute, aber ist so.

  7. "Verfassungen sol­len, so hat ein­mal jemand süf­fi­sant gesagt, so sein, dass sie die Verfassung der Bürger nicht rui­nie­ren. Das ist aber viel zu wenig. Verfassungen sol­len dabei hel­fen, dass die Bürgerinnen und Bürger in guter Verfassung blei­ben und ihren Rechten nicht die Luft aus­geht. Momentan geht den Rechten der Bürgerinnen und Bürger die Luft aus."

    Artikel 146 des GG (der letz­te im GG) beinhal­tet die Ausage, dass das Grundgesetz kei­ne Verfassung ist. https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​1​4​6​.​h​tml

    Bei der Bundeszentrale für poli­ti­sche Bildung kann man das Grundgesetz kosten­los bezie­hen, und sich bis zu 6 Stück por­to­frei zusen­den lassen:

    https://m.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland

    Und eine Übersicht der Änderungen des GG seit 2006 fin­det man hier: https://​www​.buzer​.de/​g​e​s​e​t​z​/​5​0​4​1​/​l​.​htm

  8. Meiner Meinung nach ist das eine sehr klu­ge, sehr gut geschrie­be­ne und kri­ti­sche Kolumne von Heribert Prantl und ein kla­res Votum gegen die Einschränkung von Grundrechten:

    "Grundrechte sind kei­ne Privilegien, die man sich erst durch ein bestimm­tes Handeln oder durch ein bestimm­tes Verhalten ver­die­nen kann oder ver­die­nen muss. Grundrechte sind kei­ne Belohnung, kei­ne Gratifikation, kein Bonus, kein 13. Monatsgehalt. Sie sind ein­fach da, jeder hat sie, jeder darf sie in Anspruch neh­men. Grundrechte hei­ßen Grundrechte, weil sie dem Menschen als Mensch und/oder als Staatsbürger zuste­hen. Das ist ja das ganz Besondere, das ist das Wunderbare an den Grundrechten: Sie gel­ten unab­hän­gig vom Alter, unab­hän­gig vom Einkommen, unab­hän­gig von Rang und Hautfarbe, unab­hän­gig von Glauben und Weltanschauung, unab­hän­gig von Gesundheitszustand und Intelligenzquotient."

  9. Die Außerkraftsetzung der Grundrechte wäh­rend der Corona-Pandemie
    Wolfgang Bittner
    30. September 2023 um 12:00 Ein Artikel von Wolfgang Bittner

    Am 18. September 2023 fand in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin eine Tagung zum Thema 

    „Deutschland zwi­schen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ statt. 

    Der ehe­ma­li­ge Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
    Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, nahm unge­wöhn­lich deut­lich zu den Verfehlungen der Legislative, Exekutive und Judikative, ins­be­son­de­re des Bundesverfassungsgerichts, wäh­rend der Corona-Pandemie Stellung. Von Wolfgang Bittner.

    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​1​0​4​495

Schreibe einen Kommentar zu Albrecht Storz Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert