"Mutmaßungen über Richter: Reichsbürger? Querdenker? AfD?"

"FOCUS Online hat recher­chiert – und ist fün­dig gewor­den." Das Blatt ver­öf­fent­licht am 25.1. einen Artikel, der in ande­ren Zusammenhängen als "Hate Speech" gegei­ßelt würde.

»Klagte pri­vat schon gegen die Maskenpflicht
Corona-Richter aus Weimar: Er klag­te schon pri­vat gegen Masken- und Abstandspflicht

Der Richter am Amtsgericht Weimar, der einen Corona-Sünder frei­ge­spro­chen und dabei die Lockdown-Politik der Regierung als ver­fas­sungs­wid­rig ein­ge­stuft hat­te, war womög­lich vor­ein­ge­nom­men. Nach FOCUS-Online-Recherchen klag­te der Amtsrichter Matthias Guericke bereits zwei­mal als Privatmann gegen den Freistaat Thüringen, um Maskenpflicht und Abstandsregeln zu kippen.

Ein Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 sorgt seit Tagen für hit­zi­ge Diskussionen in ganz Deutschland. Der zustän­di­ge Richter hat­te einen Mann frei­ge­spro­chen, der im April 2020 nach­weis­lich gegen die Thüringer Corona-Verordnung ver­sto­ßen hat­te. Die Begründung war brisant.

Der Richter stuf­te das all­ge­mei­ne Kontaktverbot im Lockdown des Frühjahrs 2020 als unver­hält­nis­mä­ßig, ver­fas­sungs­wid­rig – und „damit nich­tig“ ein. In sei­nem Urteil brand­mark­te er die frei­heits­be­schrän­ken­den Maßnahmen als „kata­stro­pha­le poli­ti­sche Fehlentscheidung“.

Reaktionen auf Corona-Urteil: Von "mutig" bis "Schande"
In der Öffentlichkeit stie­ßen die Aussagen auf ein geteil­tes Echo. Das zei­gen auch die zahl­rei­chen Kommentare zu dem ent­spre­chen­den FOCUS-Online-Artikel, den bis heu­te mehr als 1,8 Millionen User gele­sen haben. Die Meinungen rei­chen von gro­ßer Zustimmung („sehr gutes Urteil“, „muti­ge Entscheidung“, „Silberstreif am Horizont“) bis hin zu schrof­fer Ablehnung („abstru­ses Willkürurteil“, „juri­sti­sche Schande“, „kata­stro­pha­le Fehlentscheidung“)…

Zwei pri­va­te Klagen gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln
Seinen ersten Versuch, Teile der Thüringer Corona-Verordnung außer Kraft zu set­zen, unter­nahm Richter Guericke am 15. Juni 2020. Wenige Tage spä­ter wies das OVG den Vorstoß zurück.

Am 7. August 2020 stell­te Guericke erneut einen Antrag („Eilt sehr! Bitte sofort vor­le­gen!“). Dabei ließ er sich von der Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed ver­tre­ten, die sich mit diver­sen Klagen gegen staat­li­che Corona-Bestimmungen in ver­schie­de­nen Bundesländern einen Namen gemacht hat.

Auf 100 Seiten leg­te der Thüringer Amtsrichter dar, war­um das ver­pflich­ten­de Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ bei Einkäufen, Arztbesuchen oder Bahnfahrten sei­ner Meinung nach einen unver­hält­nis­mä­ßi­gen Eingriff in die Grundrechte dar­stel­le, eben­so die Bestimmungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern.

Richter ist Bahn-Pendler – und sträubt sich gegen Maske
Der Staat wür­de sei­ne Bürger „zum Experimentierobjekt“ degra­die­ren und damit die Menschenwürde ver­let­zen, behaup­te­te der Kläger. Außerdem mach­te er Verstöße gegen das all­ge­mei­ne Persönlichkeitsrecht und das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit gel­tend. Auch die Glaubens‑, Versammlungs- und Berufsfreiheit sei­en durch die Maskenpflicht eingeschränkt.

In dem Antrag ver­wies Amtsrichter Guericke dar­auf, dass er per­sön­lich unter den Bestimmungen lei­de. Er pen­de­le zwi­schen sei­nem Wohnort in Halle (Saale) und sei­nem Arbeitsort Weimar und müs­se in der Bahn jede Woche acht Stunden eine Maske tra­gen – selbst dann, wenn er genü­gend Abstand zu Mitfahrern habe.

OVG in Weimar lehnt die Eilanträge des Amtsrichters ab
Gleichwohl kämp­fe er nicht nur „aus eige­nem Interesse“ gegen die Corona-Schutzbestimmungen, so Guericke. Er tue das auch für alle Menschen, die in ihrer Berufstätigkeit teil­wei­se erheb­lich ein­ge­schränkt sei­en, etwa im Kunst- und Kulturbetrieb.

Das OVG in Weimar lehn­te den Antrag des Amtsrichters ab – wie schon beim ersten Mal im Juli 2020…

OVG wider­spricht: Maßnahmen nicht grundgesetzwidrig
Um Infektionen im pri­va­ten, beruf­li­chen und öffent­li­chen Bereich so weit wie mög­lich zu ver­mei­den, sei­en „wei­ter­hin gesamt­ge­sell­schaft­li­che Anstrengungen nötig“, so der Senat. Dazu zähl­ten auch das Abstandhalten sowie „das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in bestimm­ten Situationen“. Dabei han­de­le es sich um die „zen­tra­len Instrumente“ der Pandemiebekämpfung. Sie sei­en weder unver­hält­nis­mä­ßig noch grundgesetzwidrig.

Amtsrichter Matthias Guericke sieht das frei­lich anders. Seine Anwältin Jessica Hamed sag­te zu FOCUS Online: „Unseres Erachtens gab es für solch ein­schnei­den­de Maßnahmen wie Maskenpflicht und ins­be­son­de­re das Abstandsgebot kei­ne ver­fas­sungs­ge­mä­ße Rechtsgrundlage. Wir betrei­ben aktu­ell das Hauptsacheverfahren und war­ten der­zeit auf die Akteneinsicht und die Replik des Antragsgegners.“ Für das wei­te­re Verfahren sei sie „durch­aus opti­mi­stisch“, so Hamed.

Anwältin des Amtsrichters: Mandant kein Corona-Leugner
Außerdem stell­te die Anwältin gegen­über FOCUS Online klar, dass ihr Mandant kein Corona-Leugner sei oder jemand, der die Pandemie ver­harm­lo­se. Vielmehr tei­le er die Auffassung, dass es sich bei Covid-19 um eine „sehr ernst­zu­neh­men­de Erkrankung“ handele…

Richter sind unab­hän­gig – doch eine span­nen­de Frage bleibt
Es stellt sich die Frage, ob der Amtsrichter sei­ne pri­va­ten Vorbehalte gegen die Corona-Vorkehrungen der Regierung – man könn­te auch sagen: sei­ne eige­ne Rechtsauffassung – als Basis genom­men hat, um einen Corona-Sünder freizusprechen…

Warum durf­te der Richter über­haupt Corona-Urteil fällen?
Kann ein Richter unter die­sen Umständen noch neu­tral ent­schei­den? Oder ist er durch sei­ne eige­nen pri­va­ten Klagen der­art vor­ein­ge­nom­men, dass man ihn schon als par­tei­isch bezeich­nen muss? Und: Falls das Amtsgericht Weimar die kla­ren und zum Teil radi­ka­len Rechtsauffassungen des Kollegen kann­te – war­um durf­te er dann über­haupt Corona-Verfahren führen?«


In der glei­chen Rubrik "In Deutschlands Gerichten" brach­te der "Focus" am 15.1. einen Bericht mit dem Titel "Tayfun Y. woll­te 2,5 Millionen Euro abzocken Betrüger kauf­te von Corona-Hilfen Bitcoins – nun rückt er Passwort für Konto nicht raus". Hier wird sehr viel über den Beschuldigten recher­chiert. Eine Frage an das Gericht zu "AfD? Fremdenfeindlich?" unter­bleibt wenig über­ra­schend. Die Unabhängigkeit der Justiz wird nur in Frage gestellt bei poli­tisch unlieb­sa­men Urteilen.

22 Antworten auf „"Mutmaßungen über Richter: Reichsbürger? Querdenker? AfD?"“

  1. Das Vorgehen der Mainstream Journalie in die­sem Fall ist jäm­mer­lich und erbärm­lich. Man kann nur hof­fen das der Richter eine gestan­de­ne Persönlichkeit ist und sich von die­sen Verleumdungskampagnen nicht beein­flus­sen lässt.

  2. "In der glei­chen Rubrik (…) Hier wird sehr viel über den Beschuldigten recher­chiert. Eine Frage an das Gericht zu "AfD? Fremdenfeindlich?" unter­bleibt wenig überraschend."

    ???

    Was soll das? Will Aschmoneit hier andeu­ten, dass der Richter "frem­den­feind­lich" und irgend­wie "AfD" sei?

  3. Solange der Richter nur sei­nen im gesetz­li­chen Rahmen mög­li­chen Ermessungsspielraum genutzt und sich genau an Recht und Gesetz gehal­ten hat, kann man ihm gar nichts anhaben!
    Da müss­te sich schon eher Fokus fra­gen las­sen, woher sei­ne Unterstellungen und fal­schen Interpretationen kom­men, um die Zivilcourage die­ses Mannes so nega­tiv zu bewerten.
    Stattdessen soll­te er sich eher eine Scheibe davon abschnei­den, denn das ist defi­ni­tiv auch die Aufgabe von inve­sti­ga­ti­vem Journalismus.

  4. Das war zu erwar­ten. Jetzt fehlt nur noch, dass er mal mit einem AfD'ler gespro­chen hat oder sich als Trump-Fan outete.
    Ich bin gespannt, Focus!

    1. Dann muss er gehen ! Sofort !
      Daran sehen Sie, was mit unse­rer Demokratie los ist.
      Die AfD wird gene­rell in die Ecke gestellt – ohne wenn und aber.
      Mit denen hat man auch nicht zu reden. Basta!
      Darüber darf es auch gar kei­ne Diskussion geben – das ist eben unse­re Demokratie. Es ist sehr auch scha­de, dass die­se Partei eini­ge wirk­lich unan­ge­neh­men Personen "beher­bergt".
      Aber soll­te in einer Demokratie nicht jeder zumin­dest das Recht haben, sei­ne Meinung kund zu tun?
      Eben das das darf man eben nicht mehr.
      Sogar eine Claudia Roth – die Frau mit den bit­ter­bö­sen Augen – sol­te man akzep­tie­ren, wenn das auch sehr schwer ist – wenig­stens für mich.
      Und ein Trump-Fan zu sein, geht natür­lich gar nicht, denn Trump ist das wahr­haft per­so­ni­fi­zier­te Böse. Dieser Mann gehört gleich in die Haupthölle.
      Ja unse­re Demokratie??? !!! Wenn wir die nicht hät­ten.…… wäre viel­leicht vie­les besser ????!!!
      Aber nun haben wir ja Biden. Und alle sind glück­lich. Es kann uns nichts mehr pas­sie­ren, außer er macht schlapp, dann schnellt Harris her­vor und gibt ihm noch einen ganz klei­nen Schubs, mehr braucht es nicht – und schon haben wir eine neue Präsidentin, ich mei­ne die USA . Aber wir freu­en uns natür­lich mit.
      Ich hof­fe die­sem Richter, dass er Rückgrat bewahrt und sich nicht ver­bie­gen lässt. Selbst wenn er ein Freund von Gottfried Curio wäre, ist das zu akzeptieren.

  5. Die Frage, ob ein Richter in der Sache befan­gen sein kann, haben wir auch schon dis­ku­tiert. Im deut­schen Recht gibt es das aber nicht. Es gibt nur eine per­sön­li­che Befangenheit gegen­über den Betroffenen/Angeklagten.
    Ich mei­ne, wohin soll das auch füh­ren. Wenn die­ser Richter in der Sache befan­gen sein soll, weil er per­sön­lich durch das Pendeln betrof­fen ist, so sind doch die ande­ren Richter nicht weni­ger befan­gen, wenn sie sich regel­mä­ßig auf Qualitätsmedien und Regierungsverlautbarungen verlassen.
    Wenn man mit einer Befangenheit in der Sache ein Problem hat, so muss man doch eher das Konzept von Richtern und Gerichten kri­ti­sie­ren, als den einen Richter der ent­ge­gen der herr­schen­den Meinung entscheidet.

  6. Focus legt noch einen drauf und titelt:
    Dieser Richter hät­te nie­mals ein Corona-Urteil fäl­len dürfen

    Dem Autor ist offen­sicht­lich bewusst, dass er dem Richter abspricht, sei­ne Meinung ver­tre­ten zu dür­fen und daher dem Vorwurf der Meinungsdiktatur Vorschub lei­stet. Er erklärt daher, ohne jedoch den Widerspruch spä­ter irgend­wie aufzulösen:

    Um nicht miss­ver­stan­den zu wer­den: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Ein gro­ßes Privileg, um das uns vie­le Menschen in aller Welt benei­den. Jeder darf den­ken und sagen, was er will. Jeder darf vor Gericht zie­hen, wenn er sich unge­recht behan­delt fühlt. Deutschland ist schließ­lich eine funk­tio­nie­ren­de Demokratie – und kei­ne „Corona-Diktatur“.

    https://​www​.focus​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​k​o​m​m​e​n​t​a​r​-​z​u​m​-​a​n​t​i​-​l​o​c​k​d​o​w​n​-​r​i​c​h​t​e​r​-​r​a​d​i​k​a​l​e​r​-​m​a​s​k​e​n​-​g​e​g​n​e​r​-​d​i​e​s​e​r​-​r​i​c​h​t​e​r​-​h​a​e​t​t​e​-​n​i​e​-​e​i​n​-​c​o​r​o​n​a​-​u​r​t​e​i​l​-​f​a​e​l​l​e​n​-​d​u​e​r​f​e​n​_​i​d​_​1​2​9​0​6​7​7​6​.​h​tml

    1. Wir haben schon lan­ge kei­ne Meinungsfreiheit mehr in die­sem Konstrukt von Staat!!
      Die Diskussion, in wie­weit die BRD GmbH über­haupt legi­tim ist, las­se ich jetzt außen vor, jedoch ist seit lan­gem anzu­mer­ken das die sog. Meinungsfreiheit genau da auf­hört, wo der Staat lügen zur Wahrheit erklärt. Und das mit­tels Gesetz! Und. Holocaust!

      Also hört mir mit die­ser sxhein­de­bat­ze auf, wo jetzt fast alles ver­bo­ten wird!

      Anschließend zum Thema die­sen Artikels:
      Der Richter soll stand­haft blei­ben, denn sol­che Menschen brau­chen wir, wo die Blockwarte und Duckmäuse die Oberhand bewahren!

    1. Hm, juri­stisch ist das viel­leicht ganz inter­es­sant. Allerdings ist der dor­ti­ge Erstkommentator etwas betriebs­blind. Er wirft dem Weimarer Richter vor, die­ser kom­me zu unzu­läs­si­gen Schlüssen auf­grund fal­scher Wege. Selbst ver­stößt er bei sei­nen Ausführungen über die von ihm wahr­ge­nom­me­nen Erfolge der Maßnahmen aber gegen ein eher­nes Prinzip der Wissenschaft, näm­lich die not­wen­di­ge Unterscheidung zwi­schen Kausalität und Korrelation und die Überprüfung der Relevanz der eige­nen Beobachtung.
      Überzeugend ist das auch nicht wirklich.
      Letztlich zeigt die dor­ti­ge Diskussion nur das alte Problem der Juristerei: rich­ter­li­che Urteile sind die per­sön­li­che Interpretation der Realität und immer das Produkt der eige­nen rich­ter­li­chen Wahrnehmung.

  7. Warum durf­te der Richter über­haupt Corona-Urteil fäl­len? Vielleicht ja, weil er in dem Thema Sachverstand hat? Gegenfrage, war­um dür­fen Richter, die blind und blöd jeden Sch… der Regierung glau­ben, aus­ge­rech­net in Corona-Fällen entscheiden?

  8. Es bleibt span­nend, weil
    ".…exakt das ist der „Clou“ an einer buß­geld­recht­li­chen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, son­dern sie „hüpft“ gleich in die OLG-Ebene.

    Das war natür­lich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil for­mu­liert hat. Deswegen hat er kei­ne kur­ze und knap­pe Entscheidung abge­setzt, son­dern eine gan­ze Armada an Argumenten gelie­fert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ord­nungs­recht­lich unmög­lich macht.

    Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manö­vriert, jeden ein­zel­nen die­ser Gesichtspunkte detail­liert wider­le­gen zu müs­sen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen.….."

    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​w​e​i​m​a​r​e​r​_​c​o​r​o​n​a​-​U​r​t​e​i​l​_​s​t​u​f​e​_​2​_​d​e​r​_​r​a​k​e​t​e​_​g​e​z​u​e​n​det

  9. "Kann ein Richter unter die­sen Umständen noch neu­tral entscheiden? "

    Ach Gottchen, wenn wir sol­che Maßstäbe an den Bundesverfassungsmillionär und Vorsitzenden des Karlsruher Rotroben-Clubs, Stephan Harbarth anle­gen wür­den, könn­ten wir unse­ren höch­sten Spruchkörper in die Tonne kippen.

  10. Jeder kann für sich selbst ent­schei­den, ob es loh­nens­wert sein kann, sich mit Journalien wie Spiegel oder Focus (viel­leicht aus Gründen ganz­heit­li­cher Medienbeobachtung) noch wei­ter zu befassen.

    In Anbetracht der inzwi­schen gehäuf­ten Desinformation und Häme bis Hetze die­ser Blätter, bedarf der Begriff der men­ta­len Hygiene mög­li­cher­wei­se einer Überarbeitung.

    Ich erspa­re ich mir zum Erhalt der gei­sti­gen Gesundheit seit lan­gem die Energiezuwendung für der­ar­ti­ge Zumutungen und begnü­ge mich mit den getrof­fe­nen Vorurteilen gegen­über die­sen "Nachrichtenblättern".

  11. Nach Weimarer Corona-Urteil:
    Medien-Mobbing gegen Richter
    Massiver Druck auf Justiz
    Veröffentlicht am 25. Januar 2021

    Die Schlussfolgerung im Beitrag:
    Der Richter sei nicht neu­tral, über­par­tei­lich und unvor­ein­ge­nom­men gewe­sen. Bemerkenswert: Nach die­ser Logik dürf­ten dann also nur noch Richter zu Corona urtei­len, die nicht bekannt sind für kri­ti­sche Äußerungen darüber. 

    Umgekehrt müss­te nach die­ser Logik dann auch ein Richter abzu­leh­nen sein, der strikt hin­ter den staat­li­chen Maßnahmen steht und sich ent­spre­chend öffent­lich geäu­ßert hat.

    Anmerkung: Würde die­ser letz­te Satz genau­so strikt befolgt bzw. ange­mahnt, dann dürf­ten auch fast 100 Prozent der OVG-Richter NICHT urteilen!
    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​n​a​c​h​-​w​e​i​m​a​r​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​u​r​t​e​i​l​-​m​e​d​i​e​n​-​m​o​b​b​i​n​g​-​g​e​g​e​n​-​r​i​c​h​t​er/

  12. @taspie
    25. Januar 2021 um 19:19 Uhr
    Beeindruckt! Ich lese viel im Internet wenn ich Zeit habe. Das ist der erste Kommentar den ich sehe in wel­chem die Figur Stephan Harbarth pro­ble­ma­ti­siert wird. Sie haben Ihre Informationen nicht aus einem Printmedium, oder doch? 😉

  13. 3.2.21, Schweiz
    "Bezirksrichter übt schar­fe Kritik an der Regierung und for­dert ein sofor­ti­ges Ende des Lockdowns … «Die durch die Virusinfektion ver­ur­sach­ten Erkrankungen und Sterbefälle ste­hen in kei­nem Verhältnis zu den ver­hee­ren­den Folgen durch den von Ihnen ver­ord­ne­ten Lockdown.»"
    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​b​e​z​i​r​k​s​r​i​c​h​t​e​r​-​u​b​t​-​s​c​h​a​r​f​e​-​k​r​i​t​i​k​-​a​n​-​d​e​r​-​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​u​n​d​-​f​o​r​d​e​r​t​-​e​i​n​-​s​o​f​o​r​t​i​ges

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