6 Antworten auf „MV: Fast in allen Landkreisen sinkt "Hospitalisierungsinzidenz"“

  1. Derzeit wer­den wegen Personalmangels vie­le Bettenkapazitäten den Umständen ent­spre­chend her­un­ter gere­gelt, also redu­ziert. Der Personalmangel ent­steht jedoch ins­be­son­de­re durch die Krankmeldung oder Kündigung vie­ler unge­impf­ter Mitarbeiter: innen, die auf die Nötigung zur Impfung und die Existenzbedrohung reagieren. 

    Wen wun­dert es dann, dass es auch zu zwangs­läu­fi­gen Engpässen in der medi­zi­ni­schen Versorgung kommt??

  2. Na, Manu. Schöne Sch.…, oder? Aber mach' dir nichts dar­aus, das pas­siert jedes Jahr um die­se Zeit. Du kannst nichts dafür, dass das Corona-Virus in den Frühlingsurlaub geht und eben auch weni­ger gefähr­lich ist. Im Gegensatz zu euch ist das Virus harmlos.

  3. Das kann doch nicht wahr sein – jetzt geht der Mist schon wie­der los – völ­lig ohne jede nach­prüf­ba­re Grundlage wird eine Hotspot-Regelung eingeführt.
    Das Interview noch­mal zum Nachlesen:

    „Ist es wirk­lich so dass bei Ihnen in M‑V in allen Landkreisen und in Schwerin und Rostock eine Überlastung des Gesundheitssystems droht?“

    „Ja, das haben wir genau abge­wo­gen und uns jeden ein­zel­nen Landkreis ange­se­hen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern lei­der momen­tan eine sehr hohe Inzidenz, aber eben auch in den Krankenhäusern sowohl vie­le Patientinnen und Patienten auf Normalstationen als auch auf den Intensivstationen und dazu kommt eben auch dort ein hoher Personalausfall durch selbst erkrank­tes Personal.“

    „Nun sieht es in ande­ren Bundesländern wahr­schein­lich nicht viel anders aus, die haben ähn­lich hohe Inzidenzen wie Sie in M‑V, auch die Krankehausbelastung dürf­te ähn­lich sein. Sind die dann ein­fach nach­läs­si­ger oder haben die irgend etwas ande­res in den Krankenhäusern, weil da kei­ne Überlastung droht?“

    „Da erlau­be ich mir aus M‑V her­aus kei­ne Einschätzung. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sagt uns, dass wir regio­nal gucken müs­sen und dort zu ent­schei­den haben: Ist eine Gefährdung des Gesundheitssystems zu beja­hen und das kön­nen wir hier in M‑V ein­deu­tig so mit Ja beantworten.“

    „Es gibt ja die­se Kennziffer der Krankenhausinzidenz, der Krankenhausbelegung. Wie hoch ist die bei Ihnen und wie nied­rig müss­te sie fal­len, damit Sie sagen: Wir heben das wie­der auf, die­se Hotspot-Regelung?“

    „Also das Gesetz macht das ja jetzt nicht mehr an Zahlen fest, son­dern, man muss sich die Situation vor Ort angucken. Es gab vor­her bun­des­weit lan­ge die Regelung wenn über 9 die Hospitalisierungsinzidenz ist, dann ist die Situation in den Krankenhäusern sehr ange­spannt und sie liegt in M‑V um die 12, so dass also auch die­se alte Zahl mir in der Einschätzung noch Recht geben wür­de, aber wir gucken auch jeden Tag wie­viel Patientinnen und Patienten wer­den neu auf­ge­nom­men, wie vie­le wer­den ent­las­sen, wie sieht die Situation auf den Intensivstationen aus – gibt’s also jeden Tag eine Meldung und das ver­glei­chen wir schon vie­le Tage mit­ein­an­der und kön­nen des­we­gen auch ohne die­se star­re Zahl zu der Einschätzung kom­men: Ja, die Situation lässt eine Hotspot-Regelung für M‑V zu.“

    „Das Ganze geht jetzt bei Ihnen bis 27. April. Was muss bis dahin pas­siert sein, dass Sie das wie­der aufheben?“

    „Es ist ja jetzt so gere­gelt, dass der Landtag bera­ten muss, ist die­se Gefahrenlage nicht mehr da. Wir haben den 27. April zunächst gewählt, wenn die Situation in den Krankenhäusern sich schnel­ler ent­span­nen soll­te, dann kann der Landtag natür­lich auch zusam­men­kom­men und die­se Hotspot-Regelung eher wie­der auf­he­ben. Aber es gehört dazu, dass wir den Peak der Infektionen sehen, dass also die Infektionszahlen abneh­men und auch die Krankenhäuser wie­der weni­ger Patienten auf­neh­men, im Moment kom­men jeden Tag neue dazu.“

    „Das müss­te dann aber der Landtag dann eigent­lich auch für jeden Landkreis und für jede kreis­freie Stadt extra machen.“

    „Ja, so ist die Regelung jetzt des Infektionsschutzgesetzes, das ist auch die Kritik der Landesgesundheitsminister, dass das ein sehr kom­pli­zier­tes Verfahren über den Landtag ist. Ich hab’ das mal im Bundesrat geäu­ßert, mei­ne Kritik, aber nun kön­nen wir ent­we­der wei­ter kri­ti­sie­ren oder vor Ort han­deln und wir haben uns hier im Landtag für’s Handeln ent­schie­den, aber Sie haben Recht, jeder ein­zel­ne Landkreis muss vom Landtag ange­guckt werden.“

    „Was wür­den Sie vom Bund sich denn jetzt wün­schen, denn es wird mög­li­cher­wei­se doch noch Diskussionen geben da, auch zwi­schen Bund und Ländern?“

    „Naja, ich wün­sche mir vom Bund Rückendeckung dafür, dass wir jetzt regio­nal ent­schei­den, wie wir denn das Gesetz aus­le­gen. Man kann auf der einen Seite jetzt dar­über sich grä­men, dass es kei­ne Auslegung vom Bund gibt, oder man kann vor Ort dann eine Auslegung, was will das Gesetz uns bei die­ser Gefahrenlage mit an die Hand geben, sagen und da erwar­te ich schon, dass wir da dann auch Rückenstärkung, Unterstützung bekom­men, wenn wir unse­ren regio­na­len Weg hier gehen.“

    „Würden Sie sich nicht eine ein­heit­li­che, bun­des­wei­te Regelung wün­schen, weil das Virus ja auch vor Ländergrenzen nicht halt macht?“

    „Es ist natür­lich schön, wenn man bun­des­ein­heit­li­che Regelungen hat, aber die Frage ist: Warten wir jetzt auf eine bun­des­ein­heit­li­che Regelung oder set­zen wir vor Ort, mit dem Gesetz, das wir an die Hand gege­ben bekom­men haben, um. Und es ist ein­fach nicht die Zeit zu war­ten bei den Zahlen, die wir im Moment auch bei Neuansteckungen haben.“

  4. Grundrechte dür­fen nicht des­we­gen ein­ge­schränkt wer­den, weil die­se Dilletanten unfä­hig und nicht wil­lens sind, eine aus­rei­chen­de Krankenhausversorgung zu gewährleisten.
    Alle Probleme haus­ge­macht, ein­schließ­lich dem Vergraulen von Personal durch Unterbezahlung, feh­len­de Anerkennung und Impfzwang.
    Und dar­auf noch "Maßnahmen" auf­bau­en wol­len ist ein Verbrechen!!!

  5. Das ist ganz klar. Sonst könn­te der Pöbel erfah­ren, dass die "Inzidenz" auch ganz ohne "Maßnahmen" sinkt.

    Naja, viel­leicht schau­en die Mecklenburg-Vorpommeraner, wenn schon nicht nach Polen, wenig­stens nach Niedersachsen.

  6. Kann man da eigent­lich nicht kla­gen, wenn die Versorgungsnotlage gar nicht gege­ben ist und trotz­dem ein Hot Spot aus­ge­ru­fen wird?

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