Nach mRNA-Impfung: Frauen berichten von vaginalen Blutungen

Diese unver­ant­wort­li­che Nachricht ist zu lesen am 3.6. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de:

»Tel Aviv – In sozia­len Netzwerken kur­sie­ren Berichte von Frauen, bei denen star­ke vagi­na­le Blutungen nach einer Impfung mit einem mRNA-Vakzin auf­ge­tre­ten sein sol­len. Wie der [sic]RND berich­tet, mel­de­ten sich die ersten Frauen in Israel Anfang Februar zu Wort. Mehrere mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer Geimpfte waren dem Aufruf der eben­falls betrof­fe­nen Anthropologin Kathryn Clancy auf Twitter gefolgt und berich­te­ten im Laufe des Monats, dass ihre Periode frü­her und stär­ker ein­ge­setzt habe. Zudem gaben Frauen in der Menopause an, dass bei ihnen eben­falls vagi­na­le Blutungen auf­ge­tre­ten seien.

Eine wis­sen­schaft­li­che Untersuchung die­ser Angaben steht noch aus. Die bis­lang erfolg­ten Erfahrungsberichte sind nicht vali­de für eine Aussage über einen Zusammenhang zwi­schen einer Impfung mit den Vakzinen von Moderna oder Biontech/Pfizer. In den Zulassungsstudien der Impfstoff-Produzenten sind Menstruierende bis­lang nicht zu Schwankungen bei ihrer Periode befragt wor­den, heißt es beim RND.

Vaginale Blutungen als Folge einer Entzündungsreaktion im Körper? 

Clancy mut­maßt, dass es sich um eine Entzündungsreaktion im Körper durch in den mRNA-Impfstoffen ent­hal­te­ne Lipid-Nanopartikel han­deln könn­te. Diese Partikel könn­ten auch mög­li­cher­wei­se all­er­gi­sche Reaktionen her­vor­ru­fen. Auch die Medizinerinnen Akshat Jain und Lior Shahar hal­ten eine Entzündungsreaktion für denk­bar. Jain sag­te gegen­über ABC News, dass bei man­chen Frauen auf die Impfung eine Entzündungsreaktion fol­gen könn­te. Dies wie­der­um könn­te einen Anstieg des Östrogen-Spiegels zur Folge haben und somit die Blutungen aus­lö­sen…«

Es hat ein wenig gedau­ert, bis die­se Info bis zur "Berliner Zeitung" gelang­ten. Hier war am 29.4. schon zu lesen Veränderte Menstruation nach Corona-Impfung – Berichte über hef­ti­ge Blutungen und Krämpfe.

10 Antworten auf „Nach mRNA-Impfung: Frauen berichten von vaginalen Blutungen“

  1. Wir imp­fen die Menschen unge­wollt mit einem Giftstoff“
    Impfstoff-Forscher räumt "gro­ßen Fehler" ein
    VERÖFFENTLICHT AM 03. Jun 2021 Von Christian Euler

    Ob Thrombosen, Herzerkrankungen, Hirnschäden oder Fortpflanzungsprobleme:
    Die Berichte über Nebenwirkungen der Corona-Impfungen häu­fen sich.
    Nun ver­dich­ten sich die Hinweise auf eine eben­so schlüs­si­ge wie bedroh­li­che Erklärung dafür:
    die soge­nann­ten Spike-Proteine, die in den Blutkreislauf gelangen.

    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​w​i​r​-​i​m​p​f​e​n​-​d​i​e​-​m​e​n​s​c​h​e​n​-​u​n​g​e​w​o​l​l​t​-​m​i​t​-​e​i​n​e​m​-​g​i​f​t​s​t​o​ff/

    1. Genau davor hat Dr. Wodarg gewarnt und hat auch an den Prof. Cichutek beim PEI in einem offe­nen Brief (im Februar?) appel­liert, sei­ne dies­be­züg­li­chen neu­en Studien- Erkenntnisse über Corona- Spikes auch auf die C‑Impfung anzu­wen­den und damit deren beding­te Zulassung rück­gän­gig zu machen!

  2. Es klingt jetzt etwas über­trie­ben, aber ich bin mir sicher: Wenn die Politik und die öffent­lich-recht­li­chen Medien den Deutschen ein 3/4 Jahr plau­si­bel machen, dass der Verzehr der eig­nen Ausscheidungen gesund macht, wür­de ein gro­ßer Teil dies tun!!

    1. mehr als 85% der michel*innen wür­den es tun!
      sie wür­den sich auch kor­ken in den arsch stecken, wenn es die regie­rung anord­net oder mode würde.

  3. Hmmmm… für Ausscheider von sol­chen Toxinen, iS von GMO (Genetic Modified Organism), wird es dann auch "Maßnahmen" geben? Welche? Ausscheidungslange , ggf. lebens­lan­ge Masken- Handschuhtragepflicht? Kontrollierte Bewegungsrechte? Reprodutionsverbote? Angebotsorientierte Berufsausübung?
    Wie sieht es kon­kret aus zB. für die, die­se C19-Experimentalsubstanzen mit möglicher?-wahrscheinlicher?-sicherer?- Toxinwirkung ver­ab­rei­chen­den Impfärzte, va. hin­sicht­lich Berufs-Haftpflicht-Versicherungen, Schadensersatz, gem. Nürnberger Kodex 47, Berufsrecht etc? –> sa StGB §§ , 218/219, 222 ‑ins­bes 224!-231 etc.

  4. Seht Ihr, die Impfung scheint zu wir­ken. Ohne Nebenwirkungen kann es kei­ne Wirkung geben. 😉

    So, jetzt sind end­lich die Kinder dran.

  5. Aktionsidee
    Einschreiben ver­sen­den an Leiter/Träger von Pflegeheimen, Schulen, Kinderheimen, Kitas, Branchen-Verbänden mit Geschenken in Form von Ausdrucken fol­gen­der Veröffentlichungen:
    https://​ijvtpr​.com/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​/​I​J​V​T​P​R​/​a​r​t​i​c​l​e​/​v​i​e​w​/​2​3​/49
    https://​www​.pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​p​m​/​j​a​h​r​/​2​0​2​1​/​0​3​-​g​e​w​e​b​e​s​c​h​a​e​d​e​n​-​z​e​l​l​f​u​s​i​o​n​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​r​o​l​l​e​-​s​p​i​k​e​p​r​o​t​e​i​n​.​h​tml
    – 1 Exemplar Illa: Das PCR-Desaster
    Ein freund­li­ches Anschreiben dazu, mit Erinnerung an die gro­sse Verantwortung und der Bitte, die Unterlagen zu prüfen.

  6. [ 2001 ]
    [ 2008 ] 

    2001L0018—DE—21.03.2008—003.001—1

    DIRECTIVE 2001/18/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
    of 12 March 2001
    on the deli­be­ra­te release into the envi­ron­ment of gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nisms and repealing
    Council Directive 90/220/EEC
    (OJ L 106, 17.4.2001, p. 1) 

    RICHTLINIE 2001/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 12. März 2001
    über die absicht­li­che Freisetzung gene­tisch ver­än­der­ter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates
    (ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1) 

    (…)

    (15)

    When defi­ning ‘gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nism’ for the pur­po­se of this Directive, human beings should not be con­side­red as orga­nisms.

    Bei der Definition des Begriffs „gene­tisch ver­än­der­te Organismen“ im Sinne die­ser Richtlinie sind Menschen nicht als Organismen anzu­se­hen.

    (…)

    ‘gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nism (GMO)’means an orga­nism, with the excep­ti­on of human beings, in which the gene­tic mate­ri­al has­be­en alte­red in a way that does not occur natu­ral­ly by mating and/ornatural recombination; 

    Artikel 2

    Begriffsbestimmungen

    Im Sinne die­ser Richtlinie bedeutet: 

    1. „Organismus“: jede bio­lo­gi­sche Einheit, die fähig ist, sich zu ver­meh­ren oder gene­ti­sches Material zu übertragen; 

    2. „gene­tisch ver­än­der­ter Organismus (GVO)“: ein Organismus mit Ausnahme des Menschen, des­sen gene­ti­sches Material so ver­än­dert wor­den ist, wie es auf natür­li­che Weise durch Kreuzen und/oder natür­li­che Rekombination nicht mög­lich ist.

    eur​-lex​.euro​pa​.eu/​L​e​x​U​r​i​S​e​r​v​/​L​e​x​U​r​i​S​e​r​v​.​d​o​?​u​r​i​=​C​O​N​S​L​E​G​:​2​0​0​1​L​0​0​1​8​:​2​0​0​8​0​3​2​1​:​E​N​:​PDF

    eur​-lex​.euro​pa​.eu/​L​e​x​U​r​i​S​e​r​v​/​L​e​x​U​r​i​S​e​r​v​.​d​o​?​u​r​i​=​C​O​N​S​L​E​G​:​2​0​0​1​L​0​0​1​8​:​2​0​0​8​0​3​2​1​:​D​E​:​PDF


    15.07.2020 in Brüssel 

    Regulation (EU) 2020/1043 of the European Parliament and of the Council of 15 July 2020 on the con­duct of cli­ni­cal tri­als with and sup­p­ly of medi­cinal pro­ducts for human use con­tai­ning or con­si­sting of gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nisms inten­ded to tre­at or pre­vent coro­na­vi­rus dise­a­se (COVID-19)

    Verordnung (EU) 2020/1043 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über die Durchführung kli­ni­scher Prüfungen mit gene­tisch ver­än­der­te Organismen ent­hal­ten­den oder aus sol­chen bestehen­den Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe 

    (…)

    Da Impfstoffe oder Therapien gegen COVID-19 der Öffentlichkeit unbe­dingt zur Verfügung gestellt wer­den müs­sen, sobald sie für die­sen Zweck bereit ste­hen (…) Die COVID-19-Pandemie hat zu einer bei­spiel­lo­sen gesund­heit­li­chen Notlage geführt (…) 

    [ gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nisms (‘GMOs’) ]
    [ „gene­tisch ver­än­der­ter Organismus“ oder „GVO“ ]

    COVID-19 is a com­plex dise­a­se that affects mul­ti­ple phy­sio­lo­gi­cal pro­ce­s­ses. Potential tre­at­ments and vac­ci­nes are in deve­lo­p­ment. Some of the vac­ci­nes in deve­lo­p­ment con­tain atte­nu­a­ted virus­es or live vec­tors, which may fall within the defi­ni­ti­on of a GMO.

    COVID-19 ist eine kom­ple­xe Krankheit, die meh­re­re phy­sio­lo­gi­sche Prozesse beein­träch­tigt. An der Entwicklung mög­li­cher Therapien und Impfstoffe wird der­zeit gear­bei­tet. Manche der in Entwicklung befind­li­chen Impfstoffe ent­hal­ten atte­nu­ier­te Viren oder Lebendvirusvektoren, die unter die Definition von GVO fal­len kön­nen. (…)

    Es ist von aller­größ­ter Bedeutung, dass kli­ni­sche Prüfungen mit GVO ent­hal­ten­den oder aus GVO bestehen­den Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 in der Union durch­ge­führt wer­den kön­nen, dass sie so bald wie mög­lich begin­nen kön­nen und dass sie sich nicht wegen der Komplexität der unter­schied­li­chen natio­na­len Verfahren, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG ein­ge­führt wur­den, verzögern. 

    (…)

    Artikel 2

    (1) Für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung kli­ni­scher Prüfungen, ein­schließ­lich der Verpackung und Etikettierung, der Lagerung, des Transports, der Vernichtung, Beseitigung, Verteilung, Abgabe, Verabreichung oder Verwendung von zur Anwendung beim Menschen bestimm­ten, GVO ent­hal­ten­den oder aus GVO bestehen­den Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19—mit Ausnahme der Herstellung der Prüfpräparate—ist kei­ne vor­he­ri­ge Umweltverträglichkeitsprüfung oder Zustimmung gemäß den Artikeln 6 bis 11 der Richtlinie 2001/18/EG oder den Artikeln 4 bis 13 der Richtlinie 2009/41/EG erfor­der­lich, wenn die­se Vorgänge mit der Durchführung einer kli­ni­schen Prüfung in Zusammenhang ste­hen, die gemäß der Richtlinie 2001/20/EG geneh­migt wurde. 

    (…)

    Artikel 4

    (1) Diese Verordnung gilt, solan­ge die WHO COVID-19 zur Pandemie erklärt hat oder solan­ge ein Durchführungsrechtsakt der Kommission gilt, mit dem sie gemäß Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) eine gesund­heit­li­che Notlage auf­grund von COVID-19 feststellt. 

    (…)

    Artikel 5

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen ver­bind­lich und gilt unmit­tel­bar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2020.
    Im Namen des Europäischen Parlaments
    Der Präsident
    D. M. SASSOLI
    Im Namen des Rates
    Die Präsidentin
    J. KLOECKNER 

    eur​-lex​.euro​pa​.eu/​l​e​g​a​l​-​c​o​n​t​e​n​t​/​D​E​/​T​X​T​/​?​q​i​d​=​1​5​9​6​0​1​5​9​0​6​9​2​9​&​u​r​i​=​C​E​L​E​X​:​3​2​0​2​0​R​1​043


    Corona: Grundrechtsverletzung durch 3‑G?

    AVISO PK: 3‑G und "Grüner Pass" – Verstöße gegen Grundrechte und Datenschutz?
    Wo steht das Volksbegehren gegen die Covid-Verordnungen? (Mit Livestream)

    Wien (OTS) – Rund ein Drittel der ÖsterreicherInnen wol­len sich – aus wel­chen Gründen auch immer- nicht gegen Corona imp­fen las­sen. Ungefähr gleich vie­le leh­nen es als gesun­de Menschen ab, sich stän­dig testen zu las­sen. Sie wer­den – zuneh­mend – durch Covid-Verordnungen (Grüner Pass, 3 G) vom sozia­len und beruf­li­chen Leben ausgegrenzt.

    Doch sind die­se Covid-Maßnahmen medi­zi­nisch sinn­voll, grund­recht­lich legi­ti­miert und wird der Datenschutz gewahrt? 

    Dr. Hans Zeger von der Arge Datenschutz erläu­tert, wie­so die aktu­el­len Covid Maßnahmen den Datenschutz ver­let­zen und war­um vie­les dar­auf­hin deu­tet, dass Überwachungs- und Trackingmaßnahmen auch nach der Pandemie nicht mehr zurück­ge­zo­gen werden. 

    Dr. Michael Brunner von denRechtsanwälten für Grundrechte“ berich­tet von erfolg­rei­chen Verfassungsbeschwerden gegen zahl­rei­che Covid-Verordnungen und gibt einen Überblick über aktu­ell anhän­gi­ge und geplan­te Beschwerden. 

    DDr. Christian Fiala von der ‚Initiative für evi­denz­ba­sier­te Corona Informationen‘ (ICI), erläu­tert, war­um die Maßnahmen medi­zi­nisch nicht sinn­haft sind und infor­miert über das von ihm mit­in­iti­ier­te “Volksbegehrens für ein Wiedergutmachungsgesetz zu den Covid-Maßnahmen”. 

    PK Donnerstag 15.07.2021, 9.30, Café Museum, Wien 

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    15.07.2021—ICI – Initiative Corona Info 

    1:17:45

    ICI Pressekonferenz Mitschnitt: 3‑G und "Grüner Pass" – Verstöße gegen Grundrechte und Datenschutz?

    Rund ein Drittel der ÖsterreicherInnen wol­len sich – aus wel­chen Gründen auch immer- nicht gegen Corona imp­fen las­sen. Ungefähr gleich vie­le leh­nen es als gesun­de Menschen ab, sich stän­dig testen zu las­sen. Sie wer­den – zuneh­mend – durch Covid-Verordnungen (Grüner Pass, 3 G) vom sozia­len und beruf­li­chen Leben aus­ge­grenzt. Doch sind die­se Covid-Maßnahmen medi­zi­nisch sinn­voll, grund­recht­lich legi­ti­miert und wird der Datenschutz gewahrt? 

    Mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, Dr. Hans Zeger (ARGE Datenschutz) und DDr. Christian Fiala (Arzt und Mit-Initiator von ICI)

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    CORONA VOLKSBEGEHREN

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    Initiative für evi­denz­ba­sier­te Corona-Informationen (ICI)

    https://​www​.initia​ti​ve​-coro​na​.info/


    28.10.2020—First published: 28 October 2020 

    Informed con­sent dis­clo­sure to vac­ci­ne tri­al sub­jects of risk of COVID-19 vac­ci­nes wor­sening cli­ni­cal dise­a­se

    Timothy Cardozo, Ronald Veazey 

    doi​.org/​1​0​.​1​1​1​1​/​i​j​c​p​.​1​3​795

    16.11.2020—2020news

    Covid-19-Impfung zer­stört unser Immunsystem nach­hal­tig

    Dr. Joseph Mercola 

    Die Studie Informed Consent Disclosure to Vaccine Trial Subjects of Risk of COVID-19 Vaccine Worstering Clinical Disease, ver­öf­fent­licht im International Journal of Clinical Practice am 28. Oktober 2020, weist dar­auf hin, dass »COVID-19-Impfstoffe, die neu­tra­li­sie­ren­de Antikörper aus­lö­sen sol­len, die Impfstoffempfänger für eine schwe­re­re Krankheit sen­si­bi­li­sie­ren kön­nen, als wenn sie nicht geimpft wären«. 

    »Impfstoffe gegen SARS, MERS und RSV wur­den nie zuge­las­sen, und die bei der Entwicklung und Erprobung die­ser Impfstoffe gewon­ne­nen Daten deu­ten auf eine ernst­haf­te Besorgnis hin: Dass Impfstoffe, die empi­risch mit dem tra­di­tio­nel­len Ansatz (bestehend aus dem unmo­di­fi­zier­ten oder mini­mal modi­fi­zier­ten Coronavirus-Virus-Spike, der neu­tra­li­sie­ren­de Antikörper her­vor­ruft) ent­wickelt wur­den, unab­hän­gig davon, ob sie aus Protein, vira­lem Vektor, DNA oder RNA bestehen und unab­hän­gig von der Verabreichungsmethode, die COVID-19-Krankheit durch anti­kör­per­ab­hän­gi­ge Verstärkung (ADE) ver­schlim­mern kön­nen«, heißt es in dem Papier. 

    »Dieses Risiko wird in den Protokollen kli­ni­scher Studien und in den Einwilligungsformularen für lau­fen­de COVID-19-Impfstoffversuche so weit ver­schlei­ert, dass ein adäqua­tes Verständnis der Patienten für die­ses Risiko unwahr­schein­lich ist, so dass eine wirk­lich infor­mier­te Einwilligung der Versuchspersonen in die­sen Studien nicht mög­lich ist. 

    Das spe­zi­fi­sche und signi­fi­kan­te COVID-19-Risiko einer ADE hät­te den Forschungsteilnehmern, die sich der­zeit in Impfstoffstudien befin­den, sowie den­je­ni­gen, die für die Studien rekru­tiert wer­den, und den künf­ti­gen Patienten nach der Impfstoffgenehmigung an pro­mi­nen­ter Stelle und unab­hän­gig offen­ge­legt wer­den müs­sen, um den medi­zi­nisch-ethi­schen Standard des Patientenverständnisses für eine infor­mier­te Einwilligung zu erfüllen.« 

    Was ist eine anti­kör­per­ab­hän­gi­ge Verstärkung? 

    Wie die Autoren die­ses Artikels im International Journal of Clinical Practice bemerk­ten, haben frü­he­re Coronavirus-Impfstoffbemühungen – gegen das Coronavirus des schwe­ren aku­ten respi­ra­to­ri­schen Syndroms (SARS-CoV), das Coronavirus des respi­ra­to­ri­schen Syndroms des Nahen Ostens (MERS-CoV) und das Respiratory Syncytial Virus (RSV) – ern­ste Bedenken an den Tag gebracht. Die Impfstoffe haben die Tendenz, eine anti­kör­per­ab­hän­gi­ge Verstärkung auszulösen. 

    Was genau bedeu­tet das? 

    Kurz gesagt bedeu­tet es, dass der Impfstoff nicht Ihre Immunität gegen die Infektion stärkt, son­dern die Fähigkeit des Virus, in Ihre Zellen ein­zu­drin­gen und die­se zu infizieren (…) 

    2020​news​.de/​r​i​e​s​e​n​-​s​k​a​n​d​a​l​-​a​u​f​g​e​d​e​c​k​t​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​u​n​g​-​z​e​r​s​t​o​e​r​t​-​u​n​s​e​r​-​i​m​m​u​n​s​y​s​t​e​m​-​n​a​c​h​h​a​l​t​ig/

    https://​2020​news​.de/​r​i​e​s​e​n​-​s​k​a​n​d​a​l​-​a​u​f​g​e​d​e​c​k​t​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​u​n​g​-​z​e​r​s​t​o​e​r​t​-​u​n​s​e​r​-​i​m​m​u​n​s​y​s​t​e​m​-​n​a​c​h​h​a​l​t​ig/


    "Wer hat Oma umge­bracht ?"

    Dr. med. Wolfgang Wodarg ist ein Facharzt für Innere Medizin – Lungen- und Bronchialheilkunde. Er war Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes in Flensburg (1981 bis 1994) und Mitglied des Deutschen Bundestages (1994 bis 2009) und 15 Jahre Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. 

    R4V0kRoDnh4

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​R​4​V​0​k​R​o​D​nh4

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