Nach Zugverweis – Bahn entschuldigt sich bei 87-Jähriger aus Bergisch Gladbach

Unter die­sem Titel ist am 8.7. auf www1​.wdr​.de zu lesen, daß Rauswerfen aus dem Zug schon in Ordnung ist ("Er darf das. Er hat näm­lich Hausrecht."), aber bei älte­ren Damen doch etwas sen­si­bler vor­ge­gan­gen wer­den sollte:

»… Die 87-jäh­ri­ge pen­sio­nier­te Lehrerin aus Bergisch Gladbach ist immer noch sau­er auf den Kontrolleur der Deutschen Bahn, der sie Ende Juni aus dem Zug gewor­fen hat. Auf dem Bahnsteig habe sie anschlie­ßend gezit­tert und geweint. Aus Wut über den Kontrolleur. Und aus Sorge, weil sie nicht wuss­te, wie sie jetzt nach Hause kom­men soll. Denn der Kontrolleur hat­te mit einem Kugelschreiber auf ihr Sparpreisticket geschrie­ben: "Ungültig – Fahrausschluss" Damit war das Ticket entwertet.

Keine Corona-Leugnerin

Margot Bäumerich war in Tschechien, um dort das Grab ihres Mannes zu besu­chen. Hans-Josef Bäumerich ist 2020 auf dem Friedhof im tsche­chi­schen Lipová bei­gesetzt wor­den. Ein klei­ner Ort in der Nähe der säch­si­schen Grenze. Margot Bäumerich ist hier auf­ge­wach­sen. Die bei­den Eheleute hat­ten ver­ab­re­det, sich hier eines Tages bestat­ten zu lassen.

Die 87-Jährige war noch nie allei­ne mit dem Zug von Bergisch Gladbach nach Tschechien gefah­ren. "Doch alles hat pri­ma geklappt. Ich war so rich­tig stolz auf mich", erzählt sie. Aber weder in Tschechien, noch in Dresden habe sie eine Maske tra­gen müssen.

Deshalb hät­te sie auf der Rückfahrt von Dresden nach Bergisch Gladbach schlicht ver­ges­sen, im Zug eine auf­zu­set­zen, sagt sie. Sie sei vier­fach geimpft und kei­ne Corona-Leugnerin.

Kontrolleur:" Maske auf!"

Der Kontrolleur habe sie gleich zu Beginn in bar­schem Ton ange­herrscht: "Maske auf!" Die Seniorin fängt an, ihr Gepäck zu durch­su­chen. Sie weiß, dass sie drei Masken dabei hat­te. Nur nicht, wo. Nach kur­zer Zeit kommt der Kontrolleur wie­der. Diesmal mit einer Drohung: "Wenn Sie die Maske nicht fin­den, stei­gen Sie in Leipzig aus." Margot Bäumerich sucht wei­ter. Mit ihren von Arthrose ange­schwol­le­nen Fingern durch­wühlt sie ihr Gepäck, Tasche für Tasche. Sie fin­det die Masken nicht. Schließlich packt sie alle Sachen aus. Stück für Stück. Sie weiß, dass die Masken irgend­wo sein müssen. 

Der Kontrolleur kommt ein drit­tes Mal zu ihr und setzt sei­ne Drohung in die Tat um. In Leipzig muss die 87-jäh­ri­ge Rentnerin den Zug ver­las­sen. Gegen ihren Willen. Allein mit ihrem Gepäck steht sie wei­nend am Bahnsteig und weiß nicht wei­ter. Nie hät­te sie gedacht, dass ein Kontrolleur so etwas tun dür­fe, sagt sie.

Kontrolleur hat Hausrecht

"Doch, er darf das", sagt Melanie Schliebener von der Schlichtungsstelle Nahverkehr. "Der Kontrolleur hat näm­lich im Zug das Hausrecht. Und das darf er durch­set­zen." Die Bahn schrei­be vor, dass man in den Zügen einen Mund-Nasen-Schutz tra­gen müs­se. Und wenn jemand das nicht tue, dür­fe der Kontrolleur die­se Person vor die Tür set­zen. Das hier sei jedoch ein Einzelfall…

Entschuldigung

Allerdings stellt sie sich hier in Frage, ob das Verhalten des Kontrolleurs wirk­lich ange­mes­sen war. Dieser Aspekt beschäf­tigt auch die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn. Eine Sprecherin erklärt hier­zu: "Wir bedau­ern es sehr, dass die 87-jäh­ri­ge Reisende am 21.6.22 des Zuges ver­wie­sen wur­de und möch­ten uns dafür ent­schul­di­gen." Die Bahn ver­su­che noch auf­zu­klä­ren, was den Kontrolleur ver­an­lasst habe, so zu han­deln. "Das Bordpersonal der Deutschen Bahn neh­me lau­fend an Schulungen und Deeskalationstrainings teil, um auch in schwie­ri­gen Situationen einen sen­si­blen Umgang mit Reisenden sicher zu stellen."…

Spuren hinterlassen

Ein Mitarbeiter der Bahn hat sich mitt­ler­wei­le auch per­sön­lich bei ihr ent­schul­digt und einen 50-Euro-Gutschein ange­kün­digt. Margot Bäumerich weiß aber noch nicht, was sie damit machen wird. "Ich glau­be nicht, dass ich mich traue, noch­mal so eine lan­ge Strecke mit der Bahn zu fah­ren", sagt sie. Der Rauswurf hat bei ihr eini­ge Spuren hin­ter­las­sen.«

21 Antworten auf „Nach Zugverweis – Bahn entschuldigt sich bei 87-Jähriger aus Bergisch Gladbach“

  1. Als ich neu­lich im Bahnhof Konstanz in einem Schweizer Zug nach Zürich saß, ohne Maske natür­lich, nach Schweizer Recht im deut­schen Land, stand am Nachbargleis ein Schweizer Zug mit Fahrziel Deutschland.
    Dort war Maskenpflicht mit allen Konsequenzen.
    Unser deut­scher Virus ist ein­fach bes­ser, ver­mut­lich wegen der Existenz einer Goldgrube.

  2. Einzelfall?
    Diese Art Deutscher Muster-Untertan bevöl­kert doch schon seit min­de­stens 100 Jahren unser Land.

  3. https://​netz​werk​kri​sta​.de/​2​0​2​2​/​0​4​/​0​8​/​k​o​e​r​p​e​r​v​e​r​l​e​t​z​u​n​g​-​d​u​r​c​h​-​m​a​s​k​en/

    Sie kann der Deutschen Bahn die­se Expertise, die­se juri­sti­sche Analyse des Netzwerk Krista schicken. Die 50 Euro auf KEINEN Fall anneh­men, son­dern dan­kend ableh­nen mit dem Hinweis, Züge der DB ab sofort nicht mehr zu benut­zen. Ich bin juri­stisch nicht so infor­miert, aber viel­leicht kann sie sogar gegen das Vorgehen klagen. 

    Kontakt:

    https://​www​.bahn​.de/​h​i​lfe

    Impressum

    DB Vertrieb GmbH
    Stephensonstraße 1
    60326 Frankfurt am Main

    Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
    HRB 79808
    Ust-IdNr.: DE 814160246

    1. Auszug aus Netzwerk Krista, Zitat:

      Zusammenfassung

      Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) auf­zu­set­zen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jeden­falls soweit es um häu­fig wie­der­hol­tes oder lang­an­hal­ten­des Tragen geht – den der Körperverletzung in mit­tel­ba­rer Täterschaft, in bestimm­ten Konstellationen (z. B. Lehrer gegen­über min­der­jäh­ri­gen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.

      Viele Menschen ent­wickeln beim Tragen von Masken Symptome, die das kör­per­li­che Wohlbefinden erheb­lich beein­träch­ti­gen. Zu den häu­fig­sten Symptomen zäh­len Kurzatmigkeit bzw. Luftnot, Erschöpfung, Hitzegefühl, Kopfschmerz, Schwindel und Konzentrationsstörungen.

      Die Verursachung die­ser Symptome stellt eine üble unan­ge­mes­se­ne Behandlung im Sinne des Körperverletzungstatbestandes dar. Unangemessen des­halb, weil ein Nutzen in Bezug auf Schutz vor der Weitergabe von Viren weder plau­si­bel noch erwie­sen ist. Gängige Masken, auch FFP2-Masken, haben kein signi­fi­kan­tes Rückhaltevermögen für Viren und Aerosole, weil die­se durch sie hin­durch­ge­hen. Ein Fremdschutz durch lang anhal­ten­des Maskentragen kann aus­ge­schlos­sen wer­den, weil Masken die Konzentration aus­ge­at­me­ter Teilchen ledig­lich für kur­ze Zeit nach dem Aufsetzen redu­zie­ren können.

      Häufiges und lang andau­ern­des Maskentragen kann zudem zu Gesundheitsschädigungen füh­ren. Es kön­nen inter­ni­sti­sche, neu­ro­lo­gi­sche, psy­chi­sche und psych­ia­tri­sche, der­ma­to­lo­gi­sche, sport­me­di­zi­ni­sche, HNO‑, zahn­me­di­zi­ni­sche und gynä­ko­lo­gi­sche Nebenwirkungen auftreten.

      Meistens wird der Täter min­de­stens mit beding­tem Vorsatz hin­sicht­lich der üblen unan­ge­mes­se­nen Behandlung agie­ren, da er Unwohlsein beim Tragen von Masken aus eige­nem Erleben kennt. Jedenfalls wird aber in aller Regel der Tatbestand der fahr­läs­si­gen Körperverletzung gege­ben sein, weil der Täter hät­te erken­nen kön­nen und müs­sen, dass Masken poten­ti­ell gesund­heits­schäd­lich sind, und es zu sei­ner Sorgfaltspflicht gehört hät­te, sich hier­über zu infor­mie­ren. Entsprechende Studien gibt es bereits spä­te­stens seit den 2000er Jahren.

      Der Straftatbestand der Nötigung kann eben­falls ver­wirk­licht sein. Sind die Opfer Minderjährige oder im Gesetz näher bestimm­te wehr­lo­se Personen, die dem Täter unter­stellt sind, kann in der Anordnung und Durchsetzung einer Maskenpflicht zugleich eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Quälen, d. h. durch das Verursachen län­ger dau­ern­der oder sich wie­der­ho­len­der erheb­li­cher Schmerzen oder Leiden, liegen.

      Wer eine Maskenpflicht anord­net oder durch­setzt, wird sich oft nicht auf straf­recht­lich aner­kann­te Rechtfertigungsgründe beru­fen kön­nen. Die Opfer kön­nen in die Körperverletzungen, die sie sich durch das Einhalten der Maskenpflicht gezwun­ge­ner­ma­ßen selbst zufü­gen, nicht wirk­sam ein­wil­li­gen, weil eine Einwilligung zum einen unter Zwang nicht wirk­sam ist und zum ande­ren vor­aus­setzt, dass das Opfer über die Gesundheitsrisiken, denen es sich aus­setzt, voll infor­miert ist. Manche Minderjährige kön­nen man­gels Einwilligungsfähigkeit ohne­hin nicht selbst ein­wil­li­gen. Die gesetz­li­chen Regelungen zur Maskenpflicht kön­nen als Rechtfertigungsgrund nicht her­hal­ten, soweit sie ver­fas­sungs­wid­rig sind, was nach hier ver­tre­te­ner Auffassung oft der Fall ist, oder soweit sich das Opfer auf einen Ausnahmetatbestand von der Maskenpflicht beru­fen kann. Rechtfertigender Notstand ist eben­falls nicht gegeben.

      ****************************************************************

      Zitat Ende.

      Rechtfertigender Notstand ist also nicht gege­ben. Es gibt, fol­ge ich dar­aus, kei­ne Begründung, Bahn- oder Busreisende unter Masken zu zwin­gen, sie also zu nöti­gen. Das soll hier noch ein­mal extra fest­ge­hal­ten wer­den. Schickt den Thread an die Kontaktadressen!

    2. Ich habe immer einen Ausdruck von LUQAS dabei. In die­ser Studie hat die Bahn bereits Ende 2020 selbst her­aus­ge­fun­den, dass dank der Lüftungssysteme zumin­dest im ICE die Gefahr von Partikelübertragungen sehr gering ist. Das war weni­ge Wochen vor der Verschärfung zur OP-Maskenpflicht im Zug.

  4. "Wir bedau­ern es sehr, dass die 87-jäh­ri­ge Reisende am 21.6.22 des Zuges ver­wie­sen wur­de und möch­ten uns dafür entschuldigen."
    "Ein Mitarbeiter der Bahn hat sich mitt­ler­wei­le auch per­sön­lich bei ihr entschuldigt …"

    Das geht nicht!
    Man kann sich nicht "ent­schul­di­gen", d.h. sel­ber die Schuld von sich nehmen.
    Man kann nur um Entschuldigung bitten.

    "nie­mand kann sich sel­ber von Schuld frei­spre­chen, sozu­sa­gen 'sich entschuld(ig)en'"
    „Ich ent­schul­di­ge mich“ ist eigent­lich der Gipfel aller Frechheiten und heißt genau genom­men „Ich ver­zei­he mir“, ich neh­me mir sel­ber die Schuld.
    https://​www​.welt​.de/​k​u​l​t​u​r​/​l​i​t​e​r​a​r​i​s​c​h​e​w​e​l​t​/​a​r​t​i​c​l​e​1​2​2​4​4​7​8​1​7​/​K​e​i​n​-​M​e​n​s​c​h​-​k​a​n​n​-​s​i​c​h​-​e​n​t​s​c​h​u​l​d​i​g​e​n​.​h​tml

  5. So ein Kontrolleur hat sei­ne Menschlichkeit an der Garderobe abge­ge­ben. Die Uniform ver­leiht ihm unge­heu­re Macht…echt schlimm. (war nie­mand in der Nähe, der der Dame erklä­ren könn­te, daß sie auf­grund ihres hohen Alters sowie­so lie­ber kei­ne tra­gen soll­te, und wegen ihrer Nutzlosigkeit sowie­so nie­mand!. Aber selbst wenn man von die­sem Fetisch über­zeugt ist, konn­te nie­mand der Dame aushelfen?!..nein die Freude an der Demütigung haben sich bestimmt auch Mitreisende angeschaut…was für erbärm­li­che Zeiten!

    1. "Aber selbst wenn man von die­sem Fetisch über­zeugt ist, konn­te nie­mand der Dame aushelfen?!..nein die Freude an der Demütigung haben sich bestimmt auch Mitreisende angeschaut…was für erbärm­li­che Zeiten!"

      @MOW
      Das fra­ge ich mich auch. Die höri­gen Insassen tra­gen doch immer ihre Masken schön zur Schau am Armgelenk, oft auch meh­re­re am Autospiegel bau­melnd. Garantiert wäre im Abteil min­de­stens eine Person gewe­sen, die eine über­zäh­li­ge Maske gehabt hät­te. Die Frage wäre, ob die­se unbe­nutzt gewe­sen wäre, aber um eine Zugfahrt fort­füh­ren zu kön­nen, wür­de ich mir per­sön­lich ver­mut­lich auch einen von jemand ande­ren benutz­ten Lappen für eini­ge Minuten (län­ger dann wegen Ekel aber auch nicht) übers Gesicht zie­hen. Allein schon, um gegen­über sol­chem Personal 'zurück­zu­schla­gen'.
      Es könn­te einem ja theo­re­tisch auch nie­mand im Zug ver­bie­ten, eine benutz­te Maske aus dem Mülleimer zu fischen und die­se auf­zu­set­zen. Das ist eben die Regelhörigkeit: Hauptsache Maske auf, egal ob vor­her jemand drauf­ge­kotzt hat oder nicht. Maske auf, weil Befehl ist Befehl. 

      Es ist ein­fach nur noch krank, dass das alles in die­sem Land wie­der passiert.

  6. Wenn die­ser Zustandbericht der Corona Zeitenwende über das Hausrecht der deut­schen Bahn nur unwe­sent­lich abge­än­dert wür­de, und man eini­ge Worte aus­tau­schen wür­de, dann hät­te man einen Bericht der einem an den Geschichtsunterricht über ein ver­gan­gen geglaub­tes Deutschland erin­nert, dass die poli­ti-media­le Klasse doch immer mit Nie-Wieder Wortgeklingel ver­ur­teilt. Das heißt nur dann wenn es in den poli­ti­schen Kram passt und man die Kritiker des Politikgeschehens dif­fa­mie­ren kann.
    Wie lan­ge konn­te der spe­zi­el­le Faschistenbewunderer Melnik in deut­schen Medien unbe­hel­ligt agitieren?
    Frau Göring E. ver­gießt immer noch Krokodilstränen.
    ich weiß, eini­ge wer­den p.c kor­rekt die­se Analogie zurückweisen.
    Aber es heißt: Wehret den Anfängen, und dar­über sind wir hinaus..
    Zeitsprung:

    Kontrolleur: "Zeigen Sie ihren Ausweis!"
    Reisende: "Ich bin keine—ich habe nur mei­nen Ahnenausweis ‑ver­ges­sen.

  7. Eine alte Frau wird aus der Bahn gewor­fen. Und bekommt als Entschädigung einen Gutschein zum Bahn fah­ren. So geht Kundenbindung.

    Ich bin mir sicher, wäre die­ser Vorfall nicht von den Medien auf­ge­grif­fen wor­den, hät­te sich hier nie­mand ent­schul­digt. Aber das Unternehmen fürch­tet um sein Image und der Mitarbeiter um sei­nen Job. Aufrichtig leid tut es hier sicher­lich niemandem.

  8. Deutscher Befehlsgehorsam, der in allen Behördenmitarbeitern und Bediensteten drin ist. Befehl ist Befehl. Menschlichkeit Fehlanzeige. Selbstdenken Fehlanzeige.

    Würde die Bahn auch nur über einen Funken Menschenlichkeit ver­fü­gen, hät­ten die Kontrolleure für sol­che 'Fälle' in ihrer Tasche 2–3 ein­fa­che OP-Masken, die sie den Fahrgästen kosten­los über­rei­chen könn­ten. So wür­de das in ande­ren Ländern funk­tio­nie­ren. Man unter­stellt dort Menschen nicht pau­schal, dass sie Böses wol­len. In Deutschland hie­ße es gleich wie­der: "wir ver­schen­ken doch kei­ne Masken!", "Da könn­te ja jeder kom­men und behaup­ten, er fin­det sei­ne Maske nicht". So fängt es an mit der Unmenschlichkeit und es geht noch viel weiter.

    Wenn wir nicht end­lich die­se Bürokratie und die­ses "Befehl ist Befehl" hin­ter uns las­sen, wer­den 'wir' alles wie­der kom­plett gegen die Wand fahren.
    WO IST DIE MENSCHLICHKEIT?!?!? Hauptsache Fahrgäste triet­zen. So ken­ne ich es auch. Nicht nur von der DB, auch von so gut wie allen Stellen und Behörden, mit denen man es zu tun hat. Nach oben buckeln, nach unten tre­ten. So funk­tio­niert das in Deutschland. Machtdemonstration. Da glaubt man manch­mal, der ein­fa­che Bahnangestellte wäre geil drauf, Menschen fer­tig­zu­ma­chen, um sich mal wie­der so rich­tig groß zu füh­len. Und das ist sie, glau­be ich, die deut­sche Seele – gebro­chen und gera­de des­we­gen bereit dazu, Böses zu tun, um sich selbst ein biss­chen bes­ser zu fühlen.

    Hätte die­ser Mensch über MITGEFÜHL emp­fun­den, hät­te er der Dame nach einer kur­zen Suchzeit in ihrem Koffer freund­lich eine 20Cent-OP-Maske gereicht und die Sache wäre erle­digt. Offenbar geht es dar­um aber nicht. Es geht um Machtdemonstration und um sehr vie­le Probleme bei den 'Machthabenden', und wenn die Macht auch nur dar­in liegt, Leute aus dem Zug wer­fen zu dür­fen. Schrecklich.

    Andere Situation, ähn­li­cher Hintergrund ("Befehl ist Befehl"):
    Ich war letz­te Woche in einem Klamottengeschäft und woll­te ein Kleidungsstück anpro­bie­ren. Vor den weni­gen Kabinen stand eine Schlange von min­de­stens 10 – 15 Menschen. Ich kam am Kinderbereich vor­bei, der gäh­nend leer war und ent­deck­te dort meh­re­re Kabinen – alle leer. Schon freu­te ich mich und dach­te, damit sei allen geholfen.
    Eine Mitarbeiterin kam des Wegs und belehr­te mich sofort, dass das die Kinderumkleiden sei­en, die ich als erwach­se­ne Frau nicht nut­zen dür­fe. Ich fra­ge, wie­so und mach­te dar­auf auf­merk­sam, dass eine gro­ße Schlange vor den Damenumkleiden ist. Nein, das gin­ge nicht, kam als Antwort. Ich wieß dar­auf hin, dass sich hier kein Kind befin­det und ich die Kabine sofort räu­men wer­de, wenn meh­re­re Kinder die Umkleiden benö­ti­gen. Es hieß nur wie­der, das gin­ge nicht, WEIL ES SO DIE REGELN SEIEN.

    Leider bin ich dann etwas unge­hal­ten gewor­den ob die­ser abso­lut höri­gen Begründung, habe das Kleidungsstück über den näch­sten Kleidungsständer gewor­fen und nur noch gesagt "gut, dann kau­fe ich eben nichts".

    Diese Regelhörigkeit ist mir ein Graus. Die Verkäuferin war viel­leicht 20. Ich sag­te ihr, dass doch alle Kinderumkleiden leer sei­en und ich nie­man­dem dem Platz weg­neh­me. Nein, das sei­en so die Regeln.
    Der Laden schießt sich damit doch ins eige­ne Knie. Ich gehe dort so schnell nicht mehr rein.
    In ande­ren Geschäften ken­ne ich es, dass man auch mal die Behindertenumkleide nut­zen darf, wenn alle ande­ren Umkleiden belegt sind. Selbstverständlich wür­de ich sofort die Umkleide räu­men, wenn sie benö­tigt würde.
    Aber nein, Befehl ist Befehl. Das sind die Regeln.
    Über die­se Form der deut­schen Hörigkeit könn­te ich mich pau­sen­los auf­re­gen. Falls ich noch­mal in solch eine Situation kom­me, wer­de ich nicht mehr so unge­hal­ten reagie­ren, son­dern nur ganz lang­sam sagen "Sie wür­den ver­mut­lich auch den Boden ablecken, wenn man es Ihnen befeh­len wür­de!" und dann ruhig den Laden ver­las­sen. Vielleicht hin­ter­fra­gen die­se Abnicker dann mal ihr eige­nes Verhalten. 

    Befehl ist Befehl. Ob man eine 87.Jährige aus dem Zug schmeißt, die dann voll­kom­men ori­en­tie­rungs­los nicht mehr nach Hause fin­det oder kei­ne Frau in lee­re Kinderumkleiden lässt, weil über der Abteilung "KINDER" steht.
    Deutlicher kann man eigent­lich nicht vor­ge­führt bekom­men, an was es die­sem Land und sei­nen Bewohner haupt­säch­lich fehlt: Menschlichkeit, Flexibilität, mal ein Auge zudrücken, Praxisbezug.

    Wieso wer­den Menschen so? Meine Meinung: Erziehung erfolgt auch heu­te noch häu­fig im Sinne des Brechens von Menschen und deren Willen, so dass sie geset­zes­hö­rig, obrig­keits­hö­rig wer­den und auf­hö­ren, selbst zu den­ken und vor allem kann man deren Gewissen damit aus­he­beln, in dem man ihnen sagt, dass es Befehl sei. Traurig, dass das nach den Erfahrungen in die­sem Land immer noch so abläuft.

  9. Was sind das für unmensch­li­che Zustände? Wieso hat die­ser Kontrollator kei­ne Masken dabei, um sie bei Bedarf zu ver­tei­len? Ist in ande­ren Ländern durch­aus üblich – selbst 2 Mal erlebt in Murmansk im Januar 2022.

    1. In mei­nem Falle konn­te der Kontrollator sogar eine Maske auf­trei­ben, aber ich habe ihn nach dem Produktzettel gefragt und ob dar­auf eine Filterwirkung bezüg­lich Viren aus­ge­wie­sen ist, denn wir wol­len doch nicht nur sym­bo­lisch Maske tra­gen und man hört ja auch ver­mehrt von gefälsch­ten Masken. Na der war sackig und hat mich zur näch­sten Station aus dem Zug kom­pli­men­tiert, was ich mit Fassung getra­gen habe, weil ich da ohne­hin umstei­gen woll­te. Ich habe mich danach bei der Bahn beschwert, dass sie mal Masken mit Virenfilterwirkung im Zug bevor­ra­ten soll­ten, weil ich bis­lang sol­che im Laden nicht gefun­den habe.

  10. Auf dem Weg von Schweden nach Deutschland mit dem Zug war alles in Hinsicht der hier so schreck­li­chen „Seuche“ ent­spannt, bis der däni­sche Zug über die Grenze nach Deutschland fuhr und deut­sches Personal per Lautsprecher aus­führ­te, dass in Deutschland in allen Zügen Mund-Nase-Schutz zu tra­gen sei und man andern­falls den Zug zu ver­las­sen habe. Hallo Deutschland, so nicht!

  11. 500 € und ein Jahr kosten­lo­ses Bahnfahren wären das Mindeste Gewesen. Dazu ein schö­ner Geschenkkorb mit Blümchen, Sekt und Schokolade, und eine Entschuldigung vom Bahnvorstand höchst­per­sön­lich. Dort weiß man offen­bar nicht, wie man sich benimmt.

  12. Der Beruf des Fahrkartenkontrolettis scheint hier­zu­lan­de lei­der eine sehr spe­zi­el­le Spezies Mensch anzuziehen.
    Oder mutie­ren man­che erst im Laufe der Karriere zum Miniatur ‑Mussolini?
    Pfui Deibel.…

    1. "Bitte, Frau Bäumerich, ver­kla­gen Sie die Deutsche Bahn."

      Die größ­te Sorge der Frau scheint doch zu sein, als Querdenkerin zu gel­ten. Über die­sen Passus habe ich mich sehr auf­ge­regt. Dass extra noch­mal betont wur­de, dass sie kei­ne Querdenkerin sei (was ist das?), son­dern so dumm war, sich vier­mal imp­fen zu las­sen und ihr stößt es offen­bar immer noch nicht auf, dass sie selbst nach 4‑maliger Impfung mit einem Maskenzwang trak­tiert wird. Viel wich­ti­ger war ihr, sich von den soge­nann­ten Querdenkern abzu­gren­zen nach dem Motto "ich darf die Maske in mei­nem Koffer ver­ges­sen, aber ein böser Querdenker garan­tiert nicht".

  13. Ich habe mich bereits über einen sol­chen Zugbegleiter bei der Bahn beschwert und der Bahn emp­foh­len, ihre Mitarbeiter mal im Umgang mit Masken zu schu­len und auch ihre LUQAS-Studie den Mitarbeitern bekannt zu geben. Ich habe kei­nen Gutschein bekommen.

Schreibe einen Kommentar zu MoW Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert