"Mannheim (dpa/lsw) – Die baden-württembergischen Corona-Verordnungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren wegen der Art und Weise, wie die Landesregierung sie verkündet hat, zwischenzeitlich formell rechtswidrig. Dass Geschäfte und Einrichtungen zu Beginn der Pandemie geschlossen wurden, war nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim aber in Ordnung…
Das Gericht beanstandet handwerkliche Fehler
Der VGH hatte moniert, dass die Corona-Verordnung vom 17. März 2020
sowie die nachfolgenden Änderungsverordnungen im Internet
notverkündet worden waren, ohne dass die Dokumente mit Unterschrift
unter anderem des Ministerpräsidenten vorlagen…
Die Regierung verteidigt sich mit dem Verweis aufs Homeoffice
Ein Sprecher des Staatsministeriums rechtfertigte das damalige Vorgehen damit, dass die Regierungsmitglieder von zu Hause gearbeitet hätten. «Sämtliche Verfahren wurden auf elektronische Formate umgestellt, auch um hier die hygienische Sicherheit hoch zu halten.» Die Beschlüsse seien oft spät nachts getroffen worden in digitalen Verfahren und Formaten, häufig am Wochenende.
Das Ministerium habe die ersten Schritte in die Wege geleitet, um künftig alles digital umsetzen zu können. «Dafür war zunächst die Änderung der Landesverfassung erforderlich», erläuterte der Sprecher.
«Alles Weitere soll dieses Jahr umgesetzt werden.»…
SPD-Rechtspolitiker Boris Weirauch sagte laut Mitteilung: «Jetzt ist es vom VGH amtlich bestätigt: Die Kritik der SPD-Fraktion an den Nacht- und Nebel-Verordnungen der Landesregierung in der Corona-Pandemie war mehr als berechtigt.»..
Die Urteile könnten weitreichende Bedeutung haben
«Die Urteile haben eine über die drei Einzelfälle hinausgehende Bedeutung, da es sich um die ersten Hauptsacheentscheidungen zum Lockdown des Frühjahrs 2020 in Baden-Württemberg handelt und bundesweit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des ersten Lockdowns noch nicht vorliegen», teilte der VGH mit. In allen drei Verfahren wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen…"
krankenkassen.de (4.7.)
Homeoffice ist bestens geeignet Menschen voneinander zu isolieren. Und auszubeuten. Denn im Homeoffice arbeitet man praktisch rund um die Uhr. Und ja ich weiß wovon ich da schreibe.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert‼️
Solange keine Entschuldigung gegenüber den Maßnahmenkritikern kommt, die wegen ihrer berechtigten Auflehnung zugleich hoheitlich wie medial verunglimpft wurden, bleibt dieses Unrecht bestehen und wird sogar nachträglich und künftig quasi als "tolerabel" geduldet.
Logisch, wenn man den ganzen Tag in der Sonne rumhängt, muss man „die Arbeit“ nachts und am Wochenende nachholen. Weiß jeder Abiturient.