"Nacht- und Nebel-Verordnungen" in BW aus dem Homeoffice "zwischenzeitlich formell rechtswidrig"

"Mann­heim (dpa/lsw) – Die baden-würt­tem­ber­gi­schen Corona-Verordnungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren wegen der Art und Weise, wie die Landesregierung sie ver­kün­det hat, zwi­schen­zeit­lich for­mell rechts­wid­rig. Dass Geschäfte und Einrichtungen zu Beginn der Pandemie geschlos­sen wur­den, war nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim aber in Ordnung…

Das Gericht beanstandet handwerkliche Fehler

Der VGH hat­te moniert, dass die Corona-Verordnung vom 17. März 2020
sowie die nach­fol­gen­den Änderungsverordnungen im Internet
not­ver­kün­det wor­den waren, ohne dass die Dokumente mit Unterschrift
unter ande­rem des Ministerpräsidenten vorlagen…

Die Regierung verteidigt sich mit dem Verweis aufs Homeoffice

Ein Sprecher des Staatsministeriums recht­fer­tig­te das dama­li­ge Vorgehen damit, dass die Regierungsmitglieder von zu Hause gear­bei­tet hät­ten. «Sämtliche Verfahren wur­den auf elek­tro­ni­sche Formate umge­stellt, auch um hier die hygie­ni­sche Sicherheit hoch zu hal­ten.» Die Beschlüsse sei­en oft spät nachts getrof­fen wor­den in digi­ta­len Verfahren und Formaten, häu­fig am Wochenende.

Das Ministerium habe die ersten Schritte in die Wege gelei­tet, um künf­tig alles digi­tal umset­zen zu kön­nen. «Dafür war zunächst die Änderung der Landesverfassung erfor­der­lich», erläu­ter­te der Sprecher.

«Alles Weitere soll die­ses Jahr umge­setzt werden.»…

SPD-Rechtspolitiker Boris Weirauch sag­te laut Mitteilung: «Jetzt ist es vom VGH amt­lich bestä­tigt: Die Kritik der SPD-Fraktion an den Nacht- und Nebel-Verordnungen der Landesregierung in der Corona-Pandemie war mehr als berechtigt.»..

Die Urteile könnten weitreichende Bedeutung haben

«Die Urteile haben eine über die drei Einzelfälle hin­aus­ge­hen­de Bedeutung, da es sich um die ersten Hauptsacheentscheidungen zum Lockdown des Frühjahrs 2020 in Baden-Württemberg han­delt und bun­des­weit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des ersten Lockdowns noch nicht vor­lie­gen», teil­te der VGH mit. In allen drei Verfahren wur­de die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zuge­las­sen…"
kran​ken​kas​sen​.de (4.7.)

3 Antworten auf „"Nacht- und Nebel-Verordnungen" in BW aus dem Homeoffice "zwischenzeitlich formell rechtswidrig"“

  1. Homeoffice ist bestens geeig­net Menschen von­ein­an­der zu iso­lie­ren. Und aus­zu­beu­ten. Denn im Homeoffice arbei­tet man prak­tisch rund um die Uhr. Und ja ich weiß wovon ich da schreibe.

  2. Ist der Ruf erst rui­niert, lebt sich's gänz­lich unge­niert‼️
    Solange kei­ne Entschuldigung gegen­über den Maßnahmenkritikern kommt, die wegen ihrer berech­tig­ten Auflehnung zugleich hoheit­lich wie medi­al ver­un­glimpft wur­den, bleibt die­ses Unrecht bestehen und wird sogar nach­träg­lich und künf­tig qua­si als "tole­ra­bel" geduldet.

  3. Logisch, wenn man den gan­zen Tag in der Sonne rum­hängt, muss man „die Arbeit“ nachts und am Wochenende nach­ho­len. Weiß jeder Abiturient.

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