Narreteien, genannt "Maßnahmen" am Beispiel Hessens und Berlins

"Zu Weihnachten darf Oma ins Hotel – viel­leicht" ist ein Artikel auf faz​.net zu "Corona-Regeln in Hessen" über­schrie­ben. Dort ist zu erfahren:

»Bis zum Jahresende sind dann zehn Personen erlaubt, die Zahl der Haushalte ist nicht begrenzt, außer­dem kön­nen so vie­le Kinder unter 14 Jahren dabei sein, wie sol­len und wol­len. Dabei kom­me es vor allem auf die eige­ne Vernunft an, dafür zu sor­gen, dass die Infektionsgefahr mög­lichst gering blei­be, heißt es. Kontrollgänge der Polizei an Heiligabend sind nicht geplant. Für Silvester gilt die Devise: Feuerwerk im eige­nen Garten ist erlaubt, drau­ßen auf der Straße kommt es dar­auf an, wie vie­le Leute zusam­men­kom­men, um auf ein „fro­hes Neues“ anzu­sto­ßen. Für öffent­li­che Plätze plant die Landesregierung ein all­ge­mei­nes Feuerwerksverbot.«

Entgegen allen wis­sen­schaft­li­chen Studien wer­den Kinder in Schulen als die Superspreader schlecht­hin behan­delt, bei Oma und Opa spielt das an Weihnachten kei­ne Rolle. Wer soll die Feuerwerk-Regeln ver­ste­hen und ein­hal­ten kön­nen? Mit "gaga" recht mil­de bezeich­net auch die Regel: "Brandenburg: Zehn Personen dür­fen sich zu Weihnachten tref­fen, fünf zu Silvester", über die ber​li​ner​-zei​tung​.de so informiert:

»Vom 1. Dezember bis zum 23. Dezember und dann wie­der ab dem 27. Dezember – also auch über Silvester – gilt in Brandenburg die Regel mit fünf Personen aus zwei Haushalten, und das auch im öffent­li­chen Raum.

In Berlin sind bereits ab 29. November pri­va­te Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maxi­mal fünf Personen des eige­nen und eines wei­te­ren Haushalts beschränkt.«

Weitere Überschriften aus dem Blatt:

Und auch sol­chen Wahnwitz liest man dort:

»Maskenpflicht in Berlin wird auf beleb­te Straßen ausgeweitet

Zudem wird in Berlin die Maskenpflicht aus­ge­wei­tet. Sie wer­de künf­tig auf prak­tisch allen Straßen gel­ten, wo es vie­le Geschäfte und damit Begegnungen und Kontakte gebe, sag­te der Müller. Schon jetzt gilt auf 35 Berliner Straßen und Plätzen eine Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In Berlin dürfen weniger Kunden gleichzeitig in die Geschäfte

Beim Einkaufen gel­ten in Berlin künf­tig neue Beschränkungen..

Es sei qua­si ein gestaf­fel­tes System, das hier zur Anwendung kom­me, sag­te Pop: Bei grö­ße­ren Geschäften mit bei­spiels­wei­se 1400 Quadratmetern Verkaufsfläche gel­te für die Fläche von 800 Quadratmetern die Regel, dass maxi­mal eine Person pro 10 Quadratmeter erlaubt sei, für die übri­gen 600 Quadratmeter dann, dass ein Kunde oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter den Laden betre­ten dürfe.

Maskenpflicht in Bezirken mit Inzidenz über 200 auch in Klassen 5 und 6

In Berliner Bezirken mit einer Inzidenz über 200 soll auch in den Klassenstufen 5 und 6 eine Maskenpflicht gel­ten, sag­te Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Solange das Land Berlin eine Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf­weist, besteht für die Schulen die frei­wil­li­ge Möglichkeit, in den Jahrgangsstufen 8 und 11 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an den all­ge­mein­bil­den­den Gymnasien in den Hybridunterricht zu wech­seln, bei dem Schüler abwech­selnd in der Schule und zu Hause ler­nen. Das soll nicht für Abschlussjahrgänge gelten.

Kein Böllerverbot in Berlin zu Silvester 

Ein gene­rel­les Böllerverbot wegen der Corona-Pandemie wird es in Berlin nicht geben. Der Senat ver­stän­dig­te sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dar­auf, den am Vortag gefass­ten Bund-Länder-Beschluss im Land unver­än­dert umzu­set­zen. An bestimm­ten Plätzen, wo sich nor­ma­ler­wei­se zum Jahreswechsel beson­ders vie­le Menschen ver­sam­meln, sol­len Böllerverbotszonen aus­ge­wie­sen wer­den. In Berlin gab es das schon im Vorjahr – die Innenverwaltung hat­te bereits ange­kün­digt, auch für die­ses Jahr ent­spre­chen­de Orte zu prüfen.

Ein all­ge­mei­nes Verbot für Silvesterfeuerwerk, wie etwa die Grünen gefor­dert hat­ten, kommt indes nicht. Laut Senatskreisen soll es auch kei­ne enge­re zeit­li­che Befristung für das Feuerwerk geben.«

2 Antworten auf „Narreteien, genannt "Maßnahmen" am Beispiel Hessens und Berlins“

  1. Das ist ein­fach nur noch krank, was die sich aus­den­ken. Das wirk­lich schlim­me dar­an ist, dass man mit dem Rücken zur Wand steht und sich nicht weh­ren kann.

    1. Klar kann man sich wehren:
      ein­fach den gan­zen Schwachsinn igno­rie­ren und in alter Manier Weihnachten fei­ern – mit so vie­len Menschen, wie man möchte.

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