Neulich im Labor

Ich habe es unter­schrie­ben, ich brauch­te ein MRT. Die Ärztin/den Arzt habe ich nicht zu Gesicht bekom­men. Ein Gespräch hat es nicht gege­ben. Warum soll­te es bei "Impfungen" anders sein, bloß weil die ris­kan­ter sind?

13 Antworten auf „Neulich im Labor“

  1. Schon zum wie­der­hol­ten Male reicht mein Verstand nicht aus, einen Beitrag von aa zu ver­ste­hen… scha­de! (Ich bin mir sicher, dass es an mir liegt)

    1. Das ist ein Tatsachenbericht.
      Ich hat­te auch ein MRT, kürz­lich und bekam auf dem Flur, wo man war­tet bis man dran ist eben genau so einen Zettel zum Unterschreiben.
      Weit und breit kein Mensch, dem man Fragen stel­len könn­te und beim MRT sel­ber kei­ne Zeit für Fragen.

  2. Dem medi­zi­ni­schen Personal vor Augen hal­ten und dar­auf pochen:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630e Aufklärungspflichten
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​g​b​/​_​_​6​3​0​e​.​h​tml

    (1) Der Behandelnde ist ver­pflich­tet, den Patienten über sämt­li­che für die Einwilligung wesent­li­chen Umstände auf­zu­klä­ren. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Art, Umfang, Durchführung, zu erwar­ten­de Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hin­zu­wei­sen, wenn meh­re­re medi­zi­nisch glei­cher­ma­ßen indi­zier­te und übli­che Methoden zu wesent­lich unter­schied­li­chen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen füh­ren können.

    (2) Die Aufklärung muss

    1.
    münd­lich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfol­gen, die über die zur Durchführung der Maßnahme not­wen­di­ge Ausbildung ver­fügt; ergän­zend kann auch auf Unterlagen Bezug genom­men wer­den, die der Patient in Textform erhält,

    2.
    so recht­zei­tig erfol­gen, dass der Patient sei­ne Entscheidung über die Einwilligung wohl­über­legt tref­fen kann,

    3.
    für den Patienten ver­ständ­lich sein.
    Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unter­zeich­net hat, auszuhändigen.

    (3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit die­se aus­nahms­wei­se auf­grund beson­de­rer Umstände ent­behr­lich ist, ins­be­son­de­re wenn die Maßnahme unauf­schieb­bar ist oder der Patient auf die Aufklärung aus­drück­lich ver­zich­tet hat.

    (4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hier­zu Berechtigten ein­zu­ho­len, ist die­ser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.

    (5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesent­li­chen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten ent­spre­chend sei­nem Verständnis zu erläu­tern, soweit die­ser auf­grund sei­nes Entwicklungsstandes und sei­ner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung auf­zu­neh­men, und soweit dies sei­nem Wohl nicht zuwi­der­läuft. Absatz 3 gilt entsprechend.

  3. Das ken­ne ich genau­so von MRT-/CT- Untersuchungen: man füllt die Zettel im Wartebereich allei­ne aus (auch mit evtl. Vorerkrankungen, Risikofaktoren etc.) und unter­schreibt ohne Arztkontakt, dass man aus­rei­chend auf­ge­klärt ist und mit allem einverstanden.
    Ich habe sol­che Zettel bei Bedarf auch jeweils klag­los unter­schrie­ben, weil eine Notwendigkeit für eine dia­gno­sti­sche Abklärung bestand, die zur Entscheidung über die Weiterbehandlung erfor­der­lich war.
    Das ist sicher so nicht okay – und wahr­schein­lich hät­te dann doch ein Arztgespräch vor­her statt­ge­fun­den, wenn ich dar­auf bestan­den hät­te. Dafür war mir aber jeweils der Energieaufwand zu hoch, weil es in die­sem Fall kei­nen Unterschied gemacht hät­te, ob ich die Risiken kenne.
    Andererseits habe ich ein­mal mei­ne gan­ze Energie auf­ge­wen­det, um eine schwer­wie­gen­de Behandlung abzu­leh­nen, weil ich nicht vom Ergebnis über­zeugt war, was sich zum Glück im Nachhinein als sehr gute Entscheidung her­aus­ge­stellt hat!
    Ich wün­sche Ihnen ganz herz­lich alles Gute, dass es Ihnen gut geht und Sie Ihre Energie stets sinn­voll für sich selbst und für wirk­lich Wichtiges ein­set­zen können!

  4. Die Aufklärung MRT hät­te ich vor­ab übers Internet vor­ge­nom­men und vor der Unterschrift den vor­letz­ten Satz gestri­chen und ver­merkt "gilt nur für MRT".

    1. wel­co­me back. Missed you.
      Genauso machen wir das auch. Was nicht paßt wird gestri­chen oder hand­schrift­lich ergänzt.
      Leider ist es aber so, daß der Arzt am län­ge­ren Hebel sitzt. Er macht es ein­fach nicht. Egal, was man für Gründe vor­bringt, ob der Anwalt dabei sitzt oder nicht, er lehnt die Behandlung ab, wenn man nicht unter­schreibt. Peng aus.
      Er muß es ja nicht tun (gilt auch und gera­de für Ärztinnen) und eh man einen Medizinmann gefun­den hat, der sich dar­auf ein­läßt, hat sich das Problem schon selbst gelöst. So oder so.
      Man hat mich tat­säch­lich mal für eine (eher Kleinigkeit) auf 0700 in die Klinik bestellt (selbst­ver­ständ­lich war ich pünkt­lich) um mir dann zu eröff­nen, man wol­le um 1200 eine Röntgenaufnahme der Lunge machen und dann über die wei­te­re Behandlung ent­schei­den. Da ich wegen Schmerzen im Knie (!!!) erschie­nen war, habe ich ihnen höf­lich gesagt, sie könn­ten sich ihre Röntgenaufnahme dort­hin stecken wo die Sonne nie­mals hin­kommt und bin wohl­ge­mut nach Hause gefah­ren. Seitdem funk­tio­niert das Knie ausgezeichnet.

  5. Wie ist das juri­stisch zu bewerten?:

    Der Arzt hat mit einer "Unterschrift" etwas wis­sent­lich bestätigt.
    Das Bestätigte hat aber nicht stattgefunden.
    Ist das eine Falschbeurkundung, oder hat man einen Kunstgriff getä­tigt, indem der Arzt sei­ne Signatur mit­ten im Text hin­ge­schrie­ben hat und es ist somit gar kei­ne Unterschrift, weil die, wie der Name schon sagt, unter einen Text kommt?

    „zum Zeichen der Anerkennung des Inhalts unter den Text einer Urkunde gesetz­te eigen­hän­dig geschrie­be­ne Name einer Person“

    Rechtlich ist es nicht ein­deu­tig oder ich bin verwirrt:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​U​n​t​e​r​s​c​h​r​ift

    1. MM geht das in Richtung StGB §§ 277,278, da Aufklärungsbögen Beweis-/Urkundencharakter haben, und hier wohl eine ein­deu­ti­ge Falschattestierung vor­liegt, und ggf. diver­se Verstöße gegen die Berufsordnung bestimmt auch.…..
      Deshalb sowas als Patient NIEMALS unterschreiben.….

  6. @aa hier nur aus mei­nem Gedaechniss re Kontrastmittel:
    Zuletzt sind die Radiologen von Ungefaehrlich zu min­de­stens Problematisch geschwungen.

    Problem sind die umman­tel­ten magne­ti­schen Metalle. Die Ummantelung ist nicht per­fekt und somit wer­den die fein­sten Partikel toxisch.
    Damals nahm man an, das die­se alle brav aus­ge­schie­den wer­den, bevor Sie scha­den koennten.
    Dies ist lei­der nicht (immer) der Fall.

    Somit gibt es schon zu vie­le, wel­che 'irgend­wel­che Symptome' auf­wei­sen – quer­beet. Die Partikel lan­den im Koerper ueberall.
    Manche kla­gen ueber Haut, man­che Kopfschmerzen .. etc etc

    Habe dar­ueber lesen mues­sen, da mei­ne Frau eben­falls vor einer sol­che Untersuchung stand – obwohl es nur ein ent­zuen­de­tes Handgelenk (2–5 Monate) war. Ist nun seit lan­gem wie­der alles gut, ist klar.

    Ich habe mit dem Arzt und dem Radiologen via Telefon gespro­chen ueber o.g. Risiken und die­se wur­den dann bejaht. Sonst fragt aber keiner 🙂
    Der Termin wur­de natuer­lich abge­sagt, da ein­fach unverhaeltnissmaessig.

    Ergo: Wenn es um eine wirk­li­che Gefahr geht (ver­dacht auf XYZ) – mag sein, Risiko abwae­gen. Aber bei einer nor­ma­len Entzuendung oder Nervensache von weni­ger als 3 Montagen .. naja. IMHO Wahnsinn.

    Liebe Gruesse.

    PS: Es wird an Alternativen gearbeitet.

  7. Vor die­ser Frage stand ich auch mal. Und weil ich dem Kontrastmittel nicht zuge­stimmt hat­te, rede­te mir der Ausführende ins Gewissen, also daß es dann mei­ne Schuld ist wenn die Untersuchung nicht gemacht wer­den kann. Diese Art der Unterhaltung mach­te mir klar, daß ich auch auf die­se Art von Untersuchung ver­zich­ten kann. Und heu­te, eini­ge Jahre spä­ter weiß ich daß mei­ne Entscheidung rich­tig war. Um es mal so zu sagen:

    Für einen Schlaganfallpatienten der nie wie­der im Leben rich­tig lau­fen wird, lau­fe ich ganz gut. Man darf eben nicht alles glau­ben was einem erzählt wird. 

    Schönen Sonntag!

  8. Schon selbst wirk­lich gründ­lich kun­dig gemacht zum Krankheitsbild und alter­na­ti­ve Heilmethoden erkun­det? Bin kein Arzt oder so, aber gera­de des­halb, weil man kein Arzt ist. Ich war jeden­falls lan­ge Zeit sehr gut­gläu­big, was ärzt­li­che Empfehlungen betraf. Selbst bei Produktkäufen war ich gründ­li­cher. Gute Gesundheit wün­sche ich. 🙂

    Wenn man lan­ge genug vor einem Brillengeschäft her­um­steht, bekommt man eine Brille verpasst 😉

  9. Das dient nur der recht­li­chen Absicherung.
    Das ist wie mit den AGBs, wenn man einen Vertrag abschließt, z.B. für einen Handytarif. Da wird unter­schrie­ben oder auf das "OK-Feld" geklickt. Wirklich gele­sen oder bespro­chen wird das nicht.

    Auf einem öffent­li­chen Gehweg darf man lau­fen, weil er per Verwaltungsakt für den Gemeingebrauch gewid­met ist. 

    Es ist alles ver­recht­licht oder zumin­dest fast alles.….
    "Was die Luft zum Atmen betrifft, so besteht dar­an zwar fak­tisch Gemeingebrauch, jedoch nicht im
    recht­li­chen Sinne, denn die­ser Gebrauch ist ein natürliches
    Erfordernis und bedarf kei­nes Rechtsakts. Hinzukommt, dass
    an Luft als sol­cher – anders als am Luftraum – man­gels Abgrenzbarkeit kein Herrschaftsverhältnis begrün­det wer­den kann." Quelle: doi.org/10.1515/jura-2012–0197

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