Nichtigkeitsklage gegen Impfstoff akzeptiert

»Das Europäische Gericht wird jetzt über den BioNTech-Impfstoff ent­schei­den. Reitschuster​.de berich­te­te gestern exklu­siv über die Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des Wirkstoffs Comirnaty. Der Gerichts-Präsident hat ent­schie­den, die Klageschrift zu akzep­tie­ren, obwohl ihre Seitenzahl die Höchstzahl von 50 über­schrei­tet. Die Nichtigkeitsklage wur­de von der Kanzlei des Europäischen Gerichts bereits der Europäischen Kommission zuge­stellt. Diese hat nun bis zum 4. März Zeit, ihre Stellungnahme zu einem beschleu­nig­ten Entscheidungsverfahren abzugeben.«

Das berich­tet heu­te reit​schu​ster​.de. Dort ist auch von Diffamierungen der Klärgerin Renate Holzeisen auf Wikipedia zu lesen. Sie sind nicht nicht mehr nach­zu­voll­zie­hen, weil ein User den Eintrag heu­te gelöscht hat:

»09:37, 18. Feb. 2021 Karsten11 Diskussion Beiträge lösch­te die Seite Renate Holzeisen (Zweifelsfrei feh­len­de enzy­klo­pä­di­sche Relevanz: + ein­deu­ti­ge LD)«

15 Antworten auf „Nichtigkeitsklage gegen Impfstoff akzeptiert“

  1. Man könn­te nun Wetten abschlie­ssen, wie ent­schie­den wird. Bis jetzt wur­den alle stö­ren­den juri­sti­schen Hürden ent­we­der besei­tigt oder igno­riert. Also abwar­ten, bevor man die Korken knal­len lässt!

      1. Holzeisen wur­de auf Wiki gelöscht … so, wie bald vie­le Kanäle ver­schwin­den werden.

        Der Medienstaatsvertrag macht es mög­lich. Ab einer bestimm­ten Reichweite mit mei­nungs­bil­den­dem Charakter brau­chen Sie künf­tig eine Rundfunklizenz. Die setzt unter ande­rem vor­aus, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht ver­wirkt wur­de, Art. 18 GG. Darüber ent­schei­det das BVerfG. 

        Die Dinge neh­men ihren Lauf … wäh­rend Juristen sich auf bestehen­de Gesetze beru­fen, räumt man hin­ter Ihnen auf, indem wei­te­re Gesetze auf den Weg gebracht wer­den. Genial, wenn auch auf düste­re Art. Dank der juri­sti­schen Interventionen fin­den sie die Lücken, die zu stop­fen noch ver­ges­sen wor­den sind.

        Ob Rieux das über­le­ben wird?

        1. @ some1

          "(…) Dank der juri­sti­schen Interventionen fin­den sie die Lücken, die zu stop­fen noch ver­ges­sen wor­den sind."

          Klug beob­ach­tet, Respekt!

    1. @ some1

      Nicht ganz. Sie hat ja nicht das N‑Wort gebraucht oder sonst­wie Äußerungen außer­halb derLGBTXXX- poli­ti­cal cor­rect­ness gemacht. 😉

  2. Auch wenn die Hoffnungen groß sind – der Impfstoff wur­de bereits tau­send­fach ver­impft; wenn es jetzt die Entscheidung gäbe, die Zulassung zurück­zu­neh­men, kämen tau­send­fach Schadensersatzforderungen auf die EMA zu. Das wird die EU-Kommission bei ihrer Stellungnahme aktiv im Hinterkopf haben.

  3. Beim Coronaausschuss konn­te ich einer klu­gen Frau zuhö­ren, die mir aus der Seele gespro­chen hat. Zum Glück gibt es
    auch muti­ge Rechtsanwälte.

  4. @ some1 – 18. Februar 2021 um 21:37 Uhr 

    Danke, eigent­lich der per­fek­te Text für ein Entlassungsschreiben: wer so denkt darf unter kei­nen Umständen solch ein Amt haben. Die hat das wesent­lich­ste Prinip frei­er Meinungsbildung über­haupt nicht ver­stan­den : es gibt prin­zi­pi­ell kei­ne a prio­ri fest­ste­hen­de Wahrheit gegen­über „Desinformation“. Das ist immer wie­der neu zu unter­su­chen und zu dis­ku­tie­ren. Alles and­ree legt die Axt an die Wurzeln unse­rer auf­ge­klär­ten Zivilisation: der frei­en unbe­hin­der­ten Kommunikation.

  5. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Erfolg der Nichtigkeitsklage einen direk­ten Einfluß auf Deutschland hät­te – bei uns hat die STIKO (Robert-Koch-Institut) zusätz­lich den Impfstoff "über­prüft" und empfohlen.

  6. Es hat gute Gründe, wes­we­gen weder die Klage von Dr. Holzeisen im Netz kur­siert noch der exklu­siv berich­ten­de Herr Euler bei Reitschuster Details preis­gibt. er nennt Art. 263 AEUV und die Kläger – mehr nicht.

    Man erkennt m.E. unqua­li­fi­zier­te Anwälte dar­an, dass sie sich auf die­se bei­den Informationen gestützt zu einer Klageschrift äußern, die sie nicht ken­nen. Das hat mich bewo­gen, nach "Anwalt Jun" zu sehen, und in der Tat: es gibt bereits ein Video von ihm dazu.

    Ich habe ihn dort kaum wie­der erkannt, denn er benimmt sich unge­fähr so, wie man es von einem Anwalt erwar­ten kann – dass die­se Neuerung auch ande­ren Zusehern auf­fiel, kann man dort in den Kommentaren nach­le­sen. So hat er sich also des Art. 263 AEUV und der Tatsache ange­nom­men, ob die Klage über­haupt zuläs­sig sei. Nach einer kur­zen all­ge­mein­sprach­li­chen (m.E. eher nicht juri­stisch fun­dier­ten) Erklärung, wes­halb sei­ner Meinung nach die Voraussetzungen nicht vor­lie­gen, belässt er es bei einem – Disclaimer.

    Inhaltlich war es nicht sehr span­nend, und ich wer­de mich hüten, hier­zu Nachhilfe bei­zu­steu­ern. Was jedoch bleibt, ist der Eindruck, dass hier wohl "jemand" eine Abmahnung erhal­ten haben könn­te, die er sich zu Herzen genom­men haben könnte .…

  7. Es ist übri­gens schon das zwei­te Mal, daß der Eintrag Renate Holzeisen aus der deut­schen Wikipedia angeb­lich wg. man­geln­der Relevanz ent­fernt wur­de. Das erste Mal war 2019.

    Wer's blau auf weiß haben will, bit­te hier entlang:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​t​i​t​l​e​=​S​p​e​z​i​a​l​:​L​o​g​b​u​c​h​/​d​e​l​e​t​e​&​p​a​g​e​=​R​e​n​a​t​e​_​H​o​l​z​e​i​sen

    Nicht ein­mal in Italien scheint Frau Holzeisen einen Eintrag zu haben. Aber viel­leicht waren da auch pro­pe­re Administratoren am Löschbutton.

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