Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech-Impfstoffs

Auf reit​schu​ster​.de ist am 17.2. zu erfahren:

»Ein juri­sti­scher Paukenschlag gegen die Impfstoffhersteller. Gestern reich­te die Bozner Rechtsanwältin Renate Holzeisen eine Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUV gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission hin­sicht­lich der zen­tra­li­sier­ten Zulassung des Impfstoffs „Comirnaty“ samt Antrag auf ein beschleu­nig­tes Verfahren beim Europäischen Gericht ein. Dem Verfahren wur­de heu­te Vormittag die Nummer T‑96/21 von der Kanzlei des Europäischen Gerichts zugewiesen.

Die Grundlage: EU-Bürger, die an erster Stelle der von der EU-Kommission vor­ge­ge­be­nen Covid-Impfstrategie ste­hen – vor allem Mitarbeiter im Bereich Gesundheit und Pflege – sind in ihrem Grundrecht auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau, auf kör­per­li­che Unversehrtheit und auf Gesundheitsschutz per­sön­lich und unmit­tel­bar betrof­fen, weil sie nach­weis­lich einem enor­men Druck in Richtung Impfzwang aus­ge­setzt sind. 

Dabei erfolg­ten die Marktzulassungen der expe­ri­men­tel­len Covid-Impfstoffe zen­tral durch die EU-Kommission – ohne dass dafür wei­te­re Entscheidungsprozesse in den Mitgliedstaaten nötig sind. Dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten stän­dig dazu antreibt, die Anzahl der Verimpfungen zu erhö­hen, geht auch direkt aus den Kommunikationsveröffentlichungen der EU-Kommission hervor.

Zum bes­se­ren Verständnis für Nichtjuristen: Die Nichtigkeitsklage ist einer der Rechtsbehelfe, die vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ein­ge­legt wer­den kön­nen. Der Kläger bean­tragt damit die Aufhebung eines Rechtsakts, der von einer Institution, einem Organ oder einer Einrichtung der Europäischen Union erlas­sen wurde.

Im Mittelpunkt der aktu­el­len Klage steht der Covid-19-mRNA-Impfstoff „Comirnaty“ des – Nomen est Omen – ‚An der Goldgrube‘ in Mainz ansäs­si­gen Biotechnologieunternehmens BioNTech. „Corminaty“ ist die erste in der EU auf mRNA basier­te Substanz, die als Covid-Impfstoff zen­tral von der Europäischen Kommission bedingt zuge­las­sen wur­de. In der Funktionsweise ent­spricht er einem gen­tech­nisch basier­ten Eingriff und hat laut Klageschrift „abso­lut nichts mit her­kömm­li­chen Impfstoffen zu tun.“ Faktisch ent­spre­che der Wirkstoff einem Gentherapeutikum. „Auch die zwei wei­te­ren als Impfstoffe zuge­las­se­nen Substanzen von Moderna und AstraZeneca sind expe­ri­men­tel­ler Natur“, heißt es in der Klageschrift, die Reitschuster​.de vor­liegt. Analoge Klagen wer­den dem­nächst auch gegen deren Zulassung eingereicht.

Kläger sind 36 Südtiroler, die sämt­lich im Gesundheits- bzw. Pflegewesen tätig sind und einem immer stär­ke­ren Impfzwang aus­ge­setzt wer­den. Der Druck ist immens und reicht von einem sozi­al mora­li­sie­ren­den Druck bis hin zur Anordnung arbeits­recht­li­cher Konsequenzen. Die Aggression gegen jene, die sich nicht die­sen expe­ri­men­tel­len „Impfstoffen“ unter­wer­fen wol­len, hat Holzeisen zufol­ge in Italien kürz­lich einen Höhepunkt erreicht, als der Haus- und Hof-Virologe der ita­lie­ni­schen Regierung (prak­tisch das ita­lie­ni­sche Pendant von Drosten), wört­lich zum „Abschuss“ der Covid-Impfgegner und einen noch min­de­stens zwei bis drei Monate andau­ern­den Lockdown auf­ge­ru­fen hat. „Wir haben längst die Grenzen des Erträglichen ver­las­sen“, mahnt die Juristin, die auch an den ober­sten Gerichtshöfen Italiens zuge­las­sen ist.

„In der Sache selbst sind die Verletzungen gel­ten­den EU-Rechts über die Zulassung von Arzneimitteln so gra­vie­rend“, so die Einschätzung von Rechtsanwältin Holzeisen, „dass dies zu einer sofor­ti­gen Aussetzung der Marktzulassung füh­ren muss, wenn die Europäische Gemeinschaft die in ihren Verträgen und der Grundrechtscharta ver­an­ker­ten, den EU-Bürgern zu garan­tie­ren­den Grundrechte, noch eini­ger­ma­ßen ernst nimmt.“

In der Nichtigkeitsklage wird zunächst die Begründung der Klagelegitimation der 36 Kläger aus­ge­führt. Holzeisen ist davon über­zeugt, dass die­se vor­liegt – und rech­net damit, dass es nun sogar zu Streithilfen aus wei­te­ren EU-Mitgliedsländern kommt: „Der Impfzwang, der auf die Verweigerer der expe­ri­men­tel­len Covid-Impfung, aus­ge­übt wird, die in der Funktionsweise einem gen­tech­nisch basier­ten Eingriff ent­spricht, ent­spricht einer Situation der Vogelfreiheit.“«

14 Antworten auf „Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech-Impfstoffs“

  1. Der fade Beigeschmack von "Offene Türen ein­ren­nen" steht im Raum; da wohl sämt­li­che "Behörden, Ämter und Gerichte" nicht unwis­send sind, zumal nach so lan­ger Zeit und so vie­len Einreden und wis­sen­schaft­li­chen Gegenbeweisen, dass nur skru­pel­lo­se Korruption als Realitätsverweigerung die­ser, übrig bleibt.

  2. Das fin­de ich erst­mal sehr erfreu­lich. Es wird sich nun erwei­sen, wie­vie­le Pfifferlinge das EU-Recht wert ist.

    Ich emp­fin­de tie­fe Dankbarkeit für Kämpfer, wie Frau Renate Holzeisen und über­haupt alle Aufrichtigen, die sich am und um den Corona-Ausschuss betei­li­gen, sich um die Aufklärung und Offenlegung der Tatsachen und Hintergründe die­ser soge­nann­ten "Pandemie" bemü­hen und die Öffentlichkeit wach­rüt­teln. Das sind wah­re Helden die­ser Zeit. Auch Ihr Blog, Herr Aschmoneit, trägt zur Erhellung der Geschehnisse bei. 

    Auf die oktroy­ier­te Schreibweise "Innen" ver­zich­te ich.

  3. Die Gerichte wer­den die­sen Wahnsinn auf­he­ben kön­nen, die Regierungen haben sich bereits ver­stricken las­sen in die­sen Fall insti­tu­tio­nel­ler Korruption einer kapi­ta­li­sti­schen Medizinwirtschaft, der das Gemeinwohl offen­bar egal ist.

    1. @ Ulrich

      Können? Sicher. Werden? Fraglich.

      Die gan­ze Staatsbande, zu der auch die Gerichte zäh­len, ist der­art kor­rupt und ver­blen­det, dass schon ein klei­nes Wunder gesche­hen müss­te, um dem voll­um­fäng­lich stattzugeben.

      Und wenn das geschieht, muss man davon aus­ge­hen, dass die GröKaZ mit Helge Braun – Nomen est eben­falls Omen – nach Straßburg reist, um die­ses unver­zeih­li­che "Fehlurteil" alter­na­tiv­los richtigzustellen.

  4. Ich gehe davon aus, dass der Eingang der Klage beim Europäischen Gerichtshof am 16.02.21 ziem­lich zeit­gleich auch von der EU-Kommission bemerkt wur­de. Dessen unge­ach­tet bestellt deren Präsidentin nur einen Tag spä­ter 200 Millionen Impfdosen "An der Goldgrube" in Mainz, obwohl die Klage zum Rückzug der vor­läu­fi­gen Zulassung füh­ren könn­te. Dazu Albert Einstein: "Zwei Dinge sind unend­lich, das Universum und die mensch­li­che Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." Schade, dass Herr Einstein Frau von der Leyen nicht mehr ken­nen­ge­lernt hat. Zu deren Universum der Dummheit wäre ihm sicher auch etwas Kluges eingefallen.

  5. A pro­pos Impfstoffe; habe mal aus Neugier Sputnik eruiert:

    https://​www​.deut​sche​-apo​the​ker​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​a​r​t​i​k​e​l​/​2​0​2​1​/​0​2​/​1​5​/​r​u​s​s​l​a​n​d​s​-​n​e​u​e​r​-​s​p​u​t​n​i​k​/​c​h​a​p​t​e​r:1

    Der ist kein mRNA, son­dern ein Verktorimpfstoff; er hat 92% Wirksamkeit (als > 90 wie auch Moderna und Pfizer/BioNTech) und das nur nach einer Impfung. Und ist ein­fa­cher zu hand­ha­ben, er braucht nicht bei hohen Minusgraden beför­dert werden.

    Für Wirksamkeitsangaben etc. gilt das mehr­fach gesag­te bezgl. Studien etc. und für Indikation/pro/con Impfung.

    Aber: wozu hat es jetzt die CEPI, Hundert von Millionen Entwicklungszuschüsse und Abnahmegarantien etc. gebraucht und wohin gebracht, Förderung durch Gates, Hopp, moder­ne Biotechnologie?

    сделано в россии
    (soll made in Russia hei­ssen mit in goog­le ein­ge­tipp­ter Uebersetzung).

    сделано в россии ist doch sogar das schein­bar bes­se­re Produkt.

    Merkwürdig – da ken­nen sich bestimmt vie­le bes­ser aus als ich:

    Als Vektor wer­den zwei Adenoviren genom­men, und damit kann man wohl auch das Covid-Spikeprotein adressieren.

    Dann müss­te es auch Hintergrundimmunität gegen Covid auf­grund ver­schie­de­ner Viren, nicht nur der andern Coronaviren geben, oder?

    1. @A‑w-n
      Ein Vektorimpfstoff benutzt ande­re Viren als Träger, die es ermög­li­chen, in die Zellen ein­zu­drin­gen und die­se zu ver­an­las­sen, Spike-Proteine zu erzeu­gen, ist also eben­falls gen­ma­ni­pu­lie­rend. Er benö­tigt kei­ne Nanopartikel, wes­halb die unmit­tel­ba­ren Organschäden aus die­sem Grund aus­ge­schlos­sen sind, aber er hat Aluhaltige Adjuvantien. Unabhängig davon birgt auch er die Wahrscheinlichkeit einer irgend­wann plötz­li­chen Autoimmunreaktion (ADE) des Körpers bei Kontakt mit dem ech­ten Virus. Es ist also bei einem Vektorimpfstoff vor­aus­sicht­lich nur Zeit gewon­nen, eine Zeitbombe ist er eben­so wie mRNA. https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​6​2​9​0​0​32/

  6. https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​a​s​t​r​a​-​z​e​n​e​c​a​-​w​i​r​k​s​t​o​f​f​-​s​o​-​p​o​t​e​n​t​-​d​a​s​s​-​d​a​s​-​i​m​m​u​n​s​y​s​t​e​m​-​s​t​a​r​k​-​r​e​a​g​i​e​r​t​-​1​7​2​0​4​5​7​1​.​h​tml

    "Waren Sie von den Symptomen überrascht?

    Ja. Wir hat­ten mit Nebenwirkungen bei zehn bis 15 Prozent der Mitarbeiter gerech­net, lan­de­ten dann aber bei 40 Prozent. Während man bei dem Impfstoff von Astra-Zeneca sol­che Nebenwirkungen nach der ersten Impfung beob­ach­tet, kom­men die Symptome bei dem Produkt von Biontech offen­bar nach der zwei­ten Gabe. Ich habe gehört, dass es hier auch in einem deut­li­chen Maße zu Ausfällen kam. Die Impfstoffe sind offen­bar also so potent, dass das Immunsystem stark dar­auf reagiert. Wenn Sie das mit einem Virologen bespre­chen, schließt der dar­aus auf eine gute Wirkung der Impfung. Ich kann von mir berich­ten, dass ich selbst nach der Impfung über­haupt nichts gemerkt habe. Ich bin aller­dings auch bereits 58 Jahre alt."

    Man fragt sich, was die­se Mediziner im Kopf haben. Krankheit ist gut, weil eine star­ke Reaktion des Immunsystems? Gibt es eine Krankheit, die NICHT eine Reaktion des Immunsystems ist? Ich spre­che jetzt nicht von Knochenbrüchen.

    "Wir haben der­zeit 120 Dosen von Astra-Zeneca für die Prioritätsgruppe 1, die wir nicht an die Prioritätsgruppe 2 wei­ter­rei­chen dür­fen. Wir wer­den davon jetzt ver­mut­lich eini­ge zurück­ge­ben müs­sen. An die­sem Freitag haben wir 80 Impftermine im Angebot, aber nur 37 haben sich bis­her angemeldet."

  7. @B.M.Bürger – 18. Februar 2021 um 16:53 Uhr
    Wenn wir dar­an den­ken dass das ADE-Problem bei der Wirkung über Antikörper bis­her nicht aus­ge­schlos­sen wer­den konn­te heißt das: der ADE-Effekt wird durch die­ses Impfmittel ver­mut­lich poten­ziert. Es geht im Moment eher dar­um wie hoch das Damokles-Schwert über dem eige­nen Hals hängt. 

    Frage an Sie:
    @B.M.Bürger – 17. Februar 2021 um 14:08 Uhr
    „Aber iso­liert, kul­ti­viert, sequen­ziert und auf Humanpathogenität geprüft ist SARS-CoV‑2 wis­sen­schaft­lich bereits (sie­he u.a. Mackay et al., Calderaro et al., Turonová et al., Liu et al., Ramani et al., Müller et al.).“
    Wäre es mög­lich dazu Links zu lie­fern? Das und die dar­auf basie­ren­den Validierungen sind ja wohl wichtig.

  8. Reitschuster berich­tet heu­te – gerade:

    Der Gerichts-Präsident hat ent­schie­den, die Klageschrift zu akzep­tie­ren, obwohl ihre Seitenzahl die Höchstzahl von 50 über­schrei­tet. Die Nichtigkeitsklage wur­de von der Kanzlei des Europäischen Gerichts bereits der Europäischen Kommission zuge­stellt. Diese hat nun bis zum 4. März Zeit, ihre Stellungnahme zu einem beschleu­nig­ten Entscheidungsverfahren abzugeben.
    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​n​i​c​h​t​i​g​k​e​i​t​s​k​l​a​g​e​-​g​e​g​e​n​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​a​k​z​e​p​t​i​e​r​t​-​k​l​a​e​g​e​r​v​e​r​t​r​e​t​e​r​i​n​-​d​i​f​f​a​m​i​e​rt/

    Gegenstand ist die beding­te Zulassung von Comirnatiy durch die Kommission, vor­geb­li­che Basis der Entscheidung die Empfehlung der EMA. D.h., dass in Folge auch die Empfehlung der EMA auf dem Prüfstand ist. Wodarg/Yeadens Intervention wur­de ja, soweit ich weiß, von der EMA über­haupt nicht beachtet.

  9. @ some1 – 18. Februar 2021 um 20:11 Uhr
    Danke! Das ist dann m.E. wis­sen­schaft­lich noch unklar, kei­ne Auffassung liegt klar vorn. Da muss man eigent­lich auf bei­den Seiten vor­sich­ti­ger for­mu­lie­ren. Zumal im ent­schei­den­den Punkt (kann man repro­du­zier­bar die­ses angeb­lich neue Etwas, das bei der Risikogruppe sehr häu­fig einen Cytokin-Sturm ver­ur­sacht, nach­wei­sen und von ande­ren abgren­zen oder nicht?) Ob das „Viren“, Vesikel oder irgend­wel­che „Aggregate“ sind ist dafür egal. – Einem der 3 Autoren des Fassadenartikels, Scogliotraue ich fach­lich nicht über den Weg. Ein Politikwisschaftler mit einem Hobby für Blaualgen.
    Und jetzt kann ich nur die Daumen drücken für die Gerichtsentscheidung. Umso mehr als ich die rich­ti­ge Lösung kenne.

  10. Schauen Sie zum Thema Impfungen mal bei Clemens Arvay rein, falls nicht gera­de wie­der etwas zen­siert wur­de. Der Gute redet sich schon seit einem drei­vier­tel Jahr den Mund fus­se­lig. Seine Erklärungen sind wis­sen­schaft­lich fun­diert und den­noch sehr anschaulich.

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