Niedersachsen: Ungeimpfter Zahnarzt scheitert mit Klage gegen Tätigkeitsverbot

Maul- und Klauenseuche wäre kein Problem. Affenpocken schon eher.

»Ein nicht gegen das Coronavirus geimpf­ter Zahnarzt darf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zufol­ge kei­ne Patienten behan­deln. Die Richter wie­sen einen Eilantrag des Mediziners gegen ein vom Landkreis Grafschaft Bentheim ver­häng­tes Tätigkeitsverbot zurück, wie das Gericht mit­teil­te. Als Zahnarzt ste­he der Mann regel­mä­ßig in unmit­tel­ba­rem Kontakt zu den Gesichtern der Patienten, ins­be­son­de­re deren Mund- und Nasenöffnungen, hieß es. 

Da das Infektionsrisiko des Antragstellers wegen der feh­len­den Impfung wesent­lich erhöht sei, sei auch das Übertragungsrisiko erheb­lich erhöht, argu­men­tier­ten die Richter. Der Beschluss ist noch nicht rechts­kräf­tig und kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ange­foch­ten werden.

Laut Gericht hat­te der unge­impf­te Mediziner dem zustän­di­gen Landkreis bis zum Stichtag am 15. März kei­nen Impf- oder Genesenennachweis vor­ge­legt. Daraufhin ver­häng­ten die Behörden ein Tätigkeitsverbot. Der Mann habe argu­men­tier­te, Zahnärzte sei­en von der gesetz­lich ver­an­ker­ten Impfpflicht für Beschäftige aus dem Gesundheitssektor nicht erfasst.«
ndr​.de (25.7.)

Zumindest für Urologen wäre es damit zwin­gend an der Zeit, eine Affenpockenimpfpflicht einzuführen.

21 Antworten auf „Niedersachsen: Ungeimpfter Zahnarzt scheitert mit Klage gegen Tätigkeitsverbot“

  1. Echt jetzt, das Infektionsrisiko ist ohne Impfung erhöht? Millionen abge­impf­te Infizierte kön­nen sich irren …

    Kommt ein unge­impf­ter Patient zum geimpf­ten Zahnarzt …

  2. Wieder mal ein e r s c h r e c k e n d nie­der­träch­ti­ges, poli­ti­sches Urteil. Es gibt doch bestimmt vie­le Ungeimpfte, die sich g e r n e von einem unge­impf­ten Zahnarzt behan­deln las­sen wür­den – schon allein wegen der Spike-Proteinen, die ihm die Geimpften in Mund und Nasenöffnungen bla­sen. Haben die Richter das nicht bedacht? Was ist, wenn unser­ei­ner zu die­sem Zahnarzt hin­geht mit dem aus­drück­li­chen Wunsch, gera­de von ihm behan­delt zu wer­den, qua­si als Freundschaftsdienst? Ist es dann nicht sei­ne Privatsache, ob er ja oder nein sagt?

    1. Leider nein, zumin­dest wenn die Krankenkasse die Kosten ganz oder teil­wei­se ueber­neh­men soll. Aber auch sonst koenn­te es sein, dass das Verbot zu prak­ti­zie­ren sei­tens des Gesundheitsamts fuer den Zahnarzt auch im von dir beschrie­be­nen Fall erheb­li­che Konsequenzen haben koenn­te. Ausserdem koenn­te es sein, dass die Berufshaftpflichht des Zahnarztes ggfs. nicht zah­len wuerde.

      1. Merkwürdig. Eine gute Analyse bis zur Minute 3´. Dann brauch­te sie nur noch auf die Interssen ein­zu­ge­hen, die die gan­ze Geschichte antrei­ben. Stattdessen: Ein Aberglaube gegen einen ande­ren. Schade.

    1. Lieber Bruder im Herrn,
      die Spaltung inner­halb der Corona-Maßnahmenkritiker spie­gelt die zuneh­men­de Spaltung inner­halb der Gesellschaft.
      Politiker in füh­ren­den Positionen sagen "Volksaufstände" vor­aus, gera­de weil sie sich über die Folgen ihrer Sanktionspolitik voll im Klaren sind.
      Der Zustimmung der mani­pu­lier­ten Masse, die dem Narrativ vom bösen Russen, oder Killervirus auf dem Leim geht, kön­nen sie sich gewiss sein. Noch ist Sommer und der Durchschnittsbürger glaubt den Politikern wie den MSM.
      Le Bon: Psychologie der Massen. 

      Ihre Schwester soll­te wis­sen, dass die Trans-Humanisten bereits ver­lo­ren haben und sie wis­sen es.
      Niemals wer­den sie die Menscheit kon­trol­lie­ren. Größenwahn ist immer zum Scheitern ver­ur­teilt. In Afghanistan haben die Sandalen-Taliban die Corona-"Impfungen" sofort ver­bo­ten, nach­dem die US-Krieger ihre mäch­ti­gen Waffen gestreckt haben und wie in Saigon das Weite gesucht haben.

      Das zeigt dass die Trans-huma­ni­sten nicht all­mäch­tig sind. Hybris kommt immer vor dem Fall. Der gefal­le­ne Engel ist der Kellner mit Giftspritze aber nicht der Koch. Ihre Schwester ist wil­len­stär­ker als die mei­sten und schließt von sich auf andere.
      Kategorisch jeden Test im Vorfeld aus­zu­schlie­ßen, ist für vie­le nicht durch­zu­hal­ten. (Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus ist).
      Obwohl die idio­ti­schen Tests zu mei­den sind.
      Die mei­sten nicht Ge-spik­ten sind geimpft. Wenn die Bedingung für Kritiker die nicht erfolg­te Gen-Injektion wäre, dann hät­ten wir bereits die all­ge­mei­ne "Impfpflicht". Nur Frau Wagenknecht ist nicht gen­be­han­delt. Herr Hunko wie auch Herr Kubicki sind es.
      Sie stimm­ten alle mit nein.
      Die Spaltung inner­halb der C‑Maßnahmenkritiker läßt sich nicht durch Missionnierung über­win­den, oder in dem Katholiken belei­dig­te Leberwurst spie­len. Die Spreu vom Weizen tren­nen ist schwer. Im gut und böse Spiel ist der Antagonist über­le­gen. Die Spaltung betreibt der Klügere nicht. Man stimmt über­ein in vie­lem nicht über­ein­zu­stim­men. Viele C‑Kritiker kön­nen Kriegstreiber nicht von Friedfertigen unter­schei­den. Da soll­te eine Grenze gezo­gen wer­den. Obwohl ich gewis­se Artikel, unter Vorbehalt, von Broder und Reitschuster teile.
      Der Feind mei­nes Feindes ist manch­mal mein Freund.
      Beleidigungen in Foren kön­nen nur Schneeflocken treffen.
      Sticks and stones may hurt my bones, but words can never hurt me.
      Widerstand ist a broad church, oder er ist ver­geb­li­che Liebesmüh. Atheisten, Agnostiker, Evangelikale, Orthodoxe Christen und Muslime, you name it. Der gemein­sa­me Nenner ist der gegen­sei­ti­ge Respekt.
      Jeder Dogmatismus ist hin­der­lich. Gott schreibt auf krum­men Wegen gerade.

  3. Eigentlichh haet­te das Gericht das erhoeh­te Infektionsrisiko durch die feh­len­de Impfung *nachhwei­sen* mues­sen, wenn die­seser­hoeh­te Risiko als (allei­ni­ge) Urteilsbegruendung her­an­ge­zo­gen wird, nur laesst sich das in der aktu­el­len Situation nicht nach­wei­sen, weil aktu­ell geimpf­te spae­te­stens 4 Monate nachh der letz­ten Impfdosis sogar ein *HOEHERES* Infektionsrisiko als unge­impf­te auf­wei­sen. des­wei­te­ren wur­de mitt­ler­wei­le bei der aktu­el­len Omikron Variante nach­ge­wie­sen, dass 31% der geimpf­ten Personen, die sich den­noch infi­ziert haben, nach 10 Tagen noch infek­ti­oes war. Bei den unge­impf­ten infi­zier­ten waren nur 6% nach 10 Taagen noch infektioes.

    Wenn man die­se Fakten beach­ten wuer­de, koenn­te man nur zu dem Schluss kom­men, dass der Zahnarzt prak­ti­zie­ren darrf und die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfppflicht auf­ge­ho­ben wer­den muss. Ggfs. muess­te man sogar ueber ein Impfverbot von Gesundheits- und Pflegepersonal nachdenken.

  4. Corona wird live im ORF "wie Grippe" eingeschätzt? 

    Gleichzeitig wird sich klar gegen die Massentests ("Massentests […] waren immer zu hin­ter­fra­gen" – echt jetzt?) und die Maskenpflicht ("Brauchen wir eine Pflicht, Fragezeichen?") positioniert?

    https://​tvthek​.orf​.at/​p​r​o​f​i​l​e​/​O​b​e​r​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​h​e​u​t​e​/​7​0​0​1​6​/​O​b​e​r​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​h​e​u​t​e​/​1​4​1​4​3​6​2​6​/​A​r​z​t​-​z​u​-​Q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​-​A​u​s​/​1​5​2​0​6​203

    Wir sehen hier die faschi­sto­id-obrig­keits­staat­li­che Tradition in Reinkultur: Das Regime, ins­be­son­de­re der Gesundheitsministernde, rudert, ob ange­sichts der unüber­seh­ba­ren Schäden oder des unauf­hör­li­chen Drucks von der Straße sei dahin­ge­stellt, zurück, und prompt darf das jüngst noch Unsagbare gesagt wer­den – und trifft sogar auf Verständnis. 

    Wenn da nicht in Kürze jemand sei­nen Job ver­liert und eine Hausdurchsuchung spen­diert bekommt, däm­mert es lang­sam… In Führers Wahlheimat dauert's noch etwas – bis zum Endsieg!

  5. „Denn Länder wie die Niederlande, Großbritannien oder die skan­di­na­vi­schen Länder wer­ben zum Teil inten­siv deut­sche Zahnärzte an, um ihren Fachkräftemangel durch Zuwanderung aus­zu­glei­chen. Auch in der Schweiz ist es gut mög­lich, dau­er­haft als deut­scher Zahnarzt zu arbeiten.“

    Quelle: https://​www​.aerz​te​-finanz​.de › Ausla…
    Arbeiten als Zahnarzt im Ausland – Deutsche Ärzte Finanz

  6. Die Nachweispflicht muss weg.
    Dann sind sol­che Urteile nicht mehr möglich.

    Bis dahin soll­te man von den Gerichten nicht erwar­ten, dass sie bestehen­dem (Un-)Recht nicht auch zur Geltung verhelfen.

  7. Wenn ich das näch­ste Mal zur Wahl gehe wer­de ich in der Kabine ganz laut stöh­nen und hin­ter­her ganz laut rufen: Das Papier ist Alle!

  8. N. b.: Die Zahnaerztekammer Westfalen-Lippe mel­de­te am 14.12.2020: "Nach wie vor hat sich – soweit bis jetzt bekannt – kein Patient in einer zahn­ärzt­li­chen Praxis am Coronavirus angesteckt."
    https://​pres​se​mit​tei​lung​.ws/​n​o​d​e​/​7​8​7​556
    Meine Schwester hat in die­ser Zeit – nach wie vor – OHNE MASKE behan­delt. Das Masken nichts brin­gen, wuss­te sie bereits aus dem Studium (been­det 2001). Und 2016 erschien der berühm­te (2020 gelösch­te) Artikel bei oral­he­alth: "Why face masks don't work".

  9. Was wäre unge­fähr das Pendant zwi­schen 1920 und 1940? Wo ste­hen wir gera­de zeit­lich gesehen?
    Berufsverbote.. Lasst es euch auf der Zunge zer­ge­hen. Berufsverbote für Andersdenkende. Da ste­hen wir also wie­der. Wie viel Zeit haben wir noch?

  10. 30.09.2022 ◦ Schneider & Zähne 

    Impfpflicht oder Tätigkeitsverbot.

    Zahnarzt Leon Schneider aus Brake im Landkreis Wesermarsch. 

    8fYfKooxP‑Q

    https://www.youtube.com/watch?v=8fYfKooxP‑Q

    08.10.2022 ◦ Schneider & Zähne

    Neuigkeiten aus dem Landkreis Wesermarsch. Das Tätigkeitsverbot.

    Zeitungsartikel über den Zahnarzt deckt die Lüge auf. 

    ab min 6:15 die Beweise

    Gesundheitsministerium in Florida warnt auf Grund des nega­ti­ven Nutzen-Risiko Profils vor Einsatz von mRNA-Impfstoffen bei Männern zwi­schen 18–39 Jahren.

    _I_rFQmrB0A

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​_​I​_​r​F​Q​m​r​B0A


    [ vgl. auch bei den MWGFD ] 

    Ende Dezember läuft die gesetz­li­che Grundlage für die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht aus. Während die Impfpflicht zur Nullnummer schrumpft, muss ein unge­impf­ter Zahnarzt sei­ne Praxis schließen. 

    Im Jahr 2019 hat der Zahnarzt Leon Schneider in der Seehafenstadt Brake an der Unterweser (Niedersachsen) eine Zahnarztpraxis über­nom­men. Um tech­nisch auf dem neue­sten Stand zu sein, bau­te er die Praxis für meh­re­re hun­dert­tau­send Euro um. Nun aber ist sei­ne Praxis geschlos­sen. Das für Brake zustän­di­ge Landratsamt Wesermarsch ord­ne­te ein Tätigkeitsverbot an, da Leon Schneider nicht bereit war, sich gegen COVID-19 imp­fen zu las­sen. Zwar führ­te der Zahnarzt jeden Tag Corona-Tests an sich selbst durch, ste­ri­li­sier­te die Luft in der Praxis und trug zu jedem Zeitpunkt wäh­rend der Behandlungen eine FFP2 Maske, doch dies genüg­te der Behörde nicht (…) 

    https://​www​.mwgfd​.org/​2​0​2​2​/​1​0​/​t​a​e​t​i​g​k​e​i​t​s​v​e​r​b​o​t​-​f​u​e​r​-​z​a​h​n​a​r​zt/

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