Maul- und Klauenseuche wäre kein Problem. Affenpocken schon eher.
»Ein nicht gegen das Coronavirus geimpfter Zahnarzt darf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zufolge keine Patienten behandeln. Die Richter wiesen einen Eilantrag des Mediziners gegen ein vom Landkreis Grafschaft Bentheim verhängtes Tätigkeitsverbot zurück, wie das Gericht mitteilte. Als Zahnarzt stehe der Mann regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Gesichtern der Patienten, insbesondere deren Mund- und Nasenöffnungen, hieß es.
Da das Infektionsrisiko des Antragstellers wegen der fehlenden Impfung wesentlich erhöht sei, sei auch das Übertragungsrisiko erheblich erhöht, argumentierten die Richter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Laut Gericht hatte der ungeimpfte Mediziner dem zuständigen Landkreis bis zum Stichtag am 15. März keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt. Daraufhin verhängten die Behörden ein Tätigkeitsverbot. Der Mann habe argumentierte, Zahnärzte seien von der gesetzlich verankerten Impfpflicht für Beschäftige aus dem Gesundheitssektor nicht erfasst.«
ndr.de (25.7.)
Zumindest für Urologen wäre es damit zwingend an der Zeit, eine Affenpockenimpfpflicht einzuführen.
Echt jetzt, das Infektionsrisiko ist ohne Impfung erhöht? Millionen abgeimpfte Infizierte können sich irren …
Kommt ein ungeimpfter Patient zum geimpften Zahnarzt …
Hoffentlich wird da bald mal Unrecht zu Recht. Das kann doch nicht wahr sein alles…
Wieder mal ein e r s c h r e c k e n d niederträchtiges, politisches Urteil. Es gibt doch bestimmt viele Ungeimpfte, die sich g e r n e von einem ungeimpften Zahnarzt behandeln lassen würden – schon allein wegen der Spike-Proteinen, die ihm die Geimpften in Mund und Nasenöffnungen blasen. Haben die Richter das nicht bedacht? Was ist, wenn unsereiner zu diesem Zahnarzt hingeht mit dem ausdrücklichen Wunsch, gerade von ihm behandelt zu werden, quasi als Freundschaftsdienst? Ist es dann nicht seine Privatsache, ob er ja oder nein sagt?
Leider nein, zumindest wenn die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise uebernehmen soll. Aber auch sonst koennte es sein, dass das Verbot zu praktizieren seitens des Gesundheitsamts fuer den Zahnarzt auch im von dir beschriebenen Fall erhebliche Konsequenzen haben koennte. Ausserdem koennte es sein, dass die Berufshaftpflichht des Zahnarztes ggfs. nicht zahlen wuerde.
So laßt uns denn ein Apfelbäumchen pflanzen: Es ist soweit!
Video meiner Schwester:
https://www.gloria.tv/post/SYb4dLMUyxuq1MpND2HzSQNHT
@Pater Rolf…: Gut einmal. Aber bitte hier nicht das Thema aufmachen, wer die wahre katholische Kirch vertritt!
Merkwürdig. Eine gute Analyse bis zur Minute 3´. Dann brauchte sie nur noch auf die Interssen einzugehen, die die ganze Geschichte antreiben. Stattdessen: Ein Aberglaube gegen einen anderen. Schade.
Lieber Bruder im Herrn,
die Spaltung innerhalb der Corona-Maßnahmenkritiker spiegelt die zunehmende Spaltung innerhalb der Gesellschaft.
Politiker in führenden Positionen sagen "Volksaufstände" voraus, gerade weil sie sich über die Folgen ihrer Sanktionspolitik voll im Klaren sind.
Der Zustimmung der manipulierten Masse, die dem Narrativ vom bösen Russen, oder Killervirus auf dem Leim geht, können sie sich gewiss sein. Noch ist Sommer und der Durchschnittsbürger glaubt den Politikern wie den MSM.
Le Bon: Psychologie der Massen.
Ihre Schwester sollte wissen, dass die Trans-Humanisten bereits verloren haben und sie wissen es.
Niemals werden sie die Menscheit kontrollieren. Größenwahn ist immer zum Scheitern verurteilt. In Afghanistan haben die Sandalen-Taliban die Corona-"Impfungen" sofort verboten, nachdem die US-Krieger ihre mächtigen Waffen gestreckt haben und wie in Saigon das Weite gesucht haben.
Das zeigt dass die Trans-humanisten nicht allmächtig sind. Hybris kommt immer vor dem Fall. Der gefallene Engel ist der Kellner mit Giftspritze aber nicht der Koch. Ihre Schwester ist willenstärker als die meisten und schließt von sich auf andere.
Kategorisch jeden Test im Vorfeld auszuschließen, ist für viele nicht durchzuhalten. (Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus ist).
Obwohl die idiotischen Tests zu meiden sind.
Die meisten nicht Ge-spikten sind geimpft. Wenn die Bedingung für Kritiker die nicht erfolgte Gen-Injektion wäre, dann hätten wir bereits die allgemeine "Impfpflicht". Nur Frau Wagenknecht ist nicht genbehandelt. Herr Hunko wie auch Herr Kubicki sind es.
Sie stimmten alle mit nein.
Die Spaltung innerhalb der C‑Maßnahmenkritiker läßt sich nicht durch Missionnierung überwinden, oder in dem Katholiken beleidigte Leberwurst spielen. Die Spreu vom Weizen trennen ist schwer. Im gut und böse Spiel ist der Antagonist überlegen. Die Spaltung betreibt der Klügere nicht. Man stimmt überein in vielem nicht übereinzustimmen. Viele C‑Kritiker können Kriegstreiber nicht von Friedfertigen unterscheiden. Da sollte eine Grenze gezogen werden. Obwohl ich gewisse Artikel, unter Vorbehalt, von Broder und Reitschuster teile.
Der Feind meines Feindes ist manchmal mein Freund.
Beleidigungen in Foren können nur Schneeflocken treffen.
Sticks and stones may hurt my bones, but words can never hurt me.
Widerstand ist a broad church, oder er ist vergebliche Liebesmüh. Atheisten, Agnostiker, Evangelikale, Orthodoxe Christen und Muslime, you name it. Der gemeinsame Nenner ist der gegenseitige Respekt.
Jeder Dogmatismus ist hinderlich. Gott schreibt auf krummen Wegen gerade.
Jetzt fehlt nur noch der Schrei: Ärztemangel!
Eigentlichh haette das Gericht das erhoehte Infektionsrisiko durch die fehlende Impfung *nachhweisen* muessen, wenn dieseserhoehte Risiko als (alleinige) Urteilsbegruendung herangezogen wird, nur laesst sich das in der aktuellen Situation nicht nachweisen, weil aktuell geimpfte spaetestens 4 Monate nachh der letzten Impfdosis sogar ein *HOEHERES* Infektionsrisiko als ungeimpfte aufweisen. desweiteren wurde mittlerweile bei der aktuellen Omikron Variante nachgewiesen, dass 31% der geimpften Personen, die sich dennoch infiziert haben, nach 10 Tagen noch infektioes war. Bei den ungeimpften infizierten waren nur 6% nach 10 Taagen noch infektioes.
Wenn man diese Fakten beachten wuerde, koennte man nur zu dem Schluss kommen, dass der Zahnarzt praktizieren darrf und die einrichtungsbezogene Impfppflicht aufgehoben werden muss. Ggfs. muesste man sogar ueber ein Impfverbot von Gesundheits- und Pflegepersonal nachdenken.
Corona wird live im ORF "wie Grippe" eingeschätzt?
Gleichzeitig wird sich klar gegen die Massentests ("Massentests […] waren immer zu hinterfragen" – echt jetzt?) und die Maskenpflicht ("Brauchen wir eine Pflicht, Fragezeichen?") positioniert?
https://tvthek.orf.at/profile/Oberoesterreich-heute/70016/Oberoesterreich-heute/14143626/Arzt-zu-Quarantaene-Aus/15206203
Wir sehen hier die faschistoid-obrigkeitsstaatliche Tradition in Reinkultur: Das Regime, insbesondere der Gesundheitsministernde, rudert, ob angesichts der unübersehbaren Schäden oder des unaufhörlichen Drucks von der Straße sei dahingestellt, zurück, und prompt darf das jüngst noch Unsagbare gesagt werden – und trifft sogar auf Verständnis.
Wenn da nicht in Kürze jemand seinen Job verliert und eine Hausdurchsuchung spendiert bekommt, dämmert es langsam… In Führers Wahlheimat dauert's noch etwas – bis zum Endsieg!
„Denn Länder wie die Niederlande, Großbritannien oder die skandinavischen Länder werben zum Teil intensiv deutsche Zahnärzte an, um ihren Fachkräftemangel durch Zuwanderung auszugleichen. Auch in der Schweiz ist es gut möglich, dauerhaft als deutscher Zahnarzt zu arbeiten.“
Quelle: https://www.aerzte-finanz.de › Ausla…
Arbeiten als Zahnarzt im Ausland – Deutsche Ärzte Finanz
Genau das machen die: die Leute entlassen und dann ganz laut Fachkräftemangel schreien.
Verwaltungsgericht Osnabrück
vgos-poststelle @ justiz.niedersachsen.de
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/kontakt/kontakt/kontakt-72333.html
፨
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
ovglg-poststelle @ justiz.niedersachsen.de
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/kontakt/kontakt-207062.html
Die Nachweispflicht muss weg.
Dann sind solche Urteile nicht mehr möglich.
Bis dahin sollte man von den Gerichten nicht erwarten, dass sie bestehendem (Un-)Recht nicht auch zur Geltung verhelfen.
Wenn ich das nächste Mal zur Wahl gehe werde ich in der Kabine ganz laut stöhnen und hinterher ganz laut rufen: Das Papier ist Alle!
N. b.: Die Zahnaerztekammer Westfalen-Lippe meldete am 14.12.2020: "Nach wie vor hat sich – soweit bis jetzt bekannt – kein Patient in einer zahnärztlichen Praxis am Coronavirus angesteckt."
https://pressemitteilung.ws/node/787556
Meine Schwester hat in dieser Zeit – nach wie vor – OHNE MASKE behandelt. Das Masken nichts bringen, wusste sie bereits aus dem Studium (beendet 2001). Und 2016 erschien der berühmte (2020 gelöschte) Artikel bei oralhealth: "Why face masks don't work".
Was wäre ungefähr das Pendant zwischen 1920 und 1940? Wo stehen wir gerade zeitlich gesehen?
Berufsverbote.. Lasst es euch auf der Zunge zergehen. Berufsverbote für Andersdenkende. Da stehen wir also wieder. Wie viel Zeit haben wir noch?
@Getriebesand: Das Wort "Berufsverbot" ist nach 1972 in den europäischen Sprachschatz eingegangen. Im Zuge des damals beschlossenen "Radikalenerlasses" wurde 3,5 Millionen Menschen überprüft, tausende entlassen oder nicht eingestellt. Ein erster Einstieg: https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass
30.09.2022 ◦ Schneider & Zähne
Impfpflicht oder Tätigkeitsverbot.
Zahnarzt Leon Schneider aus Brake im Landkreis Wesermarsch.
8fYfKooxP‑Q
https://www.youtube.com/watch?v=8fYfKooxP‑Q
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08.10.2022 ◦ Schneider & Zähne
Neuigkeiten aus dem Landkreis Wesermarsch. Das Tätigkeitsverbot.
Zeitungsartikel über den Zahnarzt deckt die Lüge auf.
ab min 6:15 die Beweise
Gesundheitsministerium in Florida warnt auf Grund des negativen Nutzen-Risiko Profils vor Einsatz von mRNA-Impfstoffen bei Männern zwischen 18–39 Jahren.
_I_rFQmrB0A
https://www.youtube.com/watch?v=_I_rFQmrB0A
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[ vgl. auch bei den MWGFD ]
Ende Dezember läuft die gesetzliche Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus. Während die Impfpflicht zur Nullnummer schrumpft, muss ein ungeimpfter Zahnarzt seine Praxis schließen.
Im Jahr 2019 hat der Zahnarzt Leon Schneider in der Seehafenstadt Brake an der Unterweser (Niedersachsen) eine Zahnarztpraxis übernommen. Um technisch auf dem neuesten Stand zu sein, baute er die Praxis für mehrere hunderttausend Euro um. Nun aber ist seine Praxis geschlossen. Das für Brake zuständige Landratsamt Wesermarsch ordnete ein Tätigkeitsverbot an, da Leon Schneider nicht bereit war, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Zwar führte der Zahnarzt jeden Tag Corona-Tests an sich selbst durch, sterilisierte die Luft in der Praxis und trug zu jedem Zeitpunkt während der Behandlungen eine FFP2 Maske, doch dies genügte der Behörde nicht (…)
https://www.mwgfd.org/2022/10/taetigkeitsverbot-fuer-zahnarzt/