Noch mehr Fragen zur Wahl von Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter

Handelt es sich um Spitzfindigkeiten oder geht es ange­sichts der bis­lang ver­hin­der­ten, aber bit­ter nöti­gen juri­sti­schen Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen doch eher um eine poli­tisch bri­san­te Frage: Ist es bei der Wahl von Stephan Harbarth zum Ver­fas­sungs­rich­ter mit rech­ten Dingen zugegangen?

Im ver­link­ten Beitrag wur­den basie­rend auf Tweets von Markus Kühbacher bereits eini­ge Auffälligkeiten benannt. Inzwischen stel­len sich dort wei­te­re Fragen.

Es wur­de bereits erwähnt, daß das zustän­di­ge Mitglied des Wahlausschusses, der dama­li­ge CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder, sei­ner Pflicht nicht nach­ge­kom­men war, "unver­züg­lich" die Organisation von Wahlvorschlägen nach Ablauf der Amtszeit von Herrn Kirchhof vor­zu­neh­men. Statt des­sen hat­te er sich dafür fast acht Monate Zeit gelassen.

Doch nicht nur das. Kauder hat das für die­sen Fall, das Ausscheiden eines Richters wegen Erreichens der Altersgrenze, vor­ge­se­he­ne Verfahren über­haupt nicht ein­ge­lei­tet. Er scheint schlicht das Bundesverfassungsgericht aus­ge­boo­tet zu haben. Im bereits zitier­ten § 7a des Bundesverfassungs­gerichtsgesetzes heißt es nämlich:

»(1) Kommt inner­halb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vor­zei­ti­gen Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers auf Grund der Vorschriften des § 6 nicht zustan­de, so hat das älte­ste Mitglied des Wahlausschusses unver­züg­lich das Bundesverfassungsgericht auf­zu­for­dern, Vorschläge für die Wahl zu machen.

(2) Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts beschließt mit ein­fa­cher Mehrheit, wer zur Wahl als Richter vor­ge­schla­gen wird. Ist nur ein Richter zu wäh­len, so hat das Bundesverfassungsgericht drei Personen vor­zu­schla­gen«

Jedenfalls gibt es kei­ne Dokumente, und die betei­lig­ten Organe doku­men­tie­ren ihre Entscheidungen durch­aus, die dar­auf hin­wei­sen, daß Kauder das Gericht auf­ge­for­dert hät­te, drei Personen vor­zu­schla­gen, noch daß das Gericht so ver­fah­ren wäre.

Bekannt ist hin­ge­gen die Mitteilung über die 1. Sitzung des Wahlausschusses, wonach die­ser dem Bundestag als ein­zi­gen Vorschlag den Namen Harbarth prä­sen­tier­te. Wie bereits erwähnt, war Harbarth Mitglied die­ses Ausschusses.

Inzwischen gibt es auf dem Twitter-Kanal von Herrn Kühbacher eine aus­führ­li­che Diskussion, die aller­dings recht schwer zu ver­fol­gen ist (s. z.B. hier).

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

29 Antworten auf „Noch mehr Fragen zur Wahl von Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter“

  1. Das gehört in die Öffentlichkeit. Es wäre ein kla­rer Verstoß und ein Machtmissbrauch (Korruption) der Regierung. Es erklärt auch min­de­stens das Treffen/Essen im Kanzleramt. Eine gewoll­te Nähe des Staates.
    Klingt nach DDR-Machtfilz.

  2. Auf Twitter eine aus­führ­li­che Diskussion?
    Das schließt sich gegen­sei­tig aus.
    Auf Twitter kann man kei­ne "anstän­di­ge" geschwei­ge denn aus­führ­li­che Diskussion führen.

  3. BVG ist eine ein­zig­ste Farce und eines ehe­ma­li­gen Rechtstaates nicht wür­dig !Harbarth soll­te sich defi­ni­tiv zu gege­be­ner Zeit vor Gericht verantworten!Alle getrof­fe­nen Urteile sind Ungültig!

  4. Es wäre ein Wunder gewe­sen, hät­te das Merkel-Regime (auch) hier nach dem Gesetz gehan­delt. Umso skur­ri­ler ist jetzt die Aufregung in Sachen Polen und Ungarn: Die EU-Gesetzesbrecher wol­len ihr eige­nes, von den EU-Statuten nicht gedeck­tes Vorgehen ver­decken, frei nach dem Motto, daß der Angriff die beste Verteidigung ist.

    Die Bundestagssitzung 2018, in der Harbarth auf den Schild geho­ben wur­de, ist mir im Gedächtnis geblie­ben – als offen­sicht­li­ches und kras­ses Systemversagen. Die zu erwar­ten­den Konsequenzen waren mir damals schon klar, und sie sind auch alle­samt eingetreten.

    Am Rande: Damals, am frag­li­chen Sitzungstag des Parlaments, ging es u.a. um den Migrationspakt der UN. Diesen hat­te Harbarth in einer Rede vehe­ment ver­tei­digt und dabei natür­lich vor­sätz­lich gelo­gen: Er behaup­te­te näm­lich, daß all das nicht ver­bind­lich sei. Heute wis­sen wir, welch erbärm­li­che Lüge das war. Und es ist damit klar, wie er bei Verfahren (auch) in die­ser Sache ent­schei­den wird.

      1. @aa:

        "Merkel-Regime" ist genau so dif­fe­ren­ziert oder undif­fe­ren­ziert wie "Regierung Merkel", "Kabinett Merkel" oder was auch immer. Der Unterschied liegt nicht im Grad der Differenziertheit, son­dern in der Konnotation (positiv/negativ/neutral).

  5. State Capture, Kriminelle Politik Banden, mit Gender Ga,Ga über­nahm das Verfassungsgericht, was mit Susanne Baer, schon extrem deut­lich wurde

  6. Da lässt sich eine Top-Kanzlei nicht mit einem "gänz­lich unge­eig­net" abfertigen:

    "Niko Härting@nhaerting

    1. Mit einer Gegenvorstellung haben wir heu­te auf den Beschluss des @BVerfG
    zur (nach Auffassung des Gerichts feh­len­den) Befangenheit der Richter #Harbarth und #Baer reagiert." 

    https://​twit​ter​.com/​n​h​a​e​r​t​i​n​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​5​1​4​8​2​1​8​5​2​9​5​4​0​9​161

  7. Vielen Dank für die­sen wertvollen
    Beitrag.
    Er wird kei­ne Beachtung in den von uns
    finan­zier­ten Medien erhalten.
    Dennoch ist es wich­tig, dass kla­re wahrheits-
    getreue Gedanken von uns gedacht werden.
    Ich bin über­zeugt, dass dies eine heilsame
    Kraft wird mit der Zeit.
    Die Wahrheit zu erken­nen macht Etwas in der
    Welt.

  8. In einem Artikel zum Bundesverfassungsgericht von 2014 klingt es so, als sei eine Änderung der Richterwahlen geplant, nach der nur noch ein Vorschlag des Wahlausschusses erfol­gen muss: 

    "In Art. 94 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes (GG) steht zur Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ledig­lich: "Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wer­den je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt." Den Rest über­lässt die Verfassung dem Gesetzgeber. Dieser hat im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) gere­gelt, dass die Wahl durch einen Wahlausschuss von zwölf Abgeordneten vor­ge­nom­men wird. Dieser Wahlmodus begeg­ne­te immer wie­der Kritik; nicht zuletzt Bundestagspräsident Norbert Lammert hält die­ses Vorgehen für falsch.
    Nun plant die gro­ße Koalition offen­bar eine Reform. Der Spiegel berich­tet, dass der Wahlausschuss künf­tig ledig­lich einen Richter vor­schla­gen und die Entscheidung dann vom Plenum getrof­fen wer­den soll. Um die Kandidaten nicht durch par­tei­po­li­tisch moti­vier­te Debatten zu beschä­di­gen, sol­le auf eine Aussprache im Bundestag ver­zich­tet werden.
    Quelle 24.3.2014: https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​b​v​e​r​f​g​-​w​a​h​l​-​r​i​c​h​t​e​r​-​b​v​e​r​f​g​g​-​r​e​f​o​r​m​-​b​u​n​d​e​s​t​ag/

    Es gab und gibt etli­che Vorbehalte gegen Harbarth, z.B. den der Konzernnähe, weil er ehe­ma­li­ger Miteigentümer einer Mannheimer Kanzlei war, die VW im Dieselskandal ver­tre­ten hat.
    "Es gab sogar meh­re­re Klagen am BVerfG, die sich nach­träg­lich gegen Harbarths Ernennung zum Verfassungsrichter wand­ten. Diese wur­den aber – wie erwar­tet – man­gels indi­vi­du­el­ler Betroffenheit der Kläger alle­samt abgelehnt…"
    Der Kölner Anwalt Claus G. Schmitz, ist wie Harbarth CDU-Mitglied und "hat sich vor allem zum Ziel gesetzt, die Umstände auf­zu­klä­ren, wie Stephan Harbarth 2018 kurz vor sei­ner Wahl zum Verfassungsrichter von der Universität Heidelberg zum Honorarprofessor ernannt wur­de. Er hat das Gefühl, dass Harbarth damit der Weg nach Karlsruhe geeb­net wer­den sollte."

    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​h​i​n​t​e​r​g​r​u​e​n​d​e​/​h​/​s​t​e​p​h​a​n​-​h​a​r​b​a​r​t​h​-​a​n​w​a​l​t​-​g​e​g​e​n​-​u​n​i​-​s​t​r​e​i​t​-​u​m​-​h​o​n​o​r​a​r​p​r​o​f​e​s​s​ur/

  9. Achja, das Märchen von der Gewaltenteilung mal wie­der. Die es nie gege­ben hat! Natürlich kann man sol­che Ernennungen auch als Betrug bezeich­nen aber anders funk­tio­niert der Kapitalismus nun­mal nicht. Nur noch soviel und zur Erinnerung: Hitler wur­de auch nicht gewählt!

      1. @aa,

        ein Blick in die Geschichte: Es waren füh­ren­de Wirtschaftsbosse die Hitler zum Kanzler bestimmt haben. Und genau­so wie 1933 sind es heu­te auch füh­ren­de Wirtschaftsbosse die bestim­men, wer hier ein Verfassungsrichter wird.

        MFG, schö­nes Wochenende.

        1. @Erfurt: Logo. Meistens kaschie­ren sie das aber erfolg­reich über Wahlen. Die Wahl Hitlers zum Reichskanzler war for­mal in Ordnung. Daß er mil­lio­nen­schwe­re Spenden aus der Wirtschaft bekom­men hat, gehört mit zur Wahrheit.

  10. D‑Radio: Programmbeschwerde zum Feature "70 Jahre BVG – Das letz­te Wort hat Karlsruhe"
    http://​www​.publi​kums​kon​fe​renz​.de/​f​o​r​u​m​/​v​i​e​w​t​o​p​i​c​.​p​h​p​?​f​=​4​4​&​t​=​3​294

    Zwar gibt er[der Beitrag] einen her­vor­ra­gen­den Überblick hin­sicht­lich der histo­ri­schen und
    staats­po­li­ti­schen Bedeutung der Institution Bundesverfassungsgericht (BVerfG), blen­det aber kri­ti­sche Fragen der Gegenwart größ­ten­teils aus. Dies gip­felt in dem Interview des amtie­ren­den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth. Er war bis zu sei­ner Ernennung zum Verfassungsrichter stell­ver­tre­ten­der Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seine Ernennung war höchst umstrit­ten und gip­fel­te sogar dar­in, dass Kritiker auf­grund sei­ner vor­her­ge­hen­den Beschäftigung sei­ne Unabhängigkeit infra­ge stell­ten und Verfassungsbeschwerde ein­leg­ten. (2)
    […]
    Insbesondere hät­te Frau Willms Herrn Prof. Dr. Harbarth mit den kri­ti­schen Einschätzungen des Verfassungsrechtlers Uwe Volkmann kon­fron­tie­ren kön­nen. Dazu hat es im DLF am 5.9.2021 ein sehr hörens­wer­tes Interview gege­ben, (3) in dem auch der Journalist, Jurist und ehe­ma­li­ge Richter Heribert Prantl mit den Worten, dass Verfassungsgericht sei „schon mal in bes­se­rer Verfassung gewe­sen“ zitiert wird.
    .
    Besonders irri­tie­rend ist auch der Umstand, dass die Redakteurin die Passivität des Gerichts im Rechtschutz wäh­rend der Corona-Pandemie mit kei­ner Silbe kri­tisch ange­mahnt hat. Herr Harbarth hät­te bei einer bes­ser vor­be­rei­te­ten Interviewerin durch­aus mit dem Beitrag dien­li­chen Fragen kon­fron­tiert wer­den könnten,
    wie z.B.:
    – War das Fehlen einer aus­rei­chen­den gesetz­li­chen Grundlage für die Freiheitseinschränkungen über vie­le Monate hin­weg gege­be­nen­falls ein ver­fas­sungs­wid­ri­ger Zustand?
    – Warum hat das Bundesverfassungsgericht in die­ser Zeit nicht einen ein­zi­gen Eilantrag zu den Grundrechtseinschränkungen angenommen?
    […]
    ######################################################################
    Antwort Deutschlandradio 19.10.2021
    .
    Nach Abgleich mit unse­rer Beschwerdeordnung und den für Deutschlandradio ein­schlä­gi­gen Programmgrundsätzen, kom­me ich zu dem Schluss, dass gegen Programmgrundsätze nicht ver­sto­ßen wurde.
    Warum?
    Gemäß Paragraph 26 Abs. 2 MStV haben die öffent­lich-recht­li­chen Rundfunkanstalten die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
    Gemäß Paragrap 6 Absatz 1 DRadio-StV soll in den Angeboten von Deutschlandradio – wie Sie rich­tig geschrie­ben haben – zudem ein objek­ti­ver Überblick über das Weltgeschehen, ins­be­son­de­re ein umfas­sen­des Bild der deut­schen Wirklichkeit ver­mit­telt werden.
    Ziel die­ser Grundsätze ist es, eine inhalt­li­che Vielfalt in den Angeboten der öffent­lich-recht­li­chen Rundfunkanstalten her­bei­zu­füh­ren. Die Vorgabe umfasst zum einen die Vielfalt an Themen ins­ge­samt (Ausgewogenheit) und inner­halb die­ser Themen die Vielfalt der Meinungen (Meinungsvielfalt), die zu die­sem Thema ver­tre­ten wer­den. Nicht jede Sendung muss jedoch dem Erfordernis der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit gerecht wer­den. Vielmehr ist die gefor­der­te Vielfalt erst über eine Gesamtbetrachtung der Sendungen herzustellen.
    .
    Darüber hin­aus ist anzu­mer­ken, dass sich eine Beschwerde – die sich auf ein kon­kre­tes Angebot bezieht – auf dar­in getä­tig­te Aussagen/Inhalte bezie­hen muss. Etwas „nicht Gesagtes“ kann also nicht zum Befassungsgegenstand werden.
    #########################################################################
    Kind: Kann man das not­falls gericht­lich Klären?
    Papa: Du meinst vorm Bundesverfassungsgricht?
    Kind: Ja!
    Papa: Wenn wir uns dafür Stark machen und Glück haben, in 12 Jahren.
    Kind: Das ist gemein!
    Papa: Ja!

    1. Kind: Die Antwort vom Dradio ist blöd.
      Papa: Ja!
      Kind: So blöd wie die­ser Witz
      –Fritzchen: Herr Lehrer, kann man für etwas bestraft wer­den, was man nicht gemacht hat?
      –Lehrer: Natürlich nicht.
      –Fritzchen: Na dann bin ich aber froh.
      –Lehrer: Wieso?
      Papa: Weil ich mei­ne Hausaufgaben nicht gemacht habe. Der Witz ist alt und hat einen soooo lan­gen Bart.…
      .
      .
      Kind: Schade, ich dach­te wir könn­ten jetzt über Dradio lachen.
      Papa: Das ist nicht zum lachen, das ist bit­ter ernst.
      Kind: Ach Papa. Du hat­test doch mir gestern ein Video gezeigt,
      das die Rundfunkgebüren nicht ganz ver­ge­bens sind. Ganz ganz
      sel­ten käme etwas gutes…
      Papa: Ja, ganz selten
      Kind: Es war eine alte Frau, Hannah hieß die,
      und die konn­te selbst über die­sen Eichmann lachen…
      Papa: Kind Du lernst schnel­ler als ich.…
      Kind: (lacht) klar, Du bist ja schon alt und langsam
      Papa: hörmal…

      Kind: Hör Du doch noch mal (Spult Video vor:)
      https://​archi​ve​.org/​d​e​t​a​i​l​s​/​h​a​n​n​a​h​a​r​e​n​d​t​-​v​o​n​d​e​r​b​a​n​a​l​i​t​a​t​d​e​s​b​o​sen
      Hanna Arendt: "Die Leute neh­men eine Sache Übel, […] dass ich da noch lachen kann. Und ich war wirk­lich der Meinung, dass der Eichmann ein Hans-Wurst ist. Und ich sage Ihnen, ich habe die­ses Polizeiverhör, 3600 Seiten gele­sen, und sehr genau gel­sen und ich weiß nicht wie oft ich dabei gelacht habe."
      Kind: Habe ich doch sofort gesagt, die vom Dradio sind blöd
      Papa: Ja und sie mer­ken es nich..
      Kind: Oder sie mei­nen, die Hörer mer­ken es nicht.…
      Kind: Lass uns Rechner und Radio aus­ma­chen, lass uns ein gutes Buch lesen
      Papa: Ja, genau – Du suchst aus.…

Schreibe einen Kommentar zu aa Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert