Vorbemerkung: Ich lasse mich von juristisch gebildeten Menschen gerne korrigieren. Verschiedene Medien sowie kritische Portale berichten, daß ab dem 15.4. es eine Lohnfortzahlung für wegen Corona in Quarantäne oder Isolation befindliche Menschen nur noch dann gebe, wenn sie geboostert seien.
Grundlage dafür ist offenbar ein "Umlaufbeschluß" der GesundheitsministerInnen, der ohne Datum auf gmkonline.de veröffentlicht wird. Er lautet:
»Ausschluss des Entschädigungsanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 IfSG für nicht vollständig geimpfte und nicht „geboosterte“ Personen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
1. Die Länder werden spätestens ab dem 15. April 2022 in Anwendung des § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, die bei einer wegen COVID-19 bestehenden Absonderungspflicht keine Auffrischungsimpfung zur Grundimmunisierung (sog. „Booster“ – oder diesem gleichgestellte Konstellationen) vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Absatz 3 IfSG vorliegt.
2. Die Entschädigungsleistung gemäß § 56 Absatz 1 IfSG wird weiterhin Personen gewährt, für die eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.«
gmkonline.de
In Bekommen nur noch Geboosterte Lohnfortzahlung? wurde aus dem entsprechenden Paragraphen zitiert und ebenfalls die Handhabung in Niedersachsen dargestellt:
»Wer arbeitsunfähig ist, also durch einen PCR-Test bestätigt infiziert ist und Symptome hat oder keine Symptome hat, aber seiner beruflichen Tätigkeit in der häuslichen Isolation nicht nachkommen kann, hat als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung – unabhängig davon, ob er geimpft ist oder nicht.«
luechow-dannenberg.de (13.4.)
GesundheitsministerInnen können nicht über Entgeltfortzahlung entscheiden
Zunächst einmal stellt der Beschluß der GMK eine Verabredung dar, die von den einzelnen Ländern umgesetzt werden soll. Zum anderen liegt hier offenbar erneut eine Lauterbachsche Begriffsverwirrung vor. Denn Infektionsschutzgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz sind verschiedene Dinge. § 3 des letzteren regelt die Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes bei einer Krankheit für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Hier liegt ein Bundesgesetz vor, das die Länder nicht aushebeln können. Wie also in Niedersachsen nachvollziehbar festgestellt wird, trifft die neue Regelung nicht auf Erkrankte zu – nach der herrschenden Auffassung sind das positiv Getestete.
Unabhängig davon stellt der Umlaufbeschluß eine medizinisch durch nichts zu rechtfertigende Drohung an nicht Geboosterte dar, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben sollen.
(Hervorhebungen nicht im Original.)
ich verstehe die unklarheit nicht.
ich verstehe: im krankheitsfall = positiver Test, bekommt man unterschiedslos krankengeld.
nicht geboosterte kontaktpersonen aber nicht.
meine frau mußte als altenpflegerin mehrmals in quarantäne, ohne lohnfortzahlung, weil sie kontaktperson positiv getesteter kollegen oder bewohner war.
jetzt wird diese regelung auf nicht geboosterte erweitert.
verstehe ich das falsch?
@holger blank: So verstehe ich es auch. Aber eben nicht alle…
Ich "verstehe" das Gesetz, hier das IfSG, gleich eingangs im § 2 Begriffsbestimmungen so, dass wir – alle – und – immer – als "Ausscheider" und "Ansteckungsverdächtiger" nicht nur bezeichnet werden sondern vor allem im Sinne des Gesetzes als solche gelten können. Ich zitiere daraus:
"6. Ausscheider
eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein,
7. Ansteckungsverdächtiger
eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein"
Da wir alle atmen (müssen) und die Luft (immer unzählige) Krankheitserreger enthält, nehmen wir immer welche auf und scheiden wir auch immer welche aus. Somit kann – nach diesem Gesetz – jeder als "Ausscheider" und "Ansteckungsverdächtiger" gelten, sogar auch der Bundespräsi, erst recht unser aller Karli, Du, ich, einfach jeder und – immer -.
Wenn wir alle es sind, dann müssten demnach vor dem Gesetz her auch alle gleich behandelt werden. Dem ist aber nicht so. Mir und Millionen weiterer Menschen kann genau daraus der Strick gedreht werden, und wird auch den "Unfolgsamen", nicht denen, die es verdienen.
Aus "Ausscheider" und "Ansteckungsverdächtiger", aus diesen beiden – justiziablen – Begriffen erwächst der heutige Faschismus, teile und herrsche mit Terror. Alles weitere, insbesondere der Gehorsam, ergibt sich daraus.
Da friert man dann gern auch für den – totalen – Krieg.
Wenn in meinen Freundeskreis jemand ohne Lohnfortzahlung zu Hause bleiben muss, bekommen die Alle immer ganz schreckliche Kopfschmerzen wergen der Geldsorgen. Diese Geldsorgen-Migräne führt und dann selbstverständlich zu eine Krankschreibung. Auf den Besuch beim Hausarzt muss man dann natürlich wegen der Quarantäne verzichten, aber dank der Erfindung des Telefons ist auch dieses Problem lösbar. Einer hat sogar vor Wut über diese Ungerechtigkeit mal so stark mit den Fuß gestampft, dass er sich den Fuß verstaucht hat 🙂
Ja, so ist es. … Aber an der Stelle Ihrer Frau hätte ich das nicht mitgemacht. "Ohne Lohnfortzahlung in Quarantäne? Tschüss. Pflegt euch doch selber."
Tja, muss ich halt wegen Dünnsch… kzH sein. Nicht geistig, das machen andere. Aber is‘ eh Wurscht, die Wirtschafft soll ja komplett zerstört werden.
Sie haben natürlich völlig recht mit ihrem Argument, dass Gesundheitsministerinnen nicht über Entgeltzahlungen
entscheiden können – aber diese Sichtweise wird munter weiter vertreten:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~13–04-2022-verdienstausfall-entschaedigung-nur-fuer-geboosterte
Kann es sein, dass das deshalb geht, weil die Arbeitgeber sich die Lohnfortzahlung in diesen Fällen von den Ländern erstatten lassen können?
Verfassungsbeschwerde gegen den Masern- und Corona-Impfpflicht
"Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun bei der Corona-Teilimpfpflicht. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!! "
Interview mit Carolin Jost-Kilbert:
https://t.me/Masernschutzgesetz/375
Bitte unterstützt den Kanal 🙂
Das sind unterschiedliche Rechtsvorschriften: das normale entgeltfortzahlungsgesetz greift bei ärztlich attestierter Krankheit unabhängig (noch) von Gentechnik. Die fortzahlung bei Quarantäne ist ifsg und die kann an die Erfüllung von Empfehlungen aus dem ifsg gebunden sein. M.a.w. hoffentlich hat man Symptome und findet einen Arzt, der sich traut, die zu bescheinigen.
> Ohne (Booster-) Impfnachweis erhält der AG (vermutlich ) keine Entschädigung für die durch ihn gezahlte Lohnersatzleistung bei behördlich angeordneter Quarantäne.
https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html
Die Krux ist folgende: Der AG bleibt dadurch so oder so auf den Kosten sitzen. Entweder er bekommt keine Entschädigung und zahlt die Lohnersatzleistung (Lohnfortzahlung ) aus eigener Tasche. Oder an AN lässt sich krankschreiben, dann zahlt der AG die Lohnersatzleistung ja sowieso aus eigener Tasche.
Einführung der Zwangs-"Impfung" durch die Hintertür.
Der Arbeitgeber! kann für die Zeit der Quarantäne das Einkommen stoppen.
Der Staat springt dafür ein, aber laut Gesetz nur, wenn er oder sie geboostert ist
(Antrag auf Lohnersatzleistung vom Staat)
oder
Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter, bekommt ihn dann vom Staat ersetzt – aber nur, wenn er oder sie geboostert ist
Wer sich dagegen infiziert hat, der hat – ob geimpft oder nicht – weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die kann der Arbeitgeber nicht streichen.
Ich bin juristisch auch nicht gebildet. Trotzdem stelle ich mir die Frage, woher der Arbeitgeber zweifelsfrei weiß, ob ich geimpft oder geboostert bin? Nach aktueller Rechtsauffassung darf der Arbeitgeber nach Wegfall der 3G-Regelung am Arbeitsplatz die erhobenen Daten nicht mehr verwenden und muss sie innerhalb von sechs Monaten nach Abfrage vernichten. (Artikel bei haufe.de war hier glaube ich mal verlinkt). Der Arbeitnehmer ist also erstmal gar nicht verpflichtet, seinen Impfstatus bekannt zu geben. Daher ist es fraglich, ob das ganze überhaupt durchsetzbar ist. Handelt es sich um eine Nebelkerze oder um eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, den Impfstatus durch die Hintertür abzufragen?
Da muß man kein Jurist sein! Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand! Das ist alles einfach nur menschenverachtend da ist jede Diskussion überflüssig!