Noch ein Prozeß wegen "falscher Maskenatteste"

Selbst Lothar Wie­ler (es gab da mal so einen Exper­ten, der täg­lich, dann wöchent­lich, dann nicht mehr mit besorg­tem Gesicht von Ver­dop­pe­lungs­zah­len, R‑Werten, Inzi­den­zen und Über­las­tung fabu­lier­te, s.u.) riet von FDP-2-Mas­ken ab, wis­sen­schaft­lich ist die Mas­ken­pflicht inzwi­schen als nutz­los bewie­sen, über Schä­di­gun­gen wird wei­ter gestrit­ten. Den­noch häu­fen sich Ver­fah­ren gegen Ärz­tIn­nen, die Men­schen davor bewah­ren wollten:

»Falsche Maskenatteste ausgestellt? Jetzt steht ein Arzt aus Bayern vor einem Richter

LANDSBERG AM LECH – Wegen fal­scher Mas­ken­at­tes­te steht ein Arzt vor Gericht. Mit­an­ge­klagt sind zwei Frau­en, die ihm gehol­fen haben sol­len. Zum Pro­zess­auf­takt äußer­ten sie sich nicht.

Ein 60 Jah­re alter Arzt muss sich seit Mitt­woch wegen mut­maß­lich fal­scher Mas­ken­be­frei­un­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie vor dem Lands­ber­ger Amts­ge­richt ver­ant­wor­ten. Mit­an­ge­klagt sind zwei Frau­en, die ihm beim Aus­stel­len gehol­fen haben sol­len. Alle drei äußer­ten sich zum Auf­takt des Pro­zes­ses nicht zu den Vor­wür­fen. Die Staats­an­walt­schaft geht von min­des­tens 117 sol­cher Attes­te aus, die aus­ge­stellt wur­den, ohne dass der Arzt die Emp­fän­ger über­haupt unter­sucht hat­te. Mehr als ein Dut­zend Unter­stüt­zer der Ange­klag­ten waren zum Pro­zess gekommen.

Der Arzt aus Kauf­e­ring sei als ent­schie­de­ner Kri­ti­ker der Coro­na-Poli­tik regel­mä­ßig auch bei Demons­tra­tio­nen auf­ge­tre­ten und habe die Mas­ken­pflicht abge­lehnt, sag­te der Staats­an­walt. Da der Medi­zi­ner auf sei­ner Home­page auf die Mas­ken­be­frei­ung hin­ge­wie­sen habe, sei es ihm schon bald nicht mehr mög­lich gewe­sen alle Anfra­gen, die aus ganz Deutsch­land ein­gin­gen, per­sön­lich zu bearbeiten.

Des­halb hät­ten die bei­den 54 und 45 Jah­re alten Frau­en schließ­lich mit­ge­hol­fen, die Blan­ko-Attes­te aus­zu­fül­len und den Emp­fän­gern zuzu­sen­den, trug der Staats­an­walt in sei­ner Ankla­ge vor. Ins­ge­samt sol­len es sogar mehr über 4700 Attes­te gewe­sen sein. Für das Attest wur­den laut Ankla­ge 17 Euro berechnet.

Unter ande­rem waren bei einer Durch­su­chung bei dem Arzt Blan­ko-Attes­te sicher­ge­stellt wor­den, die die Rich­te­rin als Beweis­mit­tel auf­führ­te. Laut Staats­an­walt muss­ten nur noch Namen, Anschrift und Geburts­da­tum des Emp­fän­gers ein­ge­tra­gen wer­den – und eine "erfun­de­ne Dia­gno­se", wie der Anklä­ger sagte.

Mehr­fach gab es bereits Pro­zes­se gegen Ärz­te wegen Aus­stel­lens unrich­ti­ger Gesund­heits­zeug­nis­se, so der straf­recht­li­che Vorwurf.«
nord​bay​ern​.de (1.3.23)


Wieler zu FFP‑2: »Um es kurz zu machen, das muß unter ärztlicher Aufsicht geschehen«

Wei­se Wor­te Wie­ler auf der Pres­se­kon­fe­renz des RKI vom 19.11.20, in der der Chef selbst vor den gesund­heit­li­chen Gefah­ren warnte:

You­Tube pla­ziert auch hier den Hinweis:

Tat­säch­lich fin­det sich auf der RKI-Sei­te kei­ne gene­rel­le Emp­feh­lung für FDP-2-Mas­ken. Es gibt aber vie­le War­nun­gen. Und so folg­te die Poli­tik der Wissenschaft:

ndr​.de (13.12.22)

15 Antworten auf „Noch ein Prozeß wegen "falscher Maskenatteste"“

  1. Kann die deutsche Justiz unter politischen Einfluss geraten wie in Ungarn oder Polen? Viele Richter und Staatsanwälte haben Bedenken sagt:

    Gewal­ten­tei­lung bedroht
    Aktua­li­siert: 25.02.2023, 05:30 | Lese­dau­er: 4 Minuten
    Jan Dör­ner und Chris­ti­an Unger

    Kann die deut­sche Jus­tiz unter poli­ti­schen Ein­fluss gera­ten wie in Ungarn oder Polen? Vie­le Rich­ter und Staats­an­wäl­te haben Bedenken.

    https://​www​.mor​gen​post​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​7​7​4​5​2​8​1​/​j​u​s​t​i​z​-​u​n​a​b​h​a​e​n​g​i​g​k​e​i​t​-​r​i​c​h​t​e​r​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​.​h​tml

    1. Ich habe den Ein­druck, dass die­Ge­qal­ten­tei­lun­gi­in der­Cor­ro­na-Zeit nicht­be­drohht son­dern teil­wei­se­so­gar *AUFGEHOBEN* war. Indi­zi­en dafuer gab es genug: von der straf­rech­ti­chen Ver­fol­gung von Aerz­ten und Rich­tern ueber die "Beweis­last­um­kehr" bzgl. der "Mas­ken­eig­nung" von Per­so­nen, das ein­sper­ren von gesun­den Men­schen mit­po­si­ti­vem "Coro­na­test" (in den eige­nen 4 Waen­den), dem Ver­bot, Park­baen­ke bes­stim­mung­me­aess zu benut­zen oder gar kom­plet­ten Aus­gangs­sper­ren unter mehr als faden­schei­ni­gen Bgruendungen …

  2. Als dem Pas­sau­er Frau­en­arzt Dr. Ron­ny Weikl wegen angeb­lich falsch aus­ge­stell­ter Mas­ken­at­tes­te eine Stra­fe von zwei Jah­ren auf Bewäh­rung, ein drei­jäh­ri­ges Berufs­ver­bot und meh­re­re zehn­tau­send Euro Stra­fe auf­er­legt wur­den haben sich damals unse­re Qua­li­täts­me­di­en mit der Bericht­erstat­tung über­schla­gen. Nahe­zu auf jedem Online-Por­tal wur­de aus­fuhr­lichst über das Urteil berichtet.
    Als Dr. Weikl ange­kün­digt hat in Beru­fung zu gehen, habe ich ihm spon­tan 600 Euro gespen­det um die ent­spre­chen­den Kos­ten etwas abzu­fe­dern. Prof. Sucha­rit Bhak­di hat­te damals sei­ne Bank­ver­bin­dung veröffentlicht.
    In die­sem Beru­fungs­pro­zess wur­de das Urteil dann deut­lich abge­mil­dert. Aber kein Jour­na­list hat es inter­es­siert. Nir­gend­wo in der deut­schen Pres­se­land­schaft eine Mel­dung davon. Ledig­lich der BR hat dar­über berichtet.
    Ich habe mich sehr für Dr. Weikl gefreut.
    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​u​r​t​e​i​l​-​g​e​g​e​n​-​m​a​s​k​e​n​-​a​r​z​t​-​a​b​g​e​m​i​l​d​e​r​t​-​e​i​n​-​j​a​h​r​-​a​u​f​-​b​e​w​a​e​h​r​u​n​g​,​T​N​E​r​uL5

    1. Das Urteil wur­de abge­mil­dert, weil im Beru­fungs­ver­fah­ren nur noch ein Bruch­teil der ursprueng­lich bean­stan­de­ten Attes­te ber­eck­sich­tigt wur­den. Der "alte" $278 StGB bezog sich ja nur auf Attes­te, die zur Vor­la­ge bei Aem­ter und/oder Ver­si­che­run­gen aus­ge­stellt wur­den. Des­we­gen redu­zier­te sich die Zahl der ange­klag­ten Attes­te auf 24, denn die­se 24 Attes­te wur­den Schue­lern aus­ge­stellt, und man argu­men­tier­te, dass die­se Attes­te damit zur Vor­la­ge beim Schul­amt (und damit einem Amt) aus­ge­stellt wur­den. Eigent­lich eine juris­ti­sche Spitz­fin­dig­keit, die nur dazu die­nen soll­te, dem ursprueng­li­chen Gedan­ken hin­ter die­sem Para­gra­phen zu widersprechen …

  3. https://​www​.kran​ken​kas​sen​.de/​d​p​a​/​4​3​9​3​0​9​.​h​tml

    Zitat:

    Lands­berg am Lech (dpa/lby) – Eine Grup­pe Unter­stüt­zer ist gekom­men und füllt den Gerichts­saal, wie oft bei sol­chen Pro­zes­sen: Am Mitt­woch star­te­te vor dem Lands­ber­ger Amts­ge­richt ein Ver­fah­ren gegen einen 60 Jah­re alten Arzt aus Kauf­e­ring wegen mut­maß­lich fal­scher Mas­ken­be­frei­un­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie. Mit­an­ge­klagt sind zwei Frau­en, die ihm beim Aus­stel­len gehol­fen haben sol­len. Schwei­gen auf der Ankla­ge­bank: Alle drei äußer­ten sich zum Auf­takt des Pro­zes­ses nicht zu den Vorwürfen.

    Lan­ge wird schon am Vor­mit­tag über neue Verhandlungstermine
    dis­ku­tiert. Der Pro­zess wird unter­bro­chen und letzt­lich setzt die
    Rich­te­rin das Ver­fah­ren aus. Es wur­de kein Ter­min gefun­den. Im Juni soll der Pro­zess neu star­ten. Das Ver­fah­ren war schon mehr­fach ver­scho­ben worden.

    ——–

    Zitat Ende

  4. Vor "Coro­na" war die Ver­pflich­tung zum tra­gen von Mas­ken (z.B. im Arbeits­le­ben) nur zulaes­sig, wenn vor­her durch aerzt­li­che Unter­su­chung fest­ge­stellt wur­de, dass die ent­spre­chen­de Per­son "gesund­heit­lich geeig­net" zum Mas­ken tra­gen war. Aus­ser­dem gal­ten strik­te Vor­schif­ten zu maxi­ma­len Tragezeiten.

    Seit irgend wel­che *VOLLIDIOTEN* auf die Schnaps­idee kamen, sol­che Mas­ken ohne *jeg­li­chen* wis­sen­schaft­li­chen Beleg als "geeig­net zur Ein­daem­mung von Virus­in­fek­tio­nen" zu dekla­rie­ren, gab es eine Art von "Beweis­last­um­kehr": nun muss­te durch eine Unter­su­chung bestae­tigt wer­den, dass eine Per­son *nicht* geeig­net war eine Mas­ke zu tra­gen, und wer kein ent­spre­chen­des aerzt­lich­ess Attest vor­wei­sen konn­te, wur­de ein­fach als "mas­ken­ge­eig­ne­tes Indi­vi­du­um" definiert …

    Nur: sol­cher­lei "Defi­ni­tio­nen" funk­tio­nie­ren in der Medi­zin nun ein­mal nicht. Nie­mand weiss, wie vie­le Men­schen durch die­se Mas­ken im Lau­fe der letz­ten 3 Jah­re geschae­digt wurr­den (zum Teil auch schwer), und wer tat­saech­lich ein Attest vor­wei­sen konn­te, wur­de trotz­dem aus­ge­grenzt (ich durf­te ein­mal eine DHL Fil­lia­le trotz Attest *nicht* betre­ten, um ein Paket abzuholen).

    Aber weil das anschei­nend immer noch nicht reicht, wer­den jetzt alle Aerz­te unter die Lupe genom­men, die sich edreis­te­ten, sol­che Attes­te aus­zu­stel­len, und zwi­schen­zeit­lich wur­de sogar ver­sucht, die aerzt­li­che Schwei­ge­pflicht zu unter­lau­fen, indem man for­der­te, die Dia­gno­se auf den Mas­ken­at­tes­ten mit anzu­ge­ben (angeb­lich, damit "Kon­trol­leu­re" die Rich­tig­keit ueber­prue­fen koenn­ten, wobei denen jedoch *jeg­li­che* Qua­li­fi­ka­ti­on dafuer fehl­te, im Gegen­satz zu den aus­stel­len­den Aerzten).

    Statt die Aerz­te soll­te man die­je­ni­gen vor Gericht stel­len, die die­sen hirn­ver­brann­ten Unfug gegen *JEDE* wis­sen­schaft­li­che Evi­denz beschlos­sen hat­ten: wegen Noe­ti­gung, viel­fa­cher (moeg­li­cher­wei­se sogar schwe­rer) Koer­per­ver­let­zung in mit­tel­ba­rer Tae­ter­schaft und eini­gem mehr, dass mir momen­tan nicht ein­faellt. Aber die­se Idio­ten und Flach­pfeii­fen blei­ben bis heu­te unbe­hel­ligt. Mehr noch: sie wer­den noch immer als "Gesund­heits­exper­ten" ver­ehrt und man hoert ihh­nen noch zu, statt sie ein­zu­sper­ren und den Schlues­sel wegzuwerfen …

    Noch ein Link zu einem Video aus Tirol aus dem Jahr 2020, indem die CO2 Rue­ck­at­mung unter der­Mas­ke in einer nahe­zu opti­ma­len Test­um­ge­bung unter­sucht wur­de. Wie die ein­ge­blen­de­te Gra­fifk ab ca. 2:40 zeigt, ist die CO2 Rue­ck­at­mung bei Erwach­se­nen unter der Mas­ke um bis zu Fak­tor 19 erhoeht (bei Kin­dern duerf­te der Effekt sogar *noch* staer­ker sein, was aber nie­man­den davon abhielt, sie ueber vie­le Stun­den die­se Din­ger tra­gen zu las­sen, *JEDEN* (Schul-) Tag!).

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​i​O​6​nE3

    1. https://​www​.you​tube​.com/​i​m​g​/​d​e​s​k​t​o​p​/​u​n​a​v​a​i​l​a​b​l​e​/​u​n​a​v​a​i​l​a​b​l​e​_​v​i​d​e​o​.​png

      Bei You­tube sehe ich nur ein bun­tes Bild, aber kei­nen Film? Ist das mei­ne Schuld oder ist das mein Brow­ser? Sor­ry, dum­me Fra­ge, es kann nur mein Brow­ser sein.

      🙂

      Man soll­te es mit den Schuld­ge­füh­len auch nicht übertreiben …
      Schö­nen Abend für Alle!

    2. Ja, vor Gericht muss Jens Spahn. FFP2-Mas­ken dür­fen aus gutem Grund nur 1,5 h getra­gen wer­den. Dann ist eine halb­stün­di­ge Pau­se fäl­lig. Steht so im Arbeits­schutz­ge­setz. Grund: erhöh­ter Atem­we­ge wider­stand. Und aus­ge­rech­net die­se Mas­ken ver­schenk­te Jens Spahn Ende 2020 an Rent­ner, aus­ge­führt durch Apo­the­ken. Dabei spiel­te es offen­bar kei­ne Rol­le, ob eine Herz­in­suf­fi­zi­enz oder COPD vor­lag. Voll­idi­ot oder Verbrecher?

  5. Lübe­cker Arzt wegen gefälsch­ter Impf­zer­ti­fi­ka­te verurteilt
    …Nach kur­zer Bera­tung kam das Schöf­fen­ge­richt zu dem Urteil von zwei Jah­ren Frei­heits­stra­fe auf drei Jah­re Bewäh­rung, der Arzt muss bin­nen einer Woche sei­ne Appro­ba­ti­on bei der Ärz­te­kam­mer abge­ben, die Pro­zess­kos­ten tra­gen, die für die fal­schen Zer­ti­fi­ka­te ein­ge­nom­me­nen 27 201 Euro zurück­ge­ben und 120 000 Euro an die Staats­kas­se zah­len. Das Gericht sah es als erwie­sen an, dass die Aus­stel­lung der fal­schen Impf­zer­ti­fi­ka­te gewerbs­mä­ßig, kon­spi­ra­tiv und gut vor­be­rei­tet erfolg­te. Span­gen­berg: „Sie sind dem Gericht zu alt fürs Gefäng­nis. Wenn Sie jün­ger wären, wäre eine Frei­heits­stra­fe unver­meid­bar gewesen.“

    https://​www​.ln​-online​.de/​l​o​k​a​l​e​s​/​l​u​e​b​e​c​k​/​l​u​e​b​e​c​k​e​r​-​a​r​z​t​-​w​e​g​e​n​-​g​e​f​a​e​l​s​c​h​t​e​r​-​i​m​p​f​n​a​c​h​w​e​i​s​e​-​v​e​r​u​r​t​e​i​l​t​-​N​L​S​J​5​D​O​5​F​R​A​L​D​O​R​R​M​2​I​G​W​D​6​M​K​M​.​h​tml

  6. Naja, die soge­nann­ten „Nazis“ (= Quer­den­ker, Coro­na-Leug­ner, Impf­geg­ner, etc.) kom­men jetzt halt vor Gericht. Wel­che ande­re Art der Auf­ar­bei­tung haben wir denn erwartet?

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