»Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 22 Impfdokumentation
(1) Die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigte Person hat jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation).«
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html
Man könnte auch fragen, warum das Foto des Formulars retuschiert wurde.
Logo, das ist ein Nebenthema. Die Glaubwürdigkeit der Regierungspolitik hebt es allerdings nicht.
Das liegt daran, dass es für Kochsalzlösung keinen Eintrag gibt.
…das werden uns dann sicher die "Faktenchecker" nach "Recherche" genaustens erklären können 😉
Ich hätte gedacht der Impfpass der Kanzlerin trägt noch Hammer und Zirkel, als Zeichen der Werktätigen.
Da könnte ich auch verstehen, daß sie den bei ihren Reisen nicht vorzeigen will, sondern lieber die neutrale "Bescheinigung".
Aber gut zu wissen, daß so ein kopiertes Zettelchen ausreicht. 😉
Wenn man/frau es abfotografiert wird es sogar digital…
Sehr glaubwürdig. Für bereits Gefrankensteinte mit Hirnthrombose und Zelluntergang in der Großhirnrinde.
Mal sehen was morgen so geht, nach 12h setzt die „Immunreaktion“ ja bekanntlich ein.
Sorry, aber Kühbacher gehört wegen seiner Behauptung der Wirksamkeit von Masken auch zu der Coronazi Fraktion. Neutralste Quelle: Dr Pürner https://www.youtube.com/watch?v=yoBLzufemtY
@Max M: Es soll Menschen geben, die differenzierte Meinungen haben. Alle als "Coronazis" zu bezeichnen, die Masken für sinnvoll halten, ist dasselbe in grün, wie das, was mit der Verleumdung der "Corona-LeugnerInnen" geschieht.
Schlechter Fake von AM