NRW: Alle 3Gs haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

In der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2" von NRW wird mit der Fassung vom 24.11. das Versammlungsrecht nur noch "Immunisierten und Getesteten" zugestanden:

»§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht 

(1) Die fol­gen­den Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dür­fen auf­grund der vor­lie­gen­den Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genann­ten Faktoren nur noch von immu­ni­sier­ten oder gete­ste­ten Personen in Anspruch genom­men, besucht oder als Teilnehmenden aus­ge­übt werden: 

1. Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes im öffent­li­chen Raum in Innenräumen, wobei die­se Versammlungen min­de­stens zwei Tage vor­her, spä­te­stens aber zu Beginn der Versammlung bei der nach § 5 zustän­di­gen Behörde anzu­zei­gen sind und der wei­te­re Umgang mit den bei der zustän­di­gen Behörde nach § 5 ange­fal­le­nen Anmeldedaten deren Übermittlung, Speicherung oder Verwendung durch die Versammlungsbehörde nicht umfasst, sowie im Freien bei gleich­zei­tig mehr als 2 500 Teilnehmenden unter Ausnahme von sol­chen Versammlungen im Freien, bei denen vor­aus­sicht­lich die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sicher­ge­stellt ist..«

Ebenso Beerdigungen, Trauungen, Parteiveranstaltungen

Der Eingriff in die Grundrechte über eine Verordnung umfaßt das gesam­te gesell­schaft­li­che Leben. Neben beson­ders infa­men Regelungen wie für "Angebote der Jugendsozialarbeit und der Jugendarbeit für sozi­al oder indi­vi­du­ell benach­tei­lig­te Jugendliche" gibt es skur­ri­le Einschränkungen für "die kon­takt­lo­se Ausleihe und Rückgabe von Medien in Bibliotheken" und "Gesellschaftsjagden".

Merkwürdigerweise aus­ge­nom­men ist der in ande­ren Bundesländern gern schi­ka­nier­te Friseurbesuch. Update: Das habe ich falsch gele­sen, pardon!

Aber nicht für Abschiebehaft und sonstigen Knast

Die Vorschrift gilt aus­drück­lich nicht " in Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie des Abschiebungshaft‑, Maßregel- und Justizvollzugs".

Dagegen müs­sen sich auch "Personen, die über ein ärzt­li­ches Attest ver­fü­gen, dem­zu­fol­ge sie aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft wer­den kön­nen," testen lassen.


Damit alle ver­ste­hen, wel­chen Status sie haben, wird mitgeteilt:

»Immunisierte Personen im Sinne die­ser Verordnung sind voll­stän­dig geimpf­te und gene­se­ne Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1).«

Natürlich wird dort nie­mand nach­le­sen. Man wür­de fest­stel­len, daß man mit einem Nasenkribbeln schon nicht mehr zum Kreis der erlauch­ten "Immunisierten" gehört:

»§ 1 Zweck der Verordnung
… (3) Die in die­ser Verordnung vor­ge­se­he­nen Erleichterungen und Ausnahmen gel­ten nicht für Personen,

        1. die typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 auf­wei­sen oder
        2. bei denen eine aktu­el­le Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 nach­ge­wie­sen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne die­ser Verordnung ist

        1. eine asym­pto­ma­ti­sche Person, eine Person, bei der aktu­ell kein typi­sches Symptom oder son­sti­ger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vor­liegt; typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Atemnot, neu auf­tre­ten­der Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
        2. eine geimpf­te Person eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impfnachweises ist,
        3. ein Impfnachweis ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens einer voll­stän­di­gen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Schutzimpfung mit einem oder meh­re­ren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www​.pei​.de/​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​/​c​o​v​i​d​-19 genann­ten Impfstoffen erfolgt ist, und
          1. a) ent­we­der aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www​.pei​.de/​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​/​c​o​v​i​d​-19 ver­öf­fent­lich­ten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine voll­stän­di­ge Schutzimpfung erfor­der­lich ist, besteht und seit der letz­ten erfor­der­li­chen Einzelimpfung min­de­stens 14 Tage ver­gan­gen sind oder
            b) bei einer gene­se­nen Person aus einer ver­ab­reich­ten Impfstoffdosis besteht,
        4. eine gene­se­ne Person eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Genesenennachweises ist,
        5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens einer vor­he­ri­gen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Testung durch eine Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und min­de­stens 28 Tage sowie maxi­mal sechs Monate zurückliegt…«
          geset​ze​-im​-inter​net​.de

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

19 Antworten auf „NRW: Alle 3Gs haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

  1. @aa: "Merkwürdigerweise ausgenommen ist der in anderen Bundesländern gern schikanierte Friseurbesuch."

    Nö, in NRW ist das auch nicht ausgenommen, es ist zumindest ein Test vorgeschrieben; es ist nur noch differenzierter:

    § 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht

    Absatz (1) regelt das, was noch mit 3G erlaubt ist, hierunter fällt:

    "4. die kontaktlose Ausleihe und Rückgabe von Medien in Bibliotheken, [...]
    7. Beerdigungen und standesamtliche Trauungen, [...]
    9. Friseurleistungen,
    "

    Absatz (2) regelt, was nur noch mit 2G erlaubt ist, das sind:[...]

    "4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer,
    5. Weihnachtsmärkte, Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen, [...]
    7. Gesellschaftsjagden, [...]
    "

    und Absatz (3) legt fest, wo 2G+ gilt:

    "1. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen,

    2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen"
    ---

    In Absatz (4) ist den Textern wohl ein Fehler unterlaufen:

    "In den Fällen der Absätze 2 und 3 müssen nicht immunisierte
    Personen nach Satz 1 über den Nachweis einer negativen Testung nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen,
    wobei für Beschäftigte, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können (zum Beispiel Berufsmusiker mit Blasinstrumenten) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist.
    "

    Hier muss es wohl
    "übergangsweise als Ersatz der Maske ein [PCR-]Testnachweis"
    heissen. Anders macht es gar keinen Sinn.

    Mal sehen, ob Karl-Josef Laumann hier mitliest, und in den nächsten Tagen ein Update raushaut. Zu finden wäre das dann unter:
    https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
    -- -- --

    Zu Gesellschaftsjagd ein Text vom 10.10.2018 aus Baden-Würtenberg:

    https://www.landesjagdverband.de/jagdpraxis/rechtsgrundlagen/erlaeuterungen-jagdrecht-in-der-praxis/detail/artikel/drueckjagden-so-sind-sie-auf-der-sicheren-seite/a/show/

    "Im November reiht sich eine Drückjagd an die nächste. Dabei stellen sich immer wieder rechtliche Fragen

    Begriffsbestimmungen: Gesellschaftsjagd ist eine Jagd an der mehr als acht Personen als Schützen oder Treiber teilnehmen. Hierfür ist grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich, außer wenn [...]"

  2. Wenn also z.B. ein Schwede nur eine Impfbescheinigung in sei­ner Muttersprache vor­le­gen kann, so ist er *nicht* im Besitz eines Impfnachweises (unab­haen­gig vom ver­wen­de­ten Impfstoff). Das sel­be gilt auch fuer Portugiesen, Griechen, Polen, …
    Wie lan­ge wird es wohl dau­ern, bis jemand auf EU-Ebene dage­gen klagt, dass sein Impfnachweis nicht aner­kannt wird, weil der eben weder in deut­scher noch eng­li­scher noch fran­zoe­si­scher, noch ita­lie­ni­scher noch spa­ni­scher Sprache aus­ge­stellt ist … Schliesslich wae­re das eine "Diskriminierung" ande­rer euro­paei­scher Sprachen.

  3. "Merkwürdigerweise aus­ge­nom­men ist der in ande­ren Bundesländern gern schi­ka­nier­te Friseurbesuch." – Dem scheint mir nicht zu sein. Der Friseurbesuch wird in Paragraph 4 Abs. 1 unter 9.) tat­säch­lich auch nur 3Gs erlaubt!

  4. Ansprech"partner" im Innenministerium von NRW (nach Orgaplan):

    Minister Reul – 0211 871 3300
    Staatssekretär Mathies – 0211 871 2900

    Wißmann – 0211 871 2450 bzw. 0211 871 2572
    Blondin – 0211 871 2572
    Allouss – 0211 871 2350

  5. Hiermit möch­te ich alle unge­impf­ten war­nen, vor allem die­je­ni­gen mit Termindruck. (völ­lig unei­gen­nütz also) Zumal die 3g's kaum noch gete­stet wer­den sol­len muss vor Ansteckung gewarnt wer­den. Ihr ris­kiert Husten, Schnupfen, Heiserkeit und in sehr sel­te­nen Fällen schlim­me­res gar!
    Angehörige "vul­nerabler Gruppen" soll­ten natür­lich beson­ders vor­sich­tig sein, und hel­fen die­se staat­lich sank­tio­nier­te Gefährdungslage mit zu mini­mie­ren. Geimpfte also am Besten gleich zwei­mal testen vorm Besuch bei Opi u.a., wegen der Fehlerhaftigkeit hal­ber. Ist schon klar, ne? – Leuchtet aber auch ein, ne? (2xGefragt, bes­ser als geboostert?)

  6. Allein dar­an, dass die Gestapo davon aus­ge­nom­men ist, sieht man doch, dass es der Düsseldorfer Nazibande nicht um Gesundheitsschutz, son­dern nur dar­um geht, die Unterwerfung der Opposition unter das erlo­ge­ne Narrativ zu erzwin­gen, gleich­zei­tig die Fallzahlen zu erhö­hen, die schär­fe­re Verordnungen ermög­li­chen, und oppo­si­tio­nel­le Stimmen leich­ter unter­drücken zu können.

    Als ob die es ris­kie­ren wür­den, den Unterdrückungsapparat zu gefähr­den. Samstag ist Demo in Düsseldorf, ich bin gespannt, was uns da erwartet.

    1. @FS: Ich kann der Erklärung fol­gen, nicht aber der gedan­ken­lo­sen (oder absicht­lich fal­schen) Verwendung des Begriffs Gestapo. Schon ein­fa­ches gug­geln kann da helfen.

  7. Ich sehe das so: 

    Ein Grundrecht, das ver­letzt wer­den kann, ohne dass der Aggressor hier­für bestraft wird, ist kein Grundrecht mehr (son­dern besten­falls eine Erlaubnis).

    Die Täter müs­sen also zuerst an der Flucht gehin­dert und letzt­lich auch bestraft wer­den. Keine ande­re Maßnahme kann unse­re Grundrechte wiederherstellen.

    Der Rechtsstaat hat uns hier­für doch sicher­lich Möglichkeiten ein­ge­räumt, nicht?

  8. Aus Bonn gibt es dra­ma­ti­sche Bilder. So der Eindruck, den der Bonner General-Anzeiger ver­mit­telt. Bilder wie Bild-Zeitung.

    Im Süden Afrikas: Sorge vor neu­er Corona-Supervariante
    26. November 2021 um 11:50 Uhr
    https://​ga​.de/​n​e​w​s​/​p​o​l​i​t​i​k​/​a​u​s​l​a​n​d​/​s​o​r​g​e​-​v​o​r​-​n​e​u​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​s​u​p​e​r​v​a​r​i​a​n​t​e​_​a​i​d​-​6​4​2​8​4​755

    Johannesburg Bisher gras­siert die Corona-Delta-Variante in Europa. Jetzt ver­brei­tet sich in Südafrika eine Variante, die weit schlim­mer sein könn­te. Deutschland erklärt das Land zum Virusvariantengebiet.

    Die Ausbreitung einer neu­en mög­li­cher­wei­se gefähr­li­che­ren Variante des Coronavirus im süd­li­chen Afrika hat inter­na­tio­nal Besorgnis ausgelöst.

    Experten befürch­ten, dass die Variante B.1.1.529 wegen unge­wöhn­lich vie­ler Mutationen hoch ansteckend sein könn­te. Die der­zeit ver­füg­ba­ren Corona-Impfstoffe sind nach Ansicht eines bri­ti­schen Experten „fast sicher“ weni­ger effek­tiv. Das sag­te James Naismith, Professor für Strukturbiologie an der Universität Oxford, in der Radiosendung BBC 4 Today.
    usw.


    Die Variante B.1.1.529 ist eine von über 32 000 Varianten, die Virologen bis­her gefun­den haben. Die RNS des Virus (die erste in Wuhan gefun­de­ne Variante) besteht übri­gens aus etwas mehr als 29 000 Basen, was pro ver­än­der­ter Basis eine "Mutante" macht. Schon vor einem Jahr ver­brei­te­ten sich ca. 350 sta­bi­le Varianten weltweit.

    Und wir sind erst bei Delta ange­kom­men. Was für eine Schande.

    Jetzt die näch­ste Nummer. Die hat­ten wir schon. Weil sie so beliebt ist, Kinder, ihr bringt Eure Großeltern um. Genau.

    Tote in der Pandemie: Seniorenheime im Rhein-Sieg-Kreis beson­ders stark betroffen
    https://​ga​.de/​r​e​g​i​o​n​/​s​i​e​g​-​u​n​d​-​r​h​e​i​n​/​s​a​n​k​t​-​a​u​g​u​s​t​i​n​/​t​o​t​e​-​i​n​-​d​e​r​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​c​o​r​o​n​a​-​h​a​t​-​a​l​l​e​s​-​v​e​r​a​e​n​d​e​r​t​_​a​i​d​-​6​4​2​7​5​731


    Mit Bild von Särgen und gro­ßer "Corona" Aufschrift.

    So geht Qualitätsjournalismus.

    1. Ah, die lan­ge erwar­te­te näch­ste jähr­li­che Mutante. Dies ist für 2022 vor­ge­se­hen. Der gemei­ne impf­ge­nö­tig­te Pöbel bekommt aber jetzt schon mal so eine Art "Teaser" vor­ge­stellt. Um ihn weih­nacht­lich-besinn­lich auf den näch­sten Schuss vor­zu­be­rei­ten. Nach dem drit­ten, wohlgemerkt.

  9. +++++ —— GEISELNAHME in Cafe war FALSCHMELDUNG! ++++++———
    Wir bedau­ern unse­re Falschmeldung vom 25.11., in dem Café in Erbach habe eine Geiselnahme stattgefunden!
    Zunächst hat­ten wir gemel­det, daß sich dort eine Horde Brötchen mit ihren Geiseln (Inhaber und Verkäuferin) im Laden ver­schanzt habe. Daraufhin sei es zu einem Großeinsatz der Polizei – mit Unterstützung des Ordnungsamtes – gekom­men. Laut Zeugenaussagen sei der Anführer ein drei Tage altes Schwarzbrot gewe­sen. Was so zunächst jedoch nicht bestä­tigt wer­den konn­te. Der Zeuge, der das Schwarzbrot als Schwarzbrot bezeich­net hat­te, wur­de übri­gens von einer auf­merk­sa­men Passantin wegen die­ser ras­si­sti­schen Äußerung angezeigt.
    ++++++ ——— Diese Nachricht ist falsch! Bitte nicht mehr teilen! ++++++++———–

    Richtig ist viel­mehr, daß bei einer Routinekontrolle der Waren ein mit SARS-CoV2 infi­zier­tes Brötchen ent­deckt wor­den war, das sich unbe­merkt aus der Backstube in die Auslage hat­te mogeln kön­nen. Daraufhin räum­te die her­bei­ge­ru­fe­ne Polizei die Bäckerei und sperr­te die Verkaufsstelle weit­räu­mig ab. 

    In einem wei­te­ren Video (bei Minute 1:32) ist zu erken­nen, wie zwei Personen unge­hin­dert das abge­sperr­te Areal betre­ten konn­ten. Ein Polizeisprecher woll­te nicht bestä­ti­gen, daß es sich dabei um Mitarbeiter des RKI han­delt, die zu den Beratungen über das wei­te­re Vorgehen hin­ge­zo­gen wor­den sein sol­len. Die Schwierigkeit für die Polizei und die Behörden dürf­te nun sein, das infi­zier­te Brötchen unter all den ande­ren Backwaren ein­deu­tig zu iden­ti­fi­zie­ren und einem PCR-Test zuzu­füh­ren. Zahlreiche Sympathisanten die sich vor der Bäckerei ver­sam­melt hat­ten, kün­dig­ten laut­stark an, daß sie das Brötchen bei sei­ner Weigerung, den PCR-Test an sich durch­füh­ren zu las­sen, mas­siv unter­stüt­zen würden.
    ++++++++——————- Wir blei­ben für Sie dran! ++++++++++——————

  10. @ Oldenburg-TV: Danke für die wert­vol­len Hinweise. Wahrscheinlich sind die Impfdurchbrüche auf infi­zier­te Brötchen mit der Impfbratwurst zurück­zu­füh­ren. Dies wird das SEK Impfbratwurst im Impfbrötchen näher unter­su­chen und aufklären.

  11. WDR aktu­ell
    @WDRaktuell
    Das Gesundheitsamt #Köln konn­te gestern kei­ne Zahlen zu den Neuinfektionen an das @rki_de
    lie­fern. Grund war ein Softwarefehler. Auch in Bonn gab es Probleme mit der Übermittlung. Ob die Daten voll­stän­dig sind, ist noch unklar.
    Quote Tweet
    koeln_de
    @koeln_de
    · Nov 25
    Gestern waren wegen eines Softwarefehlers kei­ne Neuinfektionen aus #Köln gemel­det wor­den. Der Fehler sei dann beho­ben wor­den – aller­dings legen die aktu­el­len Zahlen die Vermutung nahe, dass der Fehler erneut auf­ge­tre­ten ist: https://​koeln​.de/​k​o​e​l​n​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​l​o​k​a​l​e​s​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​i​n​-​k​o​e​l​n​-​d​a​s​-​i​s​t​-​d​e​r​-​a​k​t​u​e​l​l​e​-​s​t​a​n​d​_​1​1​4​4​4​8​7​.​h​tml
    7:17 AM · Nov 25, 2021
    https://​twit​ter​.com/​W​D​R​a​k​t​u​e​l​l​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​3​7​6​8​8​2​2​3​6​8​9​0​3​170

    [auf die­se Art hat man noch eini­ge "Zahlen" als Reserve, die man "bei Bedarf" nach­lie­fern kann]

    aus
    https://​twit​ter​.com/​H​o​n​k​H​a​s​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​3​9​7​3​2​5​6​5​7​5​2​9​9​592

    sie­he dazu
    Stefan Homburg
    @SHomburg
    BREAKING: Ist die Impfeffektivität eine Illusion?

    Zwei Statistikprofessoren zei­gen, dass ein Placebo als effek­tiv erscheint, wenn es bei Todesfällen, wie in der Realität, einen Meldeverzug gibt.

    Hier der Link und mei­ne ver­ein­fach­te Darstellung. 1/2
    https://​pro​ba​bi​li​ty​and​law​.blog​spot​.com/​2​0​2​1​/​1​1​/​i​s​-​v​a​c​c​i​n​e​-​e​f​f​i​c​a​c​y​-​s​t​a​t​i​s​t​i​c​a​l​-​i​l​l​u​s​i​o​n​.​h​tml
    Image
    5:20 PM · Nov 16, 2021
    https://​twit​ter​.com/​S​H​o​m​b​u​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​0​6​5​9​1​1​2​5​2​2​5​3​4​924

  12. 1)
    Aufmerken | Benjamin Stibi
    952 Tweets
    See new Tweets
    Aufmerken | Benjamin Stibi
    @aufmerken
    Aktuell vor allem Corona-Recht, sonst Artikel über unter­re­prä­sen­tier­te gesell­schafts­po­li­tisch rele­van­te Themen

    auf​mer​ken​.de

    Joined May 2019
    64 Following
    472 Followers

    2)
    Zacharias Fögen
    @ZachariasFoegen
    doctor/Arzt, aktu­ell @InnereMedizin
    . Themen: Corona, Politik, Satire.
    Pronomen: "Ihr/Euch" (mit­tel­al­ter­lich).
    Für Refollow mei­nen ange­häng­ten Tweet liken.
    Kassel, Deutschlandzachariasfoegen.wordpress.comJoined October 2020
    https://​twit​ter​.com/​Z​a​c​h​a​r​i​a​s​F​o​e​gen

  13. Stationen stark überlastet
    Trotz Pandemie: Intensivbetten in Bayern deut­lich reduziert
    Von Janina Lionello
    26.11.2021, 13:43 Uhr
    Der Arbeitsaufwand für Ärzte, Schwestern und Pfleger auf Intensivstationen ist aktu­ell immens. 

    Der Arbeitsaufwand für Ärzte, Schwestern und Pfleger auf Intensivstationen ist aktu­ell immens. 

    Nürnberg – Obwohl sich Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie maß­geb­lich an einer dro­hen­den Überlastung der Intensivstationen orientieren, 

    ste­hen heu­te deutsch­land- und bay­ern­weit weni­ger Intensivbetten zur Verfügung als noch vor einem Jahr. 

    https://www.nordbayern.de/region/trotz-pandemie-intensivbetten-in-bayern-deutlich-reduziert‑1.11557261

  14. Nach der Feststellung des "der Aufhebung der Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite" und der Ablehnung der "Feststellung des Fortbestehens der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite", ist es amtlich.

    https://​www​.bun​des​tag​.de/​a​b​s​t​i​m​m​ung

    Wir haben die Pandemie, die die Grundlage für die beson­de­ren Befugnisse, aus­schließ­lich für den Bund, ist, überwunden.

    Die Pandemie ist beendet.

    Nationaler Freudentaumel. alle lie­gen sich in den Armen. Überall wer­den Feste gefei­ert, das Lachen ist bis weit hin­aus zu ver­neh­men. Spiel, Spaß, Tanz, Musik allent­hal­ben. Ein neu­er Feiertag ist geboren.

    In Gedenken der vie­len Opfer, ein stil­ler Moment.
    Paritätsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Grundgesetz, Demokratie, den kaput geschuf­te­ten Pflegepersonal, den in Gefangenschaft ver­küm­mer­ten Alten, den aus­ge­laug­ten Eltern, den nie gebo­re­nen Kindern, und dem gan­zen Rest.
    Warum ist mir nur so schwer ums Herz?
    (Sry, woll­te nie­man­den die Stimmung versaun.)

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