NRW setzt verdeckte Ermittler an Silvester ein

Die TeufelsaustreiberInnen machen mobil. Offenbar dro­hen Sodom und Gomorra, wenn sich zum Jahreswechsel kei­ne zehn Maskenüberzeugte am Rhein aus­fin­dig machen lassen.

Innenminister Reul mar­kiert den har­ten Hund und kün­digt an, in Paketsendungen zu schnüf­feln, pri­va­te Feiern auf­zu­lö­sen, Sekttrinken zu unter­bin­den und eben ver­deck­te Ermittler die Innenstädte durch­strei­fen zu las­sen. Auf rp-online ist am 29.12. zu lesen:

»Gibt es ein grund­sätz­li­ches Böllerverbot in NRW? Nein! Das stell­te auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag noch ein­mal klar. Der Verkauf von Feuerwerksartikeln ist aber bun­des­weit ver­bo­ten. Auch übers Internet dür­fen kei­ne Böller gekauft und nach Hause bestellt wer­den. Der Zoll kon­trol­liert stich­pro­ben­ar­tig ver­däch­ti­ge Pakete.

Unterschiedliche Regelungen in den Städten Es ist den Kommunen über­las­sen wor­den, ent­spre­chen­de Böllerverbote zu erlas­sen – oder eben nicht… 

Wie vie­le Personen dür­fen zusam­men fei­ern? Im öffent­li­chen Raum dür­fen sich laut aktu­el­ler Coronaschutzverordnung nur fünf Personen aus maxi­mal zwei Haushalten tref­fen. Kinder unter 14 Jahren wer­den nicht mit­ge­zählt. Die Kontaktbeschränkungen gel­ten nicht für die eige­nen vier Wände. Feiern und ver­gleich­ba­re Zusammenkünfte sind aber auch zuhau­se ver­bo­ten. Beliebige Kontrollen in pri­va­ten Räumen wird es laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) nicht geben. „Aber über­all dort, wo eine gro­ße Feier statt­fin­det, wer­den wir auch ein­schrei­ten“, so der Minister.«

Der Minister meint ernst­haft, er kön­ne zu Silvester "Feiern und ver­gleich­ba­re Zusammenkünfte" zuhau­se ver­bie­ten? Das will er aber nicht "belie­big" kon­trol­lie­ren? In wel­chem Rechtssystem auf wel­chem Planeten lebt der Mann?

Polizei bestens aufgestellt

»Wie stellt sich die Polizei auf? Die Polizei wird mit einem Großaufgebot im Einsatz sein. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sag­te, dass mehr Kräfte als im ver­gan­ge­nen Jahr bereit­stün­den. Insgesamt wer­den lan­des­weit 4800 Beamte für Sicherheit sor­gen; davon 1300 Bereitschaftspolizisten. Sie sind lan­des­weit so sta­tio­niert, dass sie im Ernstfall schnell an den Einsatzorten sein kön­nen. Auch ver­deck­te Ermittler sind an Silvester auf den Straßen unter­wegs. Erfahrungsgemäß hal­ten sie sich zum Beispiel an Bahnhöfen und in Zügen auf, um mög­li­che Gefahrenherde früh­zei­tig zu erken­nen – etwa wenn beson­ders gro­ße Gruppen anrei­sen. „Es ist in die­sem Jahr für die Polizei schwer, sich auf den Einsatz vor­zu­be­rei­ten. Denn es ist schwer vor­her­zu­se­hen, wie sich die Menschen ver­hal­ten wer­den“, sag­te Reul.«

Vorbild Drakon?

»Die dra­ko­ni­sche Gesetzgebung… wur­de in der klas­si­schen Periode Griechenlands als außer­or­dent­lich grau­sam („in Blut geschrie­ben“) ange­se­hen und ist auch in der deut­schen Sprache sprich­wört­lich für eine über­trie­ben har­te, eben „dra­ko­ni­sche“ Bestrafung gewor­den… Die dra­ko­ni­sche Gesetzgebung war… ein wich­ti­ger Schritt in Richtung auf das staat­li­che Gewaltmonopol.

Mit Hinsicht auf den viel­fach vor­ge­schrie­be­nen Gebrauch der Todesstrafe schreibt Plutarch über Drakon:…

„Jener selbst aber, wie man sagt, ant­wor­te­te auf Befragen, war­um er den Tod für die mei­sten Verbrechen als Strafe vor­ge­se­hen habe, dass er der Ansicht war, ihn (den Tod) für die gerin­gen Verbrechen anzu­wen­den, aber für die gro­ßen (Verbrechen) kei­ne grö­ße­ren (Strafen) habe.“« (Wikipedia)

Das war vor ca. 2.600 Jahren. Zurück zu NRW:

»Welche Strafen dro­hen? … 250 Euro muss man zah­len, wenn man mit mehr Personen zusam­men ist als die Regeln erlau­ben. Sogar bis 5000 Euro kön­nen fäl­lig wer­den, wenn man ein ver­bo­te­nes Fest ver­an­stal­tet. Polizei und Ordnungsämter kün­dig­ten für Silvester bereits stren­ge Kontrollen an.

Darf in der Öffentlichkeit Alkohol getrun­ken wer­den? Auch an Silvester gilt ein Alkoholverbot im öffent­li­chen Raum. Auch Geschäfte dür­fen zwi­schen 23 und sechs Uhr mor­gens kei­nen Alkohol verkaufen.

Warum wer­ben Prospekte trotz Verkaufsverbots mit Knallern? Die ent­spre­chen­de Werbung ist vor dem Verkaufsverbot gedruckt wor­den – und konn­te nicht mehr geän­dert wer­den.«

Frohes Fest!

Lustigerweise ist in die­sem Artikel die­ses Video zu sehen:

5 Antworten auf „NRW setzt verdeckte Ermittler an Silvester ein“

  1. Das Böllerverbot steht ja in kei­nem kau­sa­len Zusammenhang mit einem Infektionsschutz oder der Pandemibekämpfung, son­dern scheint nur eine rei­ne Erziehungs- und Maßregelmaßnahme zu sein.
    Ich stau­ne, dass man im Einzelhandel noch legal alko­ho­li­sche Getränke und Tabakerzeugnisse kau­fen kann – ist nur frag­lich, wie lan­ge noch.

    Die Politik ver­spielt auf die­se Weise immer mehr Vertrauen und macht sich ein­fach nur noch lächer­lich. Für nahe­zu 100 % aller Handlungen im Alltag läßt sich das Totschlagargument anwen­den "Infektionen kön­nen dabei nicht aus­ge­schlos­sen wer­den". Als man z.B. kon­kret gefragt hat, wo es genau Infektionen in den Kneipen oder Theatern gab, mein­te ein schlau­er Kopf, "Selbst wenn Kneipe/Theater sicher sind, bleibt ein Riskiko, sich auf dem Weg dort hin anzustecken".

    Nun fra­ge ich mich, wie man sich mit sol­chen Einstellungen ein "Leben mit dem Virus" vor­zu­stel­len hat? Dauerlockdown mit dau­er­haf­ter Maulkorbpflicht, sobald man außer­halb der eige­nen Wohnung ist?

  2. "Feiern und ver­gleich­ba­re Zusammenkünfte sind aber auch zuhau­se verboten."
    Man macht ja auch kei­ne Feier, son­dern eine Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz. Und schwups, schon kann die­se kei­ner mehr ver­bie­ten oder mit Auflagen drang­sa­lie­ren. Die Personenbegrenzung ist dann ein­zig von den Räumlichkeiten abhängig.

    1. Noch eine Anmerkung zu mei­nem Kommentar:
      Martin
      30. Dezember 2020 um 9:24 Uhr 

      Aber man glaubt mir ja nicht, oder es wird ignoriert.
      In den Medien steht immer, pri­va­te Zusammenkünfte wären ver­bo­ten. Auf das Versammlungsrecht (und das die­ses nicht durch ande­re Gesetze ein­ge­schränkt wer­den kann) wird über­haupt nicht eingegangen.
      Das ist ein schö­nes Beispiel für "Wenn Lügen zur Wahrheit werden".
      Echt trau­rig, dass bei einem der wich­tig­sten Grundrechte mit anse­hen zu müssen.

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