Das Gesundheitsministerium in NRW verfügt über keinerlei eigene Daten, mit denen es die Maskenpflicht begründen könnte.
4 Monate und die Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten brauchte es, bis das für die Corona-Schutzverordnung in NRW zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) endlich im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz einräumen musste, dass es bezüglich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht weder zur Einführung noch im weiteren Verlauf Akten gibt, die die Entscheidungen dokumentieren.
In der Auskunft wird lapidar auf die Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Thema verwiesen.
Das ist insofern schon heikel, als das die WHO zum Zeitpunkt der Einführung der Maskenpflicht am 23. April und noch bis in den Juni hinein die Verwendung von Masken in der Öffentlichkeit für Träger ohne Symptome nicht empfohlen hatte:
»The use of masks made of other materials (e.g., cotton fabric), also known as nonmedical masks, in the community setting has not been well evaluated. There is no current evidence to make a recommendation for or against their use in this setting.«
Auch das RKI hatte noch im Mai unter Hinweis auf diese WHO-Information seine Empfehlung auf "bestimmte Situationen im öffentlichen Raum" bezogen.
»Die Filterwirkung von MNB auf Tröpfchen und Aerosole wurde nur in wenigen Studien untersucht und war im Vergleich zu medizinischem MNS geringer. MNB werden aufgrund der Heterogenität der Materialien und fehlenden Daten zur individuellen Schutzwirkung in Studien in Deutschland nicht für den Arbeitsschutz empfohlen.«
Auf dieser Basis hätte auf jeden Fall eine gründliche Abwägung des Nutzens und der Risiken stattfinden müssen. Daß dies offenbar nicht passierte, ist ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, da ohne Dokumentation eine nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit erschwert bis unmöglich wird. Die Antwort erinnert an das Verhalten der bayerischen Staatsregierung, die offenbar ebenfalls keine Akten angelegt hat, siehe "Ich glaube, es gibt auch Dokumente, die das beweisen".
Wie wichtig eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Falle der Maskenpflicht gewesen wäre und natürlich immer noch ist, zeigt der Beitrag von Prof. Dr. Ines Kappstein, siehe Maskenpflicht erhöht Infektionsrisiko – sagt Virologin Kappstein.
Jetzt sollte man noch in den anderen Bundesländer den Aktenmangel aufdecken – und schon ist das Volk in der Lage sich seine eindeutige Meinung zu bilden.
Ich empfehle allen Bürgern aller Welten sich folgende Beantwortung der Brandenburgischen Landeszentrale
für politische Bildung auf die Frage "Was ist eine Diktatur?" intensiv durchzulesen und ihr aufgefrischtes Wissen zu teilen:
https://www.politische-bildung-brandenburg.de/demokratie/was-ist-eine-diktatur
Eine weitere Erklärung für das aktuelle weltweite Geschehen braucht es eigentlich nicht mehr