Auch NRW: Keine Daten für Maskenpflicht

Das Gesundheitsministerium in NRW ver­fügt über kei­ner­lei eige­ne Daten, mit denen es die Maskenpflicht begrün­den könnte.

4 Monate und die Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten brauch­te es, bis das für die Corona-Schutzverordnung in NRW zustän­di­ge Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) end­lich im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein­räu­men muss­te, dass es bezüg­lich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht weder zur Einführung noch im wei­te­ren Verlauf Akten gibt, die die Entscheidungen dokumentieren.

In der Auskunft wird lapi­dar auf die Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Thema verwiesen.

Das ist inso­fern schon hei­kel, als das die WHO zum Zeitpunkt der Einführung der Maskenpflicht am 23. April und noch bis in den Juni hin­ein die Verwendung von Masken in der Öffentlichkeit für Träger ohne Symptome nicht emp­foh­len hatte:

»The use of masks made of other mate­ri­als (e.g., cot­ton fab­ric), also known as non­me­di­cal masks, in the com­mu­ni­ty set­ting has not been well eva­lua­ted. There is no cur­rent evi­dence to make a recom­men­da­ti­on for or against their use in this setting.«

Auch das RKI hat­te noch im Mai unter Hinweis auf die­se WHO-Information sei­ne Empfehlung auf "bestimm­te Situationen im öffent­li­chen Raum" bezo­gen.

»Die Filterwirkung von MNB auf Tröpfchen und Aerosole wur­de nur in weni­gen Studien unter­sucht und war im Vergleich zu medi­zi­ni­schem MNS gerin­ger. MNB wer­den auf­grund der Heterogenität der Materialien und feh­len­den Daten zur indi­vi­du­el­len Schutzwirkung in Studien in Deutschland nicht für den Arbeitsschutz empfohlen.«

Auf die­ser Basis hät­te auf jeden Fall eine gründ­li­che Abwägung des Nutzens und der Risiken statt­fin­den müs­sen. Daß dies offen­bar nicht pas­sier­te, ist ein kla­rer Verstoß gegen rechts­staat­li­che Prinzipien, da ohne Dokumentation eine nach­träg­li­che Überprüfung der Rechtmäßigkeit erschwert bis unmög­lich wird. Die Antwort erin­nert an das Verhalten der baye­ri­schen Staatsregierung, die offen­bar eben­falls kei­ne Akten ange­legt hat, sie­he "Ich glau­be, es gibt auch Dokumente, die das bewei­sen".

Wie wich­tig eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Falle der Maskenpflicht gewe­sen wäre und natür­lich immer noch ist, zeigt der Beitrag von Prof. Dr. Ines Kappstein, sie­he Maskenpflicht erhöht Infektionsrisiko – sagt Virologin Kappstein.

2 Antworten auf „Auch NRW: Keine Daten für Maskenpflicht“

  1. Jetzt soll­te man noch in den ande­ren Bundesländer den Aktenmangel auf­decken – und schon ist das Volk in der Lage sich sei­ne ein­deu­ti­ge Meinung zu bilden.

  2. Ich emp­feh­le allen Bürgern aller Welten sich fol­gen­de Beantwortung der Brandenburgischen Landeszentrale
    für poli­ti­sche Bildung auf die Frage "Was ist eine Diktatur?" inten­siv durch­zu­le­sen und ihr auf­ge­frisch­tes Wissen zu teilen:

    https://​www​.poli​ti​sche​-bil​dung​-bran​den​burg​.de/​d​e​m​o​k​r​a​t​i​e​/​w​a​s​-​i​s​t​-​e​i​n​e​-​d​i​k​t​a​tur

    Eine wei­te­re Erklärung für das aktu­el­le welt­wei­te Geschehen braucht es eigent­lich nicht mehr

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