«Nützt das jetzt uns oder der Pharmaindustrie?»

Das ist eine der Stimmen, die die Nahostkorrespondentin des "Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)" am 26.8. unter dem Titel "10'000 Neuinfektionen pro Tag-Israel: Vom Impfweltmeister zum Sorgenkind" zitiert.

»Zum ersten Mal seit Januar hat Israel die­se Woche wie­der über 10'000 Neuinfektionen pro Tag gemel­det. Und dies bei einer Bevölkerungszahl, die unge­fähr gleich ist wie die­je­ni­ge der Schweiz. Das könn­te Konsequenzen haben: Die Regierung droht damit, die Freiheiten wie­der ein­zu­schrän­ken. SRF-Nahost-Korrespondentin Susanne Brunner schil­dert, wie die israe­li­sche Bevölkerung das Corona-Management ihres Landes wahrnimmt…

Viele fra­gen sich des­halb: «Erst noch waren wir das Impfvorbild der Welt – nun haben wir wie­der Tausende von Ansteckungen. Was ist da los?»

Wie reagie­ren die Israelis auf die­se neu­en Ankündigungen?

Mit Frustration und Überdruss. Einen vier­ten Lockdown will nie­mand und es wird auch hef­tig dar­über dis­ku­tiert. Die Regierung macht Druck, dass die Leute sich zum drit­ten Mal in weni­ger als einem Jahr imp­fen las­sen. Einige fra­gen sich: «Nützt das jetzt uns oder der Pharmaindustrie?» Ich habe mit Menschen dis­ku­tiert, die fin­den: «Wir sind Versuchskaninchen.»

Und wie­der ande­re geben den Ungeimpften die Schuld. Mehr als eine Million Menschen sind das in Israel. Wobei man sagen muss: Viele von ihnen hat die Impfkampagne schlicht nicht erreicht. Das sind Leute aus ärme­ren Gesellschaftsschichten, aus­län­di­sche Gastarbeiter zum Beispiel, oder Bevölkerungsgruppen, die anfangs von der Impfkampagne ver­nach­läs­sigt wur­den. Also ara­bi­sche Israelis, palä­sti­nen­si­sche Bewohner Jerusalems, die weder ein israe­li­sches Bürgerrecht noch eine palä­sti­nen­si­sche Identitätskarte haben. Auch in der jüdisch-ultra­or­tho­do­xen Gemeinschaft – das sind rund eine Million Menschen – ist die Impfquote noch tief. Erst etwas mehr als 300'000 haben eine erste Impfdosis bekom­men, also rund ein Drittel.

Lockerungen sind vor­erst nicht in Sicht. Tragen die­se Einschränkungen auch zum Frust bei?

Ja. Die Einreisebestimmungen wur­den vor eini­gen Tagen sogar wie­der ver­schärft, sogar für voll­stän­dig Geimpfte. Nur aus weni­gen Ländern darf man nach Israel ohne Quarantäne ein­rei­sen. Viele haben ihre Kinder, Eltern, Grosseltern seit bald zwei Jahren nicht mehr gese­hen, denn Israel ist ein klas­si­sches Einwandererland. Natürlich fru­striert das – wer könn­te das nicht nach­voll­zie­hen?…«

17 Antworten auf „«Nützt das jetzt uns oder der Pharmaindustrie?»“

  1. ich fra­ge mich, war­um ich nach 1,5 Jahren.… oder wie lan­ge ist das schon?.…immer noch nicht krank bin. Vielleicht habe ich es auch schon gehabt und ich weis nix davon. (da gab es doch vor kur­zen ne Mainzer Studie mit 42% infi­zier­te, die es gar nicht merkten)
    Wie schaf­fen es eigent­lich dop­pelt geimpf­te, sich zu infi­zie­ren? Ich geb mir nun wirk­lich kei­ne Mühe mit Corona-Hygiene. Normale Sauberkeit reicht mir.
    Kann es sein, das es dar­an liegt, das ich seit über 20 Jahren kei­nen Hausarzt habe?

    1. @Mr. X: Wahrscheinlich. Musste vor kur­zem mal hin. Der Arzt ist nach 1,5 Min direkt ins Verkaufsgespräch ein­ge­stie­gen. Ob ich einen Coronatest machen wol­le? Das mir noch eine Blutuntersuchung feh­le! .. hilarious 🙂

    2. @ Mr. X

      Die Erfahrung kann ich bestä­ti­gen. Wir hat­ten einen posi­ti­ven Test in der Familie (fast sym­ptom­frei, von leicht erhöh­ter Temperatur am Abend des Tages, an dem der Test statt­fand, abge­se­hen) – alle ande­ren Familienmitglieder, die 14 Tage in Hausarrest gesteckt wur­den, den Test aber ver­wei­gert haben, waren und blie­ben symptomfrei.

      Ein Freund ist Handwerker und seit ein­ein­halb Jahren auf unter­schied­li­chen Baustellen und in fast täg­lich wech­seln­den Haushalten im Einsatz, ohne Maske, ohne Abstand, ohne über­trie­be­nen Hygienefimmel. Der lebt immer noch und war seit­her nicht mal erkältet.

      Ich ken­ne auch nie­man­den, der ernst­haft erkrankt oder gar gestor­ben ist. Ich ken­ne nur jeman­den, der jeman­den kennt, der ernst­haft erkrankt und gestor­ben ist. Der Erkrankte war gläu­big und im KH, nicht auf ITS, die Verstorbene arbei­te­te in der Pflege im KH – Impfstatus unbe­kannt, Todesursache unbekannt.

      1. Ich ken­ne auch nur 3 Leute, die jeman­den ken­nen, der an/ mit Corona gestor­ben ist. Alle drei waren alt und krank. Einer leb­te noch mit sei­ner Frau im Eigenheim, die war noch nicht mal positiv.
        Ansonsten habe ich von zwei Fällen gehört, bei denen die Leute ein paar Tage im Bett lagen. Und bei einer Bekannten gab es posi­ti­ve Tests ("obwohl ich immer brav gewe­sen bin", so die ent­rü­ste­te Aussage), aber auch bei die­ser 5‑köpfigen (kreuz­bra­ven) Familie waren nicht mal alle positiv.
        Allerdings ken­ne ich auch noch kei­ne Impf-Toten. Ich ken­ne nur zwei bis dahin fit­te Ü80er, die nach der Impfung bei­de ins Krankenhaus muss­ten. Und alle geimpf­ten U70er, die ich ken­ne, hat­ten schreck­li­che Kopf- und Gliederschmerzen, gro­ße Schmerzen im Impfarm, Abgeschlagenheit, Schlafstörungen.
        Da wür­de ich schon lie­ber den Infekt neh­men, ich habe ein ziem­lich gutes Immunsystem, wir wür­den das schon gemein­sam meistern.

  2. Und hier hat jemand Merkels Spätwerk aus ihrer dik­ta­to­ri­schen Periode Mal Videotisch umgesetzt:
    https://​www​.you​tube​.com/​c​h​a​n​n​e​l​/​U​C​w​X​L​w​5​y​e​E​Z​i​U​C​X​y​c​8​j​1​y​aZQ

    Ich nen­ne es: "Für eine Handvoll Privilegien" 😉
    Es ist kaum zu fas­sen, wie die es da kaum erwar­ten könn­te sich frei­wil­lig und ohne Not in ihr mög­li­ches Verderben zu stürzen…

  3. Man muss wirk­lich auf einem nüch­ter­nen Umgang mit die­sen Impfungen behar­ren. Ich fin­de, das geschieht hier in den Artikeln rela­tiv vor­bild­lich – in den Kommentaren nicht immer.
    Mit Horror-Meldungen, die man dann mehr­fach kor­ri­gie­ren muss, tut man der Sache über­haupt kei­nen Gefallen – wie hier zu sehen: https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​d​a​s​-​s​t​e​r​b​e​n​-​d​e​r​-​g​e​i​m​p​f​ten

    Gerade bei einem Impfstoff braucht es nicht erst schwer­ste Schäden für Kritik. Bis auf wei­te­res blei­ben die har­ten Argumente: Mangelhafte Sicherheitshistorie und daher frag­li­che Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit, sowie Interessenkonflikte der Akteure.

    1. Dass sie den Artikel aus mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de zitie­ren und als Horrormeldung bezeich­nen ist schon erstaunlich.
      Dort wird eine offi­zi­el­le Statistik dis­ku­tiert, aus der her­vor­geht, dass in einem bestimm­ten zeit­raum mehr dop­pelt Geimpfte als Nichtgeimpfte an der Deltavariante gestor­ben sind.
      Korrigieren muss­te sich Paul Schreyer ledig­lich hin­sicht­lich sei­ner Berechnungen der Fallsterblichkeit, weil wahr­schein­lich bei Geimpten und Nichtgeimpften in unter­schied­li­chem Ausmaß PCR-Tests durch­ge­führt wor­den sind.
      Wegdiskutieren hin­ge­gen kann man nicht die Verstorbenen. Wenn gesi­chert ist, dass der jeweils Verstorbene an den Folgen einer Covid-Erkrankung ver­starb, und unter den Toten mehr dop­pelt Geimpfte als Nichtgeimpfte waren, so wirft das berech­tig­te Fragen auf. Da immer­zu behaup­tet wird, dass die Impfung vor schwe­ren Verläufen schüt­ze, müss­ten sich, wenn die­se Behauptung stimmt, unter den Toten mehr Ungeimpfte befin­den. Das ist aber nicht der Fall. Wenn, wie im vor­lie­gen­den, Fall 2/3 aller Todesfälle bei dop­pelt Geimpften auf­tra­ten, stellt sich die Frage, wie groß denn der geimpf­te Bevölkerungsanteil ist. Der liegt bei 60%. Läge er bei 2/3, dann bewie­sen die Zahlen, dass die Impfung über­haupt kei­nen Effekt hat. Da die Impfquote aber nied­ri­ger als 2/3 ist, bedeu­tet das, dass die Impfstoffe schaden.
      Wie groß die Anzahl der mit­tels posi­ti­vem PCR-Test fest­ge­stell­ten Infektionen in den bei­den Gruppen waren, spielt für die­se Schlussfolgerung über­haupt kei­ne Rolle. Aus den posi­ti­ven Tests, wenn sie denn reprä­sen­ta­tiv gewe­sen wären, lie­ße sich allen­falls die Fallsterblichkeit ermit­teln. Die liegt bei der Deltavariante ohne­hin nied­ri­ger, als bei den Vorgängervarianten.
      Welche Gefahren die Impfung neben der sich hier erhö­hen­den Wahrscheinlichkeit für ein Antibody Dependent Enhancement sonst noch haben, spielt in dem Kontext des Artikels über­haupt kei­ne Rolle.

      1. Was der Artikel von Paul Schreyer aller­dings unter­schlägt oder über­sieht, ist, dass die Gruppe der Geimpften in der Regel einen deut­lich höhe­ren Altersschnitt hat als die Gruppe der Ungeimpften (viel höhe­re Impfquote unter Älteren und Hochbetagten, grö­ße­rer "Impffortschritt" unter Älteren durch anfäng­li­che Priorisierung etc.). Und es ster­ben nun ein­mal fast aus­schließ­lich Ältere an Corona – egal ob geimpft oder ungeimpft.

        Das ist daher eine Information, die wich­tig wäre zur adäqua­ten Einordnung der Zahlen, und es ist kein Qualitätsmerkmal, wenn die­se Info vor­ent­hal­ten wird. Ich emp­fand den Multipolar-Artikel daher eben­falls als nicht all­zu hilfreich.

        Was natür­lich ohne Frage stimmt und sich schwer weg­dis­ku­tie­ren lässt, ist, dass die Zahlen nicht gera­de für die Wirksamkeit der Impfung spre­chen, was die Verhinderung von schwe­ren Verläufen oder Todesfällen angeht.

        1. Ich den­ke, ob sich die­se Impfstoffe eini­ger­ma­ßen bewäh­ren, was die Schutzwirkung betrifft, wird man erst nach dem Herbst mit Sicherheit sagen kön­nen. Also, ob sich die viel dis­ku­tier­te Risikoreduktion aus den Studien bestä­tigt oder nicht.
          Und zu den Risiken wird man wahr­schein­lich erst sehr(!) viel spä­ter alles wissen.
          Das allein soll­te ange­sichts des indi­vi­du­el­len Risikos –ins­be­son­de­re was Kleinkinder und Kinder angeht – für genug Skepsis sor­gen. Genau so wie die unver­hält­nis­mä­ßi­ge Panik und die bekann­ten Interessenskonflikte, die wir alle beob­ach­ten können.

      2. Naja, und die Factchecker beru­fen sich auf Zahlen, die angeb­lich bele­gen, dass nicht mal 1% der aktu­el­len Hospitalisierungen auf Geimpfte entfallen.
        Diese Daten hät­te man ja mal aus­ein­an­der­neh­men können.
        Wenn man aber so einen Artikel schreibt, um dann ergän­zen zu müs­sen »Anders als im Artikel dar­ge­stellt, lässt sich die Aussage, dass Geimpfte häu­fi­ger ster­ben als Ungeimpfte, aus den her­an­ge­zo­ge­nen Daten nicht bele­gen.« ist das ein­fach nicht beson­ders hilf­reich (freund­lich formuliert).
        Und die Diskussion geht dann wei­ter mit »Herr Häring belegt sei­ne Annahmen eben­so­we­nig wie ich mei­ne«. Ja, lie­ber Gott, wo sind wir denn jetzt gelandet?
        Überhaupt: Wenn es so klar aus irgend­wel­chen Daten zu erken­nen wäre, dass mehr Geimpfte als Ungeimpfte ster­ben, dann wäre die Impfkampagne schnell been­det. Ich kann mir ent­spre­chen­de Bild-Schlagzeilen gut vor­stel­len, wenn es dafür gute Belege gäbe.
        Ich möch­te schon dar­auf bestehen, dass man nicht ein­fach sagen soll­te »ich glau­be nix und nie­man­dem mehr – der Mainstream lügt und mani­pu­liert sowie­so nur« oder so etwas in der Art. Harte Belege – oder wenig­stens über­haupt wel­che – für har­te Behauptungen. Sonst dampft man echt in irgend­wel­che Fantasiegebäude ab, wo sich jeder sei­ne Verschwörungstheorie zim­mern kann und nix genau­es weiß nie­mand, aber macht ja nichts … Das wäre fatal.

    2. Zu den har­ten Fakten zählt auch, dass die­se sog. „Impfungen“ mehr Nebenwirkungen haben als alle ande­ren Impfungen über die letz­ten 20 Jahren zusammen.
      Wenn man Vorerkrankungen bei Corona Toten raus­rech­net und Dunkelziffer bei Impfungen ein­rech­net, dann ist es *mög­lich*, dass schon jetzt mehr Menschen an der Impfung gestor­ben sind als an Corona.

      Ob das nun tat­säch­lich der Fall ist oder nicht, will die Regierung offen­sicht­lich nicht wis­sen. Repräsentative Erhebungen rele­van­ter Gesundheitsdaten um die Gesundheitsfolgen von Impfung und nicht-Impfung zu ermit­teln, gibt es nicht. Also traut selbst die Regierung ihrem eige­nen „Impfstoff“ nicht zu 100%. Sie fürch­ten dadurch die Kontrolle über das Narrativ zu verlieren.

    3. Indem man sich auf eine "Analyse" der bekann­ter­ma­ßen mas­siv kor­rum­pier­ter "Daten" ein­lässt, hat man ja schon verloren.

      Und die Corowahn-Verbreiter war­ten nur auf sowas, um sofort irgend­wel­che angeb­li­chen "Schwachstellen" in der Analyse zu fin­den – was kein Problem ist, wenn man Uni-Institute und Denkfabriken hin­ter sich hat. Mit genug Aufwand kann man jede Aussage ver­dre­hen und als falsch dar­stel­len. Zuletzt zählt sowie­so wie­der nur die "Eminenz" (wer kann mehr und ver­meint­lich "bes­se­re" "Experten" auf­bie­ten, wer hat mehr Veröffentlichungsmacht, mehr Diskurs-Hoheit, …) und inzwi­schen geht es sowie­so zu wie im Kindergarten, überall.

      "Ich hab recht!" "Nein!" "Doch!" "Nein!" "Doch!" … und der Gewinner ist, wer lau­ter schreit und län­ger durch­hält, kurz der, dem das Ganze nicht auf Dauer zu lächer­lich ist – weil er näm­lich genau damit sein Geld ver­dient. PR-Agenten, bezahl­te Influenzer (Pleonasmus!), Werbekräfte, Pressesprecher, Moderatoren, Nachrichtensprecher, Angeheuerte, Büttel, Schergen, Ausputzer, Drecksarbeit-Macher, Blogger, Forenschreiber, V‑Leute, Stiftungs-Mitarbeiter, Alt-Parteisoldaten, aus dubio­sen Quellen finan­zier­te NGO-Mitarbeiter, Angestellte inter­na­tio­na­ler Institutionen, Schreiberlinge, …

      Dabei lie­gen die Befunde völ­lig klar auf dem Tisch – ohne jede Zahlenakrobatik:

      _ wie konn­te Bill Geiz und Merkel schon Sommer 2020 die noch gar nicht ent­wickel­te Impfung als allei­ni­gen Ausweg aus der angeb­li­chen "töd­li­chen Seuche" ver­pflich­tend proklamieren?

      _ wie konn­te ein Testregime, das in die­ser Form noch nie dage­we­sen war, noch nie so durch­ge­führt wur­de, kei­ner­lei wis­sen­schaft­li­che Evidenz aus Feldversuchen auf­weist, völ­lig unkri­tisch als "Goldstandard" der Messung der angeb­li­chen Pandemie-Ausbreitung ein­ge­setzt wer­den (und dage­gen lang erprob­te Instrumente wie das "Grippe-Sentinel" völ­lig igno­riert werden)?

      _ wie konn­te eine in ver­schie­den­sten Hinsichten völ­lig neu­ar­ti­ge "Impfplattform", die mRNA-Technik, die Nanopartikel-Technik, in so kur­zer Zeit als "sicher" aus­ge­ge­ben wer­den, in so einem gro­ßen Umfang aus­ge­rollt wer­den, ohne mög­li­che, kata­stro­pha­le Langzeitfolgen ken­nen zu können?

      Es ist doch völ­lig egal was bei der "Analyse" der kor­rum­pier­ten Daten her­aus­kommt: die­se Vorgehensweise ist bei­spiel­los in Brachialität und Umfang, und ist schlicht daher kri­mi­nell – egal was irgend­wel­che Zahlen "sagen würden".

      Wer sich auf die­ses Feld begibt und deren kor­rum­pier­tes Zahlenmaterial ein­set­zen will um irgend etwas zu bewei­sen oder zu wider­le­gen, spielt den Corowahn-Jüngern nur in die Hände …

  4. © 2021 Deutscher BundestagWD 3 ‑3000 ‑148/21 Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der Gastronomie 

    AusarbeitungWissenschaftliche Dienste

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unter­stüt­zen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer man­dats­be­zo­ge­nen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei­ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wie­der. Vielmehr lie­gen sie in der fach­li­chen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktu­el­len Stand wie­der und stel­len eine indi­vi­du­el­le Auftragsarbeit für einen Abgeordneten desBundestages dar. Die Arbeiten kön­nen der Geheimschutzordnung des Bundestages unter­lie­gen­de, geschütz­teo­der ande­re nicht zur Veröffentlichung geeig­ne­te Informationen ent­hal­ten. Eine beab­sich­tig­te Weitergabe oder Veröffentlichung ist vor­ab dem jewei­li­gen Fachbereich anzu­zei­gen und nur mit Angabe der Quelle zuläs­sig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berück­sich­ti­gen­den Fragen.Wissenschaftliche DiensteAusarbeitung
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    Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der GastronomieAktenzeichen:WD 3–3000 ‑148/21Abschluss der Arbeit:17. August 2021(zugleich letz­ter Abruf der Internetquellen)Fachbereich:WD 3: Verfassung und Verwaltung
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    1.Einleitung und FragestellungSeit eini­ger Zeitlassen es die Ressourcen zu, dass jedem Bürger ein umfas­sen­des Impfangebot zumSchutz vor einer Erkrankung infol­ge einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus gemacht wer​den​konn​te​.Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 haben der Bund und die Länder unter ande­rem beschlos­sen, dass spä­te­stens ab dem 23. August 2021 nur noch geimpften,genesenen oder gete­ste­ten Personen Zutritt in bestimm­te Innenräume(von z.B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Kultureinrichtungen)gewährt wer­den darf(sogenannte 3G-Regel).Bereits einigeTage zuvor hat­te der Gesundheitsminister sich dahin­ge­hend geäu­ßert, dass im Herbstund Winter 2021erneut wei­ter­ge­hen­de Einschränkungen not­wen­dig wer­den könn­ten und es für­nicht geimpftePersonen zum Ausschluss von der Teilhabe an Veranstaltungen und in der Gastro-nomie kom­men könne(sogenannte 2G-Regel).1Gefragt wird, ob (zukünf­ti­ge) Regelungen über den Ausschluss von frei­wil­lig Ungeimpften mit demGrundgesetzvereinbar wären. Zudem soll geprüft wer­den, ob die Beschränkungen auch in Bezug auf unge­impf­te Personen, für die kei­ne Impfempfehlung vor­liegt, zuläs­sig sind.Anzumerkenist, dass es sich bei COVID-19 um eine neue Krankheit han­delt, wel­che einer stän-digen Weiterentwicklung unter­liegt. Insgesamt und ins­be­son­de­re bezo­gen auf die in Deutschland vor­herr­schen­de Delta-Variante sind die wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse nicht abschlie­ßend und vie­les noch unsi­cher. Mangels einer kon­kre­ten Regelungkönnen hier nur eini­ge grund­sätz­li­che Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit erfol­gen, die auf­grund der knap­pen Bearbeitungsfrist auch­nur einen­sum­ma­ri­schen Überblick lie­fern können.2.Beschränkungen gegen­über freiwilligUngeimpftenDie Zutrittsbeschränkung zuInnenbereichen für unge­impf­te Personen, für die eine Impfempfehlung vor­liegt, stellt einen Eingriffin die all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit(Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) dar, die auch die Teilnahme am kul­tu­rel­len und sozia­len Leben schütz. Zugleich ist häu­fig auch dieBerufsfreiheit(Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz) der Betreiber (wie z.B. der Gastronomen) betrof­fen, dadie­se nicht allen poten­ti­el­len Gästen einen Restaurantbesuch bzw. die Teilnahme an einer Veran-stal­tung ermög­li­chen können.Alle Grundrechtseingriffe, also auch die zum Infektionsschutz ergrif­fe­nen Maßnahmen, bedür­fen einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Rechtfertigung. Jeder Eingriff in Freiheitsrechte kann nur gerecht­fer-tigt sein, wenn er verhältnismäßigist.2Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, wenn der Eingriff einen legi­ti­men Zweck in geeig­ne­ter, erfor­der­li­cher und ange­mes­se­ner Weise verfolgt.
    31 Strategiepapier des Bundesgesundheitsministeriums, Sicher durch Herbst und Winter –jetzt die Vorbereitungen tref­fen vom 2. August 2021, S. 4, abruf­bar unter: https://​www​.welt​.de/​b​i​n​/​B​M​G​_​b​n​-​2​3​2​9​3​5​9​9​7​.​p​d​f​.​2​S​t​a​rck, in: von Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), Grundgesetz, 7. Auflage 2018, Art. 1 Rn. 277 ff.3Grzeszick, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 20 Rn. 110.

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    2.1.Legitimer ZweckDie Zutrittsbeschränkungen stel­len sich als infek­ti­ons­schutz­recht­li­che Maßnahme dar. Sie ver­fol-gen einen legi­ti­men Zweck,indem sie die Eindämmung der fort­schrei­ten­den VerbreitungdesCoronavirus SARS-CoV‑2 und der hier­durch ver­ur­sach­ten Krankheit COVID-19 bezwecken und­da­mit den Schutz der Gesundheit der Bevölkerungsicherstellen und ins­be­son­de­re die Überlastungdes Gesundheitssystems verhindernsollen.2.2.GeeignetheitDie infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Maßnahmen müss­ten zudem geeig­net­sein. Dies ist der Fall, wenn­sich der legi­ti­me Zweck durch die Maßnahme errei­chen lässt oder die­ser durch die Maßnahmezumindest geför­dert wird.4Der Ausschluss von Ungeimpften müss­te­so­mit dem Schutz der Ge-sund­heit der Bevölkerung sowie dem Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung zumin­dest för­der­lich sein.Ungeimpfte Personen kön­nen sich mit dem Virus anstecken und das Virus über-tra­gen. Die der­zeit vor­herr­schen­de Delta-Variante weist in Bezug auf die ande­ren Varianten einehö­he­re Übertragbarkeit auf. Gerade in Innenräumen kommt es zu einer Anreicherung von Aero-solen, durch die das Virus über­tra­gen wird,5sodass die Ansteckungswahrscheinlichkeit hoch ist. Durch den Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie wird dieAnsteckungswahrscheinlichkeit gesenkt, sodass der Gesundheitsschutz der Bevölkerungund der Schutz des Gesundheitssystems zumin­dest geför­dert­wer­den. 2.3.ErforderlichkeitDer Ausschluss unge­impf­ter Personen von der Teilnahme an Veranstaltungen und in der Gastro-nomie müss­te zudem erfor­der­lich sein. Nach dem Gebot der Erforderlichkeit hat der Staat „aus­den zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeig­ne­ten Mitteln das mil­de­ste, also die geschütz­te Rechtsposition am wenig­sten­be­ein­träch­ti­gen­de Mittel“6zu wählen.Als mil­de­re Mittelkönnten spe­zi­fi­sche Anforderungen an Schutz-und Hygienekonzeptein Betrachtkommen. Diese könn­ten unter ande­rem eine Testpflicht, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung,einzuhaltendeAbstände, eine Obergrenze für Besucher sowie denEinsatz von Luftfiltern umfassen.Insbesondere das Vorschreiben vonnegativenPCR-Tests als Zugangsvoraussetzungkönnte ein mil­de­res, gleich geeig­ne­tes Mittel dar­stel­len, da sie nach bis­he­ri­gem­wis­sen­schaft­li­chen Stand ein­be­son­ders ver­läss­li­ches Instrument zur Erkennung einer COVID-19-Infektion sind.7Die für einenPCR-Test auf­zu­brin­gen­den höhe­ren Kosten und der not­wen­di­ge zeit­li­che Vorlaufsind zusätzlich4Sachs, in: ders., Grundgesetz,Kommentar, 9. Auflage 2021, Art.20 Rn. 150.5RKI, Infektionsschutzmaßnahmen, Welche Rolle spie­len Aerosole bei der Übertragung von SARS-CoV‑2?, Stand; 4. August 2021, abruf­bar unter: https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​N​C​O​V​2​0​1​9​/​F​A​Q​_​L​i​s​t​e​_​I​n​f​e​k​t​i​o​n​s​-​s​c​h​u​t​z​.​h​t​m​l​.​6​G​r​z​e​s​z​ick, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 92. EL August 2020, Art. 20 Rn. 113.7Information der Bundeszentrale für gesund­heit­li­che Aufklärung vom 16. April 2021, abruf­bar unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/tests-auf-sars-cov‑2/pcr-test.html.
    Wissenschaftliche DiensteAusarbeitungWD 3 ‑3000 ‑148/21
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    zu berück­sich­ti­gen. Demgegenüber dürf­ten Antigen-Schnelltests auf­grund ihrer nicht uner­heb­li-chen Fehleranfälligkeit8nicht glei­cher­ma­ßen geeig­net­sein, zuver­läs­sig Infektionen zu erkennen.Allerdingsstellenbeide Testformenimmer nur eine Momentaufnahmedar. Im Unterschied zuGeimpften und Genesenen spielenUngeimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wei­ter­hin­ei­ne wesentlicheRolle, da sie meist poten­ti­ell erkran­ken und das Virus wei­ter­ge­ben­kön­nen. Von Ungeimpftengeht somit wei­ter­hin eine Gefahr für sich und ande­re­aus. Zwar ver­mit­telt auch die Impfung kei­ne hun­dert­pro­zen­ti­ge Sicherheit gegen Ansteckungen und die Weitergabe des Virus.Das Robert Koch-Institut kommt aber der­zeit zu der Einschätzung, dass bei Geimpften das Risikoeiner Virusübertragung so stark ver­min­dert ist, dass die­sen bei der Epidemiologie der Erkrankungkeine wesent­li­che Rolle mehr zukommt.
    9Aufgrund die­ser Einschätzung erscheint eine generelleTestpflicht für Geimpfte gera­de nicht mehr ver­hält­nis­mä­ßig. Sollten aber unge­te­ste­te Geimpfte, bei­de­nen es uner­kannt zu einem soge­nann­ten Impfdurchbruchgekommen ist und bei denen eine hoheViruslast besteht, mit nega­tiv gete­ste­ten Ungeimpften in Innenräumen zusam­men­kom­men, besteht­die Gefahr einer Ansteckung dernegativgetestetenUngeimpften, die wie­der­um dann schwer er-kran­ken oder das Virus wei­ter­ge­ben­kön­nen. Insofern stellt­das Vorschreiben von nega­ti­ven PCR-Tests für Ungeimpfte auch kei­nen kom­plet­ten Schutz die­ser dar. Allerdings könn­te die­ses Risiko dadurch mini­miert wer­den, dassVeranstalter und Gastronomen geson­der­te Räumeschaffen, zuden­en nur nega­tiv gete­ste­te Personen Zugang haben. Ob die­sean­de­ren Maßnahmen gleich geeig­net sind, den Gesundheitsschutz sicher­zu­stel­len und­das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schüt­zen, hängt von ver­schie­de­nen Faktoren ab.Ein wesent­li­cher Faktor ist die (regio­na­le) epi­de­mi­sche Lagezum Zeitpunkt des Erlasses derMaßnahme. Zur Bestimmung der epi­de­mi­schen Lage kom­men die 7‑Tages-Inzidenz10, der Anteil der bis­he­ri­gen oder neu dazu­kom­men­den Virusvariantenund die Wahrscheinlichkeit einer flä-chen­decken­den Ausbreitung in Betracht.Vorliegend gilt es zu beach­ten, dass in geschlossenenRäumen auf­grund der Anreicherung von Aerosolen eine beson­ders­ho­he Gefahr der Infizierungbesteht. Diese wird dadurch gestei­gert, dass die der­zeit vor­herr­schen­de Delta-Variante leich­ter­über­trag­bar ist. Mit Blick auf die 7‑Tages-Inzidenz als Indikator ist zube­rück­sich­ti­gen, dass dasInfektionsgeschehen nicht nur regio­nal gleich­mä­ßig ver­teilt sein kann, son­dern auch loka­li­siert­und klar ein­kreis­bar ver­lau­fen kann. In einem sol­chen Fall dürf­te es nicht mehr ver­hält­nis­mä­ßig sein, allen Ungeimpften die Teilnahme an Veranstaltungen und den Besuch in geschlossenenRäumen allein auf­grund des Inzidenzwertes gene­rell zu unter­sa­gen. Esmüssten viel­mehr geziel­te 8Information der Bundeszentrale für gesund­heit­li­che Aufklärung vom 1. Juli 2021, abruf­bar unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/tests-auf-sars-cov‑2/antigen-schnelltest.html#c14951.9
    Siehe die Information des RKI, Stand 14. Juli 2021, abruf­bar unter: RKI ‑Navigation ‑Können Personen, die voll­stän­dig geimpft sind, das Virus wei­ter­hin übertragen?.10Siehe hier­zu den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste, „Zum Inzidenzwert als Grundlage für Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Pandemie“,
    WD 3 ‑3000 ‑046/21 vom 19. März 2021,
    abruf­bar unter:
    https://www.bun-destag.de/resource/blob/834082/d575985d6480571bdda1c2d4ba86a3f2/WD‑3–046-21-pdf-data.pdf.
    Wissenschaftliche DiensteAusarbeitungWD 3 ‑3000 ‑148/21
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    und räum­lich beschränk­te Maßnahmenergriffen werden.11Zudem meh­ren sich die Gerichtsent-schei­dun­gen, die ange­sichts des fort­schrei­ten­den Impfprogrammes ein allei­ni­ges Abstellen auf dasKriterium der 7‑Tages-Inzidenzfür nicht mehr aus­rei­chend erachten.12Insofern müs­sen auch die wei­te­ren Faktoren Krankheitsschwere,Auslastung der Intensivstationen,COVID-19-Hospitalisierungsratesowie dieImpfquoteninder Abwägung Berücksichtigung fin​den​.In sei­ner aktu­el­len Risikobewertung stellt das Robert Koch-Institut fest, dass es sich nach wie vor um eine ernst zu neh­men­de Situation han­de­le. Die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur ein­mal geimpf­ten Bevölkerung in Deutschland wird ins­ge­samt wei­ter­hin als hoch eingeschätzt;für voll­stän­dig Geimpfte sei die Gefährdung dage­gen moderat.13Die Wahrscheinlichkeit für schwe­reund töd­li­che Krankheitsverläufe steigt dabei mit zuneh­men­dem Alter und bei bestehendenVor-erkran­kun­gen. Zudem kann COVID-19 auch gesundheitlicheLangzeitfolgenhervorrufen (oft als„Long COVID“ bezeichnet).Es ist aktu­ell noch nicht möglich,sicher abzu­schät­zen, wie lan­ge län-ger­fri­sti­ge Auswirkungen von COVID-19 andau­ern kön­nen, wie gut sie the­ra­pier­bar sind und wie groß der Anteil der Betroffenen ist, der blei­ben­de Auswirkungen mit sich tra­gen wird. Besonders über die gesund­heit­li­chen Langzeitfolgen bei Kindern und Jugendlichen ist noch wenig bekannt.14Die Impfquotein der jeweils von der Maßnahme betrof­fe­nen Regionist ein­wei­te­rer rele­van­ter Fak-tor­für die Bewertung, da davon aus­zu­ge­hen ist, dass sich bei Fortschreiten des Impfprogrammsdas Infektions-und Erkrankungsrisiko für Ungeimpfte mit zuneh­men­der Anzahl geimpf­ter Perso-nen ver­rin­gert. Außerdemist zu erwar­ten, dass die Gefahr eines Kollapses des Gesundheitssystemsdadurch gemin­dert wird, dass ins­be­son­de­re sol­che Gruppenvon Personen Impfschutz erhal­ten­ha­ben, bei denen eine erhöh­te Wahrscheinlichkeit besteht, inten­siv­me­di­zi­ni­scher Versorgung zu bedürfen.15Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Gefahr einer hohen Welleund einer schnel­len Ausbreitung des Virus immer klei­ner wer­de, je höher die Impfquote bei den zwölf bis 59-Jährigen ist.16Das Verhältnis von Neuinfektionen zu schwe­ren Fällen wer­de immer11Vgl. dazu auch die Ausarbeitung der WissenschaftlichenDienste des Deutschen Bundestages, „Verfassungs-recht­li­che Bewertung der neu­en Infektionsschutzgesetzgebung“,
    WD 3 ‑3000 ‑083/21, vom 15. April 2021, S.5.,
    abruf­bar unter:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/835178/823674061cb1fcc753675daf5feb93ba/WD‑3–083-21-pdf-data.pdf.12Ausführlich hier­zu den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste, „Zum Inzidenzwert als Grundlage für Maßnah-men zur Abwehr der Corona-Pandemie“,
    WD 3 ‑3000 ‑046/21 vom 19. März 2021
    (Fn. 10); sie­he auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2021 –13 MN 352/21 –, juris.13RKI, Risikobewertung zu COVID-19, Stand: 2. August 2021, abruf­bar: https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​-​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​R​i​s​i​k​o​b​e​w​e​r​t​u​n​g​.​h​t​m​l​;​j​s​e​s​s​i​o​n​i​d​=​D​8​5​D​E​4​2​A​4​8​4​5​C​9​5​9​D​9​B​D​6​E​9​8​D​1​4​B​6​A​4​9​.​i​n​-​t​e​r​n​e​t​0​7​2​?​n​n​=​1​3​4​9​0​888. 14RKI, Gesundheitliche Langzeitfolgen, Wie gut gesi­chert ist das aktu­el­le Wissen über die gesund­heit­li­chen Lang-zeit­fol­gen von COVID-19?, Stand: 23.Juli 2021, abruf­bar unter: https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​-​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​N​C​O​V​2​0​1​9​/​F​A​Q​_​L​i​s​t​e​_​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​l​i​c​h​e​_​L​a​n​g​z​e​i​t​f​o​l​g​e​n​.​h​t​m​l​.​1​5​Zum Ganzen vgl. Deutscher Ethikrat, Besondere Regelungen für Geimpfte? Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021, 3, abruf­bar unter: https://​www​.ethik​rat​.org/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​P​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​A​d​-​h​o​c​-​E​m​p​f​e​h​l​u​n​g​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​/​a​d​-​h​o​c​-​e​m​p​f​e​h​l​u​n​g​-​b​e​s​o​n​d​e​r​e​-​r​e​g​e​l​n​-​f​u​e​r​-​g​e​i​m​p​f​t​e​.​p​d​f​.​1​6​S​t​r​a​t​e​g​i​e​p​a​p​ier des Bundesgesundheitsministeriums, Sicher durch Herbst und Winter –jetzt die Vorbereitungen tref­fen­vom 2. August 2021, S. 4, abruf­bar unter: https://​www​.welt​.de/​b​i​n​/​B​M​G​_​b​n​-​2​3​2​9​3​5​9​9​7​.​pdf.
    Wissenschaftliche DiensteAusarbeitungWD 3 ‑3000 ‑148/21Seite 7günstiger, je höher die Impfquote bei den Über-60-Jährigen ist.17Nach dem Impfquotenmonitoringdes Robert Koch-Institutssind zur­zeit 63,2% der Gesamtbevölkerung min­de­stens ein­mal und57,2% voll­stän­dig geimpft. In der Gruppe der 18 bis 59-Jährigen sind 64 % min­de­stens ein­mal und59,9% voll­stän­dig geimpft. In der Gruppeder Über-60-Jährigensind bereits 85,8 % min­destensein­mal und 82,3% voll­stän­dig geimpft(Stand: 16. August 2021).18Eine Beurteilung, ob das Vorschreiben von Schutz-und Hygienemaßnahmen zur Erreichung desverfolgtenZwecks aus­reicht, kann nur unter Heranziehung der oben genann­ten Faktoren im Ein-zel­fall erfol­gen. Im Hinblick auf die wis­sen­schaft­li­chen Unsicherheitenist dem Gesetzgeber ein­wei­ter Einschätzungs-und Beurteilungsspielraumeinzuräumen.192.4.AngemessenheitDer Ausschluss von unge­impf­ten Personen müss­te schließ­lich auch ange­mes­sen­sein. Das bedeu­tet, dass die staat­li­che Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Zweck des Eingriffes ste­hen darf. DasGebot der Angemessenheit erfor­dert eine Abwägung zwi­schen dem Nutzen der Maßnahme und­den durch die Maßnahmen her­bei­ge­führ­ten Beeinträchtigungen.20Im Rahmen der Abwägung sind das Gewicht der betrof­fe­nen Interessensowie die Eingriffstiefe zuberücksichtigen.21Dem Lebens-und Gesundheitsschutz der Bevölkerungkommt ein beson­ders hoher Stellenwertzu. DenStaat trifft inso­weit eine Schutzpflicht,sodassersich schüt­zend und för­dernd vor das Leben und die Gesundheit des Einzelnen stel­len­muss. Dadas mensch­li­che Leben einen Höchstwert dar-stellt,mussdie Schutzverpflichtung beson­ders ernst genom­men werden.22Auf der ande­ren Seite ist ins­be­son­de­re die all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit der unge­impf­ten Person betrof­fen. Der Ausschluss unge­impf­ter Personen von vie­len sozia­len und kul­tu­rel­len Aktivitätenstellt an sich einen schwer­wie­gen­den Eingriffin ihre all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit dar. Die Ein-griffs­in­ten­si­vi­tät wird dadurch­er­höht, je grö­ßer die Reichweiteder Maßnahmeist. Sollten jeg­li­che Veranstaltungen sowie die gan­ze Innengastronomie von einer soge­nann­ten 2G-Regelung erfasst­sein, wird es unge­impf­ten Personen in erheb­li­chem Maße erschwert, am sozia­len und kul­tu­rel­len Leben teilzunehmen.Zu beden­ken ist, dass im Herbst und Winter sozia­le Aktivitäten ver­mehrt in 17Strategiepapier des Bundesgesundheitsministeriums, Sicher durch Herbst und Winter –jetzt die Vorbereitungen tref­fen­vom 2. August 2021, S. 4, abruf­bar unter: https://​www​.welt​.de/​b​i​n​/​B​M​G​_​b​n​-​2​3​2​9​3​5​9​9​7​.​p​d​f​.​1​8​I​m​p​f​q​u​o​t​e​n​m​o​n​i​t​o​r​ing des RKI, Tabelle mit den gemel­de­ten Impfungen nach Bundesländernund Impfquoten nach Altersgruppen vom 16.August 2021, abruf­bar unter: https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​-​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​D​a​t​e​n​/​I​m​p​f​q​u​o​t​e​n​-​T​a​b​.​h​t​m​l​.​1​9​Vgl. Grzeszick, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 20 Rn. 122.20Grzeszick, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 20 Rn. 117.21Klatt/Meister,Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, JuS 2014, 193 (196 f.).22Rixen, in:Sachs, Grundgesetz, Kommentar, 9. Auflage 2021, Art.2Rn. 188 f.
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    den Innenbereich ver­legt wer­den und die der­zei­tig noch bestehen­de Möglichkeit der Teilnahme an Aktivitätenim Außenbereich in den kom­men­den Monaten sich dadurch deut­lich reduziert.Auch der Eingriff in die Berufsfreiheit der Veranstalter und Gastronomen wiegt schwer,wenn die­seei­nen gro­ßen Teil der Bevölkerung nicht teil­neh­men las­sen und bewir­ten dür­fen. Hier gilt es je-doch zu berück­sich­ti­gen, dass anders als bei ver­gan­ge­nen Maßnahmen im Zuge einer sogenannten2G-Regelung Veranstaltungen mit Geimpften und Genesen–also einem über­wie­gen­den Teil derBevölkerung –durch­aus statt­fin­den bzw. die­se bewir­tet wer­den kön­nen und hier­durch Umsatzerzielt wer­den kann.Für die Bewertung der Angemessenheit wird esdar­auf ankom­men, ob und ggfs. wie lan­ge dieMaßnahmen befri­stetsind. Die Rechtsprechung weist dar­auf­hin, dass umso höhe­re Anforderun-gen an die Verhältnismäßigkeit zu stel­len sind, je län­ger die Einschränkungen andau­ern und jein­ten­si­ver die Freiheitsrechte berührt werden.23Für die Beurteilung der Eingriffsintensitätwird dar­auf abzu­stel­len sein, wie sich die Maßnahmen im Zusammenspiel mit mög­li­chen weiterenMaßnahmeninsgesamt auf die Möglichkeiten der kul­tu­rel­len und sozia­len Teilhabe auswirken.Wie schon bei der Erforderlichkeit ist auch bei der Abwägung der Angemessenheit zukünf­ti­ger Regelungen für den Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in derGastronomiefür den Einzelfall zu berück­sich­tig­ten, wie hoch die Gefahr für Leben und Gesundheit sowie für die Überlastung der öffent­li­chen Gesundheitsversorgung ein­zu­schät­zen ist. Die Verhältnismäßig-keit der zukünf­ti­gen Regelungen hängt damit eben­falls maß­geb­lich davon ab, wel­che epidemischeLagezum Zeitpunkt des Erlasses gege­ben ist und wie dieRegelungen mit die­ser Lage ver­knüpft werden.Der Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie dürf­te­an­ge­sichts der Schwere des Eingriffs einer hohen Rechtfertigungbedürfen.Dem Gesetzgeber komm­ta­ber nicht zuletzt ange­sichts der wis­sen­schaft­li­chen Unsicherheiten auch hier einEinschätzungs-und Beurteilungsspielraumzu.3.Beschränkungen gegen­über Personen, für die kei­ne Impfempfehlung vor­liegt oder die nicht geimpft werdenkönnenVon den frei­wil­lig Ungeimpften sind die­je­ni­gen Personen zu unter­schei­den, für wel­che die Stän-dige Impfkommission (STIKO) kei­ne Impfempfehlung aus­ge­spro­chen hat, sowie die­je­ni­gen, die sich auf­grund einer Vorerkrankung nicht imp­fen las­sen kön­nen. Eine Impfempfehlung liegt für­al­le Personenüber zwölf Jahre vor.24Schwangeren emp­fiehlt die STIKO der­zeit kei­ne Impfung.Medienberichten zufol­ge wird aller­dings mit einer erneu­ten Entscheidung über eine generelleImpfempfehlung fürSchwangereEnde August 2021 gerechnet.25Hinsichtlich Personen, für die kei­ne Impfempfehlung vor­liegt oder die aus gesund­heit­li­chen Grün-den nicht geimpft wer­den kön­nen, erhöht sich die Intensität des Eingriffs dadurch, dass diesen23OVG Saarlouis vom 22. April 2020 –2 B 130/20, Rn. 25 u. Rn. 31.24So die am 16. August aktua­li­sier­te Empfehlung der Ständigen Impfkommission, abruf­bar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08–16.html. 25Siehe https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​u​s​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​b​e​h​o​e​r​d​e​-​c​d​c​-​r​a​e​t​-​s​c​h​w​a​n​g​e​r​e​n​-​z​u​r​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​1​7​4​8​1​3​8​1​.​h​tml.
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    nicht durch eige­nes Verhalten mög­lich ist, die Voraussetzungen für einen unbe­schränk­ten Zutritt zu Veranstaltungen und Gastronomie in Innenräumen zu schaffen.26Daraus fol­gen im Vergleich zu frei­wil­li­gen­un­ge­impf­ten Personen deut­lich erhöh­te Anforderungenan die Verhältnismäßigkeit. ***26Vgl. dazu auch die Ausarbeitung der WissenschaftlichenDienste des Deutschen Bundestages, „Verfassungsmä-ßig­keitvon Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz für geimpf­te Personen“,
    WD 3 ‑3000 ‑015/21 vom 26. Februar 2021, S. 8,
    abruf­bar unter:
    https://www.bundestag.de/re-source/blob/836418/ade8a787775e027df0b7fef9e9e7a072/WD‑3–015-21-pdf-data.pdf.

  5. Ich wei­se mal drauf hin (Link unten). Das will ich näch­ste Woche machen las­sen. Termin zur Blutabnahme habe ich, dann schau­en wir mal, war­um ich auch immer noch auf­recht ste­he mit mei­nen 51 Lenzen. Vielleicht bin ich ja immun. Interessierte hier ent­lang: idenz​der​ver​nunft​.solu​ti​ons

  6. Traurig, Wo ist die Solidarität der Geimpften! Der Aufschrei der Ü 70er , denen im Frühjahr die Jüngeren den Vortritt ließen?
    Wieso kann Niemand die Ü70er an die Versprechen erin­nern , Wir tre­ten für euer Wohlergehen zurück ! Damit Ihr geschützt wer­det! Nun brau­chen wir eure Solidarität gegen die­sen Zwang , wir Ungeimpfte wol­len uns " Frei ent­schei­den dür­fen" ; boy­kot­tiert alle Unternehmen die die­sen Zwang unter­stüt­zen, kein Restaurant besuch in einem Zwangs-Restaurant, kei­ne Bezahlung von Rechnungen an Zwangs-unter­neh­men( vor allem Klinikaufenthalte )
    lie­ber eine Mahnung abwar­ten und ver­spä­tet Zahlen(Vor allem Kliniken und Pflegeheime die dies unter­stüt­zen) , und sobald die DB über 2 G nach­denkt , den­ke ich soll­ten wir kol­lek­tiv Schwarzfahren, ent­zieht die­sem Regime das Volksvermögen und es Stürzt , " Solidarität ist gefragt"

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