Das ist eine der Stimmen, die die Nahostkorrespondentin des "Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)" am 26.8. unter dem Titel "10'000 Neuinfektionen pro Tag-Israel: Vom Impfweltmeister zum Sorgenkind" zitiert.
»Zum ersten Mal seit Januar hat Israel diese Woche wieder über 10'000 Neuinfektionen pro Tag gemeldet. Und dies bei einer Bevölkerungszahl, die ungefähr gleich ist wie diejenige der Schweiz. Das könnte Konsequenzen haben: Die Regierung droht damit, die Freiheiten wieder einzuschränken. SRF-Nahost-Korrespondentin Susanne Brunner schildert, wie die israelische Bevölkerung das Corona-Management ihres Landes wahrnimmt…
Viele fragen sich deshalb: «Erst noch waren wir das Impfvorbild der Welt – nun haben wir wieder Tausende von Ansteckungen. Was ist da los?»
Wie reagieren die Israelis auf diese neuen Ankündigungen?
Mit Frustration und Überdruss. Einen vierten Lockdown will niemand und es wird auch heftig darüber diskutiert. Die Regierung macht Druck, dass die Leute sich zum dritten Mal in weniger als einem Jahr impfen lassen. Einige fragen sich: «Nützt das jetzt uns oder der Pharmaindustrie?» Ich habe mit Menschen diskutiert, die finden: «Wir sind Versuchskaninchen.»
Und wieder andere geben den Ungeimpften die Schuld. Mehr als eine Million Menschen sind das in Israel. Wobei man sagen muss: Viele von ihnen hat die Impfkampagne schlicht nicht erreicht. Das sind Leute aus ärmeren Gesellschaftsschichten, ausländische Gastarbeiter zum Beispiel, oder Bevölkerungsgruppen, die anfangs von der Impfkampagne vernachlässigt wurden. Also arabische Israelis, palästinensische Bewohner Jerusalems, die weder ein israelisches Bürgerrecht noch eine palästinensische Identitätskarte haben. Auch in der jüdisch-ultraorthodoxen Gemeinschaft – das sind rund eine Million Menschen – ist die Impfquote noch tief. Erst etwas mehr als 300'000 haben eine erste Impfdosis bekommen, also rund ein Drittel.
Lockerungen sind vorerst nicht in Sicht. Tragen diese Einschränkungen auch zum Frust bei?
Ja. Die Einreisebestimmungen wurden vor einigen Tagen sogar wieder verschärft, sogar für vollständig Geimpfte. Nur aus wenigen Ländern darf man nach Israel ohne Quarantäne einreisen. Viele haben ihre Kinder, Eltern, Grosseltern seit bald zwei Jahren nicht mehr gesehen, denn Israel ist ein klassisches Einwandererland. Natürlich frustriert das – wer könnte das nicht nachvollziehen?…«
ich frage mich, warum ich nach 1,5 Jahren.… oder wie lange ist das schon?.…immer noch nicht krank bin. Vielleicht habe ich es auch schon gehabt und ich weis nix davon. (da gab es doch vor kurzen ne Mainzer Studie mit 42% infizierte, die es gar nicht merkten)
Wie schaffen es eigentlich doppelt geimpfte, sich zu infizieren? Ich geb mir nun wirklich keine Mühe mit Corona-Hygiene. Normale Sauberkeit reicht mir.
Kann es sein, das es daran liegt, das ich seit über 20 Jahren keinen Hausarzt habe?
@Mr. X: Wahrscheinlich. Musste vor kurzem mal hin. Der Arzt ist nach 1,5 Min direkt ins Verkaufsgespräch eingestiegen. Ob ich einen Coronatest machen wolle? Das mir noch eine Blutuntersuchung fehle! .. hilarious 🙂
@ Mr. X
Die Erfahrung kann ich bestätigen. Wir hatten einen positiven Test in der Familie (fast symptomfrei, von leicht erhöhter Temperatur am Abend des Tages, an dem der Test stattfand, abgesehen) – alle anderen Familienmitglieder, die 14 Tage in Hausarrest gesteckt wurden, den Test aber verweigert haben, waren und blieben symptomfrei.
Ein Freund ist Handwerker und seit eineinhalb Jahren auf unterschiedlichen Baustellen und in fast täglich wechselnden Haushalten im Einsatz, ohne Maske, ohne Abstand, ohne übertriebenen Hygienefimmel. Der lebt immer noch und war seither nicht mal erkältet.
Ich kenne auch niemanden, der ernsthaft erkrankt oder gar gestorben ist. Ich kenne nur jemanden, der jemanden kennt, der ernsthaft erkrankt und gestorben ist. Der Erkrankte war gläubig und im KH, nicht auf ITS, die Verstorbene arbeitete in der Pflege im KH – Impfstatus unbekannt, Todesursache unbekannt.
Ich kenne auch nur 3 Leute, die jemanden kennen, der an/ mit Corona gestorben ist. Alle drei waren alt und krank. Einer lebte noch mit seiner Frau im Eigenheim, die war noch nicht mal positiv.
Ansonsten habe ich von zwei Fällen gehört, bei denen die Leute ein paar Tage im Bett lagen. Und bei einer Bekannten gab es positive Tests ("obwohl ich immer brav gewesen bin", so die entrüstete Aussage), aber auch bei dieser 5‑köpfigen (kreuzbraven) Familie waren nicht mal alle positiv.
Allerdings kenne ich auch noch keine Impf-Toten. Ich kenne nur zwei bis dahin fitte Ü80er, die nach der Impfung beide ins Krankenhaus mussten. Und alle geimpften U70er, die ich kenne, hatten schreckliche Kopf- und Gliederschmerzen, große Schmerzen im Impfarm, Abgeschlagenheit, Schlafstörungen.
Da würde ich schon lieber den Infekt nehmen, ich habe ein ziemlich gutes Immunsystem, wir würden das schon gemeinsam meistern.
Wahrscheinlich haben Sie eine T‑Zell-Immunität (Kreuzimmunität, durch eine frühere Infektion durch verwandte Coronaviren. Diese kommt bei einem Großteil der Bevölkerung vor. Das kann man testen lassen. https://www.rubikon.news/artikel/der-hoffnungsquickie-15
Und hier hat jemand Merkels Spätwerk aus ihrer diktatorischen Periode Mal Videotisch umgesetzt:
https://www.youtube.com/channel/UCwXLw5yeEZiUCXyc8j1yaZQ
Ich nenne es: "Für eine Handvoll Privilegien" 😉
Es ist kaum zu fassen, wie die es da kaum erwarten könnte sich freiwillig und ohne Not in ihr mögliches Verderben zu stürzen…
Man muss wirklich auf einem nüchternen Umgang mit diesen Impfungen beharren. Ich finde, das geschieht hier in den Artikeln relativ vorbildlich – in den Kommentaren nicht immer.
Mit Horror-Meldungen, die man dann mehrfach korrigieren muss, tut man der Sache überhaupt keinen Gefallen – wie hier zu sehen: https://multipolar-magazin.de/artikel/das-sterben-der-geimpften
Gerade bei einem Impfstoff braucht es nicht erst schwerste Schäden für Kritik. Bis auf weiteres bleiben die harten Argumente: Mangelhafte Sicherheitshistorie und daher fragliche Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit, sowie Interessenkonflikte der Akteure.
Dass sie den Artikel aus multipolar-magazin.de zitieren und als Horrormeldung bezeichnen ist schon erstaunlich.
Dort wird eine offizielle Statistik diskutiert, aus der hervorgeht, dass in einem bestimmten zeitraum mehr doppelt Geimpfte als Nichtgeimpfte an der Deltavariante gestorben sind.
Korrigieren musste sich Paul Schreyer lediglich hinsichtlich seiner Berechnungen der Fallsterblichkeit, weil wahrscheinlich bei Geimpten und Nichtgeimpften in unterschiedlichem Ausmaß PCR-Tests durchgeführt worden sind.
Wegdiskutieren hingegen kann man nicht die Verstorbenen. Wenn gesichert ist, dass der jeweils Verstorbene an den Folgen einer Covid-Erkrankung verstarb, und unter den Toten mehr doppelt Geimpfte als Nichtgeimpfte waren, so wirft das berechtigte Fragen auf. Da immerzu behauptet wird, dass die Impfung vor schweren Verläufen schütze, müssten sich, wenn diese Behauptung stimmt, unter den Toten mehr Ungeimpfte befinden. Das ist aber nicht der Fall. Wenn, wie im vorliegenden, Fall 2/3 aller Todesfälle bei doppelt Geimpften auftraten, stellt sich die Frage, wie groß denn der geimpfte Bevölkerungsanteil ist. Der liegt bei 60%. Läge er bei 2/3, dann bewiesen die Zahlen, dass die Impfung überhaupt keinen Effekt hat. Da die Impfquote aber niedriger als 2/3 ist, bedeutet das, dass die Impfstoffe schaden.
Wie groß die Anzahl der mittels positivem PCR-Test festgestellten Infektionen in den beiden Gruppen waren, spielt für diese Schlussfolgerung überhaupt keine Rolle. Aus den positiven Tests, wenn sie denn repräsentativ gewesen wären, ließe sich allenfalls die Fallsterblichkeit ermitteln. Die liegt bei der Deltavariante ohnehin niedriger, als bei den Vorgängervarianten.
Welche Gefahren die Impfung neben der sich hier erhöhenden Wahrscheinlichkeit für ein Antibody Dependent Enhancement sonst noch haben, spielt in dem Kontext des Artikels überhaupt keine Rolle.
Was der Artikel von Paul Schreyer allerdings unterschlägt oder übersieht, ist, dass die Gruppe der Geimpften in der Regel einen deutlich höheren Altersschnitt hat als die Gruppe der Ungeimpften (viel höhere Impfquote unter Älteren und Hochbetagten, größerer "Impffortschritt" unter Älteren durch anfängliche Priorisierung etc.). Und es sterben nun einmal fast ausschließlich Ältere an Corona – egal ob geimpft oder ungeimpft.
Das ist daher eine Information, die wichtig wäre zur adäquaten Einordnung der Zahlen, und es ist kein Qualitätsmerkmal, wenn diese Info vorenthalten wird. Ich empfand den Multipolar-Artikel daher ebenfalls als nicht allzu hilfreich.
Was natürlich ohne Frage stimmt und sich schwer wegdiskutieren lässt, ist, dass die Zahlen nicht gerade für die Wirksamkeit der Impfung sprechen, was die Verhinderung von schweren Verläufen oder Todesfällen angeht.
Ich denke, ob sich diese Impfstoffe einigermaßen bewähren, was die Schutzwirkung betrifft, wird man erst nach dem Herbst mit Sicherheit sagen können. Also, ob sich die viel diskutierte Risikoreduktion aus den Studien bestätigt oder nicht.
Und zu den Risiken wird man wahrscheinlich erst sehr(!) viel später alles wissen.
Das allein sollte angesichts des individuellen Risikos –insbesondere was Kleinkinder und Kinder angeht – für genug Skepsis sorgen. Genau so wie die unverhältnismäßige Panik und die bekannten Interessenskonflikte, die wir alle beobachten können.
Naja, und die Factchecker berufen sich auf Zahlen, die angeblich belegen, dass nicht mal 1% der aktuellen Hospitalisierungen auf Geimpfte entfallen.
Diese Daten hätte man ja mal auseinandernehmen können.
Wenn man aber so einen Artikel schreibt, um dann ergänzen zu müssen »Anders als im Artikel dargestellt, lässt sich die Aussage, dass Geimpfte häufiger sterben als Ungeimpfte, aus den herangezogenen Daten nicht belegen.« ist das einfach nicht besonders hilfreich (freundlich formuliert).
Und die Diskussion geht dann weiter mit »Herr Häring belegt seine Annahmen ebensowenig wie ich meine«. Ja, lieber Gott, wo sind wir denn jetzt gelandet?
Überhaupt: Wenn es so klar aus irgendwelchen Daten zu erkennen wäre, dass mehr Geimpfte als Ungeimpfte sterben, dann wäre die Impfkampagne schnell beendet. Ich kann mir entsprechende Bild-Schlagzeilen gut vorstellen, wenn es dafür gute Belege gäbe.
Ich möchte schon darauf bestehen, dass man nicht einfach sagen sollte »ich glaube nix und niemandem mehr – der Mainstream lügt und manipuliert sowieso nur« oder so etwas in der Art. Harte Belege – oder wenigstens überhaupt welche – für harte Behauptungen. Sonst dampft man echt in irgendwelche Fantasiegebäude ab, wo sich jeder seine Verschwörungstheorie zimmern kann und nix genaues weiß niemand, aber macht ja nichts … Das wäre fatal.
Zu den harten Fakten zählt auch, dass diese sog. „Impfungen“ mehr Nebenwirkungen haben als alle anderen Impfungen über die letzten 20 Jahren zusammen.
Wenn man Vorerkrankungen bei Corona Toten rausrechnet und Dunkelziffer bei Impfungen einrechnet, dann ist es *möglich*, dass schon jetzt mehr Menschen an der Impfung gestorben sind als an Corona.
Ob das nun tatsächlich der Fall ist oder nicht, will die Regierung offensichtlich nicht wissen. Repräsentative Erhebungen relevanter Gesundheitsdaten um die Gesundheitsfolgen von Impfung und nicht-Impfung zu ermitteln, gibt es nicht. Also traut selbst die Regierung ihrem eigenen „Impfstoff“ nicht zu 100%. Sie fürchten dadurch die Kontrolle über das Narrativ zu verlieren.
Indem man sich auf eine "Analyse" der bekanntermaßen massiv korrumpierter "Daten" einlässt, hat man ja schon verloren.
Und die Corowahn-Verbreiter warten nur auf sowas, um sofort irgendwelche angeblichen "Schwachstellen" in der Analyse zu finden – was kein Problem ist, wenn man Uni-Institute und Denkfabriken hinter sich hat. Mit genug Aufwand kann man jede Aussage verdrehen und als falsch darstellen. Zuletzt zählt sowieso wieder nur die "Eminenz" (wer kann mehr und vermeintlich "bessere" "Experten" aufbieten, wer hat mehr Veröffentlichungsmacht, mehr Diskurs-Hoheit, …) und inzwischen geht es sowieso zu wie im Kindergarten, überall.
"Ich hab recht!" "Nein!" "Doch!" "Nein!" "Doch!" … und der Gewinner ist, wer lauter schreit und länger durchhält, kurz der, dem das Ganze nicht auf Dauer zu lächerlich ist – weil er nämlich genau damit sein Geld verdient. PR-Agenten, bezahlte Influenzer (Pleonasmus!), Werbekräfte, Pressesprecher, Moderatoren, Nachrichtensprecher, Angeheuerte, Büttel, Schergen, Ausputzer, Drecksarbeit-Macher, Blogger, Forenschreiber, V‑Leute, Stiftungs-Mitarbeiter, Alt-Parteisoldaten, aus dubiosen Quellen finanzierte NGO-Mitarbeiter, Angestellte internationaler Institutionen, Schreiberlinge, …
Dabei liegen die Befunde völlig klar auf dem Tisch – ohne jede Zahlenakrobatik:
_ wie konnte Bill Geiz und Merkel schon Sommer 2020 die noch gar nicht entwickelte Impfung als alleinigen Ausweg aus der angeblichen "tödlichen Seuche" verpflichtend proklamieren?
_ wie konnte ein Testregime, das in dieser Form noch nie dagewesen war, noch nie so durchgeführt wurde, keinerlei wissenschaftliche Evidenz aus Feldversuchen aufweist, völlig unkritisch als "Goldstandard" der Messung der angeblichen Pandemie-Ausbreitung eingesetzt werden (und dagegen lang erprobte Instrumente wie das "Grippe-Sentinel" völlig ignoriert werden)?
_ wie konnte eine in verschiedensten Hinsichten völlig neuartige "Impfplattform", die mRNA-Technik, die Nanopartikel-Technik, in so kurzer Zeit als "sicher" ausgegeben werden, in so einem großen Umfang ausgerollt werden, ohne mögliche, katastrophale Langzeitfolgen kennen zu können?
…
Es ist doch völlig egal was bei der "Analyse" der korrumpierten Daten herauskommt: diese Vorgehensweise ist beispiellos in Brachialität und Umfang, und ist schlicht daher kriminell – egal was irgendwelche Zahlen "sagen würden".
Wer sich auf dieses Feld begibt und deren korrumpiertes Zahlenmaterial einsetzen will um irgend etwas zu beweisen oder zu widerlegen, spielt den Corowahn-Jüngern nur in die Hände …
© 2021 Deutscher BundestagWD 3 ‑3000 ‑148/21 Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der Gastronomie
AusarbeitungWissenschaftliche Dienste
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten desBundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützteoder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.Wissenschaftliche DiensteAusarbeitung
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Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der GastronomieAktenzeichen:WD 3–3000 ‑148/21Abschluss der Arbeit:17. August 2021(zugleich letzter Abruf der Internetquellen)Fachbereich:WD 3: Verfassung und Verwaltung
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1.Einleitung und FragestellungSeit einiger Zeitlassen es die Ressourcen zu, dass jedem Bürger ein umfassendes Impfangebot zumSchutz vor einer Erkrankung infolge einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus gemacht werdenkonnte.Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 haben der Bund und die Länder unter anderem beschlossen, dass spätestens ab dem 23. August 2021 nur noch geimpften,genesenen oder getesteten Personen Zutritt in bestimmte Innenräume(von z.B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Kultureinrichtungen)gewährt werden darf(sogenannte 3G-Regel).Bereits einigeTage zuvor hatte der Gesundheitsminister sich dahingehend geäußert, dass im Herbstund Winter 2021erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden könnten und es fürnicht geimpftePersonen zum Ausschluss von der Teilhabe an Veranstaltungen und in der Gastro-nomie kommen könne(sogenannte 2G-Regel).1Gefragt wird, ob (zukünftige) Regelungen über den Ausschluss von freiwillig Ungeimpften mit demGrundgesetzvereinbar wären. Zudem soll geprüft werden, ob die Beschränkungen auch in Bezug auf ungeimpfte Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt, zulässig sind.Anzumerkenist, dass es sich bei COVID-19 um eine neue Krankheit handelt, welche einer stän-digen Weiterentwicklung unterliegt. Insgesamt und insbesondere bezogen auf die in Deutschland vorherrschende Delta-Variante sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht abschließend und vieles noch unsicher. Mangels einer konkreten Regelungkönnen hier nur einige grundsätzliche Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit erfolgen, die aufgrund der knappen Bearbeitungsfrist auchnur einensummarischen Überblick liefern können.2.Beschränkungen gegenüber freiwilligUngeimpftenDie Zutrittsbeschränkung zuInnenbereichen für ungeimpfte Personen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, stellt einen Eingriffin die allgemeine Handlungsfreiheit(Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) dar, die auch die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben schütz. Zugleich ist häufig auch dieBerufsfreiheit(Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz) der Betreiber (wie z.B. der Gastronomen) betroffen, dadiese nicht allen potentiellen Gästen einen Restaurantbesuch bzw. die Teilnahme an einer Veran-staltung ermöglichen können.Alle Grundrechtseingriffe, also auch die zum Infektionsschutz ergriffenen Maßnahmen, bedürfen einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Jeder Eingriff in Freiheitsrechte kann nur gerechtfer-tigt sein, wenn er verhältnismäßigist.2Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, wenn der Eingriff einen legitimen Zweck in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise verfolgt.
31 Strategiepapier des Bundesgesundheitsministeriums, Sicher durch Herbst und Winter –jetzt die Vorbereitungen treffen vom 2. August 2021, S. 4, abrufbar unter: https://www.welt.de/bin/BMG_bn-232935997.pdf.2Starck, in: von Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), Grundgesetz, 7. Auflage 2018, Art. 1 Rn. 277 ff.3Grzeszick, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 20 Rn. 110.
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2.1.Legitimer ZweckDie Zutrittsbeschränkungen stellen sich als infektionsschutzrechtliche Maßnahme dar. Sie verfol-gen einen legitimen Zweck,indem sie die Eindämmung der fortschreitenden VerbreitungdesCoronavirus SARS-CoV‑2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19 bezwecken unddamit den Schutz der Gesundheit der Bevölkerungsicherstellen und insbesondere die Überlastungdes Gesundheitssystems verhindernsollen.2.2.GeeignetheitDie infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen müssten zudem geeignetsein. Dies ist der Fall, wennsich der legitime Zweck durch die Maßnahme erreichen lässt oder dieser durch die Maßnahmezumindest gefördert wird.4Der Ausschluss von Ungeimpften müsstesomit dem Schutz der Ge-sundheit der Bevölkerung sowie dem Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung zumindest förderlich sein.Ungeimpfte Personen können sich mit dem Virus anstecken und das Virus über-tragen. Die derzeit vorherrschende Delta-Variante weist in Bezug auf die anderen Varianten einehöhere Übertragbarkeit auf. Gerade in Innenräumen kommt es zu einer Anreicherung von Aero-solen, durch die das Virus übertragen wird,5sodass die Ansteckungswahrscheinlichkeit hoch ist. Durch den Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie wird dieAnsteckungswahrscheinlichkeit gesenkt, sodass der Gesundheitsschutz der Bevölkerungund der Schutz des Gesundheitssystems zumindest gefördertwerden. 2.3.ErforderlichkeitDer Ausschluss ungeimpfter Personen von der Teilnahme an Veranstaltungen und in der Gastro-nomie müsste zudem erforderlich sein. Nach dem Gebot der Erforderlichkeit hat der Staat „ausden zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln das mildeste, also die geschützte Rechtsposition am wenigstenbeeinträchtigende Mittel“6zu wählen.Als mildere Mittelkönnten spezifische Anforderungen an Schutz-und Hygienekonzeptein Betrachtkommen. Diese könnten unter anderem eine Testpflicht, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung,einzuhaltendeAbstände, eine Obergrenze für Besucher sowie denEinsatz von Luftfiltern umfassen.Insbesondere das Vorschreiben vonnegativenPCR-Tests als Zugangsvoraussetzungkönnte ein milderes, gleich geeignetes Mittel darstellen, da sie nach bisherigemwissenschaftlichen Stand einbesonders verlässliches Instrument zur Erkennung einer COVID-19-Infektion sind.7Die für einenPCR-Test aufzubringenden höheren Kosten und der notwendige zeitliche Vorlaufsind zusätzlich4Sachs, in: ders., Grundgesetz,Kommentar, 9. Auflage 2021, Art.20 Rn. 150.5RKI, Infektionsschutzmaßnahmen, Welche Rolle spielen Aerosole bei der Übertragung von SARS-CoV‑2?, Stand; 4. August 2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektions-schutz.html.6Grzeszick, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 92. EL August 2020, Art. 20 Rn. 113.7Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 16. April 2021, abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/tests-auf-sars-cov‑2/pcr-test.html.
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zu berücksichtigen. Demgegenüber dürften Antigen-Schnelltests aufgrund ihrer nicht unerhebli-chen Fehleranfälligkeit8nicht gleichermaßen geeignetsein, zuverlässig Infektionen zu erkennen.Allerdingsstellenbeide Testformenimmer nur eine Momentaufnahmedar. Im Unterschied zuGeimpften und Genesenen spielenUngeimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung weiterhineine wesentlicheRolle, da sie meist potentiell erkranken und das Virus weitergebenkönnen. Von Ungeimpftengeht somit weiterhin eine Gefahr für sich und andereaus. Zwar vermittelt auch die Impfung keine hundertprozentige Sicherheit gegen Ansteckungen und die Weitergabe des Virus.Das Robert Koch-Institut kommt aber derzeit zu der Einschätzung, dass bei Geimpften das Risikoeiner Virusübertragung so stark vermindert ist, dass diesen bei der Epidemiologie der Erkrankungkeine wesentliche Rolle mehr zukommt.
9Aufgrund dieser Einschätzung erscheint eine generelleTestpflicht für Geimpfte gerade nicht mehr verhältnismäßig. Sollten aber ungetestete Geimpfte, beidenen es unerkannt zu einem sogenannten Impfdurchbruchgekommen ist und bei denen eine hoheViruslast besteht, mit negativ getesteten Ungeimpften in Innenräumen zusammenkommen, bestehtdie Gefahr einer Ansteckung dernegativgetestetenUngeimpften, die wiederum dann schwer er-kranken oder das Virus weitergebenkönnen. Insofern stelltdas Vorschreiben von negativen PCR-Tests für Ungeimpfte auch keinen kompletten Schutz dieser dar. Allerdings könnte dieses Risiko dadurch minimiert werden, dassVeranstalter und Gastronomen gesonderte Räumeschaffen, zudenen nur negativ getestete Personen Zugang haben. Ob dieseanderen Maßnahmen gleich geeignet sind, den Gesundheitsschutz sicherzustellen unddas Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.Ein wesentlicher Faktor ist die (regionale) epidemische Lagezum Zeitpunkt des Erlasses derMaßnahme. Zur Bestimmung der epidemischen Lage kommen die 7‑Tages-Inzidenz10, der Anteil der bisherigen oder neu dazukommenden Virusvariantenund die Wahrscheinlichkeit einer flä-chendeckenden Ausbreitung in Betracht.Vorliegend gilt es zu beachten, dass in geschlossenenRäumen aufgrund der Anreicherung von Aerosolen eine besondershohe Gefahr der Infizierungbesteht. Diese wird dadurch gesteigert, dass die derzeit vorherrschende Delta-Variante leichterübertragbar ist. Mit Blick auf die 7‑Tages-Inzidenz als Indikator ist zuberücksichtigen, dass dasInfektionsgeschehen nicht nur regional gleichmäßig verteilt sein kann, sondern auch lokalisiertund klar einkreisbar verlaufen kann. In einem solchen Fall dürfte es nicht mehr verhältnismäßig sein, allen Ungeimpften die Teilnahme an Veranstaltungen und den Besuch in geschlossenenRäumen allein aufgrund des Inzidenzwertes generell zu untersagen. Esmüssten vielmehr gezielte 8Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 1. Juli 2021, abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/tests-auf-sars-cov‑2/antigen-schnelltest.html#c14951.9
Siehe die Information des RKI, Stand 14. Juli 2021, abrufbar unter: RKI ‑Navigation ‑Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?.10Siehe hierzu den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste, „Zum Inzidenzwert als Grundlage für Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Pandemie“,
WD 3 ‑3000 ‑046/21 vom 19. März 2021,
abrufbar unter:
https://www.bun-destag.de/resource/blob/834082/d575985d6480571bdda1c2d4ba86a3f2/WD‑3–046-21-pdf-data.pdf.
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und räumlich beschränkte Maßnahmenergriffen werden.11Zudem mehren sich die Gerichtsent-scheidungen, die angesichts des fortschreitenden Impfprogrammes ein alleiniges Abstellen auf dasKriterium der 7‑Tages-Inzidenzfür nicht mehr ausreichend erachten.12Insofern müssen auch die weiteren Faktoren Krankheitsschwere,Auslastung der Intensivstationen,COVID-19-Hospitalisierungsratesowie dieImpfquoteninder Abwägung Berücksichtigung finden.In seiner aktuellen Risikobewertung stellt das Robert Koch-Institut fest, dass es sich nach wie vor um eine ernst zu nehmende Situation handele. Die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt weiterhin als hoch eingeschätzt;für vollständig Geimpfte sei die Gefährdung dagegen moderat.13Die Wahrscheinlichkeit für schwereund tödliche Krankheitsverläufe steigt dabei mit zunehmendem Alter und bei bestehendenVor-erkrankungen. Zudem kann COVID-19 auch gesundheitlicheLangzeitfolgenhervorrufen (oft als„Long COVID“ bezeichnet).Es ist aktuell noch nicht möglich,sicher abzuschätzen, wie lange län-gerfristige Auswirkungen von COVID-19 andauern können, wie gut sie therapierbar sind und wie groß der Anteil der Betroffenen ist, der bleibende Auswirkungen mit sich tragen wird. Besonders über die gesundheitlichen Langzeitfolgen bei Kindern und Jugendlichen ist noch wenig bekannt.14Die Impfquotein der jeweils von der Maßnahme betroffenen Regionist einweiterer relevanter Fak-torfür die Bewertung, da davon auszugehen ist, dass sich bei Fortschreiten des Impfprogrammsdas Infektions-und Erkrankungsrisiko für Ungeimpfte mit zunehmender Anzahl geimpfter Perso-nen verringert. Außerdemist zu erwarten, dass die Gefahr eines Kollapses des Gesundheitssystemsdadurch gemindert wird, dass insbesondere solche Gruppenvon Personen Impfschutz erhaltenhaben, bei denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, intensivmedizinischer Versorgung zu bedürfen.15Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Gefahr einer hohen Welleund einer schnellen Ausbreitung des Virus immer kleiner werde, je höher die Impfquote bei den zwölf bis 59-Jährigen ist.16Das Verhältnis von Neuinfektionen zu schweren Fällen werde immer11Vgl. dazu auch die Ausarbeitung der WissenschaftlichenDienste des Deutschen Bundestages, „Verfassungs-rechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung“,
WD 3 ‑3000 ‑083/21, vom 15. April 2021, S.5.,
abrufbar unter:
https://www.bundestag.de/resource/blob/835178/823674061cb1fcc753675daf5feb93ba/WD‑3–083-21-pdf-data.pdf.12Ausführlich hierzu den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste, „Zum Inzidenzwert als Grundlage für Maßnah-men zur Abwehr der Corona-Pandemie“,
WD 3 ‑3000 ‑046/21 vom 19. März 2021
(Fn. 10); siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2021 –13 MN 352/21 –, juris.13RKI, Risikobewertung zu COVID-19, Stand: 2. August 2021, abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html;jsessionid=D85DE42A4845C959D9BD6E98D14B6A49.in-ternet072?nn=13490888. 14RKI, Gesundheitliche Langzeitfolgen, Wie gut gesichert ist das aktuelle Wissen über die gesundheitlichen Lang-zeitfolgen von COVID-19?, Stand: 23.Juli 2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/Shared-Docs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html.15Zum Ganzen vgl. Deutscher Ethikrat, Besondere Regelungen für Geimpfte? Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021, 3, abrufbar unter: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-besondere-regeln-fuer-geimpfte.pdf.16Strategiepapier des Bundesgesundheitsministeriums, Sicher durch Herbst und Winter –jetzt die Vorbereitungen treffenvom 2. August 2021, S. 4, abrufbar unter: https://www.welt.de/bin/BMG_bn-232935997.pdf.
Wissenschaftliche DiensteAusarbeitungWD 3 ‑3000 ‑148/21Seite 7günstiger, je höher die Impfquote bei den Über-60-Jährigen ist.17Nach dem Impfquotenmonitoringdes Robert Koch-Institutssind zurzeit 63,2% der Gesamtbevölkerung mindestens einmal und57,2% vollständig geimpft. In der Gruppe der 18 bis 59-Jährigen sind 64 % mindestens einmal und59,9% vollständig geimpft. In der Gruppeder Über-60-Jährigensind bereits 85,8 % mindestenseinmal und 82,3% vollständig geimpft(Stand: 16. August 2021).18Eine Beurteilung, ob das Vorschreiben von Schutz-und Hygienemaßnahmen zur Erreichung desverfolgtenZwecks ausreicht, kann nur unter Heranziehung der oben genannten Faktoren im Ein-zelfall erfolgen. Im Hinblick auf die wissenschaftlichen Unsicherheitenist dem Gesetzgeber einweiter Einschätzungs-und Beurteilungsspielraumeinzuräumen.192.4.AngemessenheitDer Ausschluss von ungeimpften Personen müsste schließlich auch angemessensein. Das bedeutet, dass die staatliche Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Zweck des Eingriffes stehen darf. DasGebot der Angemessenheit erfordert eine Abwägung zwischen dem Nutzen der Maßnahme undden durch die Maßnahmen herbeigeführten Beeinträchtigungen.20Im Rahmen der Abwägung sind das Gewicht der betroffenen Interessensowie die Eingriffstiefe zuberücksichtigen.21Dem Lebens-und Gesundheitsschutz der Bevölkerungkommt ein besonders hoher Stellenwertzu. DenStaat trifft insoweit eine Schutzpflicht,sodassersich schützend und fördernd vor das Leben und die Gesundheit des Einzelnen stellenmuss. Dadas menschliche Leben einen Höchstwert dar-stellt,mussdie Schutzverpflichtung besonders ernst genommen werden.22Auf der anderen Seite ist insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit der ungeimpften Person betroffen. Der Ausschluss ungeimpfter Personen von vielen sozialen und kulturellen Aktivitätenstellt an sich einen schwerwiegenden Eingriffin ihre allgemeine Handlungsfreiheit dar. Die Ein-griffsintensivität wird dadurcherhöht, je größer die Reichweiteder Maßnahmeist. Sollten jegliche Veranstaltungen sowie die ganze Innengastronomie von einer sogenannten 2G-Regelung erfasstsein, wird es ungeimpften Personen in erheblichem Maße erschwert, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.Zu bedenken ist, dass im Herbst und Winter soziale Aktivitäten vermehrt in 17Strategiepapier des Bundesgesundheitsministeriums, Sicher durch Herbst und Winter –jetzt die Vorbereitungen treffenvom 2. August 2021, S. 4, abrufbar unter: https://www.welt.de/bin/BMG_bn-232935997.pdf.18Impfquotenmonitoring des RKI, Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländernund Impfquoten nach Altersgruppen vom 16.August 2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-ges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html.19Vgl. Grzeszick, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 20 Rn. 122.20Grzeszick, in: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 20 Rn. 117.21Klatt/Meister,Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, JuS 2014, 193 (196 f.).22Rixen, in:Sachs, Grundgesetz, Kommentar, 9. Auflage 2021, Art.2Rn. 188 f.
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den Innenbereich verlegt werden und die derzeitig noch bestehende Möglichkeit der Teilnahme an Aktivitätenim Außenbereich in den kommenden Monaten sich dadurch deutlich reduziert.Auch der Eingriff in die Berufsfreiheit der Veranstalter und Gastronomen wiegt schwer,wenn dieseeinen großen Teil der Bevölkerung nicht teilnehmen lassen und bewirten dürfen. Hier gilt es je-doch zu berücksichtigen, dass anders als bei vergangenen Maßnahmen im Zuge einer sogenannten2G-Regelung Veranstaltungen mit Geimpften und Genesen–also einem überwiegenden Teil derBevölkerung –durchaus stattfinden bzw. diese bewirtet werden können und hierdurch Umsatzerzielt werden kann.Für die Bewertung der Angemessenheit wird esdarauf ankommen, ob und ggfs. wie lange dieMaßnahmen befristetsind. Die Rechtsprechung weist daraufhin, dass umso höhere Anforderun-gen an die Verhältnismäßigkeit zu stellen sind, je länger die Einschränkungen andauern und jeintensiver die Freiheitsrechte berührt werden.23Für die Beurteilung der Eingriffsintensitätwird darauf abzustellen sein, wie sich die Maßnahmen im Zusammenspiel mit möglichen weiterenMaßnahmeninsgesamt auf die Möglichkeiten der kulturellen und sozialen Teilhabe auswirken.Wie schon bei der Erforderlichkeit ist auch bei der Abwägung der Angemessenheit zukünftiger Regelungen für den Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in derGastronomiefür den Einzelfall zu berücksichtigten, wie hoch die Gefahr für Leben und Gesundheit sowie für die Überlastung der öffentlichen Gesundheitsversorgung einzuschätzen ist. Die Verhältnismäßig-keit der zukünftigen Regelungen hängt damit ebenfalls maßgeblich davon ab, welche epidemischeLagezum Zeitpunkt des Erlasses gegeben ist und wie dieRegelungen mit dieser Lage verknüpft werden.Der Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie dürfteangesichts der Schwere des Eingriffs einer hohen Rechtfertigungbedürfen.Dem Gesetzgeber kommtaber nicht zuletzt angesichts der wissenschaftlichen Unsicherheiten auch hier einEinschätzungs-und Beurteilungsspielraumzu.3.Beschränkungen gegenüber Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt oder die nicht geimpft werdenkönnenVon den freiwillig Ungeimpften sind diejenigen Personen zu unterscheiden, für welche die Stän-dige Impfkommission (STIKO) keine Impfempfehlung ausgesprochen hat, sowie diejenigen, die sich aufgrund einer Vorerkrankung nicht impfen lassen können. Eine Impfempfehlung liegt füralle Personenüber zwölf Jahre vor.24Schwangeren empfiehlt die STIKO derzeit keine Impfung.Medienberichten zufolge wird allerdings mit einer erneuten Entscheidung über eine generelleImpfempfehlung fürSchwangereEnde August 2021 gerechnet.25Hinsichtlich Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt oder die aus gesundheitlichen Grün-den nicht geimpft werden können, erhöht sich die Intensität des Eingriffs dadurch, dass diesen23OVG Saarlouis vom 22. April 2020 –2 B 130/20, Rn. 25 u. Rn. 31.24So die am 16. August aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08–16.html. 25Siehe https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/us-gesundheitsbehoerde-cdc-raet-schwangeren-zur-corona-impfung-17481381.html.
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nicht durch eigenes Verhalten möglich ist, die Voraussetzungen für einen unbeschränkten Zutritt zu Veranstaltungen und Gastronomie in Innenräumen zu schaffen.26Daraus folgen im Vergleich zu freiwilligenungeimpften Personen deutlich erhöhte Anforderungenan die Verhältnismäßigkeit. ***26Vgl. dazu auch die Ausarbeitung der WissenschaftlichenDienste des Deutschen Bundestages, „Verfassungsmä-ßigkeitvon Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz für geimpfte Personen“,
WD 3 ‑3000 ‑015/21 vom 26. Februar 2021, S. 8,
abrufbar unter:
https://www.bundestag.de/re-source/blob/836418/ade8a787775e027df0b7fef9e9e7a072/WD‑3–015-21-pdf-data.pdf.
Ich weise mal drauf hin (Link unten). Das will ich nächste Woche machen lassen. Termin zur Blutabnahme habe ich, dann schauen wir mal, warum ich auch immer noch aufrecht stehe mit meinen 51 Lenzen. Vielleicht bin ich ja immun. Interessierte hier entlang: idenzdervernunft.solutions
https://evidenzdervernunft.solutions/ Sollte es heissen.
Traurig, Wo ist die Solidarität der Geimpften! Der Aufschrei der Ü 70er , denen im Frühjahr die Jüngeren den Vortritt ließen?
Wieso kann Niemand die Ü70er an die Versprechen erinnern , Wir treten für euer Wohlergehen zurück ! Damit Ihr geschützt werdet! Nun brauchen wir eure Solidarität gegen diesen Zwang , wir Ungeimpfte wollen uns " Frei entscheiden dürfen" ; boykottiert alle Unternehmen die diesen Zwang unterstützen, kein Restaurant besuch in einem Zwangs-Restaurant, keine Bezahlung von Rechnungen an Zwangs-unternehmen( vor allem Klinikaufenthalte )
lieber eine Mahnung abwarten und verspätet Zahlen(Vor allem Kliniken und Pflegeheime die dies unterstützen) , und sobald die DB über 2 G nachdenkt , denke ich sollten wir kollektiv Schwarzfahren, entzieht diesem Regime das Volksvermögen und es Stürzt , " Solidarität ist gefragt"