Nur die allerdümmsten Kelber…

twit​ter​.com (04.11.22)

Ich geste­he, der SPD-MdB Kelber war mir bis­lang nicht bekannt. Nun ist er, nun gut, anschei­nend nicht krank, aber end­lich posi­tiv gete­stet. Das muß die Welt wis­sen. Warum emp­fiehlt Lauterbach hier nicht Paxlovid?

Nun klin­gelt es doch. Der Mann ist Bundesdaten­schutzbeauftragter. Über ihn schrieb t‑online.de im letz­ten Jahr: "Natürlich ist der Datenschutz kein abso­lu­tes Recht".

10 Antworten auf „Nur die allerdümmsten Kelber…“

  1. Wünsche gute Besserung für Herrn Kelber!
    Ist kein schlech­ter Datenschützer:

    "Ein E‑Rezept, das Ärzte in der Praxis aus­drucken und ihren Patienten mit­ge­ben müs­sen, hat näm­lich aus Sicht ärzt­li­cher Standesvertretungen kei­nen Mehrwert, son­dern ver­ur­sacht ganz im Gegenteil sogar neu­en Aufwand.

    Doch dar­aus wird wohl min­de­stens im kom­men­den hal­ben Jahr nichts: Der Bundesbeauftragter für den Daten­schutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat sich gegen das Verfahren aus­ge­spro­chen. Bisher hat­te die Gematik nach Aussage ihres Geschäftsführers Markus Leyck Dieken auf eine Duldung der ange­dach­ten Vorgehensweise gehofft, bis Mitte 2023 neue, siche­re­re Authentifizierungsverfahren für die eGK-basier­te E‑Re­zept-Einlösung ent­wickelt und zuge­las­sen wurden.

    Die KVWL reagier­te auf Kelbers Entscheidung heu­te Morgen nach eige­nen Angaben „mit völ­li­gem Unverständnis“. Als Konsequenz sehe sie sich gezwun­gen, den wei­te­ren Roll-out-Prozess vor­erst zu stop­pen. „Die Entscheidung des Datenschützers ist eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheits­wesen gene­rell und spe­zi­ell in der ambu­lan­ten Versorgung“, erklär­te KVWL-Vorstand Thomas Müller."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​3​8​5​6​3​/​K​V​-​s​t​e​i​g​t​-​a​u​s​-​E​-​R​e​z​e​p​t​-​R​o​l​l​o​u​t​-​v​o​r​e​r​s​t​-​g​e​s​c​h​e​i​t​ert

    1. Kelber ist als BfDI echt nicht so schlecht. Er hat­te auch 2020 durch­aus deut­li­che und lesens­wer­te Kritik an der Tracing-App und am "zwei­ten Infektionsschutzgesetz" ver­fasst. Das Problem ist, dass er vom Parlament und ins­be­son­de­re sei­ner eige­nen Partei eigent­lich stän­dig über­gan­gen wird und selbst wenn er Protestnoten und Warnungen aus­spre­chen kann, hat er kei­ner­lei bin­den­de Befugnisgewalt oder kann irgend­ei­ne bewuss­te Datenschutzkatastrophe der Regierung oder gar der EU-Kommission wirk­sam aufhalten.

  2. Das Karlchen hat ja recht.
    "Nicht jeder han­delt frei­wil­lig vor­bild­lich. Es braucht daher kla­re Regeln." Stimmt. U.a. die, daß Du für den Rest dei­nes Lebens in die
    geschlos­se­ne Psychiatrie gehörst. Zum Schutz der Allgemeinheit.
    Denn eine Heilung ist bei dir ausgeschlossen.
    Aber das Schönste (und völ­lig Zutreffende) ist der Kommentar von
    Anit. 😀

    1. Soweit ich erin­ne­re, war das mit der Maske im Flugzeug auch eine kla­re Regelung. Gilt offen­sicht­lich nicht für Alle.
      Bei der Einweisung in die geschlos­se­ne Psychiatrie gibt es sicher auch Ausnahmen, die ich lei­der noch nicht gefun­den habe. Karlchen will aber sicher kei­ner in sei­ner Anstalt haben.

  3. Auch bei den Beamten regt sich berech­tig­ter Zweifel.

    "16. August 2022
    Berliner Polizist: „Ich mach’ da nicht mehr mit“"
    https://​www​.vier​te​.online/​2​0​2​2​/​0​8​/​1​6​/​b​e​r​l​i​n​e​r​-​p​o​l​i​z​i​s​t​-​i​c​h​-​m​a​c​h​-​d​a​-​n​i​c​h​t​-​m​e​h​r​-​m​it/

    "12. September 2022
    Streifenpolizist: „Die Polizei wird von der Politik missbraucht“"
    https://​www​.vier​te​.online/​2​0​2​2​/​0​9​/​1​2​/​s​t​r​e​i​f​e​n​p​o​l​i​z​i​s​t​-​p​o​l​i​z​e​i​-​w​i​r​d​-​v​o​n​-​p​o​l​i​t​i​k​-​m​i​s​s​b​r​a​u​c​ht/

    "19. Oktober 2022
    Berliner Kriminalbeamter: „Grundrechte auf­merk­sam schüt­zen und einfordern“"
    https://​www​.vier​te​.online/​2​0​2​2​/​1​0​/​1​9​/​b​e​r​l​i​n​e​r​-​k​r​i​m​i​n​a​l​b​e​a​m​t​e​r​-​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​e​-​a​u​f​m​e​r​k​s​a​m​-​s​c​h​u​e​t​z​e​n​-​u​n​d​-​e​i​n​f​o​r​d​e​rn/

    Da hät­te ich auch ein paar Fragen.
    Im hie­si­gen Gemeinschaftskundeunterricht wird ver­mit­telt, dass zur Demokratie die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative gehört. Dies sei als gegen­sei­ti­ges Kontrollsystem zu verstehen.
    1. Welche Kontrolle hat die Exekutive über die Legislative und die Judikative?
    Nach außen hin Geschlossenheit zei­gen, mag ja tak­tisch von Vorteil sein, aber
    2. Gibt es inner­halb der Exekutive die Möglichkeit oder gar Pflicht zum Austausch und zur Meinungsfindung?
    (um über­haupt eine Kontrollfunktion aus­üben zu kön­nen. Wie soll sich der Polizeipräsident sonst vor das Parlement stel­len kön­nen und sagen: "Meine Leute sind zur gro­ßen Übereinstimmung gekom­men, das Gesetzt kön­nen wir nicht ver­tre­ten. Es muß neu ver­han­delt werden.")
    Angesichts die­ser Pandemie und in den Briefen selbst fest­ge­stellt, ähnelt ein (hof­fent­lich) klei­ner Teil des Verhaltens mit­tel­al­ter­li­chen Praktiken. Wo einst ein Fürst sei­ne Armee befahl um sei­nen Willen der Bevölkerung auf­zu­zwin­gen wer­den die Interessen von pri­va­te­nen Konzernen ver­tre­ten. In den Altenheimen Anfang 2021 waren Soldaten zum Schutz der Spritzen abge­stellt. Militärärzte und ‑pfle­ger wur­den in Krankenhäusern ein­ge­setzt, um deren, bekann­ter­ma­ßen seit mehr als 30 Jahren, schlech­te Personalpolitik aus­zu­glei­chen. Militärhubschrauber muß­ten feh­len­de Ausrüstung von Krankenhauskonzernen aus­glei­chen. Von Konzernen, die seit Jahren nicht uner­heb­li­che Gewinne schreiben.
    3. Wird in den Unterrichtseinheiten die Pflicht zum Widerspruch gelehrt?
    Der Exekutiven soll­te zuge­traut wer­den, dass sie in der Lage ist zu erken­nen wann Gehorsam rich­tig und wann falsch ist. Wenn nicht sie wer sonst?

  4. Wer weiss von den Getesteten wo und wie lan­ge sei­ne PCR-Ergebnisse gespei­chert werden!?

    Aus der Datenschutzerklärung einer Fachpraxis:

    "Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Patienten, ein­schließ­lich der Gesundheitsdaten und des Testergebnisses, wer­den die Daten min­de­stens 10 Jahre archi­viert, gemäß § 10 Absatz 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen

    Entsprechend der Vorgaben gemäß § 10 Absatz 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen, bewahrt das Labor in jedem Fall eine elek­tro­ni­sche Kopie des Befundes für die Dauer von min­de­stens 10 Jahren nach Bekanntgabe des Testergebnisses auf. Die vor­ge­nann­te gesetz­li­che Dokumentationspflicht hat gemäß der Berufsordnung der Ärzte den Zweck, den wesent­li­chen Behandlungsverlauf nach­voll­zieh­bar zu machen und soll eine sach­ge­rech­te Weiterbehandlung ermöglichen."

    Wurde jemand beim PCR-Test das Labor genannt, in dem die Probe unter­sucht wird?

    Da der Behandlungsvertrag für den PCR-Test – nach mei­nen Informationen – zwi­schen den Getesteten und dem Labor zustan­de kommt, müss­te eine Datenschutzerklärung des Labors unter­schrie­ben wer­den. Damit wäre auch bekannt, wel­ches Labor den Test durchführt.

    Wie twit­ter­te Jens Spahn:

    "Datenschutz ist was für Gesunde."

    Deshalb wird es in Zukunft nur noch "Asymptomatische" geben!!!

    Der Datenschutz hat wäh­rend der Pandemie mas­siv versagt.

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