"Nur jeder 344. Geboosterte sah sich zu einem Besuch in der Notfallambulanz genötigt."

Dieser Erfolg wird ver­mel­det in einem Artikel auf welt​.de (Bezahlschranke) am 14.4. unter dem Titel "Was die Booster-Spritze beson­ders unan­ge­nehm macht". Für die Lobbyistin Christine Falk, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, ("Nicht Geimpfte sind für Omikron wie ein Elfmeter ohne Torwart") sind Nebenwirkungen wie­der ein­mal Zeichen einer erwünsch­ten Immunreaktion. Eine Studie US-ame­ri­ka­ni­scher Wissenschaftler hat­te ergeben:

»Welche Nebenwirkungen wur­den in der Studie beobachtet?

Herzmuskelentzündungen (Myokarditiden), Herzbeutelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und schwe­re all­er­gi­sche Reaktionen sind die gefähr­lich­sten Probleme, die bis­lang im Zusammenhang mit Covid-19-Spritzen auffielen. 

Severe Adverse Events nennt der Mediziner sol­che schwe­ren Impfnebenwirkungen. Die Myokarditiden tra­ten häu­fi­ger nach der ersten als nach der zwei­ten Dosis auf. Laut Andrew Badley und sei­nen Kollegen gilt für den dar­auf­fol­gen­den Booster: Er macht sol­che Severe Adverse Events nicht wahrscheinlicher…

Nur eines fiel beim Vergleich ins Auge: In den ersten zwei Tagen nach der Auffrischimpfung such­ten mehr Probanden eine Klinik-Notfallambulanz auf – zumin­dest galt das für sol­che mit einer Biontech-Vakzine. Ihr Anteil war um rund ein Drittel ange­stie­gen, lag aber immer noch sehr nied­rig: Nur jeder 344. Geboosterte sah sich zu einem Besuch genötigt.

Bereits vor einem hal­ben Jahr haben US-Wissenschaftler unter­sucht, was Geimpfte denn kon­kret in den ersten zehn Tagen nach der Spritze eine Ambulanz führ­te. Eingeschlossen in die­se Studie wur­den auch sol­che, die AstraZeneca erhal­ten hat­ten. Das Ergebnis: Jeder sieb­te kam wegen einer Verletzung, jeder Dreizehnten wegen eines Bluthochdrucks. Ungeimpfte erschie­nen mit die­sen Problemen ähn­lich häu­fig in der Klinik. Deshalb sei der Grund für einen sol­chen Besuch höchst­wahr­schein­lich nicht in der Impfung zu suchen, schrei­ben die Autoren…«

Weder beunruhigend noch überraschend

»„Wenn fünf Prozent der Patienten eine ver­mehr­te Müdigkeit ange­ben oder zwei Prozent über Kopfschmerzen kla­gen, dann sind das kei­ne ,für das rea­le Leben‘ rele­van­ten Unterschiede“, sagt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Christine Falk. Derartige Raten sei­en weder beun­ru­hi­gend noch überraschend.

Zudem müs­se man bei der Interpretation die­ser Daten die Erwartungshaltung der Geimpften berück­sich­ti­gen, sagt Peter Kremsner, der Direktor des Instituts für Tropenmedizin der Universität Tübingen. Er hat selbst Covid-19-Impfstoffe gete­stet. „Die Patienten haben schon ein­mal die Erfahrung gemacht, dass die Impfung unan­ge­nehm sein kann und hor­chen des­halb in sich hin­ein.“ Auch das tra­ge sicher­lich zu den häu­fi­ge­ren Berichten über Immunstimulations-Symptome nach dem Booster bei.

„Kopfschmerzen und ein Gefühl von Müdigkeit, so etwas hat man häu­fig auch ohne Impfung“, sagt der Infektiologe…

Die unspe­zi­fi­schen Nebenwirkungen ver­deut­lich­ten ein­fach, dass die Geimpften eine Immunreaktion spü­ren, sagt Christine Falk. Und die ist ja eigent­lich erwünscht, weil sie zum Schutzeffekt der Vakzine beiträgt…«


Siehe zu Frau Falk auch die­se Auswahl an Beiträgen:

Im August letz­ten Jahres hat­te sie Spätschäden ohne­hin kate­go­risch aus­ge­schlos­sen, sie­he Die Welt der Impfrisiken

13 Antworten auf „"Nur jeder 344. Geboosterte sah sich zu einem Besuch in der Notfallambulanz genötigt."“

  1. Aua aua aua,

    Das hie­ße in einer Stadt mit 34000 Einwohnern wären 100 Bürger betrof­fen. Ginge es zum Beispiel um eine Lebensmittelvergiftung wäre was auch immer sie ver­ur­sacht hät­te, für immer eli­mi­niert wor­den, unglaub­lich. Es wird und wird immer irrer, wie kann man glau­ben den Menschen so etwas, ver­kau­fen zu kön­nen (obwohl?)!

  2. Diejenigen, die bereits von den Einstiegsimpfungen k.o. gin­gen, fal­len aus die­ser Zählung schon mal raus. Die dann vom Booster so von denen Beinen geholt wur­den, die sie es sel­ber in kei­ne Ambulanz mehr schaff­ten, wohl eben­falls. Und wenn es erst nach zehn Tagen eska­lier­te, was war dann? Dann ganz sicher nicht mehr wegen Impfstoff?

  3. Jessica Hamed
    @jeha2019
    „Jede.. kann sich schnell und unkom­pli­ziert imp­fen las­sen und damit die Quarantäne vermeiden…
    Wer bereits 3fach geimpft ist, als gene­sen gilt…o in den vor­an­ge­gan­ge­nen 90 Tagen eine Zweitimpfung erhal­ten hat, muss…als Kontaktperson…nicht in Quarantäne.“
    https://​luechow​-dan​nen​berg​.de/​d​e​s​k​t​o​p​d​e​f​a​u​l​t​.​a​s​p​x​/​t​a​b​i​d​-​1​6​1​/​1​7​3​_​r​e​a​d​-​1​0​6​98/
    Quote Tweet
    Epidemiologin
    @epidemiologin
    · 3h
    Liebe Frau @jeha2019, wie kann es sein, 

    dass nur noch Geboosterte eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (!) erhal­ten sollen? 

    Das wäre ein abso­lu­tes Novum, und gibt es so bei kei­ner ande­ren Erkrankung, bei der es eine emp­foh­le­ne Impfung gibt.

    https://​ber​li​ner​-kurier​.de/​p​o​l​i​t​i​k​-​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​a​c​h​t​u​n​g​-​n​e​u​e​-​c​o​r​o​n​a​-​r​e​g​e​l​-​a​b​-​h​e​u​t​e​-​b​e​k​o​m​m​e​n​-​n​u​r​-​n​o​c​h​-​g​e​b​o​o​s​t​e​r​t​e​-​l​o​h​n​f​o​r​t​z​a​h​l​u​n​g​-​l​i​.​2​2​2​642
    11:37 AM · Apr 15, 2022
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​1​4​9​3​0​9​1​2​0​0​5​4​3​9​4​9​9​?​c​x​t​=​H​H​w​W​l​o​C​-​1​e​r​o​j​o​Y​q​A​AAA

  4. Noch mehr zur Logik wider die Logik: Die Vorerkrankten brau­chen das Boostern ja "ganz beson­ders". Je mehr sie dann Beschwerden füh­len, desto deut­li­cher zeigt ihnen das, war­um gera­de sie das Boostern "gebraucht" haben. Und wenn es dann zu Verschlechterungen kommt? Dann zeigt ihnen auch das, wie wich­tig das Boostern ist. Bei Vorerkrankungen kommt es doch sowie­so sehr häu­fig zu Verschlechterungen, das kann man doch nicht den Impfungen anla­sten. Dann gehen wir ein­fach mal davon aus, dass die Nichtgeboosterten noch mehr Verschlechterungen hät­ten. Auf Beweise dazu kann man jetzt – gera­de aus "Rücksicht" auf die Vorerkrankten" lei­der nicht warten .…

  5. Macht eine "Inzidenz" von 291.
    Wegen >35 wur­den Tönnies und Gütersloh vor nicht ein­mal 2 Jahren von Medien und Vox Populi fast abgefackelt:
    und es han­del­te sich ledig­lich um (selbst­re­dend "unge­impf­te") "Fälle". Von Notfallambulanz ist nichts über­lie­fert (oder?)

  6. Wachen die Leute auf, wenn die Statistik lau­tet: "Nur jeder Zweite wegen Impfung unfrucht­bar"? oder "Nur jeder Zweite an Impfung gestor­ben?" Vermutlich nicht…
    Wahrscheinlich wür­de man auch sol­che Meldunge noch als Erfolg ver­kau­fen "alle Geimpften an Spritze ver­stor­ben, aber sie haben ja vor­her gelebt".

  7. Welt, 14.04.2022
    Wer haf­tet bei Impfschäden?

    Manche Menschen sind durch Covid-19-Impfungen krank geworden.
    Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung?
    Die Behörden sind von der Zahl der Anfragen überfordert. 

    Erste Rechtsanwälte kla­gen nun – und set­zen auf eine Besonderheit in der Pandemie.

    „Ich bin für die Impfung“, betont Margit Jaschke gleich zu Beginn des Gesprächs, kei­nes­falls wol­le sie sich von Impfgegnern instru­men­ta­li­sie­ren lassen.
    Eine sol­che Versicherung scheint nötig, will man in Deutschland über das heik­le Thema spre­chen: über Komplikationen nach einer Covid-19-Impfung, über das Leiden der Betroffenen und den Kampf um Anerkennung durch die staat­li­chen Behörden.

    Schwere Nebenwirkungen einer Covid-19-Impfung sind nach allen ver­füg­ba­ren Daten sehr sel­ten, das haben Analysen aus Ländern mit guter Datengrundlage wie Israel oder Großbritannien gezeigt.
    Allerdings wur­den in Deutschland 64 Millionen Menschen inner­halb von 15 Monaten geimpft, ein histo­risch ein­ma­li­ger Vorgang.
    Naturgemäß gibt es Menschen, bei denen nach einer Impfung Erkrankungen auf­ge­tre­ten sind, mit­un­ter wie aus hei­te­rem Himmel, für man­che nur als Impfnebenwirkung erklärbar.
    Nun stellt sich die Frage: Was kön­nen die Betroffenen tun?
    Wer hat einen Anspruch auf Schadenersatz, wie kann man den Schaden nach­wei­sen, und wie soli­da­risch ver­hält sich eine Gesellschaft, die die Impfung auch aus Gründen der Solidarität ein­ge­for­dert hat?

    Für die Berlinerin Margit Jaschke gab es im ver­gan­ge­nen Jahr kein Zögern: Sie woll­te geimpft wer­den, so schnell wie mög­lich. Im Juni end­lich die Gelegenheit: Eine Pop-up-Aktion in einer Schule bot Impfungen für Kurzentschlossene an, Margit Jaschke erhielt eine Dosis Moderna-Impfstoff.

    Einige Tage dar­auf spür­te sie einen selt­sa­men Druck in der Brust und beschloss, auf das gewohn­te Joggen zu verzichten.
    In den näch­sten Tagen wur­de das Druckgefühl immer stär­ker, sie bekam Angst und fuhr ins Krankenhaus.
    Kurz dar­auf wur­de sie mit Blaulicht in die nächst­ge­le­ge­ne kar­dio­lo­gi­sche Klinik gefah­ren – Verdacht auf Herzinfarkt.
    Ein Irrtum.
    Die Ärzte unter­such­ten ihr Herz nun im MRT.
    „Das gesam­te Herz war kom­plett ent­zün­det”“, so erin­nert sich Margit Jaschke.
    „Die Ärzte wirk­ten selbst geschockt, und einer sag­te mir, so etwas hät­ten sie noch nicht gesehen.“

    Zwölf Tage lag die 58-jäh­ri­ge Angestellte im Krankenhaus.
    Die Ärzte konn­ten nicht viel mehr tun, als ent­zün­dungs­hem­men­de Medikamente zu geben.
    Die Frau, die sonst viel lacht und das Leben posi­tiv sieht, hat­te Todesangst in die­ser Zeit.
    Schließlich wur­de sie entlassen.
    „Verdacht auf Autoimmun-Myokarditis, als Reaktion auf Moderna-Impfstoff“, steht als Diagnose im Arztbrief.
    Sie sol­le sich scho­nen, an Arbeit war vor­erst nicht zu denken.
    Den gan­zen Sommer über konn­te sie die Wohnung höch­stens mit dem Rollstuhl ver­las­sen, wur­de von Freunden und Familie ver­sorgt, leb­te von den Ausgleichszahlungen der Krankenkasse. Bereits die klein­ste Anstrengung löste Herzrasen und Angstzustände aus.
    Fünf Monate ging das so.
    Heute, fast neun Monate spä­ter, führt sie wie­der ein nor­ma­les Leben.
    Nur beim Treppensteigen wird ihr die Luft eng.

    Schon früh war es Margit Jaschke wich­tig, die Behörden auf ihren Fall auf­merk­sam zu machen.
    Im Juli schick­te sie per Einschreiben einen Brief an die zustän­di­ge Berliner Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso).
    Sie füll­te das Formular aus, mit dem Impfgeschädigte Versorgungsleistungen bean­tra­gen können.
    Der Eingang wur­de bestä­tigt, es gab eine Nachfrage, mehr pas­sier­te nicht.
    Im Oktober nahm sie sich einen Anwalt, den ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt.
    „Erst da kam Bewegung in die Sache“, so ist ihr Eindruck.
    Am 18. März schließ­lich erhielt sie den Bescheid: Ihr Impfschaden wur­de aner­kannt, weil „mehr für als gegen die Annahme einer Schädigung“ spreche.

    Dass Margit Jaschke Schadenersatz in irgend­ei­ner Form erhal­ten wird, ist den­noch unwahrscheinlich.
    Grundsätzlich gilt zwar laut Infektionsschutzgesetz (IfSG): Für Impfschäden haf­tet der Staat, wenn eine Impfung von einer zustän­di­gen Landesbehörde emp­foh­len wurde.
    In der Pandemie gilt sogar eine Sonderregelung:
    Der Staat haf­tet bei allen Schäden durch eine Covid-19-Schutzimpfung, auch unab­hän­gig von expli­zi­ten Empfehlungen der Landesbehörden.
    Allerdings: Einen Anspruch auf monat­li­che Versorgungsleistungen haben laut IfSG nur die Menschen, bei denen noch sechs Monate nach der Impfung blei­ben­de Schäden bestehen.

    Margit Jaschke gilt als „voll­stän­dig geheilt”.
    Zahlungen wie Schmerzensgeld oder einen Ersatz für Verdienstausfall durch den Staat sind nicht vorgesehen.
    „Laut Bescheid fällt Frau Jaschke unter die Erheblichkeitsschwelle von 25 Prozent Schädigungsfolgen“, so erklärt es ihr Rechtsanwalt Wilhelm Weerth.
    Dass Margit Jaschke fünf Monate krank war, gilt als Lebensrisiko, dass sie selbst zu tra­gen hat.
    Schließlich ist es ja auch mög­lich, dass die Impfung grö­ße­ren Schaden ver­hin­dert hat: Herzmuskelentzündungen bei­spiels­wei­se tre­ten nach einer Infektion mit Sars-CoV‑2 häu­fi­ger auf als nach einer Impfung.
    Für Weerth bleibt der Fall den­noch inter­es­sant er will nun Einspruch erhe­ben und Akteneinsicht in das Gutachten verlangen.
    „Mir geht es nicht dar­um, jetzt Geld zu bekom­men“, sagt Margit Jaschke.
    „Aber was, wenn sich mein Zustand wie­der ver­schlim­mert, wenn ich nicht mehr arbei­ten kann?“

    Margit Jaschke ist an dem lan­gen Prozedere, dem büro­kra­ti­schen Aufwand fast verzweifelt.
    Doch genau genom­men ist ihr Fall ver­gleichs­wei­se schnell ent­schie­den worden.
    Vor der Pandemie gin­gen beim Lageso maxi­mal fünf Anträge auf Impfschaden im Jahr ein, die durch­schnitt­li­che Bearbeitungszeit dau­er­te elf Monate.
    Seit April 2021 waren es laut Auskunft der Behörde 246 Anträge. Margit Jaschke ist in Berlin der erste Fall, der als Impfschaden aner­kannt wur­de; drei Fälle wur­den abge­lehnt, die rest­li­chen 242 Fälle sind noch in Bearbeitung.

    Nicht nur die Berliner Behörden haben mit der gro­ßen Zahl an Anträgen zu kämpfen.
    Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen haben bis­lang 238 Menschen Leistungen nach einer Covid-19-Schutzimpfung beantragt.
    Zwei Anträge wur­den vor­läu­fig und vier end­gül­tig bewil­ligt, zwei wur­den abgelehnt.
    „Die Herausforderung bei der Bearbeitung besteht einer­seits dar­in, dass kurz­fri­sti­ge Impfreaktionen nicht berück­sich­tigt wer­den kön­nen, son­dern der Gesundheitszustand ab sechs Monate nach der Impfung maß­geb­lich ist“, so ein LVR-Sprecher. Zudem bedür­fe es einer umfang­rei­chen und zeit­auf­wen­di­gen Einzelfallprüfung, um einen ursäch­li­chen Zusammenhang mit der Impfung nachzuweisen.

    Im Fall von Margit Jaschke ist der Fall ver­gleichs­wei­se ein­deu­tig. Herzmuskelentzündungen gehö­ren zu den gut beleg­ten sel­te­nen Komplikationen durch einen mRNA-Impfstoff.
    Erste Hinweise auf eine ver­däch­ti­ge Häufung in Israel hat­te es Anfang Juni 2021 gege­ben, kurz bevor sich Margit Jaschke hat­te imp­fen lassen.
    Inzwischen wur­den mehr­fach die Daten von Krankenkassen ausgewertet.
    Laut einer israe­li­schen Studie gab es pro eine Million Menschen zwi­schen der ersten und zwei­ten Biontech-Dosis 17 zusätz­li­che Fälle einer Myokarditis.

    Ebenfalls belegt sind Sinusvenenthrombosen durch die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson.
    Im aktu­el­len Aufklärungsmerkblatt des RKI wer­den zudem sel­te­ne Fälle von Gesichtslähmungen genannt, die sich aber in allen Fällen zurück­ge­bil­det hät­ten, außer­dem Taubheitsgefühle und Nesselsucht.
    So gut wie aus­sichts­los sind Anträge bei Beschwerden, die nicht unter mög­li­chen Nebenwirkungen auf­ge­führt werden.
    Hier müss­te der Einzelne einen kau­sa­len Zusammenhang zur Impfung beweisen.
    Gelänge es, die­se hohe Hürde zu über­win­den, könn­te man theo­re­tisch sogar den Hersteller eines Impfstoffs verklagen.
    Im Fall der Covid-19-Impfstoffe wür­de aber auch dann der Staat letzt­lich haf­ten, weil dies in den Verträgen mit den Herstellern so ver­ein­bart wurde.

    Neben dem Antrag auf staat­li­che Versorgungsleistungen gibt es theo­re­tisch eine wei­te­re Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten.
    „Eine Chance auf Schmerzensgeld oder einen ange­mes­se­nen Schadenersatz für einen Verdienstausfall auch in den ersten sechs Monaten haben Mandanten, die auf zivil­recht­li­chem Weg den imp­fen­den Arzt oder die öffent­li­che Hand als Trägerin des Impfzentrums in Anspruch neh­men“, erklärt Lutz Böttger die Rechtslage.
    Er ist Fachanwalt in einer Kanzlei, die auf Medizinrecht spe­zia­li­siert ist und Standorte in Düsseldorf und Osnabrück unterhält.

    Böttger betreut der­zeit 15 Menschen, die über­zeugt sind, einen schwe­ren Schaden durch die Covid-19-Impfungen erlit­ten zu haben.
    Da ist zum Beispiel der jun­ge Maschinenschlosser, der nach der Impfung wie Margit Jaschke eine schwe­re Herzmuskelentzündung erlit­ten hat.
    Neun Monate nach der Impfung ist er noch immer arbeits­un­fä­hig und kör­per­lich kaum belast­bar; ob der Mann je wie­der ganz gesund wird, ist noch offen.
    Bei einem ande­ren Fall han­delt es sich um eine Frau, deren Gesichtshälfte seit der Impfung gelähmt her­ab­hängt, so, als hät­te sie einen Schlaganfall erlitten.
    Andere Mandanten lei­den seit der Impfung an Nesselsucht, an groß­flä­chi­gem Hautausschlag, der sich nur mit hoch dosier­ten Antihistaminika unter­drücken lässt.
    „Diese Menschen lei­den unter per­ma­nen­ter Müdigkeit, kön­nen ihren Alltag nicht bewäl­ti­gen, sind aus dem Leben geris­sen“, sagt der Anwalt.

    Auch Böttger hat für sei­ne Mandanten Versorgungsleistungen bei den staat­li­chen Behörden bean­tragt, in Nordrhein-Westfalen sind die zwei Landschaftsverbände zuständig.
    „Dafür brau­chen sie mich streng genom­men nicht“, sagt er, aller­dings lei­ste er Hilfe bei dem büro­kra­ti­schen Aufwand, der vie­le Menschen überfordert.
    Daneben strengt der Anwalt Klagen gegen die Ärzte an, die sei­ne Mandanten geimpft haben.
    Könnte er einen Behandlungsfehler nach­wei­sen, dann wür­de die Haftpflichtversicherung der Ärzte über staat­li­che Leistungen hin­aus eine Wiedergutmachung erbringen.
    Ein Behandlungsfehler kann zum Beispiel vor­lie­gen, wenn ein Arzt einen Patienten geimpft hat, der aus medi­zi­ni­schen Gründen dafür nicht infra­ge kam.
    Da dies sel­ten vor­kommt, hält Böttger eine Klage wegen man­geln­der Aufklärung über die Risiken für aus­sichts­rei­cher. „Seit Jahrzehnten ist gel­ten­des Recht, dass Patienten über die Risiken einer Behandlung münd­lich auf­ge­klärt wer­den müs­sen“, argu­men­tiert er.
    Unter dem Zeitdruck der Pandemie aber haben vie­le vor ihrer Impfung nur einen Aufklärungsbogen unter­schrie­ben und ver­si­chert, dass sie kei­ne wei­te­ren Fragen haben.

    Hier aller­dings beginnt zum Teil juri­sti­sches Neuland.
    „Man wird kla­gen müs­sen – es ist noch unklar, was dabei her­aus­kommt“, kom­men­tiert Jochen Beyerlin, medi­zi­ni­scher Fachanwalt in Ravensburg, der eben­falls Mandanten mit mut­maß­li­chen Impfschäden vertritt.
    Viele Fragen wer­den zu klä­ren sein.
    Was war zum Zeitpunkt der Impfung über die Risiken all­ge­mein bekannt?
    War es den Menschen zuzu­mu­ten, sich zu informieren?
    Hätten sie über­haupt anders ent­schie­den, wenn man sie ein­ge­hen­der infor­miert hätte?
    Die Prozesse dürf­ten sich über Jahre hin­zie­hen und ohne Rechtsschutzversicherung finan­zi­ell kaum zu stem­men sein. Beyerlin hilft sei­nen Mandanten bis­lang in erster Linie dabei, bei blei­ben­dem Schaden die
    staat­li­chen Leistungen zu beantragen.

    Das geht auch ohne Rechtsbeistand, aller­dings brau­chen die Betroffenen eini­ge Ausdauer.
    Margit Jaschke wür­de sich wün­schen, dass Menschen mit Impfschäden mehr Gehör bekom­men und das Thema weni­ger tabui­siert wird.
    „Es ist trau­rig, dass das alles so kom­pli­ziert ist, dass man so allein­ge­las­sen wird.“

  8. Wenn so und so vie­le [ein­stel­li­ge Prozent] über Kopfschmerzen / Müdigkeit kla­gen, dann sind das doch viel weni­ger als in der Impfstudie. Das beweist ent­we­der mas­si­ve Untererfassung oder unglei­cher Inhalt in ver­schie­de­nen Dosen.

    Wenn so und so weni­ge die Notfallambulanz besu­chen … die ande­ren kön­nen das viel­leicht gar nicht mehr. Habe von einem Fall gehört, wo das Opfer nach der Impfung ein­fach auf die Couch gefal­len ist und sich nicht mehr bewe­gen konn­te, also auch kei­ne Hilfe mehr rufen konn­te und dach­te, jetzt ster­ben zu müs­sen. Am näch­sten Morgen war es zum Glück wie­der besser.

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