Es sind immer noch erstaunlich viele, denen ihre Gesundheit schnuppe ist, aber die Blütenträume der Herrschaften gehen nicht auf. Zwei Drittel der Dosen blieben liegen. Auf swr.de ist unter obiger Überschrift am 14.7. zu lesen:
»Junge Menschen konnten sich eine Woche lang an vielen Hochschulen in Rheinland-Pfalz impfen lassen. Doch das Angebot wurde so schlecht angenommen, dass die Aktion bald für alle Altersgruppen geöffnet wurde.
30.000 Impfdosen Biontech hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung für die einwöchige Aktion zur Verfügung gestellt…
Die Impfaktion war ganz speziell an die Altersgruppe der 18- bis 27-Jährigen gerichtet. Für sie, die sich monatelang mit Senioren und besonders gefährdeten Gruppen solidarisch erklärt hatten, sollte etwas getan werden. Impfstoff war lange Zeit sehr knapp und sie hatten kein Impfangebot bekommen, damit andere geimpft werden konnten. Um so überraschender, dass das Angebot nun so zögerlich angenommen wurde.
An den meisten Hochschulen wurde die Corona-Impfaktion schließlich für alle Altersgruppen ab 18 Jahren geöffnet, weil sich zu wenig junge Leute gemeldet hatten.«
Für die Biontech-Stadt Mainz vermeldete der Uni-Präsident etwas kryptisch: "Insgesamt werden voraussichtlich 4.000 Personen den Impfschutz durch diese Aktion erhalten haben". In Trier wurde man die Hälfte der Dosen los.
»Besonders gering war das Interesse an der Hochschule Landau. Dort haben sich rund 1.500 Menschen impfen lassen. Die Vorsitzenden [sic] des Allgemeinen Studierendenausschuss [sic], Simone Mangold, vermutet: "Viele Studierende sind bereits geimpft gewesen – anderen war die Aktion zu kurzfristig, weil sie weit weg wohnten oder sie steckten gerade mitten in den Prüfungen."«
Was auch sonst kann ein Grund sein? Koblenz floppte ebenso wie Kaiserslautern.
»Voraussichtlich werden rund 20.000 Impfdosen von der Aktion übrig bleiben. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium teilte mit, die Impfstoffe seien korrekt gelagert mehrere Monate haltbar. Sie werden jetzt an andere Impfstellen verteilt.
Die Landesregierung plant, Ende des Sommers ohnehin das Impfen gegen Covid-19 zu erleichtern. Dann soll es an viel mehr Orten als bisher ohne Voranmeldung möglich sein, sich impfen zu lassen.«
Die übriggebliebenen Dosen werden zur Wanderhure.
Was? Nützt alles nix?
Gut, Ihr habt es nicht anders gewollt!
Milena Hass(sic!)enkamp zeigt Euch schon mal die Instrumente
(wer die Schergen unterstützt indem er sich hinter die Bezahlschranke begibt, ist selbst schuld):
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-impfplicht-debatte-fuer-nicht-geimpfte-wird-es-ungemuetlich-a-49262a92-6e07-4c1b-83cf-07e775491cbc
Hier duskutieren die ITler;
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Mon-dieu-die-kalte-Impfpflicht-kommt/forum-477079/comment/
Auch Bwü will den Ungeimpften Beine machen
https://www.heidelberg24.de/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-ungeimpft-einschraenkungen-regeln-keine-impfung-corona-verordnung-zr-90860198.html
Da sich die meisten Menschen sowieso nur impfen lassen, damit sie unbehelligt in den Urlaub fahren oder ungestört weiter einkaufen können (das nennen sie dann solidarisch) wäre es natürlich dramatisch, wenn sie am Flughafen stünden und ihren Impfpass vergessen hätten.
Damit das nicht passiert, plädiere ich dafür, dass sich jemand die Mühe macht, einen alten Schlager von Nina Hagen mit einem neuen Text zu versehen, z.B. Du hast den Impfpass vergessen, mein Michael.…..das prägt sich dann ein!
https://www.youtube.com/watch?v=BeXHWIJJ0a8
Hahaha, köstlich, prima Idee! 🙂
Noch mehr Restmüll der nach Afrika geht.
Grandiose Idee von Anybody! Nur wer ist dann dieser Michael? Doch nicht etwa dieser akute Obersachse, in seiner Heimat Pumuckel genannt …
@Elma Mann:
"Pumuckl hat sich zu Wort gemeldet, er will 80% der Sachsen impfen und fordert von der Bundesregierung scharfe Einreisekontrollen" – keine Sorge, der vergißt sicher keine Impfpässe!!!
https://invalidenturm.eu/2021/06/pumuckl-hat-sich-zu-wort-gemeldet/?cn-reloaded=1
21.08.2021 | SWR Aktuell | SWR
Neue Corona-Verordnung beschlossen
Die Corona-Zahlen steigen kontinuierlich. Das Kabinett in Mainz hat darum heute eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die kommenden Montag inkraft tritt.
https://www.youtube.com/watch?v=gMZCKVwVQms
( Unter dem Video lesenswerte Kommentare )
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25. Corona-Bekämpfungsverordnung: 3‑G für einen sicheren Herbst – Hochschulen im Wintersemester wieder mit mehr Präsenz – Familienimpftag für Kinder und Jugendliche
(…) Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3‑G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten. (…)
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7‑Tage-Inzidenz von 35.
Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
Die 3‑G-Regel gilt ab dem 23. August u. a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations‑, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.
Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit. (…)
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7‑Tage-Inzidenz von 35. (…)
So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen. (…)
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/sicherer-start-ins-schuljahr-maskenpflicht-und-regelmaessiges-testen‑1/
STOP COVAX