Nur noch unter Rot-Grün-Rot in Berlin: Ohne Schnelltest kein Unterrichtsbesuch

Auf spiegel.de ist am 27.5. zu lesen:

»Verwaltungsgericht hat entschieden
Schüler müssen sich in Berlin weiter auf Corona testen

Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiterhin regelmäßig auf Corona testen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Die Verpflichtung zum Selbsttest vor dem Schulbesuch sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht zurück.

Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das solche Coronatests für Schülerinnen und Schüler anordnet.

Mit der Corona-Basisschutzverordnung hat die Berliner Senatsverwaltung vorgeschrieben, dass Kinder und Jugendliche nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie sich zweimal pro Woche einem Test auf das Coronavirus unterziehen und das Ergebnis negativ ausfällt. (Aktenzeichen VG 3 L 143/22 und andere )

Der Testpflicht stünden keine durchgreifenden Bedenken entgegen, stellte das Gericht nun fest. Sie könne als notwendige Schutzmaßnahme angeordnet werden, und das auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite...

Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.«


Update:

Aus den "Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus" in Berlin:

»Testpflichten

In folgenden Bereichen gilt eine Testpflicht:

        • In Krankenhäusern für Besucher:innen, Patient:innen und Beschäftigte. Die Einrichtungen bestimmten selbst, in welchen Umfang die Testpflicht umgesetzt wird. In Notfällen entfällt die Testpflicht für alle Beteiligte.
        • In Pflegeeinrichtungen für Besucher:innen, die weder geimpft noch genesen sind.
        • In Pflegeeinrichtungen für Bewohner:innen. Die Testpflicht besteht mindestens einmal pro Woche.
        • In Pflegeeinrichtungen für Beschäftige. Für Geimpfte und Genesene besteht die Testpflicht mindestens zweimal pro Woche, für Ungeimpfte täglich.
        • In Schulen für Schüler:innen und Beschäftigte. Die Testpflicht besteht mindestens zweimal pro Woche.
        • In Kitas für Kinder und Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind. Die Testpflicht gilt für genannte Kinder dreimal pro Woche, für Beschäftigte an jedem Arbeitstag.

Die Testpflicht gilt im Regelfall für alle, auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.«
berlin.de (7.5.)

berlin.de (27.5.)

»Veränderung der 7-Tage-Inzidenz -23% ↓«

berlin.de (27.5.)
berlin.de (27.5.)

15 Antworten auf „Nur noch unter Rot-Grün-Rot in Berlin: Ohne Schnelltest kein Unterrichtsbesuch“

  1. 'Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erho­ben wer­den.' Ich bin da lei­der nickes mehr opti­mi­stisch mittlerweile…

  2. Wobei, zwei­mal die Woche, also Freitag Abend und Samstag Morgen – läuft. Ein biss­chen Phantasie und Stehvermögen – wenig­stens noch einen Hauch von Revolution, das wäre wünschenswert.
    Mal sehen, was MaoKretsche in BW noch für geist­rei­che Ergüsse her­vor bringt?!

  3. Das passt in deren Weltbild, ande­re zu "Solidarität" zu zwingen.

    Genauso wie es ins kirch­li­che Weltbild passt, ande­re zu "Liebe" zu zwingen.

    Es ist infa­mes Marketing. Es sind tat­säch­lich die "net­ten" Menschen, die sich ver­pflich­tet gefühlt haben, sich imp­fen zu lassen.
    Die, die kein Problem damit haben, auch mal "böse" zu sein, waren immun.

    Bourla – Schwab – ein­mal pro Jahr imp­fen las­sen, um unse­re Liebsten zu schützen
    https://​www​.wefo​rum​.org/​e​v​e​n​t​s​/​w​o​r​l​d​-​e​c​o​n​o​m​i​c​-​f​o​r​u​m​-​a​n​n​u​a​l​-​m​e​e​t​i​n​g​-​2​0​2​2​/​s​e​s​s​i​o​n​s​/​c​o​n​v​e​r​s​a​t​i​o​n​-​w​i​t​h​-​a​l​b​e​r​t​-​b​o​u​r​l​a​-​c​e​o​-​o​f​-​p​f​i​zer

  4. Auf wel­che Variante wird jetzt getestet? 

    Den Schülern, die auf einer Monkeyponkyparty waren, wird man es ja anse­hen, aber was ist mit z.B. Akne? 

    Isolation bis die Akne wie­der weg ist.

    Das ist alles eine Frechheit, die Wahl, der Senat nebst Frau (Dr. )NO!

  5. Wiedermal ein Supervorschlag von den Sozialverrätern:

    "Ein zen­tra­les Impfregister sei nicht nötig. "Denn ich ver­mu­te, dass sich die aller­mei­sten Menschen an eine all­ge­mei­ne Impfpflicht hal­ten wür­den", sag­te Hoch. "Außerdem könn­te der Impfausweis beim Betreten eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis kon­trol­liert wer­den." So soll­ten alle Ärzte ihre Patienten in ihrer Praxis nicht nur nach der elek­tro­ni­schen Gesundheitskarte, son­dern auch nach dem Impfausweis fra­gen, erläu­ter­te der Minister. "Und wenn der Impfnachweis nicht vor­liegt, müss­ten die Ärzte und Kliniken dies den Behörden melden." "

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​h​o​c​h​-​e​r​w​a​r​t​e​t​-​n​e​u​e​-​d​e​b​a​t​t​e​-​u​e​b​e​r​-​a​l​l​g​e​m​e​i​n​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​1​0​0​.​h​tml

    Woran und an wel­che Zeit erin­nert mich das bloß?
    Leider habe ich in Geschichte nicht sehr gut aufgepasst.

    1. "Woran und an wel­che Zeit erin­nert mich das bloß?"

      Gelber Stern? Oder "I can*t breathe"?

      Welche "Impfungen" muss ich dem­nächst haben, um mich gegen ein gebro­che­nes Bein behan­deln las­sen ZU DÜRFEN? Welche Medikamente muss­te ich Jahre lang zu mir neh­men, per Gesetz ver­ord­net, um dem­nächst als Unfallopfer in eine Notaufnahme auf­ge­nom­men zu werden?

      Also, nicht zu schnell fah­ren und immer schön auf die kol­la­bie­ren­den "geimpf­ten" Lastwagenfahrer vor Euch auf der Autobahn auf­pas­sen. Die len­ken ihren 30-Tonner locker als Folge eines plötz­li­chen Herzinfarkts oder Schlaganfalls mal eben in die Leitplanke oder auf den Gegenverkehr.

      https://​ploetz​lich​-und​-uner​war​tet​.net/​?​L​i​s​t​e​=​U​n​f​all

  6. Solange sich Berlin mit die­sen Basisschutzmaßnahmen inner­halb des im Bundesgesetz erlaub­ten Rahmens bewegt, kann das Gericht hier ja eigent­lich gar nicht anders entscheiden.

    Das eigent­li­che Problem ist das Infektionsschutzgesetz. Die gesetz­li­che Grundlage für die­se Maßnahmen müss­te dort end­lich gestri­chen wer­den. Stattdessen will man bereits jetzt, in Vorbereitung auf den Herbst, das Gesetz "nach­bes­sern", um den Ländern sogar noch mehr Befugnisse in die Hand zu geben. Zeit hat man dafür bis zum 23. September. Also dann, wenn die Zahlen sai­so­nal bedingt wahr­schein­lich schon wie­der am Steigen sind. Es ist ein Kreislauf des Wahnsinns, der in Deutschland schein­bar nie­mals enden soll.

  7. hen­ning rosenbusch
    @h_rosenbusch

    Dass sich alle Schüler- egal ob geimpft, gene­sen oder nicht geimpft – testen las­sen müs­sen, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin recht­mä­ßig, da das Risiko sich anzu­stecken für alle hoch ist.

    Genau des­halb lässt sich übri­gens auch kei­ne #Impfpflicht begrün­den, @ Bundesverfassungsgericht…

    https://​www​.ber​lin​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​0​2​2​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​.​1​2​1​1​6​8​5​.​php

    "Zu bean­stan­den sei auch nicht, dass der Verordnungsgeber geimpf­te und gene­se­ne Schülerinnen und Schüler nicht von der Testpflicht aus­neh­me. Denn das Robert-Koch-Institut schät­ze die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland ins­ge­samt als hoch ein und schlie­ße eine Infizierung allein durch eine Impfung oder Genesung nicht aus"

  8. Selbst wenn die Wahlen zum Abgeordnetenhaus wie­der­holt wür­den, in die­ser Stadt wird nichts bes­ser. Nichts!!! Ich weiß schon gar nicht mehr, wel­cher Versager hier wel­ches Ressort ruiniert.

    1. Sag es nicht zu laut! Die mixen dafür auch noch was zusam­men. Dann wird noch die Definition für RSV geän­dert und schwupps ver­schwin­det RSV prak­tisch gleich­zei­tig mit dem RSV-Pieks und das gilt dann als der end­gül­ti­ge Beweis für des­sen Wirksamkeit.

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