»Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat gegen die Videoplattform YouTube ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, weil diese ein zuvor zu Unrecht gelöschtes Video wochenlang nicht wieder online gestellt hatte.
In dem Beschluss vom 5. Juli, der WELT AM SONNTAG vorliegt, spricht das OLG von einem vorsätzlichen und schweren Verstoß. Das Gericht hatte am 20. April per einstweiliger Verfügung entschieden, dass YouTube das Video über Corona-Proteste in der Schweiz unmittelbar wieder online stellen musste. Die Plattform kam dem aber erst am 14. Mai 2020 nach.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Accountbetreiber vertritt, hält die Entscheidung des Gerichts für richtungsweisend für die Meinungsfreiheit im Netz. „Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht“, so Steinhöfel.
Für YouTube scheint der Fall noch nicht abgeschlossen zu sein. Ein Sprecher sagte WELT AM SONNTAG: „Wir haben die Verantwortung, unsere Nutzer mit vertrauenswürdigen Informationen zu verbinden und Fehlinformationen während Covid-19 zu bekämpfen. Dies ist eine Entscheidung im Einzelfall, die wir respektieren und entsprechend überprüfen werden.”
YouTube hatte das besagte Video Ende Januar mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19” gelöscht. Das Gericht wies dies jedoch zurück. Es kam unter anderem zu dem Schluss, die geänderten Richtlinien seien nicht wirksam in den Vertrag mit dem Accountbetreiber einbezogen worden. Hierzu sei ein Änderungsvertrag erforderlich. Der bloße Hinweis, dass es künftig Änderungen geben könne, genüge nicht.«
welt.de (11.7.)
Wo die Angst ist, da ist der Weg
https://vimeo.com/573086147
"Interview mit Friederike Pfeiffer-de Bruin
Friederike Pfeiffer-de Bruin gehörte früh zu den Menschen, welche die Maßnahmen gegen SARS-CoV‑2 und damit verbundene Einschränkungen der Grundrechte kritisch hinterfragt werden. Bereits im April 2020 gehörte sie zu den Mit-Organisatoren von öffentlichen Protest-Spaziergängen in Oldenburg. Seit August 2020 gehörte sie zum Kreis der Organisatoren vieler bundesweit relevanten Veranstaltungen. Nachden Friederike am 25. Oktober 2020 beim Verlassen des Alexanderplatzes in Berlin von Einsatzkräften der Polizei schwer angegangen wurde, hat sich ihre Rolle und ihr Selbstverständnis geändert.
Wir sprechen darüber, wie die Krise auch als Chance verstanden und genutzt werden kann. "
Telegram Kanal von Friederike Pfeiffer-de Bruin: t.me/friedensrike
100.000 Euro? Das zahlt Google aus der Portokasse.
Das ist genau so lächerlich wie einst die 5 Millionen Dollar für die Exxon Valdez.
Das ist nicht das erste YouTube Video, das unberechtigt gelöscht wurde.
"Wir haben die Verantwortung, unsere Nutzer mit vertrauenswürdigen Informationen zu verbinden und Fehlinformationen während Covid-19 zu bekämpfen."
Nein, diese "Verantwortung hat google verdammt noch mal *NICHT*. Google hat vielmehr die Verantwortung als "Platzhirsch" unter den Videoportalen *nicht* *zu* *zensieren*. Google als "Wahrheitsministerium", dass sich selbst zur Aufgabe macht, zu beurteilen, was "wahr genug" zur Veroeffentlichung ist und was nicht ist einfach fuer eine Demokratie (die diesen Namen noch verdient) voellig inakzeptabel.
Wenn ich es fuer richtig halte in einem YouTube Video zu behaupten, PI haette den Wert 3 (siehe "Indiana Pi Bill"), dann ist das (voellig unabhaengig vom Wahrheitsgehalt der Aussage) mein gutes Recht, und Google/YouTube hat das als "Quasi-Monopolist" auch zu veroeffentlichen.
Und wenn z.B. Boris Reitschuster in einem YouTube Video (sogar wahrheitsgemaess) darueber berichtet, dass eine 12-jaehrige in Deutschland trotz fehlender Zulassung des Impfstoffs fuer Kinder zum Zeitpunkt der Impfung in einem deutschen Impfzentrum geimpft wurde, dann steht es YouTube einfach nicht zu, das Video zu loeschen und Herrn Reitschuster dafuer mit der Sperrung seines Accounts zu drohen (ja, letzteres ist wirklich passiert).
Wenn irgendwer von seiner Plattform die Machwerke von Gästen entfernt, so übt der sein Hausrecht aus.
Sollte es sich aber um Vertragspartner statt um Gäste handeln und sollten sich diese Löschungen in Vertragsbestandteilen begründen, so sollte der Betreiber nachweisen können, dass diese Bestandteile auch tatsächlich wirksam im Vertrag verankert wurden. Kann er das nicht, so handelt es sich um zu heilenden Vertragsbruch. Genau das hatte das Gericht beim ersten mal so gesehen.
Heilt der Betreiber den Vertragsbruch nicht, so legt das nächste Gericht eine passende Strafe fest. Auch das ist hier geschehen.
Spannend dabei: das Wort Zensur kommt bei all dem nicht vor. Vielleicht liegt das daran, dass es sich bei Zensur um ausschließlich staatliche Veröffentlichungsverbote handelt. Natürlich hat "der Staat" damit insgesamt überhaupt nichts zu tun.
"Spannend dabei: das Wort Zensur kommt bei all dem nicht vor. Vielleicht liegt das daran, dass es sich bei Zensur um ausschließlich staatliche Veröffentlichungsverbote handelt. Natürlich hat "der Staat" damit insgesamt überhaupt nichts zu tun."
Doch, hat er. Das Stichwort lautet "Drittwirkung der Grundrechte". Und da es sich bei Google um einen Quasimonopolisten handelt, kann diese "Firma" ihr Hausrecht in diesen Fällen mehr oder weniger vergessen.
Woher soll ich unterschiedliche Informationen bekommen, wenn, beispielsweise auf YouTube, bewußt zensiert wird? Schau ich bei konkurierenden Medien, bin ich gleich ein Verschwöhrungstheoretiker.
So ein Schwachsinn. OLG und YouTube sind Organe des Staates und werden über Staatskapital finanziert. Weder die Gerichte noch die Medien sind unabhängig!
Soviel also zum Thema "Regeln müssen eingehalten werden".