Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft

Darüber infor­miert am 22.3. coro​na​-blog​.net:

»Bei Klagepaten spre­chen die bei­den RA Ivan Künnemann (aus Hamburg) und Jens Biermann über ein Urteil. Im Januar 2021 gab es einen Artikel im Hamburger Abendblatt, gegen den sich der Anwalt gewehrt hat. Nun, in zwei­ter Instanz, wur­de vom Oberlandesgericht Frankfurt der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung ein­ge­stuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen auf­grund von Persönlichkeits­verletzungen mög­lich sind.

Wer ab jetzt eine fal­sche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines ande­ren ver­letzt, kann zu emp­find­li­chen Strafen ver­ur­teilt wer­den. Die Unterlassungserklärung haben wir euch am Ende mit dein bei­den Gerichtsurteilen als PDF hoch­ge­la­den – ein herz­li­cher Dank an Klagepaten für die wert­vol­le Arbeit.

Wie pas­send, dass die Welt dazu einen aktu­el­len Beitrag, genau mit die­sem Thema, veröffentlicht:

"Grüne wol­len gegen Verschwörungsgläubige und Corona-Leugner vorgehen
Mit einem Zwölf-Punkte-Plan wol­len die Grünen in Nordrhein-Westfalen ent­schie­de­ner gegen Verschwörungsgläubige und Corona-Leugner vor­ge­hen. „Diese Entwicklung stellt viel­mehr eine Gefahr für die libe­ra­le Demokratie dar“, sag­te die Landesvorsitzende Mona Neubaur."«

Auf der Seite fin­den sich das Urteil sowie Musterschreiben und Unterlassungsschreiben.

5 Antworten auf „Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft“

  1. In Freiburg wur­de heu­te eine Demonstration gegen die Corona-Massnahmen mit 700 Teilnehmern auf­ge­löst, weil gegen die Maskenpflicht ver­sto­ssen wur­de. Wir erin­nern uns: Vor genau einer Woche haben in Frankfurt 17000 Kurden das Neujahrsfest gefei­ert – ohne Masken und Mindestabstand – und kei­nen hat's interessiert…
    https://www.gea.de/land_artikel,-erneut-protest-gegen-corona-ma%C3%9Fnahmen-im‑s%C3%BCdwesten-_arid,6587578.html

    1. Kann eine Demo in BW über­haupt noch auf­grund feh­len­der Masken auf­ge­löst wer­den? Die aktu­el­le CoronaVO for­dert ja kei­ne Hygieneauflagen mehr. Laut mei­nem Verständnis müss­te jeder ein­zel­ne (der die Abstandsempfehlung von 1,50m regel­mä­ßig unter­schrei­tet) auf­grund feh­len­der Maske ein 'Ticket' bekom­men. Aber auflösen??

  2. Mein Beitrag soll­te in dem Artikel über das Z‑Verbot als Kommentar erschei­nen. Vielleicht kön­nen Sie ihn dort­hin ver­schie­ben, Herr Aschmoneit? Danke.

  3. Die Grünen sehen dar­in eine Gefahr für den offe­nen Beschiss, nicht für die libe­ra­le Demokratie. Dass Grüne gegen Verschwörungsgläubige vor­ge­hen liegt nur in der Natur der Sache. So manch Beschiss beruht auf Verschwörung. Klar dass Die ihnen drauf kom­men "falsch" lie­gen müs­sen. 😉 HäHä-Die Grünen! Drei Gebäude mit zwei Flugzeugen .… tzz

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