Oberlandesgericht kassiert Weimarer Beschluss

Auch bei Rückzugsgefechten gelin­gen manch­mal Offensiven. Auf spie​gel​.de ist am 19.5. zu erfahren:

»Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat einen viel dis­ku­tier­ten Beschluss eines Weimarer Familienrichters auf­ge­ho­ben. Er sei nicht dafür zustän­dig, über Coronaregeln an Schulen zu ent­schei­den, heißt es in einer Mitteilung des OLG.

Anfang April hat­te der Familienrichter die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt per einst­wei­li­ger Anordnung gekippt. Er ver­wies dabei auf das Kindeswohl. Der Fall der bei­den angeb­lich durch die Masken beein­träch­tig­ten Schüler war dem Richter offen­bar gezielt zuge­spielt worden.

Das OLG in Jena erklär­te nun, dem Familiengericht feh­le es an einer »Regelungskompetenz«, um die Anordnungen zur Masken- und Abstandspflicht außer Kraft zu set­zen. Die gericht­li­che Kontrolle die­ser Maßnahmen oblie­ge »allein Verwaltungsgerichten«.

Damit bestä­tigt das OLG die Einschätzung meh­re­rer Juristen, die Zweifel an der Zuständigkeit des Weimarer Gerichts geäu­ßert hatten.

Der Weimarer Richter hat­te argu­men­tiert, bei Kindeswohlgefährdungen dür­fe er auch Anordnungen gegen­über Dritten erlas­sen. Dabei berief er sich auf Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzesbuches. Dem OLG zufol­ge sind Behörden jedoch kei­ne »Dritten« im Sinne der Vorschrift.

Gegen die Entscheidung des OLG kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein­ge­legt wer­den. Das hat das OLG wegen der »grund­sätz­li­chen Bedeutung« des Falles entschieden…«

Über den gegen­tei­li­gen Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder ist im "Spiegel" nichts zu lesen. Siehe Weiterer Zuspruch für Weimar-Urteil: Eltern bekom­men Recht! (VG-Frankfurt/Oder).

Dafür sieht man mit­ten im Artikel die­se Anzeige:

17 Antworten auf „Oberlandesgericht kassiert Weimarer Beschluss“

  1. Es gibt auch noch den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe
    https://www.famrz.de/entscheidungen/kindesschutzantr%C3%A4ge-gegen-corona-ma%C3%9Fnahmen-an-schulen.html
    "OLG ent­schied nicht zur Zuständigkeit von Familiengerichten

    Eine blo­ße Anregung an das Familiengericht, wegen einer angeb­li­chen Kindeswohlgefährdung tätig zu wer­den, begrün­de noch kein förm­li­ches gericht­li­ches „Verfahren“, das an eine ande­re Gerichtsbarkeit ver­wie­sen wer­den könn­te, so das OLG. Das Familiengericht müs­se viel­mehr zunächst im Wege von „Vorermittlungen“ prü­fen, ob über­haupt ein Verfahren ein­ge­lei­tet wer­de; gebe es hier­für kei­nen Grund, kön­ne es die Angelegenheit selbst beenden.
    Der Beschluss habe aber kei­ne dar­über hin­aus­ge­hen­de inhalt­li­che Aussagekraft, so das OLG in einer Pressemitteilung. Insbesondere ver­hal­te sich die Entscheidung nicht zu der Frage, ob Familiengerichte für die Überprüfung infek­ti­ons­schutz­recht­li­cher Regelungen an Schulen zustän­dig sind oder nicht."
    Der Kampf wird sich hinziehen.

  2. "Dem OLG zufol­ge sind Behörden jedoch kei­ne »Dritten« im Sinne der Vorschrift."
    Leben Behörden auf einen ande­ren Stern? Sind sie Gott, ohne Gott in die Parade fah­ren zu wol­len. Hier geht es um staat­li­che Willkür! Wem jetzt die Augen nicht auf­ge­hen, wann dann. Das OLG kann ja anders ent­schei­den. Das ist auch Recht. Aber jeman­den die Kompetenz abzu­spre­chen bedeu­tet im Umkehrschluss, dem Staat die Legitimation abzu­spre­chen. Das ist Diktatur und das nicht in den Anfängen!

    1. Eben. Natürlich sind auch staat­li­che Behörden bzw. Verwaltungsakte erlas­sen­de oder ver­fas­sungs­wid­ri­ge Normen anwen­den­de Beamte "Dritte". Aber die mei­sten – auch hier im Kommentarbereich – glau­ben immer noch an so etwas wie "Recht".

      Damit haben sie Dank der poli­tisch aus­ge­wähl­ten Parteibuch-Juristen im Jenaer OLG nun auch wie­der den Richter Dettmar an den Eiern – und wer­den ihn auch wegen "Rechtsbeugung" verknacken.

      Wie vie­le Beweise in Form ekla­tan­ter Rechtsbeugung braucht man denn noch, um zu ver­ste­hen, dass die­se faschi­sti­sche Diktatur nicht mehr juri­stisch been­det wer­den kann?

  3. Ich habe mir die Kommentare unter dem Artikel durch­ge­le­sen. Alle reden über "Hass und Hetze", aber was im SPON-Forum abgeht, wird nicht unter­bun­den. "Querdenker" sind da zum Abschuss frei­ge­ge­ben. Es wird gefei­ert, dass man es dem Richter mal gezeigt hat.

  4. Das Kindeswohl ist gefähr­det und der sonst zustän­di­ge Richter soll jetzt nicht zustän­dig sein?????? Armes Deutschland .…

  5. ,,Nichts ist schwe­rer, als der Rückzug aus einer unhalt­ba­ren Position." Soweit Carl von Clausewitz. Ich sehe das auch als Rückzugsgefecht. Wie so oft hat sich ein Gericht mit ,,Kompetenzen" und nicht mit dem Inhalt des Weimarer Urteils befasst. Mögen sich die Spiegel-Claqueure dar­an abar­bei­ten. Wenn es dann sehr bald über­all inhalt­lich zur Sache geht – die Anzeichen dafür wer­den immer offen­sicht­li­cher – dann wird vom Spiegel eben­so wenig übrig blei­ben, wie von vie­len ande­ren. Es ist wie beim Untergang der Titanic, unten sau­fen sie schon ab, wäh­rend oben noch getanzt wird. Frau Giffey hat heu­te den Anfang gemacht. In unse­rer Regierung und deren Umfeld gibt es noch zahl­rei­che sol­cher rück­tritts­rei­fen Gestalten. Wenn auch aus ande­ren Gründen. Zumindest Dr. Osten soll­te sich ein Beispiel neh­men. Die Einschläge rücken jeden­falls näher.

  6. „Auch bei Rückzugsgefechten gelin­gen manch­mal Offensiven.“
    Nein dies ist kei­ne Offensive im Rückzugsgefecht, es ist ein Rückzugsgefecht. Man hat sich wie­der mal auf zwei­fel­haf­te Art auf die for­mal­ju­ri­sti­sche Frage nach der Zuständigkeit von Gerichten zurück­ge­zo­gen, die eigent­lich durch die Entscheidungen des OLG in Karlsruhe und des VG in Frankfurt (Oder) bereits ent­schie­den wur­de. Die Begründung des Weimarer Urteils mit den ent­spre­chen­den Gutachten wur­de nicht in Zweifel gezo­gen und kann wei­ter­hin vor allen Gerichten als Beweis benutzt wer­den. Und genau davor hat man Angst. Genau das war der Grund dafür, dass man so rabi­at gegen den Richter vorging.

  7. Offensichtlich gehört eine frap­pie­ren­de Leseschwäche dazu, um Rechtsverdreher am thü­rin­gi­schen OLG wer­den zu kön­nen. Aus dem Text geht die­se Deutung nicht her­vor, im Gegenteil. Dass er den­noch so aus­ge­legt wird, hat wohl eher mit Macht als mit Recht zu tun und lässt – nicht, dass es mich noch über­ra­schen wür­de – tief blicken.

  8. Habe die­sen Kommentar unter dem Spiegel-Artikel untergebracht:

    'Wer allen Ernstes gut­heißt, dass Kindern Masken auf­ge­setzt wer­den, obwohl er weiß, dass es sich um die Grippe han­delt, an der Kinder nahe­zu nie schwer erkran­ken und weiß, dass auch Ältere eine nor­ma­le 0,1 Prozent-Chance haben, an der Affengrippe zu ver­ster­ben, der ist in sei­nem Kopf schlicht kom­plett deran­giert und irre gewor­den. Es wer­den Gerichte kom­men, die das herr­schen­de Unwesen, bezie­hungs­wei­se den herr­schen­den Wahn gebühr­lich, das heißt nach­hal­tig abur­tei­len werden.'

    In zwei wei­te­ren Kommentaren hat­te ich zwei Artikel ver­linkt. Diese Links ver­öf­fent­licht der Spiegel nicht:

    Link 1: https://​coro​na​-blog​.net/​2​0​2​1​/​0​5​/​1​9​/​s​m​-​1​0​2​-​h​o​c​h​g​i​f​t​i​g​-​n​u​r​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​f​o​r​s​c​h​u​n​g​-​z​u​g​e​l​a​s​s​e​n​-​u​n​d​-​i​m​-​m​r​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​ff/

    Link 2: habe ich gera­de ver­ges­sen … rei­che ich nach.

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