»Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine "Ausgrenzung" der Bürger bedeutet, die sich "rechtmäßig" entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen.
Der TSJC stellt fest, dass "trotz des guten Willens (…), der dem Erlass dieser Maßnahme zugrunde liegen mag", die Entscheidung der kanarischen Regierung das Risiko birgt, dass "eine unbestimmte Anzahl von Bürgern von allen Möglichkeiten, die ihnen ihre verfassungsmäßig verankerte Freiheit bietet, ausgeschlossen wird", und zwar "aufgrund der bloßen Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, was rechtmäßig ist, da die Impfung gegen Covid-19 freiwillig ist", oder aufgrund der Nichtteilnahme an einem diagnostischen Test, "dessen Durchführung auch eine wirtschaftliche Belastung darstellt", oder aufgrund des Nichtbestehens der Krankheit.«
efe.com (17.8.)
Ausführlicheres dazu auf tkp.at.
Ich lerne schon mal Spanisch.
Bravo! Espero sinceramente que esta sentencia sea un faro que seguirán muchos tribunales de Europa y del mundo …
Temo que todavía el estado escondido está en todas partes.
Por eso no creo que esta sentencia perdure mucho tiempo.
@I.Schmidt
Schadet nicht, aber die wirtschaftliche Situation ist da eher so, dass viele die Inseln verlassen. Auch Nahrungsmittel werden fast ausschließlich importiert. Als ich das erste Mal dort war, wollte ich dort bleiben, aber so rosig ist die Sache bei genauerer Betrachtung nicht, vor allem nicht, wenn man sein Brot dort mit Arbeit verdienen muss. Mittlerweile könnte ich natürlich von dort im home office arbeiten. 😉
Gut geht es dort den deutschen Schlitzohren, die hier Hartz4 beziehen und davon auf den Kanaren leben. Die trifft man allerorten.
Krass!
Wenn das echt ist, so liest sich das wie eine Vorlage für hiesige Verfassungsbeschwerden oder Verwaltungsgerichtsvorgänge.
Rüstungskonzern Thales erläutert strategischen Zweck der Impfprivilegien und ‑pässe
16. 08. 2021 | Thales, der Rüstungskonzern,
der auch eine Digitale-Identitätssparte hat,
bezeichnet den digitalen Impfpass und
die Notwendigkeit, ihn überall vorzuzeigen, als Wegbereiter
für universelle mobil-digitale Identitätsnachweise.
Damit bestätigt Thales meine Analyse und meine schlimmsten Befürchtungen.
Unter der (übersetzten) Überschrift
„Wie digitale ID Bürgern helfen kann,
staatliche Dienste von überall in Anspruch zu nehmen,“
schreibt die für das Digital Identity Services Portfolio des Rüstungskonzerns Thales zuständige Kristel Teyras:
Sogenannte digitale Impfpässe werden eine Schlüsselrolle dabei spielen,
den Bürgern zu ermöglichen,
alle möglichen Dienste in Anspruch zu nehmen, und
werden als Wegbereiter für
das Ausrollen mobiler digitaler Identitätsnachweise fungieren.“
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/thales/
"Der Gerichtshof auf den Kanaren urteilt erfreulich zeitnah, so dass die Urteile auch reale und praktische Auswirkungen haben. Der Verfassungsgerichtshof in Österreich urteilt in der Regel über Verordnungen, die schon längst ausgelaufen sind. Die Bescheide haben damit keine praktische Bedeutung. Und in Deutschland kommen die Verfassungsrichter nicht dazu ein Urteil zu verfassen, lieber dinieren sie mit der Bundeskanzlerin."
heißt es süffisant auf tkp.at.
"Schon im Mai hatte die Inselregierung weiter eine Ausgangssperre und andere massive Einschränkungen aufrecht erhalten wollen. Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hatte jedoch fast alle Corona Maßnahmen der kanarischen Regierung kassiert und das verabschiedete Gesetz damit demontiert."
Da hat man wohl nicht rechtzeitig dafür gesorgt, die passenden Richter zu installieren, wie das in Deutschland so reibungslos vonstatten geht.
Die Richter heißen übrigens:
María del Carmen Sánchez-Parodi Pascua, Óscar Bosch Benítez, Gloria Poyatos Matas und Evaristo González González.
Das ficht "unsere" Verfassungsgerichtler nicht an:
Berufen sich auf Artikel 1 Abs. 1:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
und Artikel 2 Abs. 2 (Satz 1) GG:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Und dass die "Maßnahmen" zu unserem "Schutz" sich zwingend aus der "Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" ergeben – da es ohne Leben eh keine Würde gebe und irgendwie auch umgekehrt.
Der Beweis der Wirksamkeit des angeblichen Schutzes muss nicht erfolgen (Hauptsache "irgendwas" gemacht als gar nix), wird der Vertrauenswürdigkeit jener überlassen, die diese "Maßnahmen" verordnet haben (und deren "Experten") oder wird auf die Zeit nach der Krise verschoben.
Die Vulgärversion dieser Interpretation findet man in jedem "Forum" sogenannter "seriöser Medien", falls mal wieder eine Scheindiskussion angestoßen wird.
(Muster: "Ketzer" mit schlechter Grammatik und Orthographie wird eloquenten Platzhirschen von der Medizinerin bis zur Juristin zwecks Ausweiden und Ergötzen von Vox Populi vor die Hütte geschmissen. Fairerweise sollte erwähnt werden, dass diese Methode auch in so manchen "Alternativmedien" angewandt wird – Blogs wie corodok natürlich ausgenommen)
Wie ich den Ausführungen Prof. Schwabs in mehreren Interviews entnehmen konnte, bezieht sich das Grundgesetz dabei auf ein Abwehrrecht des Bürgers gegen einen möglicherweise übergriffigen Staat, und das aus gutem Grund mit Blick auf die vorherige Geschichte.
@Ulla:
Ja, das tut es – allerdings scheinen die Rechtgläubigen unter den RichterInnen in den "Maßnahmen" mitnichten Übergriffigkeit erkennen zu wollen.
Wie so oft wird die "Gefahr im Verzug" (in diesem Fall gar: "für Leib und Leben") als Begründung herangezogen.
@ aa
Seltsame Entscheidung (wieder mal) für jemanden, der das Hohelied auf die Pariser Kommune anstimmt.
Den Unterschied zwischen Feststellung und Forderung – kann beides im Indikativ stehen – kennen Sie doch?
https://www.deutschlandfunkkultur.de/coronapandemie-misstrauensbildende-massnahmen.1005.de.html?dram:article_id=501820
Die andalusische Regierung hatte gehofft, mit einem COVID-Pass den Zugang zu Hotels, Nachtlokalen und Nachtclubs in ganz Andalusien kontrollieren zu können. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Antrag nun abgelehnt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Maßnahme „die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht besteht“ und dass sie ein „Rechtfertigungsdefizit“ aufweist.
Dies bedeutet im Wesentlichen, dass in Andalusien niemand mehr einen Impfpass oder einen negativen PCR-Test vorweisen muss, der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, um Nachtclubs, Restaurants und Bars zu betreten. Die Regierung von Moreno Bonilla hatte diese Maßnahmen beantragt, aber der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, den Antrag zu verwerfen.
https://uncutnews.ch/der-oberste-gerichtshof-kippt-den-covid-pass-fuer-den-zugang-zu-bars-restaurants-und-nachtclubs-in-andalusien/
Grüner Pass – Freiheit am historischen Scheideweg
a.o. Univ.-Prof. Dr. Andrea Komlosy
August 11, 2021
Seit Juli 2021 leben EU-BürgerInnen mit einem neuen Reisedokument, dem sogenannten „Grünen Pass“. Sie benötigen es nicht nur für das Überschreiten von Staatsgrenzen, sondern auch, um ihre Bewegungsfreiheit im Inland in Anspruch zu nehmen:
als Voraussetzung für den Zugang zu Kulturveranstaltungen, Sportstätten, Gaststätten oder Hotels.
Dieser Pass weist ihren Corona-Status als „Geimpft – Getestet – Genesen“ aus
– Bedingungen, die in unterschiedlicher Anwendung und Kombination in den meisten EU-Staaten darüber bestimmen,
wer am gesellschaftlichen Leben teilhaben darf und wer nicht.
Die Grundlage bieten Gesetze und Verordnungen in den einzelnen Ländern, die Frage nach deren grundrechtlicher bzw. verfassungsmäßiger Legitimität wird durch ein Gewirr von ständig wechselnden Bestimmungen sowie einer eskalierenden Ausweitung der Anwendungspflicht überlagert.
Dieser Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte
ist ein Kipppunkt
in der Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.
Im Folgenden wird nach den historischen Blaupausen von Reisepass und Gesundheitsnachweis gefragt.
(Das Ergebnis vorweggenommen:
Beim Reisepass wird die emanzipatorische Tendenz der Egalisierung seit der Verstaatlichung des Passwesens
durch die aktuellen, nach Körperzustand differenzierenden Anforderungen an den/die Einzelne
abgebrochen.
…
a.o. Univ.-Prof. Dr. Andrea Komlosy
Andrea Komlosy ist
Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien.
Zuletzt ist von ihr erschienen:
„Grenzen. Räumliche und soziale Trennlinien im Zeitenlauf“
https://respekt.plus/2021/08/11/kipppunkt-gruener-pass-bewegungsfreiheit-am-historischen-scheideweg/