Oberster Gerichtshof der Kanaren: Einschränkungen über "Impfstatus" rechtswidrig

»Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugäng­lich sind, eine "Ausgrenzung" der Bürger bedeu­tet, die sich "recht­mä­ßig" ent­schie­den haben, sich nicht imp­fen zu lassen.

Der TSJC stellt fest, dass "trotz des guten Willens (…), der dem Erlass die­ser Maßnahme zugrun­de lie­gen mag", die Entscheidung der kana­ri­schen Regierung das Risiko birgt, dass "eine unbe­stimm­te Anzahl von Bürgern von allen Möglichkeiten, die ihnen ihre ver­fas­sungs­mä­ßig ver­an­ker­te Freiheit bie­tet, aus­ge­schlos­sen wird", und zwar "auf­grund der blo­ßen Entscheidung, sich nicht imp­fen zu las­sen, was recht­mä­ßig ist, da die Impfung gegen Covid-19 frei­wil­lig ist", oder auf­grund der Nichtteilnahme an einem dia­gno­sti­schen Test, "des­sen Durchführung auch eine wirt­schaft­li­che Belastung dar­stellt", oder auf­grund des Nichtbestehens der Krankheit.«
efe​.com (17.8.)

Ausführlicheres dazu auf tkp​.at.

14 Antworten auf „Oberster Gerichtshof der Kanaren: Einschränkungen über "Impfstatus" rechtswidrig“

    1. @I.Schmidt

      Schadet nicht, aber die wirt­schaft­li­che Situation ist da eher so, dass vie­le die Inseln ver­las­sen. Auch Nahrungsmittel wer­den fast aus­schließ­lich impor­tiert. Als ich das erste Mal dort war, woll­te ich dort blei­ben, aber so rosig ist die Sache bei genaue­rer Betrachtung nicht, vor allem nicht, wenn man sein Brot dort mit Arbeit ver­die­nen muss. Mittlerweile könn­te ich natür­lich von dort im home office arbeiten. 😉
      Gut geht es dort den deut­schen Schlitzohren, die hier Hartz4 bezie­hen und davon auf den Kanaren leben. Die trifft man allerorten.

  1. Rüstungskonzern Thales erläu­tert stra­te­gi­schen Zweck der Impfprivilegien und ‑päs­se

    16. 08. 2021 | Thales, der Rüstungskonzern,
    der auch eine Digitale-Identitätssparte hat,
    bezeich­net den digi­ta­len Impfpass und
    die Notwendigkeit, ihn über­all vor­zu­zei­gen, als Wegbereiter
    für uni­ver­sel­le mobil-digi­ta­le Identitätsnachweise.
    Damit bestä­tigt Thales mei­ne Analyse und mei­ne schlimm­sten Befürchtungen.

    Unter der (über­setz­ten) Überschrift
    „Wie digi­ta­le ID Bürgern hel­fen kann,
    staat­li­che Dienste von über­all in Anspruch zu nehmen,“
    schreibt die für das Digital Identity Services Portfolio des Rüstungskonzerns Thales zustän­di­ge Kristel Teyras:

    Sogenannte digi­ta­le Impfpässe wer­den eine Schlüsselrolle dabei spielen,
    den Bürgern zu ermöglichen,
    alle mög­li­chen Dienste in Anspruch zu neh­men, und
    wer­den als Wegbereiter für
    das Ausrollen mobi­ler digi­ta­ler Identitätsnachweise fungieren.“

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​d​i​e​-​r​e​g​e​n​t​e​n​-​d​e​r​-​w​e​l​t​/​t​h​a​l​es/

  2. "Der Gerichtshof auf den Kanaren urteilt erfreu­lich zeit­nah, so dass die Urteile auch rea­le und prak­ti­sche Auswirkungen haben. Der Verfassungsgerichtshof in Österreich urteilt in der Regel über Verordnungen, die schon längst aus­ge­lau­fen sind. Die Bescheide haben damit kei­ne prak­ti­sche Bedeutung. Und in Deutschland kom­men die Verfassungsrichter nicht dazu ein Urteil zu ver­fas­sen, lie­ber dinie­ren sie mit der Bundeskanzlerin."

    heißt es süf­fi­sant auf tkp​.at.

    "Schon im Mai hat­te die Inselregierung wei­ter eine Ausgangssperre und ande­re mas­si­ve Einschränkungen auf­recht erhal­ten wol­len. Der ober­ste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat­te jedoch fast alle Corona Maßnahmen der kana­ri­schen Regierung kas­siert und das ver­ab­schie­de­te Gesetz damit demontiert."

    Da hat man wohl nicht recht­zei­tig dafür gesorgt, die pas­sen­den Richter zu instal­lie­ren, wie das in Deutschland so rei­bungs­los von­stat­ten geht.

    Die Richter hei­ßen übrigens:

    María del Carmen Sánchez-Parodi Pascua, Óscar Bosch Benítez, Gloria Poyatos Matas und Evaristo González González.

  3. Das ficht "unse­re" Verfassungsgerichtler nicht an:
    Berufen sich auf Artikel 1 Abs. 1:
    "Die Würde des Menschen ist unan­tast­bar. Sie zu ach­ten und zu schüt­zen ist Verpflichtung aller staat­li­chen Gewalt."
    und Artikel 2 Abs. 2 (Satz 1) GG:
    "Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit."
    Und dass die "Maßnahmen" zu unse­rem "Schutz" sich zwin­gend aus der "Verpflichtung aller staat­li­chen Gewalt" erge­ben – da es ohne Leben eh kei­ne Würde gebe und irgend­wie auch umgekehrt.
    Der Beweis der Wirksamkeit des angeb­li­chen Schutzes muss nicht erfol­gen (Hauptsache "irgend­was" gemacht als gar nix), wird der Vertrauenswürdigkeit jener über­las­sen, die die­se "Maßnahmen" ver­ord­net haben (und deren "Experten") oder wird auf die Zeit nach der Krise verschoben.

    Die Vulgärversion die­ser Interpretation fin­det man in jedem "Forum" soge­nann­ter "seriö­ser Medien", falls mal wie­der eine Scheindiskussion ange­sto­ßen wird.
    (Muster: "Ketzer" mit schlech­ter Grammatik und Orthographie wird elo­quen­ten Platzhirschen von der Medizinerin bis zur Juristin zwecks Ausweiden und Ergötzen von Vox Populi vor die Hütte geschmis­sen. Fairerweise soll­te erwähnt wer­den, dass die­se Methode auch in so man­chen "Alternativmedien" ange­wandt wird – Blogs wie coro­dok natür­lich ausgenommen)

    1. Wie ich den Ausführungen Prof. Schwabs in meh­re­ren Interviews ent­neh­men konn­te, bezieht sich das Grundgesetz dabei auf ein Abwehrrecht des Bürgers gegen einen mög­li­cher­wei­se über­grif­fi­gen Staat, und das aus gutem Grund mit Blick auf die vor­he­ri­ge Geschichte.

      1. @Ulla:
        Ja, das tut es – aller­dings schei­nen die Rechtgläubigen unter den RichterInnen in den "Maßnahmen" mit­nich­ten Übergriffigkeit erken­nen zu wollen.
        Wie so oft wird die "Gefahr im Verzug" (in die­sem Fall gar: "für Leib und Leben") als Begründung herangezogen.

        1. @ aa

          Seltsame Entscheidung (wie­der mal) für jeman­den, der das Hohelied auf die Pariser Kommune anstimmt.

          Den Unterschied zwi­schen Feststellung und Forderung – kann bei­des im Indikativ ste­hen – ken­nen Sie doch?

  4. Die anda­lu­si­sche Regierung hat­te gehofft, mit einem COVID-Pass den Zugang zu Hotels, Nachtlokalen und Nachtclubs in ganz Andalusien kon­trol­lie­ren zu kön­nen. Der Oberste Gerichtshof hat die­sen Antrag nun abge­lehnt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die vor­ge­schla­ge­ne Maßnahme „die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht besteht“ und dass sie ein „Rechtfertigungsdefizit“ aufweist.

    Dies bedeu­tet im Wesentlichen, dass in Andalusien nie­mand mehr einen Impfpass oder einen nega­ti­ven PCR-Test vor­wei­sen muss, der inner­halb der letz­ten 72 Stunden durch­ge­führt wur­de, um Nachtclubs, Restaurants und Bars zu betre­ten. Die Regierung von Moreno Bonilla hat­te die­se Maßnahmen bean­tragt, aber der Oberste Gerichtshof hat beschlos­sen, den Antrag zu verwerfen.

    https://​uncut​news​.ch/​d​e​r​-​o​b​e​r​s​t​e​-​g​e​r​i​c​h​t​s​h​o​f​-​k​i​p​p​t​-​d​e​n​-​c​o​v​i​d​-​p​a​s​s​-​f​u​e​r​-​d​e​n​-​z​u​g​a​n​g​-​z​u​-​b​a​r​s​-​r​e​s​t​a​u​r​a​n​t​s​-​u​n​d​-​n​a​c​h​t​c​l​u​b​s​-​i​n​-​a​n​d​a​l​u​s​i​en/

  5. Grüner Pass – Freiheit am histo­ri­schen Scheideweg
    a.o. Univ.-Prof. Dr. Andrea Komlosy
    August 11, 2021

    Seit Juli 2021 leben EU-BürgerInnen mit einem neu­en Reisedokument, dem soge­nann­ten „Grünen Pass“. Sie benö­ti­gen es nicht nur für das Überschreiten von Staatsgrenzen, son­dern auch, um ihre Bewegungsfreiheit im Inland in Anspruch zu nehmen:
    als Voraussetzung für den Zugang zu Kulturveranstaltungen, Sportstätten, Gaststätten oder Hotels.
    Dieser Pass weist ihren Corona-Status als „Geimpft – Getestet – Genesen“ aus
    – Bedingungen, die in unter­schied­li­cher Anwendung und Kombination in den mei­sten EU-Staaten dar­über bestimmen, 

    wer am gesell­schaft­li­chen Leben teil­ha­ben darf und wer nicht. 

    Die Grundlage bie­ten Gesetze und Verordnungen in den ein­zel­nen Ländern, die Frage nach deren grund­recht­li­cher bzw. ver­fas­sungs­mä­ßi­ger Legitimität wird durch ein Gewirr von stän­dig wech­seln­den Bestimmungen sowie einer eska­lie­ren­den Ausweitung der Anwendungspflicht überlagert.
    Dieser Eingriff in die bür­ger­li­chen Freiheitsrechte 

    ist ein Kipppunkt 

    in der Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.

    Im Folgenden wird nach den histo­ri­schen Blaupausen von Reisepass und Gesundheitsnachweis gefragt.
    (Das Ergebnis vorweggenommen:
    Beim Reisepass wird die eman­zi­pa­to­ri­sche Tendenz der Egalisierung seit der Verstaatlichung des Passwesens 

    durch die aktu­el­len, nach Körperzustand dif­fe­ren­zie­ren­den Anforderungen an den/die Einzelne 

    abge­bro­chen.

    a.o. Univ.-Prof. Dr. Andrea Komlosy
    Andrea Komlosy ist
    Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien.
    Zuletzt ist von ihr erschienen:
    „Grenzen. Räumliche und sozia­le Trennlinien im Zeitenlauf“
    https://​respekt​.plus/​2​0​2​1​/​0​8​/​1​1​/​k​i​p​p​p​u​n​k​t​-​g​r​u​e​n​e​r​-​p​a​s​s​-​b​e​w​e​g​u​n​g​s​f​r​e​i​h​e​i​t​-​a​m​-​h​i​s​t​o​r​i​s​c​h​e​n​-​s​c​h​e​i​d​e​w​eg/

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