Oberverwaltungs­gericht setzt 2G-plus-Regel zum Teil außer Vollzug

»Lüneburg – Wer in Niedersachsen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft oder von einer CO­VID-19-Infektion gene­sen ist, darf nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsge­richts (OVG) in Lüneburg nicht vom Besuch beim Friseur aus­ge­schlos­sen werden.

Die der­zei­ti­ge 2G-plus-Regel bei kör­per­na­hen Dienstleistungen sei unan­ge­mes­sen und unter Berücksich­ti­gung des aktu­el­len Infektionsgeschehens im Bundesland kei­ne not­wen­di­ge Schutzmaßnahme, teil­te das Gericht heu­te mit. Es bezog sich auf die kör­per­pfle­ge­ri­schen Grundbedarfe, wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten.

Das Infektionsrisiko sei in die­sen Bereichen nur begrenzt, weil sich regel­mä­ßig nur weni­ge Menschen gleich­zeitig dort auf­hiel­ten. Zudem kön­ne der Schutz durch das Tragen einer Maske oder eines nega­ti­ven Coronatests deut­lich erhöht wer­den. Bis zu einer Neuregelung gel­ten laut Gericht die Pflichten zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske sowie zur Erfassung der Kontaktdaten.

Die Landesregierung arbei­tet der­zeit an einer neu­en Corona-Landesverordnung, die mor­gen in Kraft tre­ten soll. Nach der­zei­ti­gen Regeln gilt in wei­ten Teilen des Bundeslandes die 2G-plus-Regel für alle kör­pernahen Dienstleistungen – bis auf sol­che, die aus medi­zi­ni­schen Gründen not­wen­dig sind.

Wer schon eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus bekom­men hat, benö­tigt kei­nen nega­ti­ven Test. Wer sie noch nicht emp­fan­gen hat, aber etwa zwei Impfungen mit dem Präparat von Biontech/Pfizer vor­wei­sen kann, benö­tigt zusätz­lich einen nega­ti­ven Coronatest. © dpa/aerzteblatt.de«
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12 Antworten auf „Oberverwaltungs­gericht setzt 2G-plus-Regel zum Teil außer Vollzug“

  1. Ein Lichtstreif am Horizont! Wer hät­te noch geglaubt, dass in die­sem Land irgend­ein Gericht irgend­ei­ne der unter­schied­lich­sten, akri­bisch zu beach­ten­den "G‑Regeln", irgend­wann ein­mal – wenn auch nur teil­wei­se – außer Kraft set­zen würde?

  2. Das Urteil ist inter­es­sant, wird aber bestimmt von höher Instanz wie­der einkassiert.
    Wenn ich nicht jeg­li­ches Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz ver­lo­ren hät­te, wür­de ich auch kla­gen. Wenn die Justiz noch unab­hän­gig wäre, so bin ich mir zu 95% sicher, dass eine Klage gegen Folgendes Erfolg haben müsste:

    - Zutritt zu Bekleidungsgeschäften nur für Geimpfte (sol­len Ungeimpfte im Winter erfrie­ren, in zer­ris­se­nen Unterhosen und ohne Schuhe her­um­lau­fen?) Hier ist nicht nur die Menschenwürde wei­ter unter­schrit­ten, son­dern das blan­ke Überleben in Gefahr. Wer kei­ne Daunenjacke mehr hat und bei Minusgraden drau­ßen ist, kann erfrie­ren. Und nun brau­chen sie bloß nicht damit kom­men, dass man ja nicht nach drau­ßen gehen müss­te oder ja auch mit zer­ris­se­ner Unterhose und löch­ri­gen Socken zu Hause sit­zen könnte.
    Es gibt eine Menschenwürde, aber die juckt die Gerichte offen­bar einen Dreck.

    - Zutritt zu Fahrradgeschäften, Autogeschäften und Reparaturwerkstätten nur für Geimpfte. Auch die Fortbewegung gehört zu den Dingen, die man einem Menschen nicht ver­sa­gen kann, wenn man ihm noch ein Überlegen bzw. ein Leben in Würde gestat­ten möch­te. Wer sei­ne Lebensmittel 20km ent­fernt kau­fen muss oder zur Apotheke muss, weil es vor Ort kein Angebot gibt, braucht ein Auto oder ein Rad und es muss die­sen Menschen ermög­licht wer­den, dar­auf zurück­zu­grei­fen, ohne sich erst eine Impfspritze in den Arm jagen zu lassen. 

    - Weiterhin sind alle 2G+ Maßnahmen eine unzu­läs­si­ge Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, denn wenn ein Geimpfter mit Test wo rein darf, muss auch ein Ungeimpfter mit Test wo rein dür­fen. Alles ande­re ent­behrt jeg­li­cher logi­schen Grundlage. Mit 2G+ sagt die Regierung aus und gibt zu, dass die Impfung nicht sicher ist und erst ein Test angeb­lich Aufschluss gibt. Diesen Test könn­te auch ein Ungeimpfter machen. Somit wäre die 2G+ Regelung zu kip­pen. Die 2G-Regelung wäre auch zu kip­pen, da nach­ge­wie­sen ist, dass Impfungen kei­nen aus­rei­chen­den Schutz bieten. 

    Man könn­te das noch wei­ter fort­füh­ren. Vielleicht gibt es jeman­den, der noch Kraft für sol­che Dinge hat und kla­gen möch­te. Ich lie­fe­re ger­ne die logi­schen Herleitungen und wie man argu­men­tie­ren kann. Nur ist alles ver­lo­ren, wenn die Justiz nicht mehr logisch schluss­fol­gern kann, son­dern auch dem Doppeldenk ver­fal­len ist.

  3. Baumärkte sucht man(n) nicht nicht nur zum Zeitvertreib auf, son­dern auch für not­wen­di­ge und wich­ti­ge Sachen im Haushalt, wenn was defekt ist. In Sachsen gilt für Baumärkte jedoch 2G. Wenn kaput­te Wasserhähne, Lichtschalter, Schlösser usw. nicht zum Grundbedarf gehö­ren, muss man sich wahr­schein­lich direkt an Herrn Kretschmer wen­den, der sich dann per­sön­lich dar­um küm­mern wird. Oder man setzt sich ins Auto (ÖPNV ist ja auch tabu) und fährt paar Kilometer nach Thüringen oder Sachsen Anhalt, um sich das zu besor­gen, was man braucht. Eventuell kommt man ja an einer Teststation vor­bei, dann könn­te man bis zum näch­sten Tag auch wie­der mit dem Bus fahren.

    Mal im Ernst: Gegen wel­ches Gesetz hat man als Ungespritzter der­zeit ver­sto­ßen, dass einem die­se Art von Strafe trifft?

    Wozu muss ich noch in vol­ler Höhe Steuern und ande­re Abgaben ent­rich­ten, wenn mir gro­ße Teile des öffent­li­chen Lebens von staats­we­gen vor­ent­hal­ten sind?

    1. Das ist wirk­lich alles nur noch Terror. Die wol­len ein­fach, dass man bei einem kaput­ten Wasserventil im Haus und der Wohnung alles absau­fen lässt, am besten noch die Leute drin, damit die Versicherung dann alles zahlt?
      Keine Ahnung, wer z. B. zum Zuheizen einen Holzverbrenner kau­fen will, der darf das auch nicht, denn dass man es im Haus warm hat, gehört wohl auch zu der Art von Luxus, den es bis 2019 gab, heu­te ist es ver­mut­lich ange­bracht, auch bei Ausfall einer Heizung zu for­dern, dass Bewohner bei um die Nullgradgrenze ohne Heizung in ihrem Haus sitzen.
      Richtig, genau­so Werkzeuge um am Mauerwerk oder Dach Schäden zu behe­ben.. alles ver­bo­ten, soll es doch ins Haus rein­reg­nen und wer gera­de dabei war, in sei­nem Haus Elektrik zu instal­lie­ren, der darf sich wie­der Petroleumlampen zule­gen oder bei Kerzenschein sei­ne Bankauszüge und Anträge lesen, die man bald auch nicht mehr stel­len kann, da man ja nicht mehr in Copy-Shops rein­kommt und dem­nächst den Perso höchstor­gi­nal ver­sen­den muss, da Kopien verboten.

      Die sind irre gewor­den. Ich glau­be, die Regierung ist maß­los über­for­dert, denkt mit ihrer see­len­lo­sen tech­no­kra­ti­schen Denke mei­len­weit an der Realität vor­bei und es sind auch sehr vie­le sehr bös­ar­ti­ge Menschen dar­un­ter, die sich ver­mut­lich so rich­tig freu­en, wenn man als Ungeimpfter zu Hause sitzt und die letz­ten zer­lö­cher­ten Klamotten in der Badewanne mit Seife waschen muss, weil die Waschmaschine in der neu­en Wohnung sich ohne den Stutzen aus dem Baumarkt nicht anschlie­ßen lässt.

      Das sind Menschenfeinde. Einfach nur Monster. Verlorene Seelen, die durch nichts mehr zu ret­ten sind und hof­fent­lich eines Tages gerich­tet werden.

  4. Danke an die Richter in Lüneburg! 

    “Denn Gott hat uns nicht gege­ben den Geist der Furcht, son­dern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.”
    2. Timotheus 1,7

    Vielleicht lesen sie, die klar und klug den­ken­den Männer und Frauen des Oberverwaltungsgerichts aus Niedersachsen, auch gele­gent­lich hier mit. Ob ich mein Haar allein fär­ben und mich hübsch machen kann, wie ich will, ist egal. 

    ICH WILL ABER, VERDAMMT NOCH MAL, IMMER DIE CHANCE HABEN, JEDERZEIT ZU JEDEM ODER EINEM WEITEREN FRISEUR MEINER WAHL GEHEN ZU KÖNNEN.

    ICH WILL DEM FRISEUR ZU GUTEM UMSATZ VERHELFEN, WEIL ER ODER SIE EINFACH PERFEKT MEINE HAARE SCHNEIDET. UND ICH WILL DANN GEHEN, WANN >>>> ICH<<<< ES WILL. MORGEN ODER NÄCHSTE WOCHE.

    Rhhm. Sorry, dass ich schreie. Das darf man nicht im Internet. Das ist kein guter Stil.

    ~

    1. https://​ober​ver​wal​tungs​ge​richt​.nie​der​sach​sen​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​v​o​r​l​a​u​f​i​g​e​-​a​u​s​s​e​r​v​o​l​l​z​u​g​s​e​t​z​u​n​g​-​d​e​r​-​2​-​g​-​p​l​u​s​-​r​e​g​e​l​u​n​g​-​b​e​i​-​k​o​r​p​e​r​n​a​h​e​n​-​d​i​e​n​s​t​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​-​2​0​6​8​1​7​.​h​tml

      Hier gibt es die Begründung zum Urteil.

      Es ist noch zu wenig, aber es ist ein Anfang!! Ich freue mich auf jeden Fall über den Versuch, etwas Sachlichkeit in das all­ge­mei­ne Durcheinander der Verordnungen zu bringen.

      Natürlich müs­sen alle 2G‑, 3G- 4G-Plus-Plus-Regeln sofort ver­bo­ten wer­den, davon abge­se­hen. Denn der "Geimpfte" von heu­te ist ja eben der Un-"Geimpfte" von mor­gen und über­mor­gen. Jeder "Geimpften"-Status ist immer nur eine Momentaufnahme.

  5. Das Urteil ist pein­lich und dumm. Alle G‑Regeln müs­sen ver­bo­ten wer­den, sie sind unsin­nig dis­kri­mi­nie­rend und menschenrechtswidrig.

  6. Die komi­sche Oper.

    "In der Schule wur­den die Schüler durch einen Meter getrennt, wäh­rend bei der Premiere in der Mailänder Scala Politiker und VIPs ohne Kapazitätsgrenze ein­ge­pfercht wur­den. Covid betrifft nur den klei­nen Mann.
    7. Dez. 2021"
    https://​twit​ter​.com/​R​a​d​i​o​G​e​n​o​v​a​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​8​2​7​8​8​4​4​7​5​4​9​5​6​294

    "Malmö 05/12/21. In Schweden gibt es kei­ne Gesundheitsbeschränkungen, kei­nen Gesundheitspass, nie­mand trägt eine Maske und die Krankenhäuser sind leer. Geimpfte Bevölkerung 70%.
    6. Dez. 2021"
    https://​twit​ter​.com/​R​a​d​i​o​G​e​n​o​v​a​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​7​9​3​5​6​2​6​5​5​7​3​6​6​277

    "Maske nur für den klei­nen Mann.
    29. Nov. 2021"
    https://​twit​ter​.com/​R​a​d​i​o​G​e​n​o​v​a​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​5​2​9​5​8​3​8​7​9​6​8​2​8​674

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