Obszöne Geschäfte mit Tests für Reisende

Angestoßen von MinisterInnen und BürokratInnen und befeu­ert durch immer neue Ausweisungen von "Risikogebieten" durch das RKI blüht das Geschäft vor allem gro­ßer Labore mit Tests von Reisewilligen.

Auf faz​.net ist heu­te zu lesen, daß Menschen am Düsseldorfer Flughafen rich­tig Glück hat­ten. Denn erstens konn­ten sie sich kurz­fri­stig testen las­sen und zwei­tens muß­ten sie dafür "nur" 59 Euro auf den Tisch legen.

»Für den glei­chen soge­nann­ten PCR-Test, bei dem Proben aus den Atemwegen ent­nom­men wer­den, ver­lan­gen ande­re Anbieter schnell ein­mal 160 Euro, sofern man über­haupt einen Termin erhält. Beispiel Berlin: Hier berech­net der Anbieter Quicktest 158,65 Euro je Person. Für eine vier­köp­fi­ge Familie kommt so eine statt­li­che Summe zusam­men. Wenn es eilig ist, las­sen sich die Labore das beson­ders teu­er bezah­len. Für Schnelltests kön­nen laut einem Agenturbericht bei einem Anbieter in Berlin sogar 281 Euro fäl­lig werden.«

(Wie es scheint, ist die Firma "Labor Berlin", für die Christian Drosten tätig ist, hier nicht invol­viert, Privatleute kön­nen sich an sie nicht wenden.)

Wie kommt es dazu? Eine Mitschuld tra­gen Drosten und die Charité.

»Quicktest beruft sich – wie vie­le ande­re Anbieter – auf die Gebührenordnung für Ärzte, an der sich auch die Kosten für Selbstzahler ori­en­tie­ren. Denn die Krankenkassen sprin­gen in der Regel nur dann ein, wenn ein Corona-Test vom Hausarzt oder dem Gesundheitsamt ange­ord­net wurde…«

Wie bei Aldi

»In der Gebührenordnung sei­en im Prinzip die Mindestpreise für die Laborleistungen fest­ge­schrie­ben, sagt Andreas Bobrowski, der Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Laborärzte. Konkret: 128,23 Euro. Weniger zu berech­nen sei im Falle von Privatpersonen "nicht erlaubt", sagt er. "Das sind die Regeln." Dennoch gibt es eine gan­ze Reihe von Laboren, Ärztehäusern und wei­te­ren Anbietern, die für die Corona-Tests von Selbstzahlern nur um die 60 Euro ver­lan­gen. Auch sie beru­fen sich zum Teil auf die Gebührenordnung. Einige ver­wei­sen dar­auf, dass sie auf­grund der moder­nen Geräte vie­le Tests gleich­zei­tig bear­bei­ten könn­ten, was nied­ri­ge­re Preise ermögliche.«

Legal – illegal…

»Testlabore pas­sen sich an Wettbewerb an
Das Bremerhavener Labor Dr. Schumacher hat­te für Selbstzahler – also im Fall einer soge­nann­ten Igel-Leistung – zu Beginn der Pandemie noch 153 Euro berech­net und nimmt nun noch etwas mehr als 60 Euro. Grund sei der Wettbewerb durch eini­ge Großlabore in der Region, die ihre Außendienste auf Werbetour geschickt und deut­lich nied­ri­ge­re Preise auf­ge­ru­fen hät­ten, sagt Facharzt Willi Schumacher. "Da hat­ten wir kei­ne ande­re Wahl, als mitzuziehen."…

Zum Vergleich: Für einen von einem nie­der­ge­las­se­nen Arzt ange­ord­ne­ten Corona-Test erstat­ten die gesetz­li­chen Krankenkassen den Laboren 39,40 Euro.«

Bei der Entwicklung des PCR-Tests haben Drosten und die Charité bewußt dar­auf ver­zich­tet, das Verfahren zum Patent anzu­mel­den. Hätten sie es getan, wäre damit eine Regulierung der Preise mög­lich gewesen.

Olfert Landt von Tib-Molbiol war bei dem Austüfteln des Tests dabei. Er gilt als erster Profiteur, wenn er inzwi­schen auch eher in unte­ren Ligen spie­len dürf­te. Er hat­te am 12.3. dem Deutschlandfunk mitgeteilt:

»Wenn man sie in gro­ßen Mengen her­stellt, lägen die Materialkosten bei gut fünf Euro. "Ich behaup­te, man kann die­sen Test, wenn man es im gro­ßen Maßstab macht, für unter zehn Euro anbieten."«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

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