Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. In einer Mitteilung auf vfgh.gv.at vom 30.3. heißt es:
»Auch Zugangsregel für Nachtgastronomie verstieß nicht gegen Gleichheitsgrundsatz – Fortsetzung der Beratungen zu COVID-19-Anträgen im April
Die vom 15. bis zum 21. November 2021 geltende 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die einen Lockdown für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einen 2G-Nachweis für bestimmte Orte vorsah, war weder gesetz- noch verfassungswidrig. Diese Entscheidung aus den jüngsten Beratungen des VfGH wurde heute den Verfahrensparteien zugestellt. Der VfGH hatte in dieser Sache eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt…«
Eine erste Einschätzung ("großer Erfolg für die Regierung und das Corona-Narrativ") ist zu lesen auf tkp.at.
Es ist einfach nur erbärmlich, was für das, was mal als "Recht" verstanden wurde, regelrecht im Rudel schändende Speichellecker in den höchsten deutschsprachigen Gerichten so rumhocken.
Vermutlich auch indirekte Nachkommen Freislers und Filbingers.
Vom obersten deutschen Gericht ist nichts anderes zu erwarten.
@aa: Musst Du unbedingt hinausposaunen welch krasse Fehlentscheidung der Verfassungsgerichtshof hierzulande getroffen hat – zum Fremdschämen… :/
😎
Der Ösi
Das Reichsprovinzialgericht der Ostmark schaltet sich mit dem BürgerVerarschungsunGericht von Reichshauptpanikschland gleich. Piefkisierung der Ösis.
Falsche Behauptungen und Unwahrheiten als Grundlage der VfGh Entscheidung
31. März 2022von Dr. Peter F. Mayer
https://tkp.at/2022/03/31/falsche-behauptungen-und-unwahrheiten-als-grundlage-der-vfgh-entscheidung/
Wundert es ernsthaft, dass ein Staatsorgan das staatliche Handeln aufgrund staatlicherseits gemachten Annahmen als rechtsstaatlich korrekt bezeichent?