Österreich: Erster Lockdown für Ungeimpfte und 2G-Regel waren gesetzeskonform

Das hat der Verfassungsgerichtshof ent­schie­den. In einer Mitteilung auf vfgh​.gv​.at vom 30.3. heißt es:

»Auch Zugangsregel für Nachtgastronomie ver­stieß nicht gegen Gleichheitsgrundsatz – Fortsetzung der Beratungen zu COVID-19-Anträgen im April

Die vom 15. bis zum 21. November 2021 gel­ten­de 5. COVID-19-Schutz­maßnahmenverordnung, die einen Lockdown für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einen 2G-Nachweis für bestimm­te Orte vor­sah, war weder gesetz- noch ver­fas­sungs­wid­rig. Diese Entscheidung aus den jüng­sten Beratungen des VfGH wur­de heu­te den Verfahrensparteien zuge­stellt. Der VfGH hat­te in die­ser Sache eine öffent­li­che münd­li­che Verhandlung durch­ge­führt…«

Eine erste Einschätzung ("gro­ßer Erfolg für die Regierung und das Corona-Narrativ") ist zu lesen auf tkp​.at.

6 Antworten auf „Österreich: Erster Lockdown für Ungeimpfte und 2G-Regel waren gesetzeskonform“

  1. Es ist ein­fach nur erbärm­lich, was für das, was mal als "Recht" ver­stan­den wur­de, regel­recht im Rudel schän­den­de Speichellecker in den höch­sten deutsch­spra­chi­gen Gerichten so rumhocken.

    Vermutlich auch indi­rek­te Nachkommen Freislers und Filbingers.

  2. @aa: Musst Du unbe­dingt hin­aus­po­sau­nen welch kras­se Fehlentscheidung der Verfassungsgerichtshof hier­zu­lan­de getrof­fen hat – zum Fremdschämen… :/

    😎
    Der Ösi

  3. Das Reichsprovinzialgericht der Ostmark schal­tet sich mit dem BürgerVerarschungsunGericht von Reichshauptpanikschland gleich. Piefkisierung der Ösis.

  4. Wundert es ernst­haft, dass ein Staatsorgan das staat­li­che Handeln auf­grund staat­li­cher­seits gemach­ten Annahmen als rechts­staat­lich kor­rekt bezeichent?

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