Österreich: Friseurverbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig

Unter die­ser Überschrift ist am 2.8. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de zu erfahren:

»Fast drei Monate lang gab es in Wien kei­ne Haarschnitte mehr für Ungeimpfte. Laut Verfassungsgericht hät­te es das Verbot nie geben dürfen.

Das mehr­fach ver­län­ger­te Friseurverbot für Ungeimpfte in Österreich war ver­fas­sungs­wid­rig. Das ver­kün­de­te der Verfassungsgerichtshof in Wien am Dienstag. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war ein Lockdown für Menschen in Kraft, die nicht geimpft oder im ver­gan­ge­nen Halbjahr von Covid-19 gene­sen waren.

Ungeimpfte durf­ten ihre Häuser ledig­lich für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täg­li­chen Bedarfs ver­las­sen – Friseurbesuche fie­len nicht dar­un­ter. Die Einschränkungen gal­ten zunächst nur für zehn Tage, wur­den vom Gesundheitsministerium jedoch wie­der­holt auf ins­ge­samt elf Wochen ausgedehnt.

Das Verfassungsgericht folg­te nun dem Argument eines Klägers, wonach Friseurbesuche nach einer so lan­gen Zeit auch zum Grundbedürfnis wer­den und somit nicht Teil des im November ver­häng­ten 2G-Lockdowns hät­ten sein dür­fen. In einem wei­te­ren Urteil befand das Gericht, dass es wäh­rend des gene­rel­len Lockdowns im Herbst 2021 kei­ne Ausnahmen für reli­giö­se Veranstaltungen hät­te geben dür­fen.«

3 Antworten auf „Österreich: Friseurverbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig“

  1. Und was haben wir jetzt davon, außer viel­leicht einem guten Gefühl?

    Als es dar­auf ange­kom­men wäre, hat uns die Justiz im Stich gelas­sen. Und uns nicht vor einem über­grif­fi­gen Staat geschützt. Nein, wie üblich hat man die Regierungslinie sogar gestützt.

    Wenn es nun Monate oder gar Jahre spä­ter (viel­leicht auch in D) noch mehr sol­cher Urteile geben wird, wird das nichts von dem began­ge­nen Unrecht wie­der unge­sche­hen machen. Und nie­mand von den Verfassungsbrechern wird dafür zur Verantwortung gezo­gen werden.

    Und sol­che Urteile wer­den eben­falls nicht ver­hin­dern, dass sich die Geschichte unter ande­rem Vorzeichen (Energiekrise?) wie­der­ho­len wird. Wieder wird es eine angeb­li­che aku­te Ausnahmesituation erfor­dern, dass auf Grund- und Menschenrechte gera­de kei­ne Rücksicht genom­men wer­den kann.

  2. Makenpflicht = gesund­heits­wid­rig, da braucht man kei­ne Verfassung mehr! dito für unge­impf­te gesun­de Menschen die nicht GMO – Gen mani­pu­lier­te Organismen – sind, gehö­ren dem Patentinhaber. Pfuidi.

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