Österreich: Vakzinismus oder Exorzismus?

Schon den öster­rei­chi­schen Nazis wur­de nach­ge­sagt, daß sie fana­ti­scher waren als die Originale. Heute über­trifft das Land selbst die Treueschwüre des deut­schen Vakzinismus an das Heiligtum der Mainzer Goldgrube:

»Empfehlung zu drit­ter Impfung für Kinder

„Bei Kindern von fünf bis elf Jahren soll die­se drit­te Impfung spä­te­stens zu Schulbeginn vor den vor­aus­sicht­lich näch­sten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 erfol­gen“, heißt es in der neu­en Anwendungsempfehlung. Empfohlen wer­de eine drit­te Impfung ab sechs Monaten nach der Zweitimpfung, beton­te das Gesundheitsministerium am Montagnachmittag.

Außerdem wird von den Medizinerinnen und Medizinern fest­ge­hal­ten, dass man für einen best­mög­li­chen und län­ger­fri­sti­gen Schutz ins­ge­samt drei Impfungen benö­tigt – auch wenn man bereits eine Infektion mit SARS-CoV‑2 durch­ge­macht hat. Wissenschaftliche Daten zeig­ten, dass immun­kom­pe­ten­te Personen für einen best­mög­li­chen und lang­fri­sti­gen Impfschutz ins­ge­samt drei Impfungen benö­ti­gen, wur­de erläu­tert. Diese drei Impfungen sind aus immu­no­lo­gi­scher Sicht als Grundimmunisierung anzu­se­hen, also nicht nur als Auffrischung…

Seit der Karwoche ist zudem die Gültigkeitsdauer des „Grünen Passes“ ver­län­gert. Bei allen, die eine voll­stän­di­ge Grundimmunisierung (drei Impfungen, Anm.) haben, ist der Nachweis nun ein Jahr gül­tig. Eine Zweitimpfung darf hin­ge­gen nur 180 Tage zurück­lie­gen, bei Personen bis zum voll­ende­ten 18. Lebensjahr 210 Tage. Auch eine Genesung wird wei­ter nur 180 Tage akzep­tiert, um die Vorgaben des „Grünen Passes“ zu erfüllen.«
orf​.at (25.4.)

6 Antworten auf „Österreich: Vakzinismus oder Exorzismus?“

  1. Die Dummheit ist unfass­bar. Alle Studien zei­gen, dass der Impfschutz schon nach 8 Wochen weg ist. Etliche Studien legen nahe, dass die Impfung das Immunsystem schwächt und die Menschen sogar anfäl­li­ger werden.
    Naja, die Kommunikation zum Nachbartal ist in Österreich schon durch die Berge gestört. Da dau­ert es etwas län­ger, bevor die Fakten beim letz­ten Hinterwäldler ange­kom­men sind.
    Oder ist die Neigung zum Faschismus im Geburtsland Hitlers tat­säch­lich noch grö­sser, als hier?

  2. Ob die Antikörper dann über­haupt gegen die Erreger pas­sen und was die Spritzbrühe sonst noch aus­lö­sen kann, dafür kann man dann immer noch ande­ren die Schuld geben wol­len. Selbst ein theo­re­tisch ohne­hin völ­lig unmög­li­cher Pharmaterrorist hät­te unter kei­nen Umständen das Recht, sich als sol­cher zu ver­däch­ti­gen, denn eine Verfassung darf zwar grund­sätz­lich über­all ange­wen­det wer­den, aber doch nicht da, wo es dem Anschein nach stinkt, oder?

  3. Zur Erinnerung… Polen will kei­ne wei­te­ren Corona-Impfdosen mehr abneh­men ( https://​www​.coro​dok​.de/​p​o​l​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​d​o​sen ) Österreich hat hin­ge­gen 8 Millionen wei­te­re bestellt. Im Augenblick ist die Impfquote, mit ein paar Tausend ver­impf­te Dosen täg­lich, hier mehr als mau. Das mit der Impfpflicht will man­gels Akzeptanz in der Bevölkerung auch nicht so recht klap­pen. Die bestell­ten Dosen soll­ten aber den Weg in einen Arm fin­den, also requi­riert man (die mäch­ti­ge Impflobby) neue Kundscha… äh Patientenschaft. Wer eig­net sich am Besten dafür, als die Wehrlosesten in unse­rer Gesellschaft – die Kinder. [Achtung Ironie]… genau die Superspreader die unge­impf­ter wei­se Oma und Opa um die Ecke bringen.

    Viele Grüße
    Walter aka Der Ösi

  4. 10.12.2022 · 10. Dezember 2022 · Thomas Oysmüller · tkp 

    Begründungen für Corona-Verordnungen sol­len geheim blei­ben

    Das öster­rei­chi­sche Gesundheitsministerium ver­wei­gert die Auskunft über die fach­li­che Begründung zu weit­rei­chen­der Covid-Verordnungen. (…) 

    Begründung nicht für Öffentlichkeit bestimmt 

    Zu jeder Covid-Verordnung, etwa zum Lockdown für Ungeimpfte, für 3G-Vorschriften am Arbeitsplatz oder für 2G-Vorschriften, hat­te der Corona-Krisenstab im Gesundheitsministerium eine fach­li­che Begründung erstellt. Diese war geheim und soll es auch blei­ben. Mittlerweile liegt die Beschwerde des Journalisten beim Bundesverwaltungsgericht. (…) 

    Infolgedessen über­mit­tel­te das Ministerium Argumente, war­um man die Auskunft verweigert. (…) 

    Denn die aus­for­mu­lier­te fach­li­che Begründung sei – so das Gesundheitsministerium – für den Verfassungsgerichtshof erstellt wor­den. Damit das Höchstgericht die Covid-Verordnungen über­prü­fen kann. Das Auskunftspflichtgesetz, nach dem der Journalist Beschwerde ein­ge­klagt hat, umfas­se die­se nicht. Vom VfGH wur­den bekannt­lich fast alle Verordnungen des Winters 21/22 durchgewunken. (…) 

    Die Argumentation des Ministeriums lie­fert noch wei­te­re Leckerbissen. So habe man die Übermittlung der Begründung als „nicht zweck­mä­ßig“ erach­tet, da eine „auf­ge­heiz­te media­le Situation“ bestan­den habe. Eine Veröffentlichung hät­te eine „Interpretation durch medi­zi­ni­sche und juri­sti­sche Laien in den sozia­len Medien“ zur Folge gehabt. (…) 

    https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​1​2​/​1​0​/​b​e​g​r​u​e​n​d​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​-​s​o​l​l​e​n​-​g​e​h​e​i​m​-​b​l​e​i​b​en/

Schreibe einen Kommentar zu Der Ösi Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert