Offener Brief von WissenschaftlerInnen gegen Impfpflicht

»Eine Impfpflicht mit Covid-19 Vakzinen ist nach der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chen Kenntnisstand recht­lich und ethisch nicht begründbar.

Die von Befürwortern einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ver­tre­te­ne Auffassung, dass die kol­lek­ti­ve Impfung in der gegen­wär­ti­gen Situation alter­na­tiv­los sei, ist nach der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chen Kenntnisstand unhalt­bar. Es gibt kei­ne den übli­chen Standards fol­gen­den wis­sen­schaft­li­chen Daten, die bele­gen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unab­hän­gig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder ande­ren Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet.

Weder lie­gen hier­zu die übli­cher­wei­se in Zulassungsverfahren gefor­der­ten Daten aus ran­do­mi­sier­ten kon­trol­lier­ten Studien noch aus epi­de­mio­lo­gi­schen Kohorten mit hin­rei­chen­der Qualität vor. Für gro­ße Gruppen der Bevölkerung gibt es über­haupt kei­ne Evidenz für einen Nutzen, z.B. für gesun­de Kinder und jun­ge Erwachsene oder für Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Dagegen ist ein Schaden nicht aus­zu­schlie­ßen, son­dern ist mit einer gewis­sen Wahrscheinlichkeit sogar anzu­neh­men. Solche Gruppen zur Impfung zu nöti­gen, heißt von ihnen zu for­dern, dass sie eine Körperverletzung hin­neh­men. Die Frage, ob eine Impfung für eine kon­kre­te Person sinn­voll ist oder nicht, ver­bleibt eine indi­vi­du­el­le Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einer Ärztin/Arzt des Vertrauens von jeder Bürgerin und jedem Bürger, bzw. von Eltern in eige­ner Verantwortung beant­wor­tet wer­den muss. Die immer wie­der postu­lier­te »Notlage« ist hypo­the­tisch und muss nach fast zwei Jahren in einem der best­ent­wickel­ten Gesundheitssysteme der Welt als unrea­li­stisch betrach­tet wer­den. Die schein­ba­re Begründung einer sol­chen Notlage durch mathe­ma­ti­sche Modelle führt in die Irre. Sofern trotz der in Deutschland ver­füg­ba­ren Kapazitäten Versorgungsprobleme auf­tre­ten, ist viel­mehr nach der poli­ti­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Verantwortung zu fragen.

Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jeg­li­che wis­sen­schaft­li­che, recht­li­che und ethi­sche Legitimation, sich über den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hinwegzusetzen.

Neben der all­ge­mei­nen Impfpflicht wird die Impfpflicht für bestimm­te Berufsgruppen wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc. unter dem Gesichtspunkt eines erhöh­ten Schutzbedarfs vul­nerabler Gruppen dis­ku­tiert. Die bis­he­ri­gen Erfahrungen in der Bundesrepublik zei­gen, dass nach einer gewis­sen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die pro­fes­sio­nel­le Hygiene die­ser Berufsgruppen aus­rei­chend ist, Ausbrüche wei­test­ge­hend zu ver­hin­dern. Eine gene­rel­le Impfpflicht in die­sen Berufsgruppen muss somit als unver­hält­nis­mä­ßig ange­se­hen wer­den, auch und gera­de vor dem Hintergrund einer Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein kon­se­quen­ter Infektionsschutz erfor­dert bei ent­spre­chen­der epi­de­mi­scher Lage die Testung des Personals unab­hän­gig von des­sen Immunstatus, womit der Zusatznutzen der Impfung frag­lich wird und eine Impfpflicht nicht gerecht­fer­tigt wer­den kann.

Auch in die­ser Situation hat der Staat nicht das Recht, die indi­vi­du­el­le Entscheidung über die Impfung vor­zu­schrei­ben, da es nie­der­schwel­li­ge Maßnahmen gibt, die den glei­chen Zweck erfüllen.

Die Unterzeichner

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen, Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster, Dr. Angela Spelsberg, Aachen, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen, Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne, Prof. Dr. Paul Cullen, Münster, Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Tübingen, Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen, Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd, Dr. René Kegelmann, Stuttgart, PD Dr. Stefan Luft, Bremen, Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach, Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel, Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg, Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart, Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg, Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn, Dr. Henning Nörenberg, Malmö, PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier, Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen, Prof. Dr. Christin Werner, Dresden, Prof. Dr. Ole Döring, Berlin, Dr. Christian Lehmann, München, Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen, Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine, Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius, Dr. Jan Dochhorn, Durham, Prof. Dr. Günter Roth, München, Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen, Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid, PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt, Dr. Matthias Burchardt, Köln, Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld, Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden, Dr. Justine Büchler, Dresden, Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur, Dr. Agnes Imhof, Erlangen, Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum, Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig, Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd, Dr. Mohamed Mahde Saleh, Bonn, Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin, Dr. Dana Sindermann, St. Gallen, Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum, Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster, Prof. Kerstin Behnke, Weimar, Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen, Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg, Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier«
tkp​.at (10.12.)

31 Antworten auf „Offener Brief von WissenschaftlerInnen gegen Impfpflicht“

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur
    Änderung wei­te­rer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    https://​www​.bun​des​tag​.de/​h​i​b​#​u​r​l​=​L​3​B​y​Z​X​N​z​Z​S​9​o​a​W​I​v​a​3​V​y​e​m​1​l​b​G​R​1​b​m​d​l​b​i​0​4​N​z​E​x​M​z​Y​=​&​m​o​d​=​m​o​d​4​5​4​590

    Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

    "Gesetzesänderungen…

    Es kommt wie erwar­tet. Alle bis­he­ri­gen Wahlversprecher/n sind ver­ges­sen. Der Bundestag hat die par­ti­el­le Impfpflicht durch­ge­wun­ken, der Bundesrat wird fol­gen. Berufsverbote und Beendigungen von öffent­li­chen wie pri­va­ten Arbeitnehmerverhältnissen sowie auch von Beamtenverhältnissen sind die Folge.

    Wir gehen hier­ge­gen zum Bundesverfassungsgericht und berei­ten einen Eilantrag vor. Falls die­ser abge­lehnt wer­den soll­te, wer­den wir nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. .."

    https://t.me/s/masernschutzgesetz

    1. @Info, "Wir gehen hier­ge­gen zum Bundesverfassungsgericht…"

      ähm.…zu den 3 wei­sen Affen des Bundesgurkengerichts ???
      Ihr wisst aber schon.…was die ver­kün­den, oder?
      Auf alle fäl­le ent­schei­den die­se Wesen gegen Grundrechte und gegen Grundgesetz. Was erwar­tet ihr also? Gerechtigkeit?

      Ebensogut könnt ihr den Affen im Zoo Berlin, eure Klage zur Entscheidung vor­le­gen. Da kommt das sel­be bei raus.

      Das ist von mir jetzt nicht böse gemeint, aber ihr sichert eher damit der irren BundesreGIERung ihren wei­te­ren Wahnsinn ab (sind jeden­falls so mei­ne Befürchtungen).

  2. Passend zum gera­de im Bundestag beschlos­se­nen Berufsverbot für kri­ti­sche Mediziner und Pflegende!

    Die beste Demokratie, die man für Geld kau­fen kann!

    Und die Ärztevertreter ganz vor­ne mit dabei!

    1. Eine sol­che Impfpflicht wur­de sogar vom "Marburger Bund" vor eini­gen Wochen emp­foh­len. Der Witz: Dieser Verein hält sich tat­säch­lich für eine Ärztegewerkschaft.

  3. ***Teilimpfpflicht des Krankenhauspersonals***

    KROCO – die Krankenhausbasierte Online-Befragung zur
    COVID-19-Impfung
    Ergebnisbericht Zweite Befragungswelle – 04. 10. 2021

    •Im Zeitraum der Studie, vom 28.06.2021 bis 26.07.2021, waren 91% des teil­neh­men­den Krankenhauspersonals voll­stän­dig geimpft, 4% waren unvoll­stän­dig geimpft und 5% waren ungeimpft
    •Bei Klinikpersonal mit beson­de­rem Expositionsrisiko oder Kontakt zu vul­ner­ablen Patient:innenGruppen waren die Impfquoten ver­gleich­bar (92% voll­stän­dig geimpft, 4% unvoll­stän­dig geimpft)
    •Die Impfquote unter­schied sich zwi­schen Berufsgruppen (Ärzteschaft: 94% voll­stän­dig geimpft – Pflegepersonal: 90% voll­stän­dig geimpft) und Einsatzorten (OP: 94% voll­stän­dig geimpft – Normalstation: 89% voll­stän­dig geimpft)
    •Ein Großteil der Nicht-Geimpften gab an, sich “auf kei­nen Fall imp­fen” zu las­sen (56%) oder äußer­te sich eher nega­tiv (24%)
    •11% der Nicht-Geimpften gaben an, sich “auf jeden Fall” imp­fen las­sen zu wol­len und 5% äußer­ten sich eher positiv
    •Die Hauptgründe gegen eine Impfung waren die Furcht vor blei­ben­den Schäden, die Sorge, dass die neu­en Impftechnologien nicht sicher sein könn­ten, der Wunsch noch abwar­ten zu wol­len und die Furcht vor star­ken Nebenwirkungen
    •Die Hauptgründe für eine Impfung waren der Wunsch das pri­va­te Umfeld und sich selbst zu schüt­zen, eine Aufforderung durch den Arbeitgeber erhal­ten zu haben, sowie der Wunsch Kolleg:innen
    und Patient:innen zu schützen

    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​P​r​o​j​e​k​t​e​_​R​K​I​/​K​r​o​c​o​-​R​e​p​o​r​t​0​4​1​0​2​1​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

  4. In mei­nen Augen muss vor­al­lem das fal­sche Narativ vor einer Verhinderung von Übertragung, Infizierung und mög­li­cher Infektion durch die "Impfungen" ent­my­sti­fi­ziert bzw. des­halb unbe­dingt wie­der und wie­der the­ma­ti­siert werden! 

    Es gab und gibt KEINERLEI immu­no­lo­gisch-wis­sen­schaft­lich Beweise dafür, dass ein intra­mus­ku­lär ver­ab­reich­ter "Impfstoff" jemals einen annä­hernd signi­fi­kan­ten Einfluss auf die Übertragbarkeit von respi­ra­to­ri­schen Infektionserregern hat­te, da die muko­sa­le Immunabwehr auf den Schleimhäuten dadurch nur sehr unwe­sent­lich mode­riert wird. (1)

    Somit sind alle dies­be­züg­lich gemach­ten Unterscheidungen von "Geimpften" und "Ungeimpften" wis­sen­schafl­tich völ­lig unge­recht­fer­tigt, will­kür­lich und damit als voll­um­fäng­lich recht­lich unzu­läs­sig zu bewerten!

    Intramuskulär ver­ab­reich­te "Impfstoffe" die­nen dazu eine Virämie (Vermehrung bzw. Verbreiten eines Erregers im Blut) zu ver­hin­dern. Systemische Virämien sind bei natür­li­chen Sars-CoV‑2 Infektionen jedoch grund­sätz­lich sehr unty­pisch. (2,3)

    (1) COVID-19 Vaccines May Not Prevent Nasal SARS-CoV‑2 Infection and Asymptomatic Transmission >>> https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0194599820982633?url_ver=Z39.88–2003&rfr_id=ori%3Arid%3Acrossref.org&rfr_dat=cr_pub++0pubmed&

    (2) Grundlagen der Replikation und der Immunologie von SARS-CoV‑2 >>> https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​7​3​2​8​3​00/

    (3) Die Virologie von SARS-CoV‑2 >>> https://link.springer.com/article/10.1007/s00108-020–00853‑6

    1. Exakt so ist es. Angesprochen auf eben die­sen medi­zi­ni­schen Sachverhalt, sowie auf die Anzahl der in Europa und in den USA doku­men­tier­ten Verdachtsfälle, ver­wies mich mein Hausarzt der Praxis und gab mir den Rat, nach einem ande­ren Hausarzt zu suchen! Nur der höri­ge Patient/Bürger ist ein guter!

  5. Eine Impfpflicht mit Covid-19 Vakzinen ist nach der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chen Kenntnisstand recht­lich und ethisch nicht begründbar.

    Wie bit­te!? Rechtlich und ethisch hat doch mit Wissenschaft nichts zu tun. Genau das ist ja die Lüge die dahintersteckt!!!

    Aber wenn wir schon von einem wis­sen­schaft­li­chen Kenntnisstand reden: Viren sind nichts Neues. In 250 Millionen Jahren (Trias-Fossilien) irdi­scher Entwicklungsgeschichte haben Viren nicht eine Sekunde lang den Bestand irgend eines Spezies bedroht.

    Niemand steckt hier irgend­je­man­den an, mit oder ohne Maske nicht. Und nie­mand tötet ande­re Menschen durch sei­ne blo­ße Anwesenheit, egal ob mit oder ohne Maske!

      1. @aa

        Ich kann mir nicht vor­stel­len, dass es ein fake ist, dafür ist der Brief zu fun­diert und Professor Sönnichsen zu prominent.
        Verstehen tue ich aller­dings nicht, wie­so der Brief bei Ärzte ste­hen auf nicht auftaucht.

  6. Hier der Ministerialentwurf – Gesetzestext zum ange­peil­ten öster­rei­chi­schen Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

    https://​repor​t24​.news/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​1​/​1​2​/​X​X​V​I​I​_​M​E​_​1​6​4​_​2​_​G​e​s​e​t​z​e​s​t​e​x​t​.​pdf

    Man kann sich eh nur mehr an den Kopf grei­fen. Bin wirk­lich gespannt, ob Österreich es schafft, anstatt einer men­schen­rechts­ver­let­zen­den Impfpflicht, Vernunft ein­keh­ren zu las­sen, um rasch zurück zur ver­fas­sungs­recht­lich gewohn­ten Rechtsstaatlichkeit, wie in den Jahren 1955 – März 2020 soli­da­risch gemein­sam ein­zu­len­ken. Ein, hof­fent­lich sich selbst erfül­len­der, Wunsch ans Christkind !

    Wie auch immer
    MFG – Ö

      1. @aa, Ja mein eng­lisch ist nicht sehr gut, dort steht doch aber gut sichtbar:
        "60,000 sci­en­tists call for an end to mass vaccination!"

        und:

        "The sci­en­ti­fic com­mu­ni­ty speaks out against the health poli­cy of the aut­ho­ri­ties: the decla­ra­ti­on of Great Barrington (USA) against mas­si­ve injec­tions of mRNA has coll­ec­ted 870.000 signatures. "

        also wur­den in deren Erklärung Unterschriften gesam­melt. Oder?

        1. @Andi67: Die ver­mi­schen (mit Absicht?) zwei Sachen. Die Great Barrington Declaration kann man nach­le­sen, sie hat tat­säch­lich hun­dert­tau­sen­de Unterschriften. Nur ist sie uralt. Ein Aufruf von 60.000 sci­en­tists wird in dem Artikel aber weder im Wortlaut gezeigt, noch wer­den Unterschriften prä­sen­tiert oder irgend­ein Link.

          1. @aa, ah ok. Wirklich blöd, wenn immer was falsch dar­ge­stellt wird, weils nie­man­den nützt. Das machen ja die kapi­ta­li­sti­schen Medien schon.

  7. "Übertragungspotenzial von geimpften und ungeimpften Personen, die sich mit der SARS-CoV-2-Delta-Variante in einem Bundesgefängnis infiziert haben, Juli-August 2021

    Hintergrund Das Ausmaß, in dem geimpfte Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, zur Übertragung beitragen, ist unklar. Während eines Ausbruchs von SARS-CoV-2 Delta-Variante unter inhaftierten Personen mit hohen Impfraten in einem Bundesgefängnis haben wir Marker der Virusausscheidung bei geimpften und ungeimpften Personen untersucht.

    Methoden Einwilligende inhaftierte Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion gaben täglich an 10 aufeinanderfolgenden Tagen Nasenproben aus dem mittleren Turbinat ab und machten mittels Fragebogen Angaben zu ihren Symptomen. An diesen Nasenproben wurden eine reverse Transkriptions-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) in Echtzeit, eine virale Ganzgenomsequenzierung und eine Viruskultur durchgeführt. Die Dauer der RT-PCR-Positivität und der Viruskultur-Positivität wurde anhand einer Überlebensanalyse bewertet.

    Ergebnisse Insgesamt wurden 978 Proben von 95 Teilnehmern eingesandt, von denen 78 (82 %) vollständig geimpft und 17 (18 %) nicht vollständig geimpft waren. Es wurden keine signifikanten Unterschiede in der Dauer der RT-PCR-Positivität zwischen vollständig geimpften Teilnehmern (Median: 13 Tage) und nicht vollständig geimpften Teilnehmern (Median: 13 Tage; p=0,50) oder in der Dauer der Kulturpositivität (Median: 5 Tage und 5 Tage; p=0,29) festgestellt. Bei den vollständig geimpften Teilnehmern war die Gesamtdauer der Kulturpositivität bei den Empfängern des Moderna-Impfstoffs kürzer als bei den Empfängern der Impfstoffe von Pfizer (p=0,048) oder Janssen (p=0,003).

    Schlussfolgerungen Angesichts der weiteren Entwicklung auf diesem Gebiet sollten Kliniker und Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens davon ausgehen, dass geimpfte Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infizieren, nicht weniger infektiös sind als ungeimpfte Personen. Diese Erkenntnisse sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen die Virusübertragung zu großen Ausbrüchen führen kann.

    Erklärung über konkurrierende Interessen

    Die Autoren haben keine konkurrierenden Interessen angemeldet.
    Finanzierung

    Diese Studie wurde von den U.S. Centers for Disease Control and Prevention finanziert.

    Erklärungen der Autoren

    Ich bestätige, dass alle relevanten ethischen Richtlinien befolgt wurden und dass alle erforderlichen Genehmigungen des IRB und/oder der Ethikkommission eingeholt wurden.

    Ja

    Nachstehend sind die Einzelheiten des IRB/der Aufsichtsbehörde angegeben, das/die die beschriebene Forschung genehmigt oder freigestellt hat:

    Diese Aktivität wurde vom Research Review Board des U.S. Federal Bureau of Prisons geprüft und genehmigt. Diese Aktivität wurde von der CDC geprüft und in Übereinstimmung mit geltendem Bundesrecht und CDC-Richtlinien durchgeführt. Siehe z. B. 45 C.F.R. Teil 46.102(l)(2), 21 C.F.R. Teil 56; 42 U.S.C. 241(d); 5 U.S.C. 552a; 44 U.S.C. 3501 et seq. Alle erforderlichen Einwilligungen von Patienten/Teilnehmern wurden eingeholt und die entsprechenden institutionellen Formulare wurden archiviert.

    Ich bestätige, dass alle erforderlichen Einwilligungen von Patienten/Teilnehmern eingeholt und die entsprechenden institutionellen Formulare archiviert wurden und dass die Identifikatoren von Patienten/Teilnehmern/Proben außerhalb der Forschungsgruppe niemandem (z. B. Krankenhauspersonal, Patienten oder Teilnehmern selbst) bekannt sind und daher nicht zur Identifizierung von Personen verwendet werden können.

    Ja

    Mir ist bekannt, dass alle klinischen Studien und alle anderen prospektiven interventionellen Studien bei einem von der ICMJE genehmigten Register, wie ClinicalTrials.gov, registriert werden müssen. Ich bestätige, dass jede im Manuskript erwähnte Studie registriert wurde, und gebe die ID der Studie an (Hinweis: Wenn Sie eine prospektive Studie veröffentlichen, die nachträglich registriert wurde, geben Sie bitte im Feld für die Studien-ID eine Erklärung ab, warum die Studie nicht im Voraus registriert wurde).

    Ja

    Ich habe alle einschlägigen Richtlinien zur Forschungsberichterstattung befolgt und die relevante(n) Checkliste(n) des EQUATOR-Netzwerks zur Forschungsberichterstattung sowie andere relevante Materialien als ergänzende Dateien hochgeladen, falls zutreffend.

    Ja"

    Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

    Quelle: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1

    Wie auch immer
    MFG - Ö

  8. Warum Gendern sie?Das ist ein genau so ein Dreck wie die Impfung.Aufgedrückt und durch­ge­setzt von verrückten(oder soll­te ich verrücktInnen schreiben)!

  9. Wenn so was auf Internetseiten ver­öf­fent­licht wird, ist das schön und gut, aber es muss doch an jene Personen her­an­ge­tra­gen wer­den, die dar­über abstim­men wer­den, also die Abgeordneten.
    Diese Leute haben kei­ne Sachkenntnis und auch kei­ne eige­ne Meinung, das ist lei­der das Verwerfliche und unser Übel.

    Alle wis­sen, dass jeder nur "ja" sagen wird, um nicht die Meinung der AfD zu teilen.

  10. [Kirche der bam­her­zi­gen Spritze.]

    "Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
    Aktuelle Tagung
    "Landessynode ver­ab­schie­det Appell zur Corona-Schutzimpfung"
    "Hofgeismar (medio). Die Mitglieder der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck haben sich am Mittwoch (24.11.) mit einem Appell zur Corona-Schutzimpfung an die Menschen in der Region der Landeskirche gewendet."
    «Impfung ist ein Ausdruck akti­ver christ­li­cher Nächstenliebe»
    (24.11.2021)"
    https://​www​.ekkw​.de/​a​k​t​u​e​l​l​/​m​e​l​d​u​n​g​/​3​2​0​9​6​_​3​4​2​4​4​.​htm

    "Am Übergang zum Winter entwickelt …"
    [Der ver­al­te­te Wissensstand mag einer der Gründe sein, wenn behaup­tet wird, Kirche wäre altmodisch.]

    [Kirche to GO]

    "Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
    +++ Wichtige Informationen +++
    Coronavirus: Empfehlungen der Landeskirche
    Auf die­ser Seite fin­den Sie die behörd­li­chen Regelungen wäh­rend der Corona-Pandemie und die Grundsätze und Regelungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck von Gottesdiensten und Veranstaltungen in Kirchenräumen oder unter frei­em Himmel."
    https://​www​.ekkw​.de/​a​k​t​u​e​l​l​/​m​e​l​d​u​n​g​/​a​k​t​u​e​l​l​_​3​0​3​7​3​.​htm

    "Corona-Empfehlungen zum Gottesdienst"

    "2. Varianten für Gottesdienstzugänge
    Die Variante 2G plus wird um Maskenpflicht und Abstandsgebot ergänzt.
    3 G wird als Mindestvariante empfohlen. 

    2.1. Gottesdienst „drau­ßen“ / im Freien
    Wir emp­feh­len, Gottesdiensten drau­ßen zu feiern.

    GO draußen:
    ggf. beim Ordnungsamt anmelden
    Masken bis zum Stehplatz tragen.
    Maskenpflicht, wo kein Abstand mög­lich ist.
    Wir emp­feh­len, die Maske beim Singen zu tragen.

    2.2 Gottesdienste in geschlos­se­nen Räumen blei­ben möglich
    GO 2G (+)
    Geimpfte oder Genesene
    inkl. Personen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün-den nicht imp­fen las­sen kön­nen (Attest), Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktu­el­lem Schnelltest.
    Verstärkte Sicherheit durch 2G plus (+).
    Eingangskontrolle
    Abstandsgebot
    Haushalte/Familien bis 10 Personen kön­nen zusam­men­sit­zen. Abstandsgebot zwi­schen den Gruppen.
    Maskenpflicht (med. Masken)
    Singen mit Maske 

    GO 3G
    Genesene, Geimpfte, Getestete
    mit Nachweis der Impfung, Genesung, Schnelltest (Zentrum bis 24 Std. alt) oder PCR (bis 48 Std. alt).
    Eingangskontrolle
    Abstandsgebot
    Haushalte/Familien bis 10 Personen kön­nen zusam­men­sit­zen. Abstandsgebot zwi­schen den Gruppen.
    Maskenpflicht (med. Masken)
    Singen mit Maske"

    "6. Aktuelle Empfehlung für die Advents- und Weihnachts-Gottesdienste
    Wir empfehlen
    a) Gottesdienste drau­ßen zu feiern.

    b) 2 G (+) / 3 G wer­den vor­aus­sicht­lich eine Möglichkeit bleiben. 

    [Die Erlösung]
    d) Wir emp­feh­len, digi­ta­le Gottesdienste (Stream und Zoom) regio­nal-koope­ra­tiv vor­zu­be­rei­ten. Diese bie­ten sich vor allem an Heiligabend, am 1./2. Weihnachtstag sowie zum Jahres-wech­sel an. Wir emp­feh­len Abendmahlsfeiern im digi­ta­len Raum. 

    e) Wir bit­ten Sie, auf wei­te­re got­tes­dienst­li­che Formate (Rundfunk, Fernsehen, Telefon, über­re­gio­na­le Zoom-Angebote usw.) hinzuweisen. 

    f) Weitere Materialien wur­den ver­sen­det durch die Arbeitsstellen Gottesdienst/Kirche mit Kindern, Bibelgesellschaft, Kirche unter­wegs, das Referat Gottesdienst, medio, blick in die Kirche, ekkw​.de usw. 

    Kassel, den 2.12.2021
    Bernd Böttner, Prälat"

    "Live-Streaming von Gottesdiensten in den Kirchengemeinden

    In Folge der staat­li­chen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus hat das Live-Streaming von Ereignissen an Bedeutung zuge­nom­men. Gewisse Live-Streams kön­nen dabei unter den Rundfunkbegriff fal­len und benö­ti­gen nach gel­ten­dem Recht grund­sätz­lich eine Zulassung. Die Landesmedienanstalten stel­len ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020 sicher, dass sol­che Streamings ohne kom­pli­zier­te Verfahren ange­bo­ten wer­den können.

    Wichtig: Eine Ausstrahlung an einen klei­ne­ren Adressatenkreis von weni­ger als 500 zeit­glei­chen Zuschauern oder an einen geschlos­se­nen Nutzerkreis bedarf eben­so wenig einer Zulassung, wie ein­ma­li­ge oder sehr spo­ra­di­sche Übertragungen."

    [ Genesis – Jesus He Knows Me"
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​_​0​A​J​J​x​g​z​Hxc ]

    Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
    © Medienhaus der EKKW"

    "Interne Kommunikation – Stabsstelle Kommunikation
    Warum posi­tio­nie­ren wir uns als Landeskirche ein­deu­tig zur Impfung? Eine Argumentationshilfe
    Silke Bremer – 24. November 2021"
    https://​www​.ekkw​.de/​m​e​d​i​a​_​e​k​k​w​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​s​y​n​2​1​0​2​_​i​m​p​f​a​p​p​e​l​l​_​a​r​g​u​m​e​n​t​a​t​i​o​n​s​h​i​l​f​e​.​pdf

    "Hier fin­den Sie die behörd­li­chen Regelungen:"
    "Lesefassung (Stand: 5. Dezember 2021)
    Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit
    dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV-)
    Vom 24. November 2021"
    https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021–12/LF%20CoSchuV%20%20(Stand%2005.12.21)_1.pdf

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