Offizieller Bericht an Bundestag: Menschenrechte wegen Corona gefährdet

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 1.12. in sei­ner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag sei­nen dies­jäh­ri­gen Bericht vor­ge­legt. Dort gibt es erheb­li­che Kritik:

»… Ein wich­ti­ger, aber – auch in der Corona-Pandemie – oft über­se­he­ner Bestandteil des Verhältnismäßigkeitsprinzips sind das Gleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot. Sie ver­lan­gen, die unter­schied­li­chen Auswirkungen von Maßnahmen auf Menschen in unter­schied­li­chen Lebenslagen zu berück­sich­ti­gen und dabei vor allem Menschen in beson­ders ver­letz­li­chen Situationen in den Blick zu neh­men. Beispielsweise haben Kontaktverbote für Menschen, die in Einrichtungen unter­ge­bracht sind – etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Gefängnissen – sehr viel schwer­wie­gen­de­re Folgen als für ande­re. Für sie wer­den damit Kontakte zu Menschen außer­halb der Einrichtung unmög­lich gemacht. Es besteht die Gefahr ihrer Isolation, die sich bei län­ge­rem Fortdauern zu einer Verletzung des Verbots der unmensch­li­chen Behandlung ent­wickeln kann.«

Ausgangssperren, häusliche Gewalt, Entwicklung von Kindern

»Zahlreiche zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteure haben früh auf die beson­de­re Beeinträchtigung ein­zel­ner mar­gi­na­li­sier­ter Gruppen hin­ge­wie­sen; so etwa auf Ausgangssperren für Geflüchtete in Gemeinschafts­unterkünften, in denen ein Covid19-Fall auf­ge­tre­ten ist, bei gleich­zei­ti­gem Fehlen von räum­li­chen Möglichkeiten für Quarantäne. Andere haben auf die gestie­ge­ne Gefahr häus­li­cher Gewalt für Frauen und Kinder und die gleich­zei­tig ver­rin­ger­te Möglichkeit, in die­ser Situation Schutz und Unterstützung zu erhal­ten, auf­merk­sam gemacht. Ein wich­ti­ger Maßstab, um die Auswirkungen von Maßnahmen zu gewich­ten, ist die Bedeutung, die die Wahrnehmung des beein­träch­tig­ten Menschenrechts für die betrof­fe­ne Person hat. So füh­ren etwa die Schließungen von Kitas, Schulen und Spielplätzen dazu, dass Kinder den Kontakt zu ihren Freund_innen und Betreuer_innen oder Lehrkräften ver­lie­ren und in ihrer Entwicklung beein­träch­tigt wer­den, was sich nur schwer wie­der auf­ho­len lässt. «

Einschränkung der Versammlungsfreiheit hochproblematisch

»Hochproblematisch ist es, dass ein­zel­ne Menschenrechte zeit­wei­se völ­lig aus­ge­setzt waren, ins­be­son­de­re die Versammlungsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit. Abgemildert wur­de die letzt­ge­nann­te Einschränkung dadurch, dass Religionsgemeinschaften die Beschränkung befür­wor­te­ten – obwohl es zum Teil höch­ste Feiertage betraf –, um ihren soli­da­ri­schen Beitrag zum Schutz der Gefährdeten zu lei­sten. Hingegen brauch­te es hin­sicht­lich der Versammlungsfreiheit die Gerichte als Korrektive. Auch wenn sich dar­in zeigt, dass der Rechtsstaat in der Krise funk­tio­niert, wäre es ange­sichts der fun­da­men­ta­len Bedeutung der Versammlungsfreiheit in einer demo­kra­ti­schen Gesellschaft ange­zeigt gewe­sen, dass die Parlamente in öffent­li­cher Debatte über sol­che Einschränkungen ent­schie­den hätten.

Parlamentarische Debatten wären auch für ande­re wesent­li­che grund- und men­schen­recht­li­che Fragen infol­ge der Corona-Pandemie wün­schens­wert und not­wen­dig gewesen.«

Staat kommt Schutzauftrag nicht nach

»Vielfach wird fest­ge­stellt: Corona wirkt wie ein Brennglas. Das gilt auch aus grund- und men­schen­recht­li­cher Perspektive. Die Pandemie macht beson­ders pre­kä­re Lebenslagen sowie grund- und men­schen­recht­li­che Handlungsbedarfe und ‑gebo­te sicht­ba­rer. Dazu gehö­ren etwa die Prävalenz häus­li­cher Gewalt und die Unterfinanzierung des Hilfesystems durch Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser, die Überlastung und Unterfinanzierung der Pflegenden und von Pflegeeinrichtungen, das Fehlen von ange­mes­se­nen Einrichtungen für die Unterbringung von Wohnungslosen und die Situation von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften. Gleiches gilt für die Arbeits- und Wohnbedingungen von Menschen in der Fleischindustrie, Erntehelfer_innen der Landwirtschaft oder Sexarbeitende. Der Staat hat ihnen allen gegen­über einen Schutzauftrag. 

Die Debatte um die „Systemrelevanz“ bestimm­ter Berufe und die ange­mes­se­ne Entlohnung, letz­te­res ein Bestandteil des Menschenrechts auf Arbeit, hat hier schon wich­ti­ge Entwicklungen ange­sto­ßen. Sichtbar wur­de auch die Bedeutung des Menschenrechts auf sozia­le Sicherheit und die Lücken, die gera­de bei pre­kär Beschäftigten und (Solo-)Selbstständigen bestehen…

Menschenrechtliche Herausforderungen: Abschiebung trotz Krankheit und berufliche Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Erkrankte Menschen dür­fen in Deutschland nicht abge­scho­ben wer­den, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gra­vie­rend ver­schlech­tert oder gar ihr Leben gefähr­det ist. Eine sol­che Erkrankung nach­zu­wei­sen, ist in erster Linie Aufgabe der betrof­fe­nen Personen – eine Pflicht, der die­se in vie­len Fällen nicht nach­kom­men kön­nen: wegen beschleu­nig­ter Asylverfahren, man­geln­den Zugangs zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzt_innen sowie wegen büro­kra­ti­scher oder finan­zi­el­ler Hürden. Umso wich­ti­ger ist es, dass auch der Staat gründ­lich prüft, ob ein soge­nann­tes krank­heits­be­ding­tes Abschiebungshindernis vorliegt. 

Junge Menschen mit Behinderungen soll­ten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regu­lä­ren Ausbildungsberuf zu begin­nen. Tatsächlich absol­vie­ren sie ihre Berufsausbildung aber mehr­heit­lich in „Sonderformen“, mit der Folge, dass die Jugendlichen nach einer sol­chen Ausbildung nicht den Übergang in den regu­lä­ren Arbeitsmarkt schaf­fen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ver­pflich­tet den Staat, auf die­se Situation zu reagie­ren und einen dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zu beruf­li­cher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten…

Wir hof­fen, dass die Erkenntnisse und Empfehlungen des vor­lie­gen­den Berichts von Bund und Ländern auf­ge­grif­fen werden. 

Berlin, im November 2020 

Prof. Dr. Beate Rudolf (Direktorin)

Michael Windfuhr Stellv. Direktor«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

4 Antworten auf „Offizieller Bericht an Bundestag: Menschenrechte wegen Corona gefährdet“

  1. Erfreulich, dass von vie­len Seiten – juri­stisch (Fischer/Füllmich, Auftakt mit volks­ver­plö­der) – medi­zi­nisch (Wodarg/Yeaden, Impfwahn) – wis­sen­schaft­lich (22 Wissenschaftler, Rückzugsantrag PCR-Drostel) nun noch der Verein kommt, zu des­sen poli­ti­schen MR-Bericht der BT lt. Gesetz Stellung neh­men "soll". Die schie­re Anzahl der Aspekte, ver­tre­ten in unter­schied­li­chen Funktionssystemen könn­te ein wenig fri­sche Luft unter die Vermummten brin­gen. Dazu noch Philosophen wie der hier – https://​www​.deutsch​land​funk​kul​tur​.de/​p​a​n​d​e​m​i​e​-​u​n​d​-​f​r​e​i​h​e​i​t​s​r​e​c​h​t​e​-​d​i​e​-​o​f​f​e​n​e​-​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​-​s​t​e​h​t​.​1​0​0​5​.​d​e​.​h​t​m​l​?​d​r​a​m​:​a​r​t​i​c​l​e​_​i​d​=​4​8​8​282 – so viel hat unterm Teppich kei­nen Platzeck mehr, deucht mir. Fein, dass der Diskurs noch existiert.

  2. Vielen Dank!

    Wir erin­nern uns an die 'Corona Massnahmenbewertung' vom Mai 2020:

    - „Der Staat hat sich in der Corona-Krise als einer der größ­ten Fake-News-Produzenten erwie­sen“ – BMI-Mitarbeiter leakt Dokument
    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​6​0​944

    - Studie aus dem BMI
    https://​www​.tichys​e​inblick​.de/​?​s​=​S​t​u​d​i​e​+​a​u​s​+​d​e​m​+​BMI

    - Das Papier, zuerst geleakt
    https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2020/05/Corona-Ma%C3%9Fnahmenbewertung.pdf

  3. Der Fehler und Trick dar­an ist, dass der durch Daten beleg­te kon­zern­po­li­ti­sche Pandemiebetrug, der Drosten Testbetrug, der Impfbetrug, ins­be­son­de­re die Absurdität der Indemnität im somit unver­züg­lich zu kor­ri­gie­ren­den Artikel 46 GG – "grund­sätz­li­cher Genuss der Straffreiheit" für ent­setz­lich fre­vel­haf­te Lügner, Betrüger nicht zur abweh­ren­den Grundlage sol­cher somit nichts brin­gen­den "offi­zi­el­len" angeb­li­che Abwehrtätigkeit vor­gau­keln­de, man­gel­haf­te "Berichte" an den"Bundestag" gemacht wer­den; son­dern schlicht­weg mit ver­schwei­gend, unbe­wusst las­send, mit gedeckt werden.

    Der Fehler und Trick an nichts brin­gen­den Demoveranstaltungen oder in Petitionen oder in Anwaltsschriftsätzen ist, dass ins­be­son­de­re die Absurdität der super­im­pe­ri­ale­li­ta­ri­sti­schen Indemnität – "grund­sätz­li­cher Genuss der Straffreiheit" für ent­setz­lich fre­vel­haf­te Lügner, Betrüger im somit unver­züg­lich zu kor­ri­gie­ren­den Artikel 46 GG, nicht zur abweh­ren­den Grundlage sol­cher somit nichts brin­gen­den – angeb­li­che Abwehrtätigkeit vor­gau­keln­den, näm­lich man­gel­haf­ten, nichts bewir­ken­den Tätigkeiten gemacht wer­den; son­dern schlicht­weg mit ver­schwei­gend, unbe­wusst las­send, mit gedeckt werden.

    Mehr dazu:

    https://t.me/Artikel_20_4_GG/1760

    Siehe auch:

    Begriffserklärung Indemnität:

    https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​i​n​d​e​m​n​i​t​aet

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