Ohne Test dürfen Schüler nicht die Schule betreten

Auf welt​.de ist am 23.3. über Zwangstests, die so nicht hei­ßen dür­fen, zu lesen:

»Wer sich nicht auf das Coronavirus testen las­sen will, hat mit Ausnahme von Grundschülern kein Recht, eine Schule zu betre­ten. Das säch­si­sche Oberverwaltungsgericht (OVG) hält eine ent­spre­chen­de Regelung in der Corona-Schutzverordnung für recht­mä­ßig. Die Tests berühr­ten nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf kör­per­li­che Unversehrtheit, und die ver­bun­de­nen Eingriffe sei­en auch ver­hält­nis­mä­ßig, teil­te das OVG am Dienstag in Bautzen mit.

Seit dem 15. März 2021 ist Personen der Zutritt auf das Gelände von Schulen in Sachsen unter­sagt, wenn sie kein nega­ti­ves Testergebnis nach­wei­sen kön­nen. Der Test darf läng­stens drei Tage, bei Schülerinnen und Schülern eine Woche alt sein. Auch ein Selbsttest ist dem­nach noch unmit­tel­bar nach Betreten des Geländes mög­lich. Ausgenommen von die­ser Regelung sind Grundschüler.

Das Gericht wies einen ent­spre­chen­den Eilantrag meh­re­rer Schüler zurück. Eine ande­re Maßnahme, die weni­ger stark in die Grundrechte ein­grei­fen wür­de, aber in glei­cher Weise die Ausbreitung der Pandemie bei einem Präsenzbetrieb in Schulen ver­hin­de­re, sei nicht erkenn­bar, begrün­de­te das Gericht sei­ne Entscheidung. (Az.: 3 B 81/21)«

Siehe dazu:

Fachverbände der Jugendmedizin war­nen vor Schnelltests
Corona: Test-Debakel an Gymnasium – 28 von 29 posi­ti­ven Ergebnissen falsch
Testergebnisse von allen 62 Kindern waren falsch
Unregelmäßigkeiten bei Schnelltests in Tübingen
Razzia in einem Lübecker Corona-Testzentrum
Aldi-Selbsttest: "Schummeln denk­bar einfach"
Statistikerin: Positive Schnelltests sind meist falsch – selbst wenn sie Mediziner durchführen
und ande­re Beiträge mit dem Suchbegriff "Schnelltest"

65 Antworten auf „Ohne Test dürfen Schüler nicht die Schule betreten“

  1. Es ist es mir ein Rätsel, wie das OVG die Massen- Zwangstests per Verordnung erlau­ben kann. Wer z. B. einen Alkohol- oder Drogentest bei der Polizei ver­wei­gert, kann nicht ohne rich­ter­li­che Anordnung zur Blutabnahme gezwun­gen werden.
    Natürlich ist das nicht mit einem Spucktest vergleichbar.
    Dennoch bleibt Fakt, dass man hier auf unbe­stimm­te Zeit anlass­los mas­sen­haft Menschen zur Duldung einer Untersuchung zwingt, und die­ses auch noch mit zu hohen Zahlen begrün­det, wel­che gera­de dadurch noch wei­ter in die Höhe schnel­len werden.
    Willkommen in Absurdistan.

  2. Hinter der Testpflicht muss die Schulpflicht zurückstehen … 

    Die Verschonung der Grundschüler ver­stößt sicht­lich gegen das Gebot der Gleichbehandlung – wozu sich das Gericht nicht äußern brauch­te. Schade. Auf DIE Begründung wäre ich gespannt.

  3. Zum Thema Testen in Kita und Schule und Eltern beant­wor­tet Prof. Schwab kon­kre­te Fragen ab ca. 2h:40min
    Wie immer inter­es­sant und lehr­reich; auch für NICHT-Juristen!

  4. "Wer sich nicht auf das Coronavirus testen las­sen will, hat mit Ausnahme von Grundschülern kein Recht, eine Schule zu betreten": 

    Eine nicht unwich­ti­ge Frage ist hier, ob es eine Präsenzpflicht gibt? Wenn ja, han­delt es sich zwar nicht um Zwangstests, wohl aber um Pflichttests für Schüler. 

    Gunnar Kaiser über die Folgen der Selbsttests für Lehrer und Schüler: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​3​2​G​q​S​D​2​O​5qI.

    Das Verbrechen an unse­ren Kindern ist das schlimm­ste von allen. Die Hauptschuldigen dür­fen nicht ohne Gefängnisstrafe davonkommen.

  5. Ich wun­de­re mich, dass ihr euch nicht wundert.

    An vie­len Schulen in Deutschland dür­fen die Schülerinnen und Schüler sich nun mor­gens sel­ber testen.
    Lehrerinnen und Lehrer haben den Vorgang anzu­lei­ten und zu beaufsichtigen,
    sowie die Ergebnisse zu doku­men­tie­ren und test­po­si­ti­ve Probanden zu isolieren.
    Quelle: Gunnar Kaiser, 17.03.2021
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​3​2​G​q​S​D​2​O​5qI

    Meine Kurzzusammenfassung:
    – Testergebnisse in MS-Teams
    (von Datenschützern EIGENTLICH verboten)
    – Testen nur als Opt-out – NICHT statthaft
    – jeder Mitschüler sieht an den Reaktionen das "Testergebnis"
    – Positiv-Getestete müs­sen iso­liert wer­den bzw.
    sofort nach Hause (Maximalstress für alle Beteiligten)
    – Mobbing
    – Angst und Stress der Schüler
    – PrivatsPhäre qua­si abgeschafft
    – ärzt­li­che Schweigepflicht qua­si abgeschafft
    – Datenschutz qua­si abgeschafft
    (Schule erhält kon­kre­te Gesundheitsdaten)
    – Spaltung gefördert
    – Diskriminierung

    Schule wird vom LERNORT zum
    – GEAHRENort
    – QUALort
    – BESTRAFUNGSort
    – ISOLATIONSort
    – ANGSTort
    – (UM-)ERZIEHUNGSort
    "wei­ter­ent­wickelt"

    Da geht man als Kind doch dann ger­ne hin; gell?

    1. Schule ist schon immer:

      – QUALort
      – BESTRAFUNGSort
      – ISOLATIONSort
      – ANGSTort
      – (UM-)ERZIEHUNGSort

      Nur jetzt wird es noch ein­mal beson­ders deut­lich sichtbar.

  6. Ohne Fackeln und Mistgabeln wird die­ser Wahn nicht enden. Da könnt ihr mich wie­der für kri­ti­sie­ren – unse­re Kinder wer­den gequält und trau­ma­ti­siert und wir ver­sklavt; dem­nächst baut man den anti­vi­ra­len Schutzwall und ver­bie­tet es den Menschen, das Land zu ver­las­sen. Der Kanada-Leak wird Realität; in ein paar Wochen fährt hier die Bundeswehr Patrouille und erschießt jeden stand­recht­lich, der gegen die "Ausgangssperre" ver­stößt. Das ist ein Putsch der Eliten gegen die 99 %; rea­li­siert das bit­te endlich.

    1. @DS-pektiven: Bitte nicht die gan­ze Nacht Horrorfilme sehen! Man sieht bei Bodo R., daß das nicht gut für die Nerven und das Denken ist.

  7. Schule wird heut­zu­ta­ge ohne­hin überschätzt.
    Wobei Sachsen eigtl. noch eine rühm­li­che Ausnahme im Schulniveaulimbo dar­stellt. Da lernt man in 12 Jahren Ganztagsschule noch fast so viel wie frü­her in 8 Jahren Volksschule am Vormittag.
    In ande­re­r­en Regionen wird ja nicht ein­mal mehr der Stoff der ersten Klasse beherrscht. Da kann man es gleich blei­ben lassen.

  8. Das Urteil war vor­her­seh­bar. Und was nun? Was sol­len die Eltern jetzt machen, die ihre Kinder die­sen Zwangstests nicht aus­set­zen wol­len? Nach den Osterferien wird es auch kein Homeschooling mehr geben – statt des­sen sol­len die Schüler zwei­mal pro Woche in der Schule gete­stet wer­den. Strafanzeige stel­len? Gegen wen?

  9. Wenn sie das wei­ter­den­ken, bedeu­tet das, dass man ohne Test nir­gend­wo mehr reinkommt.
    Díe Schulpflicht bis 15 ist damit de fac­to auf­ge­ho­ben, denn die Tests sind "frei­wil­lig".
    Früher dach­ten wir, wir könn­ten mit Schulstreik irgend­was bewir­ken. Jetzt wer­den wir aus­ge­sperrt in der Hoffnung auf Streikbrecher, die brav testen.
    Ohne Solidarität wird da nichts gehen. Auch bei Restaurants, Konzerten etc.

    1. Weiterdenken ist gut! Klar, dass man dem­nächst ohne Test nir­gends mehr rein­kommt. Siehe Tübingen. Nächster Schritt: Ohne Impfung kei­nen Zutritt. Siehe Israel. Was man von der "Solidarität" von Veranstaltern & Co. erwar­ten darf, sieht man in Spanien/Ibiza: Dort for­dern sie, dass ohne Test/Impfung kei­ner mehr rein­darf. Damit hof­fen sie, den Tourismus zu retten.
      Die Kinder wer­den gera­de ent­spre­chend erzo­gen: Ohne Test läuft in der Schule gar nichts. Wer nicht will, steht am Pranger. Wie viel braucht es noch, bis das Konzept erkannt wird?

      1. Testpflicht ist nur Mittel zum Zweck der pri­va­ten, zen­tra­len Erfassung von jedem gesell­schaft­li­chen Kontakt. Das feu­da­le Zentralkomitee von Merkel und den Landesfürsten hat doch in der Nacht das Testregime beschlos­sen und dan­ke der Ablenkung Osterruhe spricht kei­ner über das Testregime. Bis wann soll die­se genutzt werden?

        Eine Desozialisierung ist zu beob­ach­ten, und wenn man die Kontaktdaten in pri­va­ten Händen sind, dann kann man die auch so nut­zen, dass Kontakt mit wohl­ha­be­nen oder lini­en­treu­en posi­ti­ve Scores geben, und die Begegnung mit armen, kri­ti­schen oder engan­gier­ten Menschen nega­ti­ve Scores geben. Kann man wun­der­bar mit AI. 

        Nach habe pau­scha­ler Angst vor mensch­li­chen Kontakten kommt habe Angst vor "Great Reset" kri­ti­schen Menschen. Wenn ich mit denen rede, könn­te ich ja selbst sozi­al geäch­tet wer­den. Ist bereits auf der Straße im Verhalten zu beobachten.

    2. "Wenn sie das wei­ter­den­ken, bedeu­tet das, dass man ohne Test nir­gend­wo mehr reinkommt."
      Das war doch vorn vorn­her­ein abzu­se­hen. Oder haben Sie den Typen etwa geglaubt – egal wem?

  10. Ich habe gra­de den Lagebericht des RKI von Mittwoch stu­diert und ver­ste­he nicht, war­um bei Ausbrüchen in Schulen und Kitas die Kurve schlag­ar­tig nach unten abknickt.
    Hat jemand eine Erklärung dafür?

  11. Liebe/r Blogger/innen,
    seit lan­gem lese ich den Blog regel­mä­ßig, vie­len Dank für Eure Arbeit!
    Aus dem aktu­el­len RKI-Bericht geht her­vor, dass die Anzahl der Tests von Woche zu Woche zunimmt. Logischerweise steigt wegen der eben­falls stark zuneh­men­den Schnelltests, die ja bei posi­ti­vem Befund durch einen PCR-Test veri­fi­ziert wer­den müsen, der pro­zen­tua­le Anteil von posi­ti­ven Tests. So wird sicher­ge­stellt, dass wir auf Dauer immer mehr "Positive" haben wer­den, die Inzidenzzahl kann somit gar nicht sinken!
    http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Maerz_2021/2021–03-24-de.pdf?__blob=publicationFile

  12. Studie zeigt:
    Schüler:innen lei­den stark unter dem Homeschooling im Lockdown. Die erneut erfolg­te und fort­ge­setz­te Schulschließung im Zuge der Bekämpfung der SARS-CoViD-2-Pandemie, die jetzt schon drei Monate andau­ert, war für uns Anlass, eine Studie über das E‑Learning wäh­rend des Schul-Lockdowns zu initiieren. 

    Laut UNICEF ste­hen wir inmit­ten der größ­ten Bildungskrise der Neuzeit. 95% der Schülerinnen und Schüler sind welt­weit, so UNICEF, seit einem Jahr von Schulschließungen betroffen. 

    168 Millionen Kinder wur­de dadurch laut des Anfang März ver­öf­fent­lich­ten UNICEF-Reports das Recht auf Bildung ganz genom­men, 234 Millionen Kinder hät­ten drei Viertel oder mehr des Unterrichts verpasst.
    Von Finn Jagow und Bernd Schoepe – 25. März 2021 um 8:54
    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​7​1​033

  13. Merkelchen gestern laut Welt:
    „Es wer­den die 50‑, 60- und 70-Jährigen in den Krankenhäusern lie­gen“, sag­te sie. Und dies sei­en Menschen mit noch vie­len Jahren Lebenserwartung. Zehn Prozent von ihnen wür­den laut Experteneinschätzung Corona-Langzeitfolgen davontragen."

    Es sei ein völ­lig neu­es Virus, eine neue Pandemie. Darum müs­se jede Infektion ver­hin­dert werden.

    Jetzt weiss man end­lich per Klartext wor­an man ist. Tatsächlich nur noch ver­blen­de­ter Coronawahn, dys­funk­tio­na­ler Staat. Wer wür­de in solch einem Chaos-Staat jemals ein Unternehmen grün­den und Arbeitsplätze schaf­fen? Ich sicher nicht mehr.

    1. "Es sei ein völ­lig neu­es Virus, eine neue Pandemie. Darum müs­se jede Infektion ver­hin­dert werden."
      Und war­um macht man dann die Spielpätze am 30. April auf?
      Ich frag mich, wie man sich das über­haupt vorstellt.
      Ein dut­zend oder mehr klei­ne Kinder in Schach zu halten.…
      Denen ver­geht das Spielen doch nach 5 Minuten.

        1. Ja, das ist mög­lich. Ich bit­te um Entschuldigung.
          Ich habe wahr­schein­lich nur den 30.April gese­hen und sah schon rote Sternchen.

          1. @WeißerRabe: Dazu besteht nun wirk­lich kein Anlaß. Eigentlich ist es mein Fehler. Ich habe mei­stens beim Datum das Jahr weg­ge­las­sen. Wahrscheinlich konn­te ich mir sei­ner­zeit nicht vor­stel­len, daß der Unsinn mehr als ein Jahr dau­ern würde.

          2. Ich habe den Beitrag wie­der­ge­fun­den. Er ist von 2020. Würde mich nach all dem Unsinn aber auch nicht wun­dern, wenn die das jetzt beschlos­sen hätten.
            Können sie ja genau­so schnell wie­der zurücknehmen.
            Mir wird Angst und Bange, was man inzwi­schen den Menschen antut – vor allem, den Kindern.

  14. Ob man mehr aktu­el­le chi­ne­si­sche Teststrategien (anal swabs) auch in den hie­si­gen Schulen imple­men­tie­ren soll­te, gemäß der ergeb­nis­ori­en­tier­ten gastro­en­te­ro­lo­gi­schen Faustregel:
    Wichtig ist, was hin­ten rauskommt?

  15. Zur Abstimmung ste­hen 2 Redeweisen:

    "Per Astra ad Seneca!"
    (Zielpunkt: Gefühlsabtötung)

    "Per Zeneca ad astram!"
    (Zielpunkt: … wird nach Studienende retro­spek­tiv ermit­telt werden)

    1. @Latein für Angeber: Unter uns Klugscheißern: Müßte es nicht Senecam hei­ßen? Oder gil­det das nicht für Eigennamen? Fragt ein Viertelwissen-Lateiner.

      1. War mit nicht bekannt, dass auch Eigennnamen im Lateinischen dekli­niert wer­den müssen.

        Verfehltes klei­nes Latinum schuld!

        Nicht ich!!

  16. Die Schüler soll­ten alle zuhau­se blei­ben. Das ist erfah­rungs­ge­mäß die ein­zi­ge Sache, die in Behörden irgend­was in Bewegung bringt.

  17. off topic oder viel­leicht auch nicht in Bezug an die absicht­li­che Gewöhnung an Zutritt per Test (sie­he auch Herr Günther im Saarland):
    Ovalmedia Robert Cibis inter­view mit Klaus Stöhr
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​U​R​t​d​s​l​C​O​HNg
    Klaus Stöhr – der ist "Mainstream" – gibt hier eine Menge zu, unter ande­rem den Unsinn der Inzidenzwerte, im Widerspruch dazu behaup­tet er, der Unterschied der Inzidenzwerte zwi­schen den ein­zel­nen Bundesländern, wäre "nicht kli­ma­tisch, son­dern läge im Verhalten der Menschen"
    Wie kann er sich da sicher sein? Das gro­ße Ziel, dem alles geop­fert wird, ist Verhaltensänderung?

  18. Gerade Gaulands Replik auf Merkelchens Regierungserklärung gese­hen, sie lässt mich ja plötz­lich zum glü­hen­den Fan sei­ner Partei wer­den: https://​you​tu​.be/​4​t​j​l​y​J​9​m​ayo
    Er scheint ja einen glas­kla­ren Blick auf die Missstände zu haben.
    Während der Rede des Vertreters der Opposition zutiefst unde­mo­kra­ti­sches Verhalten der Staatsratsvorsitzenden: sie ver­gügt sich am Smartphone. Candy Crush?

  19. Das wür­de ich als Eltern kol­lek­tiv gericht­lich klä­ren lassen.
    Wenn das beim ersten Anlauf schei­tert, dann durch alle Instanzen!

  20. Hier in RLP darf man drau­ßen Kaffee trin­ken mit tages­ak­tu­el­lem nega­ti­vem Schnelltests.
    Meines Erachtens ist das das Einfallstor für die Impfungen. 

    Die Testzahlen stei­gen ins uner­messmli­che und damit auch die "Inzidenz" womit die tota­le Ausgangssperre zum Ende die­ser "3.Welle" doch noch Realität wer­den kann.
    Wir müs­sen das kip­pen sonst wachen wir in drei Monaten in Verhältnissen wie Israel auf.
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​W​M​s​n​0​b​j​_​P6o
    Outcry to the World

  21. VGH Kassel

    In dem Verwaltungsrechtsstreit
    wird ein­dring­lich dar­um ersucht, dass der Senat nach­dem inzwischen
    mehr als ein Monat nach Einreichung des Eilantrags am 16.02.2021 ver­gan­gen ist, unver­züg­lich entscheidet.
    Das Verständnis der Antragstellerin ist erschöpft. 

    Sie darf seit fast vier Monaten nicht mehr in die Schule gehen und die ein­zi­ge Möglichkeit sich hier­ge­gen zur Wehr zu set­zen und ihr Recht
    auf Bildung,
    auf eine Lebensperspektive und
    auf ein gesun­des Heranwachsen
    mit sozialen
    Kontakten und
    einem struk­tu­rier­ten, nicht iso­lier­ten Alltag zu
    verteidigen,
    ist die Anrufung die­ses Gerichts.
    Es ist Ihre Aufgabe, hoher Senat, das – nach hie­si­ger Ansicht evi­dent rechts­wid­ri­ge – Handeln der Regierung
    recht­lich zu überprüfen.
    Um es
    deut­lich zu sagen:
    das Schicksal der Antragstellerin
    und tausender
    hes­si­scher Schüler*innen, die unter der Isolation des nicht enden
    wol­len­den Lockdowns lei­den, liegt in Ihrer Hand.
    Ob Sie wol­len oder nicht.

    https://​www​.ckb​-anwael​te​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​S​s​_​V​G​H​_​K​a​s​s​e​l​-​_​1​9​.​0​3​.​2​0​2​1​.​pdf
    Quelle:
    https://​www​.ckb​-anwael​te​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​f​a​h​r​en/

  22. Corona-Verordnung:
    Eine Klatsche für die hes­si­sche Landesregierung vom Verwaltungsgericht Frankfurt

    WS/ März 26, 2021/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, EU-Datenschutz, Hessische Landespolitik/ 

    „Die hes­si­sche Landesregierung ist daher nicht ermäch­tigt, Akte der euro­päi­schen Gesetzgebung pau­schal für nicht anwend­bar zu erklä­ren. Diese Erkenntnis ist als Acte clair der­art all­ge­mein, dass es für sie – unab­hän­gig davon, dass sie hier in einem nur vor­läu­fi­gen Rechtsschutzverfahren erfolgt – nicht der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs bedarf.”
    https://​ddrm​.de/​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​e​i​n​e​-​k​l​a​t​s​c​h​e​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​h​e​s​s​i​s​c​h​e​-​l​a​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​v​o​m​-​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​f​r​a​n​k​f​u​rt/

  23. OVG NRW zur Missachtung der Corona-Regeln
    Beschäf­ti­gungs­verbot für Alten­heimlei­terin rechtmäßig 

    Das Gesundheitsamt traf die als Einrichtungsleiterin und Pflegefachkraft beschäf­tig­te Frau bei wie­der­hol­ten Besuchen im Altenheim ohne Dienstkleidung an.
    Außerdem wur­de die strik­te Trennung des Pflegepersonals für die Wohnbereiche von Infizierten und Gesunden nicht eingehalten.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-12-b-198–21-beschaeftigungsverbot-leiterin-altenheim-versto-corona-regeln/

  24. VG Saarland zur Impfpriorität
    Gym­na­sial­lehrer sind kei­ne Grundschullehrer
    29.03.2021
    Lehrer an Grundschulen dür­fen sich schon jetzt gegen das Coronavirus imp­fen lassen.
    Für Gymasiallehrer gilt die­se hohe Priorität nicht. Diese Differenzierung beruht auf sach­li­chen Erwägungen, so das VG des Saarlandes.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-saarland-6-l-295–21-corona-impfung-bei-lehrern-priorisierung/

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